schnippewippe
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Hartz IV, nur gegen Gebühr

Der Einzige Grund warum es dann weniger Klagen gibt , ist doch wohl der , dass viele Empfänger die 150 € nicht haben.
Vielleicht sollten die Ämter mal besser arbeiten.
Das muss ich jetzt echt erst einmal verdauen.
Also das verstehe ich echt nicht . Einem Hartz IV Empfänger steht Prozesskostenhilfe zu !!!! Soll aber 150 € zahlen.Zur Zeit beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 9 Monate. Für einen Hartz IV Empfänger, der um seinen Heizkostenzuschuß oder um eine neue Waschmaschine kämpft, ist das natürlich eine Zumutung. Deswegen machte die Präsidentin des Sozialgerichts, Frau Sabine Schudoma, nun einen Vorschlag.
Es solle auch von den Hartz IV Empfängern ein Gerichtskostenvorschuß in Höhe von 150 Euro verlangt werden. Damit würde dann die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft bei den Klägern gefördert und die Anzahl der Klagen reduziert werden.
Eine echt tolle Idee: Gute 40 % seiner monatlichen Bezüge soll der Hartzi erst mal auf den Tisch des Richters legen, damit er irgendwann einmal vielleicht unter Umständen ein Urteil bekommen könnte, in dem das Gericht einen Anspruch z.B. auf einen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von – sagen wir mal – 20 Euro monatlich feststellt. Richtig super! .............mehr im link
Der Einzige Grund warum es dann weniger Klagen gibt , ist doch wohl der , dass viele Empfänger die 150 € nicht haben.
Vielleicht sollten die Ämter mal besser arbeiten.
Das muss ich jetzt echt erst einmal verdauen.
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