Inkasso-forderung von Kaufschwung.de

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Hallo,

so sieht man sich (leider) wieder. Diesmal mit einer Forderung, die nicht unbedingt von einem "echten" Abzocker stammt.

Sachverhalt ist folgender: Ich habe vor 1-2 Jahren eine Wanduhr für nicht ganz 20€ bestellen wollen - hatte dazu aber noch ein-zwei Fragen und mich daher mit dem Geschäftsführer Tobias K. per EMail unterhalten.

Was genau geschrieben wurde weiß ich nicht mehr - das ist einfach zu lange her. Ich weiß noch dass zuletzt meine Frage war, ob es OK ist wenn ich die Forderung nocheinmal 1-2 Monate so stehenlassen kann, weil mir durch andere Umstände gerade das Geld knapp geworden war (Ich stand damals vor einem Praktikum - ich war damals 20 oder 21)

Auf diese letzte Frage kam nie eine Antwort, weshalb ich mir - etwas verärgert - dachte "OK, hat wohl keine Lust mehr auf mich". Damit hatte ich das Thema im Grunde für mich abgehakt.


Jetzt - eine gefühlte Ewigkeit später - ich studiere mittlerweile in einem anderen Bundesland - bekomme ich einen Anruf von zuhause Herr K. hätte wohl die Forderung von damals an ein Inkasso-büro verkauft und dieses fordert nun den Kaufpreis der Uhr wie die angefallenen Kosten ein, da ich auf verschiedene Mahnungen nicht reagiert hätte.


Sachverhalt ist der, dass ich nichts von verschiedenen Mahnungen weiß. Ich hatte irgendwann auch mal Probleme mit GMX, weshalb es möglich ist dass die Emails in ein totes Postfach liefen. Ausserdem habe ich nie eine Uhr erhalten - Herr Kamm hat also seine Leistung selbst nicht erfüllt.


Jetzt der Knackpunkt: Meine eigene Kaufmännische Ausbildung ist leider schon etwas her, aber ist es nicht so, dass Herr K. ohne Lieferung der Uhr keine Kosten einklagen kann, ausgenommen ihm entstehen durch die Bereitstellung bereits kosten? Und: Ist es nicht so dass Mahnungen keinen gerichtlichen Wert bis zum ersten offiziellen Mahnbescheid über das richtige Amtsgericht haben? Wer weiß Rat?
 
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schnippewippe

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Informationen zum Bestellvorgang:
Nachfolgende technische Abläufe führen zu einem Vertragsschluss:
Die Darstellung unserer Artikel auf der Amazon-Verkaufsplattform stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Indem der Kunde eine Bestellung über die Amazon-Verkaufsplattform bei Kaufschwung abschließt, gibt er ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Kaufvertrag kommt mit dem Versand der Ware zustande, über den Versand wird der Kunde per eMail informiert. Zusätzlich verweisen wir hinsichtlich des Vertragsschlusses auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon.
So wie du schreibs, hast du weder die Uhr noch diese E-mail über den Versand erhalten. Also ist der Vertrag auch nicht abgeschlossen worden.

Ich würde ich dem Inkasso mitteilen, dass hier ein Irrtum vorliegt.

Ich habe vor 1-2 Jahren eine Wanduhr für nicht ganz 20€ bestellen wollen - hatte dazu aber noch ein-zwei Fragen und mich daher mit dem Geschäftsführer Tobias K. per EMail unterhalten.
Danach wurde der Vertrag nicht abgeschlossen.
Da der Vertrag nicht abgeschlossen wurde ,habe ich auch keine Ware erhalten.
Sehen sie sich die Unterlagen betreffs Vertrag und Auslieferung noch einmal genau an.

******
Wenn du diese Uhr nicht bekommen hast, kannst du auch keine Mahnungen erhalten haben.
Einklagen können sie es dann auch nicht.
 
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Audiopulse

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Stimmt. Spielt es eine Rolle dass ich die Uhr im System schon ausgewählt und per Button "bestellt" hatte? Die Bestellung war ja da, nur der versand ist nach ausbleibender Bezahlung nie erfolgt.

Danke für die Hilfe schonmal :)
 

schnippewippe

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In deren AGB steht :
Der Kaufvertrag kommt mit dem Versand der Ware zustande, über den Versand wird der Kunde per eMail informiert.
Das würde ich mit angeben.

Würde auch mitteilen, dass du mit Herrn..........gesprochen hast. Du wolltest die Ware erst in 1-2 Monate bezahlen. Er sollte die Ware solange zurücklegen. Das wurde aber abgelehnt und das Gespräch als Rücktritt ( Widerruf) vom Vertrag angesehen.
Hast auch keine Ware erhalten. Somit gibt es laut AGB auch keinen Vertrag .
Der Kaufvertrag kommt mit dem Versand der Ware zustande, über den Versand wird der Kunde per eMail informiert

So würde ich es laienhaft sehen.:)
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Stimmt. Spielt es eine Rolle dass ich die Uhr im System schon ausgewählt und per Button "bestellt" hatte? Die Bestellung war ja da, nur der versand ist nach ausbleibender Bezahlung nie erfolgt.
gegenüber dem Inkassobüro musst du nicht viel erklären.
Teile kurz und bündig mit das kein vertrag abgeschlossen wurde.
Sollte man der Meinung sein das ein Vertrag besteht möge man den Beweis vorlegen.

Strittige Forderungen sind nicht Sache eines Inkassobüro.
 

Audiopulse

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Hallo nochmal - ich wollte gerade schon auf die mail antworten, da dachte ich mir ich zeige das nochmal.

die Antwort von Mediafinanz AG:

> Sehr geehrter Herr ****,
>
> vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
>
> Sie haben einen Kaufvertrag per Vorkasse abgeschlossen. Das bedeutet, dass
> die Warenlieferung nach Zahlungseingang durch den Verkäufer vorgenommen
> wird.
>
> Da es sich um einen rechtsverbindlichen Vorkassekauf handelt und Sie sich
> im Zahlungsverzug befinden, haben Sie die Kosten von nun 65,85 EUR zu
> tragen.
>
> Mit freundlichem Gruß
> ********
>
> mediafinanz AG
>
> Registriert und zugelassen
> vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück
> nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG


Ich hab mir gerade meinen Screenshot von den AGB nochmal angesehen. Kann es sein dass Mediefinanz doch recht hat, und nur meine Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist, ich aber zwingend hätte widerrufen müssen? Gibts sowas überhaupt? Und wenn das so ist, kann ich den Kaufpreis von 20€ zurückfordern, nicht aber die Mahngebühren?

Dann widerrum wüsste ich gern, inwiefern Mahnungen per E-mail bindend sind.


Nochmal die relevanten Abschnitt aus den AGB:

"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger..."

aber auch:

"3.2 Durch Anklicken des Buttons (Bestellung abschicken) geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen."
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger..."
Da der Vertrag noch nicht von beiden Seiten erfüllt wurde hat die Frist noch nicht begonnen.
So steht es auch im Gesetz.
bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger,
§ 312d BH|GB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Also könntest du den Vertrag noch widerrufen.
Dazu würde ich mir aber doch fachlichen Rat einholen.

Dann widerrum wüsste ich gern, inwiefern Mahnungen per E-mail bindend sind.
Ist gültig.Mahnungen sind an keiner Form gebunden,könnten auch mündlich ausgesprochen werden.
 

Audiopulse

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Okay, soweit so gut. Habt ihr noch einen Tipp an wen ich mich da am besten wende?

...und, kostet das dann nicht genausoviel wie wenn ich gleich zahle? :)
 

Audiopulse

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Okay - da die Zeit knapp wurde und die mir im Brief geforderte Zahlungsfrist ablief hab ichs jetzt so gemacht dass ich da einfach mal angerufen habe. Ich hab den Kaufvertrag storniert, den Kaufpreis von der geforderten Summe abgezogen und den Rest von 46€ überwiesen.

Die Email zwecks Widerruf an den Shop hab ich per CC auch an Mediafinanz geschickt, die Bestätigung über die Rückbuchung von Kaufschwung.de hab ich dann ebenfalls an Mediafinanz weitergeleitet. Käse gegessen.

Vielen Dank für den Rat!
 
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