Inkassoschreiben mit Leistungen von vor 3 Jahren

kruemeltee

Super-Moderator
Hallöchen Leute :)

Am Wochenende erreichte meinen heimatlichen Wohnsitz ein Inkassoschreiben der Firma Acoreus (kenne ich selbst schon gut). In diesem verlangte das Inkassounternehmen einen Betrag von 8,00 EUR für zwei angeblich nicht geleistete Zahlungen einer Call-by-Call Internetsitzung vom Mai 2006. Die ursprüngliche Rechnung betrug angeblich 3,00 EUR zzgl. 5,00 EUR Inkassogebühren.
Der Brief wanderte gleich zerrissen in die Papiertonne. Begründung: dieser Anspruch ist zum ersten verjährt (verjährung beginnt am Ende des für die Rechnung laufenden Kalenderjahres und dann zwei Jahre) und zum zweiten hat bei uns niemand call-by-call Internet genutzt, da wir nachweislich seit über 5 Jahren DSL zu Hause haben. Die versuchen es wirklich hartnäckig.

mit freundlichen Grüßen
Maddin
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Der Brief wanderte gleich zerrissen in die Papiertonne. Begründung: dieser Anspruch ist zum ersten verjährt (verjährung beginnt am Ende des für die Rechnung laufenden Kalenderjahres und dann zwei Jahre)
Nicht gerade der richtige Weg.
Die Verjährung geschiet nicht "von amtswegen", du musst auf die Verjährung hinweisen.Einrede der Verjährung.
Du musst also etwas unternehmen.
(steht auch in dem anderem Thread) Hier:
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...tsanwaelte-bussek-und-mengede-2.html#post3092
Beachte;Zitat aus dem Link:
Allerdings greift Verjährung nicht automatisch, sondern erst, wenn der Schuldner die „Einrede der Verjährung“ erhebt. Er muss sich also melden, etwa per Brief. Acoreus versprach uns gegenüber, dann den Vorgang zu stoppen.
und zum zweiten hat bei uns niemand call-by-call Internet genutzt, da wir nachweislich seit über 5 Jahren DSL zu Hause haben.
Hier könntest du ja einen Verbindungsnachweis fordern.

Bedenke :p Jede Arbeit die du denen bereitest,kostet denen Zeit und Geld.
 

schnippewippe

New member
Jetzt schreibt auch die Verbraucherzentrale darüber.

03.11.2009
Mahnungen von acoreus verunsichern Verbraucher
Hinweis der Verbraucherzentrale: Verjährung tritt nicht von alleine ein

Zu beachten: Forderungen aus den Jahren 2005 und davor sind inzwischen verjährt und müssen nicht mehr beglichen werden. Um sich jedoch auf die Verjährung berufen zu können, müssen die Betroffenen tätig werden. Im Juristen-Deutsch heißt dies: Geltendmachung der Einrede der Verjährung.
Sollte der Verbraucher sich also auf Verjährung berufen können, so kann er hierzu das Musterschreiben der Verbraucherzentrale nutzen.............Das Schreiben ist im Bericht im Link
 

Winnimaus

New member
Find ich irgendwie scheckig, dass ich die Firmen darauf aufmerksam machen muss das eine Sache verjährt ist. In allen anderen Fällen läuft die Verjährung automatisch und ich hab das Nachsehen, wenn ich nicht rechtzeitig darauf reagiere und ausgerechnet dabei muss ICH auf ne Verjährungsfrist hinweisen....Ist irgendwie ne Frechheit....
 

kruemeltee

Super-Moderator
find ich auch ... allerdings ist da eben das Recht nicht beim Verbraucher sondern beim Händler ... da sind mal wieder unsere Gesetze dran schuld ;-)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Find ich irgendwie scheckig, dass ich die Firmen darauf aufmerksam machen muss das eine Sache verjährt ist. In allen anderen Fällen läuft die Verjährung automatisch und ich hab das Nachsehen, wenn ich nicht rechtzeitig darauf reagiere und ausgerechnet dabei muss ICH auf ne Verjährungsfrist hinweisen....Ist irgendwie ne Frechheit....
:p Vergessen? Vor ein paar Jahren galt im Schuldrecht noch 30 Jahre!!
Und reicht es nicht wenn ich beim Eintritt der Verjährung die Leistung verweigern kann?
Eintritt der Verjährung heisst nicht gleich das der Anspruch des Gläubigers erloschen ist.
Wenn der Anspruch automatisch verjährt,und ein Schuldner zahlt,dann könnte es ja eine unrechtmässige Bereicherung sein.
Und das hat der Gesetzgeber ja ausgeschlossen.
§ 214
Wirkung der Verjährung

(...)(2) Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist. Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntnis sowie einer Sicherheitsleistung des Schuldners.Quelle: dejure.org/Rechtsfolgen der Verjährung (§§ 214 - 218)
Ps.
Verjährung nach alten Recht war etwas komplizierter.
In allen anderen Fällen läuft die Verjährung automatisch
Wo?
Man sollte schon einen Unterschied machen zwischen Strafrecht,Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht,Öffentliches Recht,Steuerrecht und Zivilrecht.
 

Winnimaus

New member
Das mit den 30 Jahren wusste ich net. Und wie soll ich es denn jetzt verstehen? Einerseits bin ich dazu verpflichtet dem Inkasso mitzuteilen dass ab jetzt die Forderungen verjährt sind und sie halt Pech haben, anderseits besteht immer noch ein Anspruch des Gläubigers??

In der Beihilfe z.B. gibts ne Verjährungsfrist. Wenn bis dann und dann bestimmte Sachen nicht eingegangen sind, dann haben die halt Pech gehabt und genauso ist es auch mit der Frist der Widersprüche. Ein Tag zu spät eingereicht und Ätsch.

Wenn ich was Reklamieren will, dann muss ICH gucken wie die Verjährung aussieht und ausgerechnet bei den Schulden soll der Schuldner den Gläubiger auf die Verjährung hinweisen?? Find ich persönlich etwas komisch....
 

schnippewippe

New member
Aber du kommst nicht darum herum , dass der De kleine Eisbeer recht hat.

das steht auch oben im Link von der Verbraucherzentrale.

Der Musterbrief im Link dafür ,ist doch auch klar zu verstehen.

Einrede der Verjährung

Mustertext

Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt

An die:::::::::

Datum, ………..

Ihre unberechtigte Forderung
Ihre Aktennummer / Ihre Referenznummer:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom …… verlangen Sie von mir die Zahlung von ………Euro

für die eine Rechnung aus dem Jahr 2005 bzw. früher vorliegen soll.

Die in Ihrer Mahnung aufgeführte Forderung aus dem Jahre …..(2005 bzw. früher) unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist nach Maßgabe des § 195 BGB. Diese endet nach drei Jahren unter Berechnung nach § 199 Abs.1, Nr.1 BGB.

Ich mache daher von der Einrede der Verjährung ausdrücklich Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

( Unterschrift )
Wenn ich von einer Inkasso eine Mahnung erhalte ,würde ich die Inkasso so oder so auf ihren Irrtum aufmerksam machen. Dann widerspreche ich eben nicht der Forderung sondern schicke hier eine ""Einrede der Verjährung ""

Nur wer weiss denn das. ???? :eek:

Diese ganz banal klingende Vorschrift des § 214 Abs. 1 BGB regelt die Folgen der Verjährung. Mit anderen Worten, Sie können zwar nach wie vor den Rechnungsbetrag von Ihrem Kunden fordern. Ist jedoch die Verjährung bereits eingetreten, dann kann er Ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Ihr Anspruch besteht zwar weiterhin fort, aber Sie haben keine Möglichkeit mehr, ihn auf gerichtlichem Wege durchzusetzen.
Da die Einrede der Verjährung nicht von Amts wegen geprüft wird, kann ein Schuldner selbst zur Zahlung eines bereits verjährten Anspruchs verurteilt werden, wenn er es versäumt, im Rechtsstreit die Einrede rechtzeitig zu erheben.
:eek:
Hier der Link zu den 2 Zitaten.

Man , das hätte ich auch alles nicht gewusst. :eek:
 
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schnippewippe

New member
Das es so gut wie keiner weiss, ist wohl auch der Grund warum sie die Rechnungen jetzt noch schicken. :mad: Sie rechnen eben damit, dass sich die Kunden nicht richtig wehren und dann die gelackmeierten sind.

Mal sehen wie weit die gehen.:mad:
 

kruemeltee

Super-Moderator
ich muss ja gestehen, ich hatte vor etwa einem Jahr einen ähnlichen Brief bekommen (der Betrag war auch nicht sonderlich hoch, so um die 5 oder 6 Euro). Da ich jedoch zu der Zeit, wo man mir vorwarf eine Rechnung nicht beglichen zu haben, tatsächlich ein paar Probleme mit meiner Telefongesellschaft hatte hab ich einfach anstandslos bezahlt. Ärgert mich zwar, daß ich es hätte nicht machen müssen, allerdings tat mir das auch nicht sonderlich weh ... bei 300 Euro hätt ich dann schon genauer hingeschaut ...

Gruß Maddin
 

MarcOh

New member
Mir geht die Firma auch auf den Sack! Soll vom 5.12.06 und 9.1.07 insg. 2,52 Euro zahlen. Der 1. Brief kam gleich mit 5 Euro Mahngebühren, ohne ne Rechnung vorher!! Die Sachen wurden damals aber immer über die Telekom-Rechnung beglichen. Wieso kommen die jetzt auf die Idee, noch Geld haben zu wollen..?
Inzwischen sind wir bei 40,52 Euro!! Ich halte aber weiter still...!
Hoffe, das ist der richtige Weg..!=:confused:
 

schnippewippe

New member
Ich würde auf Jedenfall mitteilen, dass es ja über die Telefonabrechnung bezahlt wurde. Bist du dir da auch sicher , dass es mit in Rechnung bezahlt wurde. Schweigen halte ich nicht für so gut.

Inkassofirma Acoreus - Ärger um alte Telefonrechnungen - Meldung - Stiftung Warentest - test.de
Das sollte sich mal jeder durchlesen.

Das ist ja hier bei dir der Fall.
Forderungen aus dem Jahr 2006 verjähren mit Ablauf dieses Jahres, wenn der Anbieter bis dahin keinen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt hat oder Klage erhebt.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das ist ja hier bei dir der Fall.
Forderungen aus dem Jahr 2006 verjähren mit Ablauf dieses Jahres, wenn der Anbieter bis dahin keinen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt hat oder Klage erhebt.
Wobei zu erwähnen ist: ( wurde hier öfters erwähnt)
Keine Verjährung von Amts wegen.
3. Wird bei einer Klage gegen den Schuldner die Verjährung von Amts wegen durch das Gericht geprüft und die Klage dann abgewiesen?
Nein, da die Verjährung eine Einrede darstellt, muss der Schuldner die verlangte Zahlung spätestens im Prozess unter Hinweis auf die Verjährung verweigern. Dann erst ist das Gericht gehalten, die Verjährung der Forderung rechtlich zu überprüfen. Bei Mahn-/ Vollstreckungsbescheiden bedeutet das, dass bei einer verjährten Forderung unbedingt Widerspruch eingelegt werden muss.
Sind verjährungsrelevante Tatsachen zwischen Gläubiger und Schuldner streitig, so muss der Schuldner für die ihm günstigen Tatsachen auch den Beweis erbringen.
Quelle&mehr: infodienst-schuldnerberatung.de
Mir geht die Firma auch auf den Sack!(...)
Inzwischen sind wir bei 40,52 Euro!! Ich halte aber weiter still...!
Hoffe, das ist der richtige Weg..!=:confused:
Du hast eine Mahnung mit der Briefpost erhalten.
Ich würde nicht stillhalten.
Denen kurz mitteilen das es eine strittige Forderung ist.
Inkassounternehmen betreiben nur Forderungen,die rechtlich einwandfrei sind. Einreden und Einwendungen des Schuldners,also strittige Forderungen, sind nicht Sache von Inkassounternehmen.
 

manafraid

New member
Da haben wir doch ein kleines Beispiel aus dem Beihilferecht zu bieten: Ist zwar schon fast 20 Jahre her, aber, die Verjährungsfrist bei Dienstleistungen betrug 2 Jahre. Und genau um eine Dienstleistung, nämlich eine ärztliche ging es auch.
Über 2 Jahre nach der Inanspruchnahme eines (Unfall-)arztes erhielt ich eine Rechnung. Sie kam Mitte Februar eines Jahres (Poststempel, zum Glück hatte ich den Briefumschlag nicht weggeworfen) und enthielt das Datum eines frühen Dezembertages des Vorjahres. Unten auf der Rechnung prangte der große Vermerk, ich möge die Rechnung doch noch unbedingt bis Ende Dezember des Jahres (also des bereits abgelaufenen Jahres) bei der Beihilfestelle des Landes einreichen, da sonst die Verjährung eintreten könne.

Ich habe daraufhin kurz bei der Privatärztlichen Verrechnungsstelle angerufen und war wohl recht ungehalten. Einige Wochen danach kam dann die Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt. Ich habe ihm kurz schriftlich die Fakten dargelegt und mit der Formel "In der Hoffnung, nie wieder etwas von Ihnen zu hören verbleibe ich mit freundlichem Gruß" unterzeichnet. In der Tat habe ich von dem guten Mann nie wieder etwas gehört.

Gruß
manafraid
 

Winnimaus

New member
Na auf sowat kann ich ja.....Est vertüddeln die es in der Rechnungsstelle mal ne Rechnung zu schreiben, und dann schreiben die eine mit einem rückwirkenden Rechnungsdatum....Und wir wundern uns laufend, warum wir uns mit den Versorgungsempfängern immer rumärgern dürfen....

Mal so ne doofe Frage nebenher....sind hier noch so einige welche privat Krankenversichert sind??
 

MarcOh

New member
Danke für die Infos! Vor allem für den Hinweis auf Stiftung Warentest! Aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei so einer geringen Streitsumme, ein Gericht bemüht wird..?

Bin nach nem 3. Brief "Letzte außergerichtliche Mahnung Forderung der Firma acoreus AG" jetzt bei 45,52 Euro...!

Außerdem wohne ich gar nicht mehr dort, wo die ganzen Briefe hingehen...! Bekomme sie daher auch erst mit nem Zeitverzug von ca. 1-2 Wochen später..! Aber eigentlich könnte ich sie ja auch gar nicht bekommen haben, oder...? War noch kein Einschreiben bei..!
 
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schnippewippe

New member
Bei dir ist eine offene Zahlung von 2007 bei.
Hast du diese nun mit der Telefonrechnung bezahlt ?

test.de empfiehlt: Zahlen Sie bei berechtigten und noch nicht verjährten Nachforderungen von alten Call-by-Call-Gebühren auf jeden Fall die eigentlichen Gebühren.
Wenn es nicht bezahlt wurde und ich auch nicht darüber informiert ( Rechnung/ Mahnung) wurde, würde ich es mitteilen.
Ich bin da vorsichtig.
 
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