Keine Kündigung wegen schlampiger Mietzahlung von Sozialamt

kruemeltee

Super-Moderator
das finde ich doch seit sehr langer Zeit endlich mal ein sehr gutes Urteil ... dachte schon, Fairnis sei ausgestorben ... :)

Gruß Maddin
 

King W.

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Sehe ich genau so.

Aber was macht der Vermieter, der z.B. seine Grundsteuern bezahlen muß und dafür auf den pünktlichen Eingang der Miete angewiesen ist? Ob das Finanzamt "Schlampigkeit des Sozialamtes" als Entschuldigung akzeptiert? Ich glaube kaum. Die Mahngebühr und der Säumniszuschlag sind fällig. :confused:
 

Winnimaus

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Mahngebühren und Säumiszuschläge wird das Sozi wohl kaum zahlen. Da kann der Vermieter höchstens ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter einleiten, wegen unnötiger Verzögerung der Zahlungen. Oder aber man zieht das ganze als Fachaufsichtsbeschwerde durch. Wenn man ganz gut drauf ist, reicht man ne Beschwerde bei der Pettiontsausschuß ein. Dann wirds so richtig lustig. Dann muss der ensprechende Bereich einen Bericht an den Ausschuß schreiben und den gesamten Fall penibel und klar darstellen. Und das ist nen Aufwand, den will eigentlich keine Abteilung.

Und keine Sorge: Der Pettionsausschuß MUSS jeder Beschwerde nachgehen. Da wird nix unterm Tisch gekehrt oder von vornherein abgewiesen.
 

manafraid

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Also die "F(ormlose),F(ruchtlose),F(ristlose)- Beschwerde könnt ihr nun ganz und gar vergessen. Das sind vor 50 Jahren 3 Effs gewesen und mehr ist es heute auch nicht geworden.
Habe erst aus lauter Wut im Sommer dieses Jahres, obgleich mir eigentlich klar sein mußte, daß das reine Zeitverschwendung war, eine gegen 2 Polizeibeamte losgelassen. Alles minutiös aufgelistet, von der Sache her mit Zeugenaussagen begründet. Eigentlich sozusagen "wasserdicht"!
Ergebnis: "Die Beamten haben nach pflichtgemäßem Ermessen und vorbildlich gehandelt." So wurde mir nach etwa einem Vierteljahr vom Schutzpolizeiamt als Dienstaufsichtsbehörde mitgeteilt.
Von Petitionen kann ich auch nur abraten. In der Regel kommt dabei auch nicht mehr heraus. In den Amtsstuben der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder werden auch nur Stellungnahmen der beteiligten oder angegriffenen Behörden eingeholt und dementsprechend verarbeitet.
Sogar die Beamten des Landesrechnungshofes (ein guter Freund von mir hat da jahrzehntelang gearbeitet) sind frustriert über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Es werden Fehler, Versäumnisse oder Geldverschwendungen aufgedeckt, das Ergebnis ist zumeist lediglich ein "Herauswinden" der kritisierten Ämter oder Dienststellen. Die Arbeit bleibt letztendlich fruchtlos, eben wie eine "FFF-Beschwerde".

Gruß
manafraid
 

Winnimaus

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nananana....da hab ich aber andere Klamotten bei den Pettitionen erlebt....Klar in einigen Fällen (wie z.B. Beschwerde darüber dass der Antrag nicht binnen zwei Tagen abgerechnet wird) werden abgeschmettert. Aber so Sachen wie dass nen Sachbearbeiter aus lauter Nickeligkeit (ja gibts auch bei uns) irgendwelche Sachen partout nicht abrechnen will, das kommt wohl durch. Auch ist es schon passiert, dass so einige Sachbearbeiter nen Eintrag in der Personalakte bekommen haben weil ne saftige Dienstaufsichtsbeschwerde kam. Von einem Sachbearbeiter von uns weiss ich sogar, dass er hinterher gar kein Sachbearbeiter mehr war sondern nur noch die Anträge von anderen bearbeiten durfte (sog. Springer).
Bei der Polizei iset wieder was anderes. Da ist es eine völlig andere Welt. Da ist es genauso wie bei den Ärzten. Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus.
Aber so nen Schnösel von Schreibtischtäter kann man sehr wohl in den Hintern treten.

Ich möcht hier mal einen Fall von meinem Onkel erzählen. Er hat nen Mietshaus und da ist auch ein Hartz IV Empfänger. Soweit so gut. Das Amt überweist aber die Miete dem Mieter. Ergo ist die Kohle schneller wech als mein Onkel bis drei zählen kann. Also hat mein Onkel beim Amt angerufen und gefragt ob die nicht die Miete direkt an ihn zahlen könnten. Antwort: "Nö".
Dann hat der Mieter beim Amt angerufen und denen gesagt, dass sie bitte die Miete direkt an meinen Onkel überweisen sollen, da er nicht in der Lage ist das Geld selbst zu überweisen, da er es sofort in Alk umsetzt. Antwort vom Amt: "Nö".
Normalerweise hätte mein Onkel den Typen sofort auf die Straße setzen können. Aber da er nen recht umgänglicher Kerl ist und er sonst so recht friedlich ist (keine Feten, kein Abriss in der Wohnung) hat mein Onkel nen Anwalt eingeschaltet und ne Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet. Das gleiche hat dann auch der Mieter gemacht. Grob gesagt wegen Sturheit des Sachbearbeiters, weil der zu faul war, die Kontodaten im Programm zu ändern.
Und siehe da, auf einmal ging es.

Nicht umsonst läuft das Sozialgericht vor HartzIV Anklagen über......Selbst die Richter wissen gar nicht mehr wohin mit den ganzen Aktenstapeln, da sie eh nicht mehr vor lauter Akten und Anträgen, Anklagen ihren eigenen Schreibtisch wiederfinden.....
 

manafraid

New member
Goile Geschichte: Den Sachbearbeiter hätte man auch gleich auf HartzIV setzen müssen.
Vielleicht geht das ja in NRW alles ein bißchen zivilisierter ab als hier. Aus meiner Erfahrung sind mir denn auch einige Fälle bekannt, in denen nach einer begründeten Dienstaufsichtsbeschwerde Beamte bei gleichzeitiger Beförderung versetzt wurden.
 

Winnimaus

New member
ja natürlich mit gleichzeitiger Beförderung.....wat denkst Du denn? Immer schön die Leute "hochloben" .... ich für meinen Teil hab festgestellt das die körperliche Anwesenheit mehr angesehen ist als die eigentliche Leistung.....
 
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