Kino.to

schnippewippe

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Ist bereits das Anschauen von rechtswidrigen Internetstreams nach Art von kino.to strafbar?


Amtsgericht Leipzig

"""" Zitat
Nach seiner Ansicht mache sich ein Nutzer allein durch Abruf des Streams strafbar, da allein im Downloaden eine rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung zu sehen sei. Der Gesetzgeber habe mit dem Begriff „vervielfältigen“ ein Herunterladen gemeint, so der Richter. Auch beim Streaming erfolge ein zeitweiliges Herunterladen von Datenpaketen, woraus sich eine sukzessive Vervielfältigung ergebe. Aufgrund dieser unerlaubten Vervielfältigungshandlung seien auch die Nutzer als strafbar anzusehen. (via)...................aus dem Link
 

schnippewippe

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GVU bereitet Strafantrag gegen kinox.to vor

GVU bereitet Strafantrag gegen kinox.to vor
Gleiches Vorgehen wie bei kino.to

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vertraut bei der Bekämpfung der neuen Webseite kinox.to auf das gleiche Vorgehen wie gegen dessen Vorgänger. Im Juni 2011 stieß die GVU ebenfalls durch einen Strafantrag die Ermittlung gegen die Betreiber des Streaming-Portals kino.to an. Damals erklärten sich einige Mitbetreiber bereit, gegen den Hauptbetreiber Dirk B. auszusagen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht geklärt, wer hinter der Neuauflage steckt. Vermutlich sind es jedoch enge Vertraute der Ursprungsseite, da kinox.to im Prinzip ein Abbild darstellt, die neuen Betreiber also Zugriff auf eine Art Vorlage gehabt haben müssen...............weiter im link
Musik-Streaming-Anbieter schließt deutsche Plattform
Die deutsche Musik-Streaming-Plattform Grooveshark schließt wegen „unverhältnismäßig hoher Betriebskosten“, heißt es auf grooveshark.com. Damit zieht sich das Unternehmen aus Deutschland zurück und schimpft dabei auf die GEMA, die angeblich die hohen Betriebskosten verursachen soll................weiter im link
 
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schnippewippe

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Nutzern von kino.to oder kinox.to drohen Strafverfahren

Nutzern von kino.to oder kinox.to drohen Strafverfahren
Tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Raubkopie-Seite Kino.to müssen mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das Nachrichtenamgazin "Focus". Die Daten von so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte "Focus": "Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts." Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das so genannte "streamen" von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers "Focus". Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers.
Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.................aus dem link
 

schnippewippe

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AW: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung

Die Meldungen gehen weiter.

Filesharing: Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte ... Teilweise Entwarnung


Laut übereinstimmenden Presseberichten müssen tausende ehemalige Nutzer der stillgelegten Plattform Kino.to mit Strafverfahren rechnen (vgl. zB Focus). Dabei solle es sich allerdings vorerst nur um diejenigen Kunden handeln, die sog. Premium-Accounts auf Kino.to unterhielten. Diese Premium-Kunden hatten (per PayPal) dafür gezahlt, Zugang zu den Filmen auf der Plattform zu erhalten, ohne dass in diesen die ansonsten üblichen Werbebanner eingeblendet wurden. Was wir davon halten? Es sollte nichts so heiß gegessen werden, wie es gekocht wird. Das Urteil des LG Leipzig, welches das bloße Betrachten von Streaming-Angeboten als strafbar ansieht, steht bis jetzt noch allein auf weiter Flur. Es ist nach wie vor heftig umstritten, ob beim Anschauen eines Streams überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da keine Vervielfältigungshandlung stattfindet. Außerdem dürfte es sich bei den Nutzern der Plattform eher um “kleine Fische” handeln, deren Strafbarkeit, sofern diese dann bejaht würde, im Bagatellbereich einzustufen wäre. Mit Verhaftungen ist daher nicht zu rechnen. Wer gleichwohl Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft erhält, sollte sich zu der Angelegenheit vorerst überhaupt nicht äußern und sofort unsere anwaltliche Hilfe (hier: Kontakt) in Anspruch nehmen...........................aus dem link
Ich finde es nicht richtig das man die User die nur geschaut haben, nun vor den Kadi ziehen will.
Man hat ewig nichts gegen diese Seiten unternommen !!!!!!! Wieso wurden diese Seiten nicht vom Netz genommen???????? Die Rechtslage hat sich ja nicht verändert !!!!!!!!
Die Blinde mit der Binde.
 
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De kleine Eisbeer

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AW: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung

Ich finde es nicht richtig das man die User die nur geschaut haben nun vor den Kadi ziehen will.
Nur angeschaut? Man konnte,und bei den Seiten die noch online sind kann man es immer noch, die Angebote runterladen.
In der Regel handelt es sich um FLV-Dateien.
Und ein Premium-Account ist nicht nur zum anschauen.

Ps.
Diese Geizistgeilfraktion,runterladen bis die Abmahnung kommt,hat das Filesharing kaputt gemacht.
:whistle:
 

schnippewippe

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AW: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung

Nur angeschaut? Man konnte,und bei den Seiten die noch online sind kann man es immer noch, die Angebote runterladen.
In der Regel handelt es sich um FLV-Dateien.
Und ein Premium-Account ist nicht nur zum anschauen.

Ps.
Diese Geizistgeilfraktion,runterladen bis die Abmahnung kommt,hat das Filesharing kaputt gemacht.
:whistle:
Ich meine sehr wohl nur anschauen !!!!! Das man auch runterladen kann ist ja eine andere Sache. Das runterladen haben aber nicht alle User gemacht. Man sollte nicht alles über einen Kamm scheren. Das die nun dafür büssen müssen ! Neeee das finde ich nicht ok.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung

Ich meine sehr wohl nur anschauen !!!!! Das man auch runterladen kann ist ja eine andere Sache.
Wenn ich mir die Filme nur anschauen will brauche ich keinen Premium-Account.
Und einen Premium-Account hole ich mir wenn ich es runterladen, und das schnell,will.

link schrieb:
Es ist nach wie vor heftig umstritten, ob beim Anschauen eines Streams überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da keine Vervielfältigungshandlung stattfindet.
Das schreibt ein Rechtsanwalt?
Hat er vergessen das schon der Download von einer illegalen Quelle strafbar ist?
Und auch wenn ich die Filme nur ansehe "kann" es eine Urherrechtsverletzung sein da beim streamen Daten im Cache gespeichert werden.
Und hier streiten sich die Rechtsgelehrten ob dies ein Download im Sinne vom Urheberrecht ist.
Man sollte nicht alles über einen Kamm scheren. Das die nun dafür büssen müssen ! Neeee das finde ich nicht ok.
?? Also ist es Ok wenn man eine kriminelle Vereinigung unterstützt?

Ps.
Früher,bei Napster & Co war es ein Sport wer das neueste Lied hatte.Filme downloaden war bei einer 56er k-Leitung schwer und dauerte Wochen.
heute ist der Bewegrund Geiz ist geil.
 

schnippewippe

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?? Also ist es Ok wenn man eine kriminelle Vereinigung unterstützt?
Premium-Account

Was ist wenn ich ein Premium-Account habe ! Ich würde mir nie Filme runterladen !!! Aber ansehen. Wenn das kriminell ist :unsure: frage ich mich echt, warum das alles so lange geduldet wurde.Warum hat man da nicht schon vorher gehandelt.
Ich glaube es gibt bestimmt genug User die nur geschaut haben.
Und auch wenn ich die Filme nur ansehe "kann" es eine Urherrechtsverletzung sein da beim streamen Daten im Cache gespeichert werden.
Und hier streiten sich die Rechtsgelehrten ob dies ein Download im Sinne vom Urheberrecht ist.
Da kann man nur hoffen das es für die User, die sich Filme nur angesehen haben gut ausgeht.
 

Zupfer

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Nur, dass der Medienkonsument weder Hehler noch Stehler ist, sondern Käufer. Das macht es nicht richtig, aber weniger moralisch bedenklich, meiner Meinung nach. Wo kämen wir hin, wenn alle "Streamer" gesetzlich verfolgt werden? Die Jugendstrafanstalten würden aus allen Nähten platzen...
 

Niclas

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Merkwürdig "tolerante" Ansichten werden hier vorgetragen.

Merke: "Ein bißchen schwanger ist auch schwanger"
 

schnippewippe

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Dann eben schwanger :whistle: Meinetwegen auch Hochschwanger.
Du weisst , wenn ich eine Meinung habe, dann stehe ich auch dazu. Auch wenn ich alleine auf weiter Flur stehe. Liebe die Einsamkeit.

Hier für User die so unwissend sind ,wie ich es bis vor kurzen noch war .
Vergleich: Video on Demand, Online-Videothek, Tauschbörse. Was ist legal? Welche Kosten entstehen?

Genau darüber was unten im link steht ,habe ich mir heute auch so meine Gedanken gemacht.
RA Michael Langhans hat gesagt…

Ich finde in dem Zusammenhang auch immer wieder die Argumentation des "das hätte man wissen müssen" spannend. Ich weiss selbst bei Maxdome oder iTunes nicht wirklich, wie legal das ist. Und die argumentation, nur weil es etwas kostet sei es quasi eher legal sehr hahnebüchen - gerade diese Prämiumkunden haben ja gezahlt - zwar als "Flat", aber immerhin.
Aber Pressemitteilungen machen ja keine Verfahren. Warten wirs ab.

Aber wenn selbst die Rechtsexperten nichts Genaues wissen, werden wir halt warten bis die ersten Urteile kommen.
Denn das so viel genannte Urteil, ist so viel ich mitbekommen habe ,noch nicht in schriftlicher Form verfasst worden.Vielleicht steht davon dann gar nichts im Urteil.

law blog Archiv Kino.to: Drohen tausende Durchsuchungen?
Lest euch ruhig mal die Kommentare durch.
Dieser Kommentar sagt genau das aus was ich meine.
wie sieht es denn aus mit dem, dass der gemeine User nicht erkennen kann und konnte, dass es sich hierbei um ein illegales Angebot handelte. Sowas ähnliches wurde doch auch mal um Zusammenhang von allofmp3 diskutiert und geschrieben. Gilt dies nicht auch bei Kino.to?
Bei dieser Gruppe werde ich mich mal einreihen.

Ist das jetzt eigentlich strafbar? -

Er kann zwar versuchen, durch Auslegung den Begriff der Vervielfältigung auch auf Streamingvorgänge auszudehnen, muß aber aufpassen, nicht gegen Bestimmtheitsgrundsatz oder Analogieverbot zu verstoßen. In § 1 StGB StGB - Einzelnorm wie in Art. 103 II GG GG - Einzelnorm wird bestimmt, daß eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit bereits vor der Tat gesetzlich bestimmt war. Die Ansicht, daß „so etwas bestraft gehört“, reicht nicht aus.
Angstmache oder reale Bedrohung: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Premium-User von Kino.to MKB Rechtsblog

Nach § 27 StGB wird als Gehilfe bestraft, wer
wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.”
Der Premium-User müsste also vorsätzlich den Betreibern von kino.to durch die Zahlung der Premiumgebühr Hilfe geleistet haben. Bei einer Beihilfe ist immer ein “Doppelvorsatz” notwendig, d.h. dass der Hilfe leistende sowohl vorsätzlich hinsichtlich seiner Hilfeleistung handeln muss wie auch Vorsatz hinsichtlich der Erfüllung der Haupttat haben. Der Premium-User musste also wissen, dass er mit seiner Geldzahlung den Betreibern von kino.to hilft, und er musste auch wissen, dass die Betreiber von kino.to aktuell eine Straftat begehen, die noch nicht beendet ist. Hört sich soweit erst mal schlüssig an. Die Probleme lauern aber im Detail. Welche Straftat will der Premium-User unterstützen ? Alle oder nur einen bestimmten Film. Ist er sich der Unterstützung überhaupt bewusst, Grund für die Premium-Mitgliedschaft ist doch vielmehr, die lästige Werbung abzuschalten. Und ist die Straftat vielleicht schon beendet, da die Filme ja längst hochgeladen wurden ?..........................weiter im link
IT-Recht: Nun also doch: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von kino.to! > Rechtsanwalt Ferner > Strafrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht - Städteregion Aachen

Wie ich schon früher klar gestellt hatte, ist in diesem Fall durchaus mit (zahlreichen) Ermittlungsverfahren auch hinsichtlich der Nutzer zu rechnen, wobei die letztendliche Frage der Strafbarkeit des Betrachtens solcher Angebote weiterhin hoch umstritten ist. Darüber hinaus wird man im strafrechtlichen Bereich fragen müssen, ob die Betrachter eventuell einem Irrtum hinsichtlich der Rechtmäßigkeit unterlegen sind (dazu nur §17 StGB). Diese Frage wird bei einer eventuell anstehenden Verteidigung sicherlich, neben der Frage der Strafbarkeit insgesamt, einen Kern ausmachen. Nachdem das AG Leipzig in einem Urteil am Rande festgestellt hat, dass das Betrachten von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten durchaus als Straftat anzusehen ist, ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass die entsprechende Staatsanwaltschaft leichtfertig eine Strafbarkeit verneinen und von einem Ermittlungsverfahren absehen wird...................mehr im link
 
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schnippewippe

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Kino.to-Drahtzieher angeklagt


Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben................................witer im link
 

schnippewippe

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Dienstag, 20. März 2012 09:30 Uhr
Weiterer Mutmaßlicher Kino.to-Hauptverantwortlicher ab heute vor Gericht

Er muss sich wegen massiver Verstöße gegen das Urheberrecht verantworten. Vor dem Landgericht Leipzig beginnt heute der Prozess gegen einen weiteren mutmaßlichen Betreiber des illegalen Filmportals kino.to. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehr als 1,1 Millionen Filme, Dokumentationen und Folgen von Fernsehserien zum Herunterladen angeboten zu haben. Im vergangenen Jahr waren bereits mehrere kino.to-Mitarbeiter zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Nach Aussage eines Richters ging es bei der Internetseite nur darum, Geld zu machen. Die Betreiber hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.
http://www.stern.de/panorama/kinoto...tandard&utm_medium=rss-feed&utm_campaign=alle
 

schnippewippe

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Chefprogrammierer von kino.to belastet Valentin Fritzmann

Programmierer von kino.to belastet Valentin Fritz***
Im Prozess um das Streamingportal kino.to hat der angeklagte Chefprogrammierer ein umfangreiches Geständnis abgelegt und dabei den Wiener Filou Valentin Fritzmann schwer belastet. Dieser soll als Ideen- und Geldgeber fungiert haben. ......................weiter im link
Valentin Fritzmann | Abzocknews.de
Die aktuellen Entwicklungen um kino.to scheinen den “kleinen Prinzen” Valentin Fritz*** irgendwie aus der Bahn geworfen zu haben. Nicht anders ist zu erklären, dass das Impressum von Firstload nun erneut verändert wurde und eine Kreditkartenzahlung über das aus Adjerbaijan stammende “Unternehmen” augenscheinlich nicht mehr möglich ist.
So kaperte der Wiener Schlawiner den Piratenkreuzer Gulli.com

Mich hatte es 2006 bei Simsen.de erwischt. Man war da was losgewesen. Keiner wusste so richtig was daraus noch werden wird.

Verzeichnis aller Seiten auf dieser domain, in denen die Geschäfte von Valentin Fritz*** & Partnern thematisiert werden.

Xentria AG - IS Internet Service AG - Faustus Eb**le - Valentin Fritz*** - Hosting Stand 2007 wenn nicht anders angegeben

Wenn man alles über Valentin Fritz*** hier einstellen würde, würde es kaum ein Ende finden.
.
 
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schnippewippe

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AW: Chefprogrammierer von kino.to belastet Valentin Fritzmann

:w00t: Interview mit Gro**pa???
Den Verein muss man nicht seriös nehmen.

m.f.G.
Woher habe ich blos gewusst, dass du das schreiben wirst. :laugh:
Alles schön und gut. Aber trotdem finde ich den Bericht gut. :whistle:
Ich hoffe ich muss jetzt nicht den Kopf einziehen.:ermm:
 
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schnippewippe

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3 Jahre und 10 Monate Haft für kino.to-Programmierer

Das tut weh! 3 Jahre und 10 Monate Haft für kino.to-Programmierer

Tausende von Internetusern haben eine geraume Zeit lang von dem profitiert, was einen 29-jährigen Mann aus Hamburg jetzt für etliche Zeit hinter Schloss und Riegel hält. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Chafprogrammierer des im letzten Jahr geschlossenen Downloadportals kino.to heute zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten, wie bei focus.de berichtet wird. Strafmildernd habe das Gericht das umfassende Geständnis des Angeklagten gewertet, heißt es in dem Beitrag. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten beantragt.....weiter im link
Nach Urteil zu kino.to Attacke auf Homepage des Justizministeriums

Am Mittwoch tobte ein kleiner Krieg im Netz: Es habe eine DDoS-Attacke auf die Seite des Justizministeriums gegeben, bestätigte die Pressestelle. Bekannt hat sich dazu eine Gruppe mit Namen "Anonymous Austria". Hintergrund ist offenbar ein Gerichtsurteil gegen einen Programmierer. ...........weiter im link
 
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schnippewippe

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Ermittlungen im Fall kino.to: Affiliate-Dienstleister nach Razzien verhaftet

Ermittlungen im Fall kino.to: Affiliate-Dienstleister nach Razzien verhaftetDie
Staatsanwaltschaft Dresden geht nach der Verhaftung der Betreiber und der Verurteilung eines Programmierers nun auch gegen die Profiteure im Hintergrund vor.

Nach einer Meldung des Spiegel wurden nach bundesweiten Razzien zwei Personen, darunter ein Betreiber eines Affiliate-Netzwerkes aus Rheinland-Pfalz, verhaftet.

Während der Hauptwerbevermarkter im EU-Ausland nicht greifbar sei, sei man nun gegen dessen in Deutschland sitzenden Geschäftspartner vorgegangen. Diese würden strafbarer Beihilfehandlungen zu Urheberrechtsverletzungen verdächtigt..............weiter im link
 
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