Kippt das BKA-Gesetz!

siebendreissig

New member
Auch wenn es sich komisch anhört, aber die Piratenpartei will das BKA-Gesetz kippen. Und dies ist auch gut so, denn durch dieses Gesetz nähern wir uns wieder ein wenig den früheren Stasi oder Gestapo Methoden an.

Hier nun einmal ein Überblick über das Gesetz.

Das Gesetz hat mehrere Punkte, der Übersicht halber haben wir nun die wichtigsten bzw. schlimmsten aufgezeigt. Den Rest findet man im einmachglas blog.

Das BKA ist nach dem Gesetz mit einigen Geheimdienstmethoden ausgestattet, welche da wären

* Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
* Personen erkennungsdienstlich behandeln
* Personen vorladen (diese müssen erscheinen)
* Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
1. langfristige Observation von Personen
2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
* Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern
* Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen

Im Gesamtbild heisst dies, dass das BKA quasi jeden Bürger komplett überwachen kann. Im Fall eines Terroristen sicherlich eine gute Sache, denn solche Leute wollen wir ja nicht im Land haben, geschweige denn, dass diese Anschläge verüben.

Doch das Problem geht soweit, dass das BKA auch auf Vorrat gespeicherte Daten durchforsten kann und somit theoretisch frühere kleinere Verbrechen aufdecken kann und dann ist es nicht mehr weit, bis diese auch an die normale Polizei weitergeleitet werden. Mit kleineren Verbrechen meine ich dann u.a. auch die (fälschlicherweise) sogenannten Raubkopien.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind. Journalisten sind zum Beispiel davon ausgenommen
Quelle gulli

Aber es gibt die Möglichkeit bei der Online-Petition mitzuwirken, jeder ist dazu aufgerufen!
 

siebendreissig

New member
1. killi Schreibt:
June 25th, 2008 at 7:36 edit

Es ist ne Schweinerei !!Das BKA-Gesetz darf nicht kommen !!!
Anderseits hinterlässt man hier seinen Fingerabdruck und was passiert damit ??
Immer eine gesunde Portion Misstrauen ,bei solchen Aktionen …
Oder wie meine O M A Sagte traue niemanden nur dir selbst !!!
MfG Killi
 

kruemeltee

Super-Moderator
ich bin mal gespannt, was da noch alles kommt ... die Gesetze sind ja nur der Gipfel des Eisberges ... wieviele Gesetze wirds schon geben, die das bis zu dieser Entscheidung hin legitimieren ... und hierbei gehen wir alle noch davon aus, daß sich das BKA an die geltenden Gesetze hält. Wer kontrolliert denn, ob die soetwas nicht schon ohne das Gesetz machen und bei einen evtl. aufgefallenen Fund nicht nach Methoden suchen, wie man diese Beweise vor Gericht nutzen kann, ohne die Art und Weise zu erwähnen, wie sie an diese gekommen sind :)

Gruß Maddin
 
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