Legal Highs Auf dem Horrortrip durch Badesalz

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Legal Highs
Auf dem Horrortrip durch Badesalz

Kräutermischungen, die in Wahrheit Rauschdrogen sind: Der Drogenmarkt bringt immer neue gefährliche Substanzen hervor. US-Fahnder schlagen jetzt Alarm. Sie warnen vor Badesalzen, die Menschen in Depression, Selbstverstümmelung und Selbstmord treiben.

Hamburg - Verkauft werden sie in Tütchen, mal als Kräutermischung, mal als Duftgemisch fürs Räuchermännchen, mal als duftender Badezusatz. Sie haben poetische, mitunter esoterische Namen und ansonsten vor allem eines gemein: Sie sind dafür gedacht, missbraucht zu werden. Sich den Schädel zuzuknallen, sich einen Rausch abzuholen, an den Regularien und Gesetzen vorbei als Droge frei gehandelt zu werden. Und sie sind kräftig, mitunter gefährlich - und manchmal sogar lebensbedrohlich.

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In Deutschland sind sogenannte Legal Highs - immer wieder neue Stoffe, die von der Drogengesetzgebung noch nicht erfasst sind - ein altbekanntes Problem. Seit rund einem Jahrzehnt wurden vor allem per Internet, später auch über die sogenannten Head Shops verkaufte Kräutermischungen populär, die oft als Räuchermittel angepriesen von ihren Nutzern in Wahrheit geraucht oder geschnupft wurden..................weiter im link
 

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Rauschgiftfahnder stoppen Internethandel mit Kräutermischungen

Rauschgiftfahnder stoppen Internethandel mit Kräutermischungen

Über die Internetauswertung des BKA wurde ein sogenannter „Headshop“ in Puchheim bekannt. Dort betrieb der 26-Jähriger mit seiner 25jährigen Lebensgefährtin aus ihrer normalen Mietwohnung heraus einen Internetshop und belieferte deutschlandweit Hunderte von Kunden per Post mit sogenannten „Räuchermischungen“.

Bei der Durchsuchung durch Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck konnten neben 109 Kräutermischungspackungen die komplett Buchhaltung mit allen Lieferadressen sichergestellt werden. Der Versand über die homepage wurde eingestellt.

Die Kräutermischungen werden nun durch das Bayerische Landeskriminalamt nach ihren Inhaltsstoffen untersucht und ja nach Ergebnis werden anschließend gegen die Beschuldigten Strafanzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz oder Arzneimittelgesetz an die .............aus dem link
 

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Ich würde mal so sagen. Die Antwort auf deine Frage ist ja im Bericht schon gegeben worden.
Die Kräutermischungen werden nun durch das Bayerische Landeskriminalamt nach ihren Inhaltsstoffen untersucht und ja nach Ergebnis werden anschließend gegen die Beschuldigten Strafanzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz oder Arzneimittelgesetz an die Staatsanwaltschaft München II gesandt.
Beispiel :
Spice
Spice ist die Verkaufsbezeichnung für eine Droge, die aus synthetischen Cannabinoiden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht.

Bin eben noch auf diese Sache gestossen.
Illegale Anabolikaherstellung gestoppt
 
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Legal Highs"16jähriger Schüler kolabierte
Vor einiger Zeit bekam ein 16jähriger Schüler aus Celle erhebliche Kreislaufprobleme, nachdem er unter den Tabak seiner selbstgedrehten Zigarette eine frei verkäufliche Kräutermischung, sog. "Legal Highs", gemischt und diese dann geraucht hatte. Er kolabierte und musste im Krankenhaus behandelt werden.und musste im Krankenhaus behandelt werden..................weiter im link
 

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VG Gießen: Vorläufiger Vertrieb von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden in Head-Shops untersagt
Mit den Beteiligten jüngst bekannt gegebenen Beschlüssen hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen in zwei Eilverfahren vorläufig den Vertrieb von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden in zwei Head-Shops im Lahn-Dill-Kreis untersagt.

Das Regierungspräsidium Gießen hatte zwei Betreibern von so genannten Head-Shops das Gewerbe mit sofortiger Wirkung wegen Unzuverlässigkeit untersagt und die Schließung der Shops angeordnet. In den beiden Läden verkauften die Betreiber nach den Ermittlungen der Polizei u.a. Kräutermischungen, die mit synthetischen Cannabinoiden versetzt sind. Die in den Kräutermischungen nachgewiesenen Cannabinoide unterfallen nicht dem Betäubungsmittelgesetz.

Die Kräutermischungen sind nach dem Verpackungsaufdruck nicht zum Verzehr, sondern nach Aussage der Shop-Betreiber zur Raumluftverbesserung bestimmt, werden aber in der Praxis von den Käufern geraucht. Nachdem es in zwei Fällen bei Jugendlichen nach dem Genuss der Kräutermischungen zu Ohnmachtsanfällen und Wahnvorstellungen kam, die eine Einweisung in die Psychiatrie erforderlich machten, wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Ladenbetreiber eingeleitet, die bisher aber noch nicht zur Anklage geführt haben.

Die Antragsteller wandten mit ihrem Eilantrag ein, der Verkauf der Kräutermischungen sei legal und diese seien ausdrücklich als nicht zum Verkehr geeignet gekennzeichnet. Da auch kein Verkauf an Minderjährige erfolge, könne man ihnen, den Ladenbetreibern, einen leichtfertigen Umgang mit der Gesundheit der Käufer nicht vorwerfen.

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat nun zwar die sofortige Vollziehung der Gewerbeuntersagung und die Schließung der beiden Läden gestoppt, den beiden Betreibern aber zur Auflage gemacht, bis zu einer endgültigen Klärung der Angelegenheit keine der umstrittenen Kräutermischungen zu verkaufen. Die im Eilverfahren erfolgende summarische Prüfung erlaube keine endgültige Beurteilung, ob hier ein strafbares Verhalten der Ladenbetreiber vorgelegen habe, zumal einschlägige strafgerichtliche Entscheidungen noch nicht vorliegen.

Die Kammer sah sich jedoch angesichts der vom Konsum der Kräutermischungen ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefahren veranlasst, bis auf Weiteres zumindest den Vertrieb der Kräutermischungen zu untersagen.

Die beiden Beschlüsse (8 L 4499/11.Gi vom 13.01.2012 und 8 L 4422/11.GI vom 17. Januar 2012) sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen 2 Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Quelle: Pressemitteilung des VG Gießen v. 25.01.2012....................aus dem link
 

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Lasst blos die Finger davon :(

Legal Highs - Legale Drogen?
Dubiose Kräutermischungen versprechen den ultimativen Kick und sollen dabei auch noch legal sein? Unser Experte Dr. Bernd Werse (Leiter "Drug Research Centers", J.W.Goethe-Unitversität Frankfurt/Main) erklärt ihre Wirkung und die enormen Risiken.
 
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Legal Highs Betreiber von Internetshops verhaftet

Handel mit neuartigen Drogen
Betreiber von Internetshops verhaftet


Monatelange Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz und der Kriminalinspektion Mayen gegen die Betreiber verschiedener Internetshops haben jetzt zu zahlreichen Verhaftungen geführt. Die Verantwortlichen hatten über das Internet neuartige Designerdrogen, so genannte Legal Highs, vertrieben...................weiter im link
 

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AW: Legal Highs OLG Nürnberg bejaht Anwendung des Arzneimittelgesetzes

Endlich Schluss mit dem Begriff „Legal Highs“: OLG Nürnberg bejaht Anwendung des Arzneimittelgesetzes
„Legal Highs“ oder „Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)“: So werden vermeintliche Räuchermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer genannt, die tatsächlich als Rauschmittel missbraucht werden. Die Rauschwirkungen, die solchen klassischer Betäubungsmittel ähneln, beruhen auf synthetischen Zusätzen, wie z.B. JWH-Alkylindolen, Cathinon-Derivaten oder Piperazinen.

Mit dem Beimischen der synthetischen Zusätze versuchen die Hersteller gezielt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auszuhebeln, da dieses nur anwendbar ist, wenn die Substanzen dort ausdrücklich genannt sind. Sie preisen die Produkte bewusst als „Legal Highs“ an, um vorzutäuschen, dass Händler und Konsumenten ansonsten keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten haben. Mit dem OLG Nürnberg hat nun erstmals ein Obergericht mit überzeugenden Gründen festgestellt, dass die „Neuen Psychoaktiven Substanzen“ dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterfallen.

In dem Urteil des OLG Nürnberg vom 10.12.2012 (1 St OLG Ss 246/12) heißt es dazu wie folgt:........................weiter im link
 

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Wie legal sind Legal Highs: EuGH hat verhandelt

Wie legal sind Legal Highs: EuGH hat verhandelt

Enthalten Neue psychoaktive Substanzen (sog. Legal Highs) Stoffe, die in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) enthalten sind, ist der Umgang hiermit nach dem BtMG strafbar.

Problematisch ist die Rechtslage aber dann, wenn die Neuen psychoaktive Substanzen keine dem BtMG unterstellten Zusätze enthalten. Zum Teil wird das Arzneimittelgesetz (AMG) für anwendbar gehalten, so dass das Inverkehrbringen nach § 95 AMG strafbar wäre (s. zum Beispiel OLG Nürnberg, Urt. v. 10. Dezember 2012, 1 St OLG Ss 246/12 = BeckRS 2013, 00099). Zum Teil wird die Anwendung des AMG aber auch mit der Begründung abgelehnt, die Neuen psychoaktiven Substanzen unterfielen nicht dem Schutzzweck dieses Gesetzes. Der BGH vermochte die Rechtsfrage nicht entscheiden, sondern legte sie wegen des europarechtlichen Hintergrundes dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor (s. dazu meinen Beitrag vom 1.7.2013)...........................weiter im link
 

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Legal Highs womöglich doch nicht illegal

Legal Highs womöglich doch nicht illegal
13.6.2014

Jahrelang haben deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte die Verkäufer von Legal Highs verfolgt. Und zwar auf der Grundlage des Arzneimittelrechts. Nun zeichnet sich ab, dass dies rechtswidrig war. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält es nämlich schon für unzulässig, synthetische Cannabinoide als Arzneimittel einzustufen............................weiter im link
 

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Legal Highs sind legal
Lange wurde die Entscheidung erwartet, nun ist sie da. Der EuGH hat entschieden, dass die Inhaltsstoffe der sog. Legal Highs nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen. Hier hatte ich bereits über die Hintergründe berichtet.

Bisher hatten die Staatsanwaltschaften immer dann einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gesehen, wenn die Inhaltsstoffe der jeweiligen Synthetischen Cannabinoiden noch nicht auf einer schwarzen Liste standen. Denn nur, wenn ein Stoff auf der schwarzen Liste steht, greift das Betäubungsmittelgesetz. Das Arzneimittelgesetz war sozusagen der Notnagel um überhaupt zu einer Strafbarkeit kommen zu können. Damit ist es nun wohl vorbei.

Das Urteil des EuGH dürfte auch Auswirkungen auf einige meiner Verfahren haben. Hier geht´s zum Urteil.......................................
 
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