links für die Österreicher und Schweizer bei Abo-Abzocke

schnippewippe

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Aktuell: Betrug mit vermeintlicher Erbschaft!


Derzeit erhalten zahlreiche Internetnutzer/innen in Österreich E-Mails, in denen ihnen mitgeteilt wird, dass sie sich an einer hohen Erbschaft beteiligen könnten. Natürlich handelt es sich hierbei um eine betrügerische Nachricht!

Der Versender der E-Mail ist angeblich mit der Verwaltung einer Erbschaft in Höhe von 18 Millionen Dollar betraut. Scheinbar bietet er eine Beteiligung an der Erbschaft. Für weitere Informationen soll Kontakt mit ihm aufgenommen werden. Hier der Wortlaut der E-Mail, die derzeit von verschiedenen E-Mail-Adressen versendet wird:..........
 

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Eurovision Song Contest -Tipps Tickets für den Eurovision Song Contest Wien 2015


Tickets für den Eurovision Song Contest Wien 2015 – Vorsicht vor unseriösen Anbietern!


Obwohl es noch nicht einmal einen fixen Vorverkaufstermin für Tickets des vom 19.-23. Mai 2015 in Wien stattfindenden Song Contest gibt, finden sich im Internet bereits erste Verkaufsangebote. Wir empfehlen, auf den offiziellen Vorverkaufsstart zu warten und dann bei den vom Veranstalter genannten Partnern zu bestellen................................
 

schnippewippe

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Kein Widerrufsrecht in der Schweiz

Kein Widerrufsrecht in der Schweiz
Der Nationalrat in der Schweiz hat die Einführung eines Widerrufsrechts im Fernabsatz abgelehnt. Bei Käufen per Telefon sollen Kunden hingegen innerhalb von vierzehn Tagen vom Vertrag zurücktreten können.

Die Schweizer Recht sah bislang nur ein Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte vor. Nachdem es zunächst so aussah, als würde die Schweiz ein gesetzliches Widerrufsrecht auch für den Online-Handel einführen, hat nun der Nationalrat die Gesetzesvorlage mit einer Mehrheit von 95 zu 84 Stimmen abgelehnt. Kunden welche im Fernabsatz bestellen, müssten nicht weiter geschützt werden. Denn der der erste Schritt zum Vertragsschluss gehe von diesen selbst aus.

Sofern ein Widerrufsrecht in der Schweiz nicht eingeführt wird, wird es insofern bei der Situation bleiben, dass Schweizer Händler, welche über einen Online-Shop auch Kunden etwa in Deutschland oder Österreich beliefern, diesen ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Ein Schweizer Kunde kann sich hingegen hierauf nicht berufen
 

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AK warnt vor Gewinnspiel-Abzocke Firma Condor.

AK warnt vor Gewinnspiel-Abzocke
Die Arbeiterkammer warnt vor Gewinnspiel-Abzocke: Bei der Konsumentenberatung häufen sich derzeit Beschwerden über die Firma Condor. Diese verschickt Rechnungen an Salzburger Haushalte über 300 Euro. Die AK rät, nicht zu zahlen.

„Betroffene sollte im Zweifelsfall nicht zögern und sich von den Experten der Arbeiterkammer Salzburg beraten lassen“, sagt AK-Konsumentenschützerin Andrea Kinauer. In der Konsumentenberatung der Salzburger Arbeiterkammer langen immer wieder Beschwerden über das Unternehmen „Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH“ ein. In einem Schreiben werden betroffene Personen aufgefordert, einen Betrag in der Höhe von 302,69 Euro zu bezahlen. Grund: Sie hätten angeblich telefonisch mit der Firma „MIT AG/Lebensfreude“ einen Vertrag abgeschlossen.
„Telefonisch angebahnte Verträge nichtig“................................
 

Augen_Auf

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Danke für die hilfreichen Links. Ganz schön dreist, das mit der Bitte Geld zu überweisen, weil er seine Kreditkarten angeblich im Ausland verloren hat!
 
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