schnippewippe
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Das europäische Lastschriftverfahren
Das europäische Lastschriftverfahren
SEPA: Deutsche Versicherungswirtschaft fordert Beibehaltung der deutschen Lastschrift / „Diskussion um Enddatum zu früh“Im November 2009 ist die SEPA-Lastschrift gestartet, das erste einheitliche europäische Lastschriftverfahren. Mehr als 1.200 deutsche Banken sind dem neuen europaweiten SEPA-Lastschriftverfahren beigetreten.
Der Start gestaltet sich etwas zäh. Da es noch kein zukunftssicheres, europäisches Entgeltmodell gibt. Der deutsche Gesetzgeber hat versäumt, zum Start der SEPA-Lastschrift eine gesetzliche Lösung für den Übergang von Millionen bestehender Einzugsermächtigungen in rechtsgültige Mandate für die SEPA-Lastschrift zu schaffen. Dementsprechend haben die Banken nur wenige hundert SEPA-Lastschriften in den ersten zwei Wochen in ganz Europa verarbeitet. Damit fehlt es dem Massenzahlungsverfahren an Masse. Nur ein kleiner Teil der Milliarden Lastschriften in Deutschland wird so in den nächsten zwölf Monaten als SEPA-Lastschrift verarbeitet werden können. Die etablierte Einzugsermächtigung bleibt somit praxisrelevant.
SEPA kurz und knapp: Seit dem 2. November 2009 bieten erste Banken die neue SEPA-Lastschrift an, mit der Forderungen innerhalb der EU bzw. in einzelnen EU-Staaten nach europaweit einheitlichen Regeln eingezogen werden können. Das zugehörige Gesetz zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive; PSD) ist am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die nationalen Lastschriftverfahren sowie bereits bestehende Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin rechtsgültig.