siebendreissig
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Ungewollte Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls bzw. Telefonwerbung, sind verboten. Dennoch wenden viele Unternehmen diese Masche an um neue Kunden zu werben, meistens ür lotto-ähnliche Gesellschaften, andere Gewinnspiele oder Zeitschriftenverkäufe.
Problematisch war hier der Gebrauch des Widerrufsrechts. Denn einen wirklichen Anspruch gibt es hierbei, im Gegensatz zu anderen Fernabsatzgeschäften, nicht. Dies möchte man nun verbessern und mehr zum Verbraucherschutz beitragen.
Ein weiteres Problem ist die Verfolgung der Unternehmen. Denn diese senden meist ihre Rufnummer nicht mit, so dass es oft schwer ist den Störer zu ermitteln. In Zukunft müssen, diese übermittelt werden. Ob die Unternehmen sich daran halten ist natürlich wieder eine andere Sache.
Bis zu 50.000 Euro soll ein Verstoß das Unternehmen in Zukunft kosten.
Übrigens, die Robinson-Liste kann gegen unerwünschte Werbeanrufe helfen.
Problematisch war hier der Gebrauch des Widerrufsrechts. Denn einen wirklichen Anspruch gibt es hierbei, im Gegensatz zu anderen Fernabsatzgeschäften, nicht. Dies möchte man nun verbessern und mehr zum Verbraucherschutz beitragen.
Ein weiteres Problem ist die Verfolgung der Unternehmen. Denn diese senden meist ihre Rufnummer nicht mit, so dass es oft schwer ist den Störer zu ermitteln. In Zukunft müssen, diese übermittelt werden. Ob die Unternehmen sich daran halten ist natürlich wieder eine andere Sache.
Bis zu 50.000 Euro soll ein Verstoß das Unternehmen in Zukunft kosten.
Interessante Meinung… hier gelesen.Das einzig sinnvolle gegen diese Telefonwerbung ist es, diese am Telefon abgeschlossenen Verträge ür nicht gültig zu erklären! Keine Unterschrift, kein Vertrag so einfach ist es doch! Was meint ihr?
Übrigens, die Robinson-Liste kann gegen unerwünschte Werbeanrufe helfen.