Mieterhöhungen werden leichter

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
BGH-Urteil hilft Vermietern:
Einfacher Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausreichend

Ein Vermieter darf eine Mieterhöhung auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel stützen, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(....)
Quelle&mehr: kostenlose-urteile.de/BGH-Verwendung-des-Mietspiegels-einer-Nachbarstadt-mit-vergleichbarem-Mietniveau-bei-Mieterhoehungen-zulaessig
 

schnippewippe

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BGH Urteil zum Rücktrittsausschluss nach § 323 Abs. 5 S. 1 BGB bei Teilleistungen

Könnten vielleicht mal einige User gerbrauchen.

BGH Urteil zum Rücktrittsausschluss nach § 323 Abs. 5 S. 1 BGB bei Teilleistungen

In einem Urteil vom 16. Oktober 2009 (V ZR 203/08) hat sich der BGH mit dem Rücktrittsausschluß nach § 323 Abs. 5 S. 1 BGB bei Teilleistungen befasst. § 323 Abs. 5 S. 1 BGB setze neben der Teilbarkeit der Leistung des Schuldners auch die Teilbarkeit der (Gegen-)Leistung des Gläubigers voraus. Fehle es daran, könne der Gläubiger auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn sein Interesse an der Teilleistung des Schuldners nicht entfallen ist.................weiter im link
 

niobe-1958

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Puh, hier in Nordhessen geht das für die Vermieter nicht so einfach, mit der Mieterhöhung wegen Mietspiegel :whistle:

Es gibt keinen Mietspiegel :laugh:, an den sich der Vermieter orientieren könnte.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Es gibt keinen Mietspiegel :laugh:, an den sich der Vermieter orientieren könnte.
Nicht ganz richtig.
Es gibt keine qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB und auch keine offiziellen Mietspiegel § 558c BGB.
Der Immobilienverband Deutschland erstellt zwar Mietspiegel für Nord-Hessen,die haben aber keine rechtliche Bindung.
Sie dienen nur als als grobe Orientierung für Mieter und Vermieter.
 

schnippewippe

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Nicht ganz richtig.
Es gibt keine qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB und auch keine offiziellen Mietspiegel § 558c BGB.
Der Immobilienverband Deutschland erstellt zwar Mietspiegel für Nord-Hessen,die haben aber keine rechtliche Bindung.
Sie dienen nur als als grobe Orientierung für Mieter und Vermieter.
Hi- das verstehe ich jetzt aber nicht ganz.

§ 558d
Qualifizierter Mietspiegel


Kritik an offiziellen Mietspiegeln

BGH: Verwendung des Mietspiegels einer Nachbarstadt mit vergleichbarem Mietniveau bei Mieterhöhungen zulässig
Einfacher Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausreichend

Ein Vermieter darf eine Mieterhöhung auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel stützen, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden..............mehr im link
§ 558a BGB - Form und Begründung der Mieterhöhung
 
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niobe-1958

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Puh, hier in Nordhessen geht das für die Vermieter nicht so einfach, mit der Mieterhöhung wegen Mietspiegel :whistle:

Es gibt keinen Mietspiegel :laugh:, an den sich der Vermieter orientieren könnte.
Hatte es leider etwas undeutlichen geschrieben?
Mieterhöhungen, die auf einen angeblichen Mietspiegel für die Region Nordhessen basieren, sind unwirksam :)
17.06.2010
Mieterbund Nordhessen: Keine erleichterten Mieterhöhungen
Der Mieterbund Nordhessen weist aber darauf hin, dass es im nordhessischen und südniedersächsischen Raum keinerlei gültige Mietspiegel im Sinne des BGB gibt. Es kann deshalb kein Vermieter eine Mieterhöhung auf einen solchen angeblichen Mietspiegel stützen. In unseren Regionen sind auf angebliche Mietspiegel gestützte Mieterhöhungserklärungen deshalb eine Täuschung der Mieter. Auf sie gestützte Mieterhöhungen sind Fall unwirksam.
Quelle: Mieterbund Nordhessen

und der Immobilienverband Deutschland, hat Daten des IVD-Immobilienpreisspiegels Nordhessen (Stand 01/2010) für die Stadt Kassel (nicht für den Landkreis Kassel!) veröffentlicht.
Wobei es sich ausdrücklich um einen nicht qualifizierten Mietspiegel im oben genannten Sinne handelt. Die Daten sollen lediglich einen Überblick über die Mieten des frei finanzierten Wohnungsmarktes in Kassel liefern.
Quelle: http://www.stadt-kassel.de/cms05/dienstleistungen/075579/index.html
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hi- das verstehe ich jetzt aber nicht ganz.
Was ist nicht verständlich?
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten. Kostenfaktor.€0.00
Qualifizierter Mietspiegel,beruht auf ein "Gutachten" Kosten ab €100.000.- für die Erstellung plus Kosten für 2jährliche Überprüfung.
Der Mieterbund Nordhessen weist aber darauf hin, dass es im nordhessischen und südniedersächsischen Raum keinerlei gültige Mietspiegel im Sinne des BGB gibt.
Da wäre ja noch die Mieterhöhung auf Grund von 3 Vergleichswohnungen.:whistle:
 

schnippewippe

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Das ist mir nicht klar.
Es gibt keine qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB und auch keine offiziellen Mietspiegel § 558c BGB.
Es gibt sie doch. § 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel

Was ist ein Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist die wichtigste Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter bei der Vereinbarung der Miete für die im Mietspiegel definierten Wohnungen. Dabei ist er keine verbindliche Festlegung, sondern nach § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Übersicht über die in einer Gemeinde üblichen Vergleichsmieten, die von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Das Gesetz unterscheidet einfache und qualifizierte Mietspiegel.
Einfache Mietspiegel (§ 558c BGB) sind Übersichten über Vergleichsmieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter gemeinsam erstellt oder anerkannt sind.
Für qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) gelten strengere Vorschriften. Sie müssen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter gemeinsam anerkannt sein. Im Abstand von 2 Jahren sind sie der Marktentwicklung anzupassen und nach 4 Jahren neu aufzustellen.
Mietspiegel gibt es nur für sogenannte nicht preisgebundene Wohnungen. Diese Wohnungen sind entweder nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert oder die Bindung aufgrund dieser Förderung ist beendet. Außerdem werden Werks- und Betriebswohnungen, möbliert vermietete Wohnungen und Wohnungen in Wohnheimen nicht vom Mietspiegel erfasst.................mehr im link
 
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schnippewippe

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Bundesgerichtshof:über eine Mieterhöhungsklage entschieden

Bundesgerichtshof: Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen

Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung des Klägers in Backnang. Mit der Klage verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 76,69 € monatlich. Der Berechnung der Mieterhöhung hat der Vermieter den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf zugrunde gelegt und dies damit begründet, dass es sich dabei um eine mit Backnang vergleichbare Gemeinde handele. Das Amtsgericht hat der Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und unter Verwertung des Mietspiegels für Schorndorf stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Mieters zurückgewiesen.................aus dem link
 

katharinchen

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Objektive Bewertungsmaßstäbe, welche Mieterhöhungen korrekt sind und welche nicht, bzw. ob ein Mietspiegel berücksichtigt wird, soweit vorhanden, gibt es ja anscheinend. Dies liegt im Falle eines Rechtsstreites im Ermessensspielraum des zuständigen Gerichts. Am Besten man holt sich in solchen Fragen hier Hilfe. Als ich vor ein paar Jahren von Bayern nach Baden-Württemberg gezogen bin, wurde mir gesagt, die Gericht im Ländle würde viel mieterfreundlicher entscheiden als in Bayern. Wenn es solche Unterschiede in den Bewertungsgrundlagen von z.B. Mieten gibt, wundert mich das nicht. Da scheint es ja gar keine einheitlich Regelung zu geben.
 
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Kim

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Bei uns wurde jetzt auch wieder die Miete erhöht und es wird noch mehr folgen. Langsam weiß ich nicht mehr, ob ich mir meine Wohnung noch lange leisten kann, was wirklich schade ist. Aber so läuft das ja in vielen Städten und Statdtteilen, eine Prozess der sozialen Verdrängung findet statt. Die alten Mieter werden vertrieben, nur weil irgendjamnd gesagt hat, dass diese Gegend plötzlich hip und toll ist. Aber ich kann ja auch nicht mein ganzes Geld für die Miete ausgeben. Bin wirklich auch sonst schon super sparsam. Ich nutze die Möglichkeit des Weiter Verkaufens im Internet, kaufe nur günstige Angebote im Supermarkt und nutze Preisvergleiche. Ach ja, und ich fahre bei Wind und Wetter Fahrrad. Aber langsam wird das auch zu einem ganz schönen Dämpfer für die Lebensqualität. Aber innerlich streubt sich einfach alles in mir meine Wohnung aufzugeben. Aber lange halte ich das auch nicht mehr durch. Dann muss ich mir wohl hier eine Wohnung suchen :unsure:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Mich hat es böse getroffen. 20% Mieterhöhung. Bin zum Anwalt gegangen, mal sehen was dabei rauskommt
Ich hoffe du hast einen der sich mit Mietrecht auskennt.

als Hilfe:
Mietwucher liegt vor, wenn ein Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung oder bei Mieterhöhungen bei Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen eine mindestens 20 % höhere Miete als die ortsübliche Miete verlangt (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/04). Die Vereinbarung einer solchen Miete ist insoweit unwirksam (§ 5 WiStG, § 134 BGB - BGH a.a.O.).

quelle&mehr: Mietrechtslexikon
 

sn00py603

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Ich hoffe du hast einen der sich mit Mietrecht auskennt.
als Hilfe:
Mietwucher liegt vor, wenn ein Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung oder bei Mieterhöhungen bei Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen eine mindestens 20 % höhere Miete als die ortsübliche Miete verlangt (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/04). Die Vereinbarung einer solchen Miete ist insoweit unwirksam (§ 5 WiStG, § 134 BGB - BGH a.a.O.).

quelle&mehr:
Selbstverfreilich, habe meine Rechtsschutz angerufen und der Sachbearbeiter hat mir gleich einen genannt. Ich hätte mir den auch selbst suchen können, aber so war es einfacher.
 
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