mit Smartphone- unbewusst in eine kostenfalle

schnippewippe

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LG Bonn: Kleingedrucktes darf nicht zu klein sein - zu kleiner Hinweis auf zusätzliche Kosten durch Mobilfunkvertrag in einer Smartphone-Werbung
LG Bonn Urteil vom 05.08.2011 11 O 35/11

Das LG Bonn hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn in einer Smartphone-Werbung lediglich durch einen zu klein gedruckten Hinweis auf zusätzlich Kosten durch einen zur Erzielung des beworbenen Preises abzuschließenden Mobilfunkvertrag hingewiesen wird.

In einer Werbeanzeige hatte der Anbieter ein Smartphone zu einem günstigen Preis beworben. Das Angebot galt jedoch nur, wenn der Kunde auch einen Mobilfunkvertrag abschloss. Die Kosten für den Mobilfunkvertrag waren zwar in der Werbeanzeige im Kleingedruckten enthalten, jedoch zu klein geschrieben. Dies genügt jedoch nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV), wonach der Kunde deutlich über alle anfallenden Kosten zu informieren ist................aus dem link
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
22.09.2011
Smartphone & Apps - "Alleskönner" mit Risiken
Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Datenschutz
Moderne Produkte wie Smartphones und Apps können den Alltag erleichtern und werden ständig weiterentwickelt; inzwischen sind die Smartphones schon kleine Computer mit Mobiltelefonfunktionen. Doch die "Alleskönner" bergen auch Risiken. Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät deshalb: "Bei der Benutzung von Smartphones und Apps sollte man sich die Verträge genau ansehen und vor allem sparsam mit seinen persönlichen Daten umgehen!" Werkseitige Sicherheitseinstellungen sollte man nicht unnötig verändern, Daten nach Möglichkeit verschlüsseln und nur wirklich gewünschte Apps aus sicheren Quellen nutzen.

Beliebt sind die zahlreichen Anwendungsprogramme, die so genannten Apps, die zum Teil installiert sind und zum Teil zusätzlich herunter geladen werden können. Manche davon kosten extra, scheinbar kostenlose Apps finanzieren sich in der Regel über Werbung. Diese Werbelinks sollten exakt überprüft werden, denn schon ein Klick kann zu einem nächsten Vertragsangebot führen. Bei manchen Anbietern ist ein Vertragsangebot nicht eindeutig erkennbar. Erst auf der nächsten Rechnung des Mobilfunknetzanbieters werden die Kosten sichtbar. Die jeweiligen Posten sollten beim Mobilfunkanbieter beanstandet und die Wirksamkeit des Vertrages beim Drittanbieter bestritten werden, wenngleich das meist einen langen Atem erfordert, falls das Geld bereits bezahlt wurde. Um solchen Missbrauch frühzeitig zu erkennen, sollte man seine Rechnungen regelmäßig zeitnah kontrollieren.

Einen Überblick zu Smartphones und Apps finden interessierte Nutzer und Eltern im kostenlosen gleichnamigen Faltblatt sowie in zwei Verbraucherinformationen, die in allen Beratungsstellen des Landes sowie unter www.vzb.de/Downloadsammlung erhältlich sind......................aus dem link
 
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Sabrina

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LG Bonn: Kleingedrucktes darf nicht zu klein sein - zu kleiner Hinweis auf zusätzliche Kosten durch Mobilfunkvertrag in einer Smartphone-Werbung
LG Bonn Urteil vom 05.08.2011 11 O 35/11



Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
22.09.2011
Smartphone & Apps - "Alleskönner" mit Risiken
Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Datenschutz
Super, vielen Dank für die Infos! Sehr gut! Sollte sich eigentlich jeder mal abspeichern, das kann man immer mal brauchen. Speziell über Google findet man ja meistens nicht so viel brauchbares, bzw. man muss sich da durchklicken.

Vielen Dank und euch allen noch einen schönen Sonntag!
 

schnippewippe

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Smartphones: Wie Apps und Betrüger uns ausspionieren und abzocken

Smartphones haben das Alltags- und Berufsleben längst erobert. Großer Bildschirm plus schneller Internetzugang plus zahlreiche Anwendungen beziehungsweise Apps erleichtern das Arbeitsleben und machen Spaß in der Freizeit. Doch Smartphones sind kleine Computer – und darum auch einigen Gefahren ausgesetzt.
Erste Falle: Apps als Datensammler.........................weiter im link
 

schnippewippe

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Mobilfunk: Fallen bei Flatrates

Mobilfunk: Fallen bei Flatrates
markt > Sendung vom 10. Oktober 2011 mit Video
Handynutzer werden täglich mit neuen, vermeintlich günstigen Mobilfunktarifen konfrontiert. Doch vor allem bei Flatrates fürs Internet ist Vorsicht angesagt.

180 Milliarden Minuten im Jahr hängen die Deutschen am Handy. Durchschnittlich drei Stunden im Monat wird gesurft und telefoniert. Aber billig, schnell und unbegrenzt soll das alles sein.

Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Werbeversprechen der Anbieter untersucht: „Wir haben knapp 30 Anbieter von Internetflatrate-Handys überprüft und haben letztlich zehn davon abgemahnt, weil wir der Meinung waren – und das wurde auch von den Gerichten bestätigt –, dass eben zu viel versprochen wurde. Da wurde versprochen, dass man mit bis zu 7.200 Kilobit pro Sekunde im Internet surfen kann. Tatsächlich galt das aber nur für eine gewisse Zeit.“
.................................weiter im link
 

schnippewippe

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Ärger mit Abo-Fallen: Tipps für Nutzer von Smartphones

München. Allein im vergangenen Jahr haben sich die Bundesbürger 11,8 Millionen Smartphones zugelegt, häufig zum Jahresende. Jetzt, mit den ersten Mobilfunkrechnungen, haben unzählige Nutzer dicke Extra-Kosten am Hals.

..............................

.................Bis zu 60 Euro sollen sie zusätzlich zahlen, oft mehr, als die eigentlichen Handygebühren. Der ganze Ärger kommt durch Abo-Fallen.

Worüber wird geschrieben

Wo lauert die Gefahr für Smartphone-Besitzer?


Ist dieses Vorgehen denn rechtens?


Was können Geschädigte tun?

Sie müssen sich selbst kümmern. Ist die Summe für das vermeintliche Abo schon abgebucht, sollten sie sie aber auf keinen Fall einfach wieder zurückbuchen lassen. Das kann dazu führen, dass der eigene Mobilfunkanbieter das ganze Smartphone sperrt. Wichtig sei vielmehr, den Vertragsabschluss in einem Brief an den Mobilfunkprovider zu bestreiten. Dabei kann das bereits abgebuchte Geld zurückverlangt werden.

Ein zweiter Brief muss direkt an die Firma geschickt werden, die das Werbebanner geschaltet hat. Die Adresse steht meist auf der Handy-Rechnung. Das Abo muss zuerst bestritten und dann vorsorglich gekündigt werden.

Wie können Smartphone-Nutzer vorbeugen?
 
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schnippewippe

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Da es vor 3 Tagen selbst meiner Tochter passiert ist , mal wieder hoch holen.
Einmal abgelenkt sein und schon war es passiert.

Mit Smartphones in die Abofallen
Eine einzige Berührung an der falschen Stelle und die Abo-Falle schnappt zu. In ganz Deutschland wächst die Wut über Abofallen auf dem Handy. akte deckt auf - so funktioniert's! 05.06.2012 © SAT.1

Praxistipp: Drittanbietersperre zur Vermeidung von Abofallen einrichten
netzrecht.org | vor 2 Stunden — Immer wieder geraten Verbraucher in eine Kostenfalle, indem sie über ihr Handy bzw. Smartphone ungewollt kostenpflichtige Abonnements abschließen, die regelmäßig mit 4,99 Euro pro Monat (oder mehr) auf der Telefonrechnung zu Buche schlagen. Mit der vor kurzem in Kraft getreten TKG-Novelle besteht nun ein Anspruch, mit dem man sich bereits im Vorfeld vor solchen Kostenrisiken schützen kann...........................hier der link dazu

Abzocksperre- Drittanbietersperre: - Google-Suche

Mit Smartphones in die Abofallen - Google-Suche Videos

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Niclas

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Die Drittanbieter5sperre muss jetzt jeder Provider anbieten, und zwar kostenlos. Das TKG (Telekommunikationsgesetz) hat sich kürzlich geändert.

>>>Drittanbietersperre | bei Telekom, T-Mobile, o2, Vodafone, E-Plus, Base und mehr
Mit dem 10.5.2012 ist im Bereich Kundenschutz eine Änderung des TKG (Telekommunikationsgesetzes) in Kraft getreten, auf Grund welcher laut § 45d Abs. 3 TKG der jeweilige Netzbetreiber der Aufforderung des Verbrauchers, eine Drittanbietersperre einzurichten, unentgeltlich für den Nutzer nachzukommen hat. Das bedeutet genauer gesagt, dass bei diesem Verfahren die mobile Bezahlfunktion (WAP-Billing), die Handybesitzer oft unwissentlich nutzen, unterbunden wird.
Hier steht es:
>>>§ 45d TKG Netzzugang - dejure.org
Absatz 2 und 3 sind einschlägig. Absatz 3 regelt das WAP-Billing. Das sollte dringend ebenfalls gesperrt werden (Abs. 2 betrifft nur 0900-er Mehrwertnummern und Premium-SMS).
 

schnippewippe

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Smartphone: Abgegriffen und abgezockt Wie sicher sind meine Daten?




Wie leicht können sich Betrüger ungeschützte Daten auf dem Smartphone zunutze machen? Was kann man tun, wenn man abgezockt wurde?

Unsere zwei Testpersonen Panthea und Can statten wir mit jeweils einem iPhone aus und bitten sie in die Innenstadt von Leichlingen. In einem nahegelegenen Eiscafe haben bereits zwei Mitarbeiter einer Firma für Computersicherheit Platz genommen. Mit einem normalen Laptop und wenigen Kabeln bauen sie dort für unseren Test einen Hotspot auf - ein Funknetz für Smartphones. Sie nennen ihn „freehotspot“ und wollen damit unsere Testpersonen anlocken, um die Kontrolle über ihre iPhones zu übernehmen.
Voller Zugriff auf das Smartphone........... .aus dem link
http://www.wdr.de/tv/markt/videos/uebersicht.jsp


Für die User die den Link unten übersehen haben.
Zielscheibe Smartphones - markt - WDR Fernsehen

Verbraucherzentrale warnt vor steigender Smartphone-Abzocke. Neue Medien, neue Tricks: Die Gauner gehen mit der Zeit, das wird bei den Smartphones deutlich. Präsentiert von Videovalis


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