Dem Chef des Inkasso-Teams Moskau, das als rabiater Geldeintreiber für sich geworben hatte, ist zu Recht das Gewerbe untersagt worden. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Nach einer Verurteilung wegen Nötigung und Falschaussage fehle dem Geschäftsführer die nötige Zuverlässigkeit, urteilte das Gericht. Außerdem werde gegen ihn wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt..................mehr im link