Neue Abzockseite: mega-einkaufsquellen.de

schnippewippe

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www.mega-einkaufsquellen.de und www.melango.de unter Beschuss?

www.mega-einkaufsquellen.de und www.melango.de unter Beschuss?

Der deutschen Verbaucher liebste Widerrufs-Websites sind zur Zeit nur noch sehr begrenzt erreichbar. Während melango.de den "Fehler: Netzwerk-Zeitüberschreitung" meldet und erklärt wird, "Der Server unter www.melango.de braucht zu lange, um eine Antwort zu senden.", ist bei mega-einkaufsquellen.de neuerdings eine "Authentifizierung erforderlich". Angezeigt wird "http://www.mega-einkaufsquellen.de verlangt einen Benutzernamen und ein Passwort. Ausgabe der Website: "Auth""..............weiter im link
 
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matze-qwer

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Hallo!

Ich habe mit diesem Anbieter auch etwas Ärger.
Vor einigen Wochen habe ich mich versehentlich dort angemeldet. Dabei habe ich mich als meine Schwester ausgegeben, die ein Gewerbe hatte(!).
Den Kostenhinweis habe ich irgendwie übersehen.

Nach dem Eingang der Rechnung habe ich den Widerruf sowie eine Hilfsweise Anfechtung wg. möglicher arglistiger Täuschung geschrieben. Dabei habe ich mich an der Vorgabe der Verbraucherstellen gehalten.

Komme ich aus dem Vertrag noch raus? Ein Knackpunkt ist doch sicherlich die Tatsache, dass die denken, dass es sich um einen Gewerbetreibenden handelt. Sobald die Verbrauchereigenschaft da ist, hat man ja bessere Karten.


Sind in den letzten Monaten eigtl. Leute von dem Laden verklagt worden.
Mittlerweile haben die mir einige Briefe und Mails geschrieben und gedroht, dass sie mir einen negativen Schufaeintrag gegen würde. Bla bla Bla oder Ernst ?

Danke für die Unterstützung
 

schnippewippe

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Mega-Einkaufsquellen.de : Amtsgericht Neuss weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Das Amtsgericht Neuss hat mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht. Wie schon die Amtsgerichte Bochum und Elmshorn entschieden, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform voraus, dass der Kunde Unternehmer ist und einen gültigen Gewerbenachweis erbringt. Fehlen diese Voraussetzungen, muss auch keine Zahlung an melango.de erfolgen.

Der Kläger hatte auf seiner Facebook-Seite eine kleine Anzeige gesehen, die damit warb, I-Phones zum Preis von 189,- EUR anzubieten. Er hatte auf das Icon geklickt und war direkt auf eine Unterseite von .mega-einkaufsquellen.de weitergeleitet worden...........weiter im link
 

andyht

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mega-einkaufsquellen

Hallo,
ich habe mich gestern bei : mega-einkaufsquellen Angemeldet.Habe leider zu spät gesehen das es eine Abbo Abzocke ist.Ich habe aber die Anmelde Email (die man bestätigen soll )nicht bestätigt.Bin ich jetzt trotzdem angemeldet?Und wenn ja wie komme ich da wieder raus?
Ich bin kein Gewerbetreibender

Gruß
andy
 
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schnippewippe

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AW: mega-einkaufsquellen

Hallo,
Ich habe aber die Anmelde Email (die man bestätigen soll )nicht bestätigt.Bin ich jetzt trotzdem angemeldet?Und wenn ja wie komme ich da wieder raus?
Ich bin kein Gewerbetreibender

Gruß
andy
Würde ich auch nicht machen. Du stehst hier nicht alleine da.

http://www.echte-abzocke.de/allgemein/3080-neue-abzockseite-mega-einkaufsquellen-de.html


http://www.jurablogs.com/thema/melango-de

http://www.kanzlei-thomas-meier.de/urteil-ag-bonn-jw-handelssysteme-gmbh-melango-verliert-erneut

AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 08.01.2013 – 45 C 1233/12

Durch Versäumnisurteil stellte das AG Bremen Blumenthal fest, dass der Zahlungsanspruch der JW-Handelssysteme GmbH nicht besteht.

Mega-Einkaufsquellen.de: Mahnungen und Drohungen, die nach hinten losgehen

Den Verbrauchern und Gewerbetreibenden aus Österreich empfiehlt der Ombudsmann folgendes:
Nicht einschüchtern lassen. In der Regel besteht kein Anspruch der unseriösen Firma auf Zahlung.........................
Solvenza-Inkasso – Betroffener erhält 22 Briefe an einem Tag

.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat durch Urteil vom 16.07.2013 zum Az.: 4 C 476/12 entschieden, dass der JW Handelssysteme GmbH gegenüber einem Verbraucher keine auf eine Mitgliedschaft bei "mega-einkaufsquellen.de" zu gründende Forderung zustehe.
 

andyht

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Ich habe Heute Tatsächlich eine Rechnung von denen bekommen ,obwohl ich die Bestätigungs Mail nicht bestätigt habe.Ich werde gleich einen Widerruf schreiben und sollte dieser auch nicht Akzeptiert werden bin ich wohl gezwungen einen Anwalt einzuschalten. Auf der Rechnung ist sogar ein Zeitstempel und die IP Adresse von mir vermerkt wann ich mich angemeldet habe.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Abwehr einer unberechtigten Forderung.

Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt

Einschreiben mit Rückschein

Adresse
des Anbieters

Datum:
Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für
die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen
abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann,
wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Sie sind
dahingehend beweispflichtig, dass Ihr Internetangebot zum Zeitpunkt des angeblichen
Vertragsschlusses derart gestaltet war, dass ihr sämtliche vertragsrelevanten Informationen
hinreichend deutlich entnommen werden konnten.
Ferner fordere ich Sie auf, mir den Nachweis zu erbringen, wann und wie Sie mich gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen zum elektronischen Geschäftsverkehr und zu
Fernabsatzverträgen informiert und über mein Widerrufsrecht belehrt haben.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung
an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über
Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über
den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d
Bundesdatenschutzgesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine
Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht
kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten
Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte
gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Quelle&mehr: vz-nrw.de
 

darshitshah

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Hallo
ich habe seit kurzem dasselbe Problem mit dem Anbieter mega-einkaufsquellen.de
Bin eine Privatperson und kein Unternehmer/Grosshaendler.
Können sie mir bitte die Kontaktdaten vom Anwalt, der in Lindau die Anfechtung erfolgreich durchgeführt hat, geben?
Wie hoch werden die Anwaltskosten ausfallen, da ich Student bin aus Indien und keinerlei Haftpflicht oder ähnliches habe.

Mit freundlichen Grüßen
Shah

<geschrieben von meinem deutschen Mitbewohner>
 

darshitshah

New member
Hallo
ich habe seit kurzem dasselbe Problem mit dem Anbieter mega-einkaufsquellen.de
Bin eine Privatperson und kein Unternehmer/Grosshaendler.
Können sie mir bitte die Kontaktdaten vom Anwalt, der in Lindau die Anfechtung erfolgreich durchgeführt hat, geben?
Wie hoch werden die Anwaltskosten ausfallen, da ich Student bin aus Indien und keinerlei Haftpflicht oder ähnliches habe.

Mit freundlichen Grüßen
Shah

<geschrieben von meinem deutschen Mitbewohner>

Noch einmal was vom anderen Anwalt.

Kundenfrage

Hallo, ich habe mich bei www.mega-einkaufsquell... -angemeldet.Hallo, ich habe mich bei www.mega-einkaufsquell... - JustAnswer


Hier noch was von einen Anwalt.
Zuvor aber noch eine Bemerkung dazu.
Auch ein Anwalt kann nicht sagen wie ein Richter drauf ist.Darum sichert sich der Anwalt hier mit dem Satz """"Diese Argumentationen geben keine Garantie in einem Rechtsstreit vor Gericht die Zahlungspflicht abwenden zu können, daher besteht ein gewisses Prozeßrisiko"""""" auch ab.

Unwissentlich ABO abgeschlossen - brauche Hilfe Vertragsrecht

Soviel zum """ ich bin kein Gewerbetreibender""" wenn ich mich aber als Gewerbetreibender angemeldet habe.


Hier ein anderer Fall
Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück
Fachanwalt für IT-Recht: Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück
Hier hat der Kunde """ Privat """ angegen.


.
 

schnippewippe

New member
Was ich hier für Privatperson gefunden habe .

Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück und Amtsgericht Bochum im Link.
Wenn du den Link zum Urteil des Amtsgericht Lindau anklickst, findest du den Anwalt.

Mega-Einkaufsquellen.de : Amtsgericht Neuss weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Mega-Einkaufsquellen.de : Amtsgericht Bremen-Blumenthal weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Amtsgericht Offenbach verneint Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Verbraucher


Amtsgericht Frankfurt weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Verbraucher zurück


Amtsgericht Elmshorn verneint Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson

Hier ging es verloren
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/02/melangode-das-amtsgericht-als-abofalle.html

Fachanwalt für IT-Recht: mega-einkaufsquellen.de

Allerdings haben auch Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler das Recht, eine Erklärung im Rahmen des § 119 BGB anzufechten, wenn sie bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum waren oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollten. Das gleiche Recht steht selbstverständlich auch Privatpersonen zu, wenngleich Melango nach eigenen Bedingungen gar keine Verträge mit Privatpersonen abschliessen will. Zahlungsaufforderungen werden natürlich trotzdem verschickt.........................
.

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1810607A.html

Mit den Beschwerden über Melango und Co. befassen sich schon seit längerem verschiedene Gerichte. Zunehmend sprechen einige von ihnen den Plattformbetreibern einen Zahlungsanspruch ab. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, den Vertragsabschluss zu bestreiten und sich auf verschiedene verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen zu berufen. Unterstützung bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.
Wie mache ich diese Rechte geltend?

Meine Empfehlung an Sie lautet, alle hier angesprochenen rechtlichen Möglichkeiten gleichzeitig in einem einzigen Schreiben geltend zu machen. Das ist für Sie die sicherste Möglichkeit, um aus dem Vertrag herauszukommen, egal ob bei Medien Aktuell S.L.U., beim Firmenregister, der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, der Vendis GmbH, der Gewerbeauskunft-Zentrale, bei der Melango GmbH, der JW Handelssysteme GmbH, beim Online-Businessportal B2B, oder bei der Einkaufsplattform. In rechtlicher Hinsicht ist das unproblematisch, denn die Wirksamkeit wird durch das gleichzeitige äußern nicht beeinträchtigt.

Das bedeutet für Sie konkret, dass Sie ein Schreiben an die Gegenseite aufsetzen, welches alle oben angesprochenen Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung benennt. Nutzen Sie die von mir aufgeführten Beispielsätze, und führen Sie Ihre weitere Begründung so ausführlich wie möglich aus. Anschließend fertigen Sie von Ihrem Schreiben eine Kopie an und versenden es per Einschreiben mit Rückschein an die gegnerische Seite. Zusätzlich versenden Sie den Brief per Fax und heben den Sendebericht des Faxgerätes gut auf. Eine weitere Versendung Ihres Schreibens per PDF im E-Mail-Anhang ist ebenfalls anzuraten.

Gerne können Sie den folgenden Musterbrief verwenden, um den Rechnungen und Mahnungen der Vertragsfallenbetreiber zu widersprechen: .............................
Verstoß von melango gegen Verbraucherrecht

Hierin sah die VZBV eine Rechtsverletzung der verbraucherrechtlichen Vorschriften. Wer nur mit Unternehmern geschäftlich verkehren will, muss sicherstellen, dass normale Verbraucher keine Registrierung vornehmen können. Das LG Leipzig (URTEIL ALS PDF) schloss sich dieser Rechtseinschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband an.

Im Urteil heißt es:

“Zwar kann ein Unternehmer sein Angebot auch grundsätzlich auf Geschäftskunden beschränken, mit der Folge, dass die verbraucherschützenden Normen nicht einschlägig sind. Erforderlich für eine solche Beschränkung ist aber, dass diese für den Besteller transparent und klar ist. (…) Eine solche transparente und klare EInschränkung hat die Beklagte auf ihren streitgegenständlichen Internetseiten nicht vorgenommen. (…) Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, dass sie in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen den Ausschluss von Privatkunden deutlich geregelt hat. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von Verbraucher leicht übersehen, da der durchschnittliche Verbraucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss nicht zur kenntnis nimmt.”

Forderung der JW Handelssysteme GmbH oder von anderen?

Sollten Sie also in eine solche Abofalle getappt sein oder sonst wie mit unerklärlichen Forderungen belästigt werden, können Sie sich ruhig an uns wenden und unsere kostenlose Hotline anrufen – wir informieren Sie gerne!
 
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