Neue Vorlagen-Seiten der Firma Webtains GmbH

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
aber die Aktualität des Urteils (29.03.2011) verunsichert mich schon ein bisschen.
:whistle: Denk mal ein bisschen nach,welches seriöse Unternehmen veröffentlicht Urteile die angeblich ihr Tun rechtfertigt?
Es beweist doch nur,hier will man eine Drohkulisse aufbauen.
Und warum werden nur "angeblich" ??positive?? Urteile veröffentlicht?
Warum wird nicht erwähnt,sollten einige Urteile "rechtmäßig sein,das es sich um Versäumnis-, bzw. Anerkennungsurteile handelt?
Und die Urteile,die dem Verbraucher Recht geben,erscheinen in deren Trophäensammlung nicht.

Wenn so eine Mahnwelle anläuft,dann gehen zig1.000de Mahnschreiben raus.
Die überwiegende Anzahl der Gemahnten bezahlt nicht,also müssten es doch,wenn die Betreiber im Recht sind,Tausende von Urteilen geben!!!!!
 

schnippewippe

New member
So nun muss ich doch auch noch meinen Senf dazugeben. :laugh:

@ Schito
[link]Webtains GmbH - Urteile
Es wäre schon sehr aufwändig das alles zu faken. Was haltet ihr von diesen Schreiben [Link]Webtains GmbH - Gerichtliches Mahnverfahren - Webtains GmbH beantragt Mahnbescheide.
Was ich davon halte kann ich dir gerne noch einmal mitteilen.
http://www.echte-abzocke.de/compute...arnt-vor-firma-webtains-gmbh-9.html#post15446

Dann mal deren Urteile auf ihrer Seite.
Ich glaube die hatte ich mir noch gar nicht so genau angesehen.

Urteile der Deutschen Zentral Inkasso
Da kommt man auf die Seite wo Frank Drescher ja auch seine Urteile eingestellt hat.
http://www.echte-abzocke.de/gericht...rescher-und-der-versuch-sie-zu-erklaeren.html

Dann diese Sache
Zwangsvollstreckung Verbraucherzentrale gegen Webtains.GmbH

Urteil LG Mannheim

und das Urteil
Urteil OLG Thüringen downloaden
Hier die Erklärung der Verbraucherzentrale zu dem Urteil.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen
Verbraucherzentrale Thüringen : Abofallen im Internet: Abzocke mit versteckten Kostenhinweisen
Sie sieht aber für Betroffene keinen Grund, sich von Mahnungen einschüchtern zu lassen, die die Firma Webtains GmbH unter Bezugnahme auf diese Entscheidung derzeit an Verbraucher verschickt.
Angeblich abgeschlossene Verträge können jederzeit widerrufen werden, da die Webtains GmbH nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. auf den betroffenen Webseiten nicht korrekt belehrt.

Verbraucherschützer hätten sich einen verbraucherfreundlicheren Beschluss gewünscht. Selbst erfahrene User erkennen Preishinweise oft nicht auf den ersten Blick, vor allem wenn sie versteckt zwischen anderen Informationen und drucktechnisch nicht gesondert hervorgehoben sind. Darüber hinaus müssen Internetnutzer nicht ohne weiteres mit einer Vergütungspflicht für jedwedes Internetangebot rechnen, da im Internet bestimmte Dienstleistungen auch kostenlos angeboten werden, so das Landgericht Hanau in seiner Entscheidung 2007. Bestätigt wurde diese Auffassung auch vom Oberlandesgericht Frankfurt.
Urteil AG Wiesbaden
Kunde wollte seine Anwaltskosten erstattet bekommen.
Anwaltskosten für den Opfer braucht Webtains nicht zu zahlen.
es liegt keine sittenwidrige Schädigung des Kunden vor. Der Kunde wurde nicht vorsätzlich getäuscht usw.

StA Hanau Beschluss

Ist aber die Firma Vita Active Ltd Die ist uns ja auch noch durch "" Lebenserwartung.de "" bestens bekannt.

Minderjähriger . Staatsanwaltschaft sagt:
Der Minderjährige bekam eine Rüge verpasst.
http://www.webtains.de/urteile/STA_HANAU.pdf
Aber ich schreibe ja auch immer wieder -- Lasst die Finger davon ! Auf Seiten die keine Abzocke ist kann es Ärger bringen.:whistle:

StA Coburg Beschluss

Wieder die Staatsanwaltschaft und wieder ein Minderjähriger.

Da fällt mir doch echt die Abzocke der Schmidleins ein.
Wer diese beiden Sachen vergleicht wird feststellen das es hier um den Beschluss bei den Schmidtleins geht und nicht um einen Beschluss der für die Webtains gesprochen wurde.

Der Minderjährige soll 100€ zahlen wenn er nicht zahlt kommt es zur Klage. Leider kam es nicht dazu. Wir haben alle gehofft das es zur Klage kommt. Denn ein Zivilgericht sieht das bestimmt anders.
Eine Staatsanwaltschaft ermittelt nur. Das sagt aber noch lange nichts darüber aus , wie das Gericht urteilen würde.
Lest Euch das mal im link genau durch.


Urteil AG Langen

Kunde wollte sein Geld für seinen Anwalt zurück bekommen. Leider ist es nicht immer so leicht einen Richter zu beweisen ,dass Webtains die Kunden vorsätzlich über die Kostenpflicht täuscht.


Urteil AG Mülheim

Vollstrechungsbescheid. Nun ja :) da steht ja schon ganz oben ein link . Mal nicht Aschersleben.:whistle:

Urteil AG Eisenach

Hier hat wieder ein Kunde die Anwaltskosten für seinen Anwalt zurück bekommen wollen.

Nur mal meine Gedanken
:ermm:
Wozu nehmen die sich einen Anwalt ? 90 % der Kunden schreiben ihre Briefe ja auch selber. Das Geld könnten sie sich ja sparen.
Ok -- so darf ein Richter ja nicht denken.;)

Aber es gibt ja zum Glück auch Richter die den Kunden die Anwaltskosten zusprechen. Aber diese Urteile finden wir auf diesen Seiten wie Webtains nicht.

Ich habe da im Internet noch eine Seite gefunden. Da steht das zum Beispiel zivilurteile.de ..
Staatsanwaltschaft Gießen - Internetseiten der Webtains GmbH Keine strafrechtliche Relevanz wegen Preishinweis in AGB
22.11.2010 - Webtains GmbH

Die Staatsanwaltschaft Gießen hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes des Betruges schon deshalb eingestellt, weil ein deutlicher Preishinweis in den AGB enthalten ist. Eine Beurteilung der Preisangabe auf der Anmeldeseite wurde nicht einmal mehr durchgeführt.
Das Amtsgericht München
Versteckte Preisangaben in AGB sind rechtswidrig

Denkt immer daran . Wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Betruges gegen die Ab****r einstellen ist das immer nach dem Strafrecht.

Wenn es bei den Kunden zur Klage kommen würde , wäre es das Zivilrecht. Da sieht es mit der Preisangabe etwas anders aus.

Irre ich mich oder gibt es auf der Seite bei Webtains keine selbst eingereichten Klagen gegen Kunden. Mir ist nichts aufgefallen.

Schade das diese Seiten nur noch im Cache erreichbar sind.
http://webcache.googleusercontent.c...lnk&gl=de&client=firefox&source=www.google.de
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Ich kenne keine Foren, die diesbezüglich Unsicherheit hinterlassen/verursachen.

Ansonsten ist das Drohkasperlethater der "Firma " webtains bereits ausführlich
besprochen worden:
>> http://www.echte-abzocke.de/compute...arnt-vor-firma-webtains-gmbh-9.html#post15446
Ist es nicht eine Schande !!!! das ein Gericht ohne es zu wollen , hilft eine Drohkolisse aufzubauen .
Es werden immer mehr Vollstreckungsbescheide vom Amtsgericht Aschersleben auf der Seite von Webtains eingestellt.
 

Schito

New member
Mir lässt die Angelegenheit keine Ruhe.
Wäre es sinnvoll bei dem für mich zuständigen Amtsgericht einmal anzufragen wie sie die Fälle mit der Firma Webtains handhaben? Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht der erste bin.
Verpflichte ich mich, wenn ich bei einem ggf. kommenden Schreiben des Amtsgerichts Protest einlege, auf eine gerichtliche Außeinandersetzung? Das sind mir die 96€ dann nicht wert, zumal der Prozess auch zu meinem Nachteil ausgehen kann, wie es angeblich schon mehrfach passiert ist.
Das einzige, was mich beruhigt ist, dass ich noch keine erfahrungsberichte über gescheiterte Gerichtsverhandlungen gelesen habe, die man ggf. den anderen Betroffenen gerne mitteilen würde. D.h. Webtains wird vermutlich nicht selbst den gerichtlichen Weg von sich aus eingehen.
So ein Sch... die ganze Sache :unsure:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Verpflichte ich mich, wenn ich bei einem ggf. kommenden Schreiben des Amtsgerichts Protest einlege, auf eine gerichtliche Außeinandersetzung? Das sind mir die 96€ dann nicht wert, zumal der Prozess auch zu meinem Nachteil ausgehen kann, wie es angeblich schon mehrfach passiert ist.
:whistle: Dich umgibt eine negative Aura.Woher der Pessimismus?
:whistle: Du schreibst als wenn man dich lenkt,........:laugh:
 

schnippewippe

New member
Abofalle vorlagen-download.de – Forderungen der Webtains GmbH

Zitat aus dem Bericht des Herrn Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.

Vorsorglich sollte der Vertragsschluss widerrufen und zusätzlich wegen Irrtums angefochten werden. Verbrauchern steht bei Vertragsschlüssen über das Internet grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, §§ 312 b, 355 BGB. Danach kann ein Verbraucher einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform, etwa per Brief,*********** gegenüber dem Vertragspartner widerrufen. Die Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Eine nur ins Internet gestellte Widerrufsbelehrung genügt den gesetzlichen Anforderung grundsätzlich nicht und ist somit nichtgeeignet, die 2-wöchige Widerrufsfrist in Gang zu setzen.

Befand sich der User bei der Anmeldung in dem Glauben, das Angebot der Webtains GmbH auf volagen-download.de sei kostenlos, kommt zudem eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums über die vermeintliche Kostenpflicht in Betracht. Eine Anfechtung hat dann unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes zu erfolgen.......................mehr darüber im link
********* Das mit der E-mai und Fax habe ich mal im Zitat entfernt. Denn E-mails oder Faxe wie wir sie schicken ,werden ja kaum bei Gericht als Beweis anerkannt.
 
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Schito

New member
naja, ich bin mittlerweile recht froh, dass ich noch nichts unternommen habe, denn es sind bisher keine weiteren forderungen von webtains eingegangen... hoffentlich hält das noch an.
 
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