So nun muss ich doch auch noch meinen Senf dazugeben. :laugh:
@ Schito
[link]Webtains GmbH - Urteile
Es wäre schon sehr aufwändig das alles zu faken. Was haltet ihr von diesen Schreiben [Link]Webtains GmbH - Gerichtliches Mahnverfahren - Webtains GmbH beantragt Mahnbescheide.
Was ich davon halte kann ich dir gerne noch einmal mitteilen.
http://www.echte-abzocke.de/compute...arnt-vor-firma-webtains-gmbh-9.html#post15446
Dann mal deren Urteile auf ihrer Seite. Ich glaube die hatte ich mir noch gar nicht so genau angesehen.
Urteile der Deutschen Zentral Inkasso
Da kommt man auf die Seite wo Frank Drescher ja auch seine Urteile eingestellt hat.
http://www.echte-abzocke.de/gericht...rescher-und-der-versuch-sie-zu-erklaeren.html
Dann diese Sache
Zwangsvollstreckung Verbraucherzentrale gegen Webtains.GmbH
Urteil LG Mannheim
und das Urteil
Urteil OLG Thüringen downloaden
Hier die Erklärung der Verbraucherzentrale zu dem Urteil.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen
Verbraucherzentrale Thüringen : Abofallen im Internet: Abzocke mit versteckten Kostenhinweisen
Sie sieht aber für Betroffene keinen Grund, sich von Mahnungen einschüchtern zu lassen, die die Firma Webtains GmbH unter Bezugnahme auf diese Entscheidung derzeit an Verbraucher verschickt.
Angeblich abgeschlossene Verträge können jederzeit widerrufen werden, da die Webtains GmbH nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. auf den betroffenen Webseiten nicht korrekt belehrt.
Verbraucherschützer hätten sich einen verbraucherfreundlicheren Beschluss gewünscht. Selbst erfahrene User erkennen Preishinweise oft nicht auf den ersten Blick, vor allem wenn sie versteckt zwischen anderen Informationen und drucktechnisch nicht gesondert hervorgehoben sind. Darüber hinaus müssen Internetnutzer nicht ohne weiteres mit einer Vergütungspflicht für jedwedes Internetangebot rechnen, da im Internet bestimmte Dienstleistungen auch kostenlos angeboten werden, so das Landgericht Hanau in seiner Entscheidung 2007. Bestätigt wurde diese Auffassung auch vom Oberlandesgericht Frankfurt.
Urteil AG Wiesbaden
Kunde wollte seine Anwaltskosten erstattet bekommen.
Anwaltskosten für den Opfer braucht Webtains nicht zu zahlen.
es liegt keine sittenwidrige Schädigung des Kunden vor. Der Kunde wurde nicht vorsätzlich getäuscht usw.
StA Hanau Beschluss
Ist aber die Firma Vita Active Ltd Die ist uns ja auch noch durch ""
Lebenserwartung.de "" bestens bekannt.
Minderjähriger . Staatsanwaltschaft sagt:
Der Minderjährige bekam eine Rüge verpasst.
http://www.webtains.de/urteile/STA_HANAU.pdf
Aber ich schreibe ja auch immer wieder -- Lasst die Finger davon ! Auf Seiten die keine Abzocke ist kann es Ärger bringen.
StA Coburg Beschluss
Wieder die
Staatsanwaltschaft und wieder ein Minderjähriger.
Da fällt mir doch echt die
Abzocke der Schmidleins ein.
Wer diese beiden Sachen vergleicht wird feststellen das es hier um den Beschluss bei den Schmidtleins geht und nicht um einen Beschluss der für die Webtains gesprochen wurde.
Der Minderjährige soll 100€ zahlen wenn er nicht zahlt kommt es zur Klage.
Leider kam es nicht dazu. Wir haben alle gehofft das es zur Klage kommt. Denn ein Zivilgericht sieht das bestimmt anders.
Eine Staatsanwaltschaft ermittelt nur. Das sagt aber noch lange nichts darüber aus , wie das Gericht urteilen würde.
Lest Euch das mal im link genau durch.
Urteil AG Langen
Kunde wollte sein Geld für seinen Anwalt zurück bekommen. Leider ist es nicht immer so leicht einen Richter zu beweisen ,dass Webtains die Kunden vorsätzlich über die Kostenpflicht täuscht.
Urteil AG Mülheim
Vollstrechungsbescheid. Nun ja
da steht ja schon ganz oben ein link . Mal nicht Aschersleben.
Urteil AG Eisenach
Hier hat wieder ein Kunde die Anwaltskosten für seinen Anwalt zurück bekommen wollen.
Nur mal meine Gedanken :ermm:
Wozu nehmen die sich einen Anwalt ? 90 % der Kunden schreiben ihre Briefe ja auch selber. Das Geld könnten sie sich ja sparen.
Ok -- so darf ein Richter ja nicht denken.
Aber es gibt ja zum Glück auch Richter die den Kunden die Anwaltskosten zusprechen. Aber diese Urteile finden wir auf diesen Seiten wie Webtains nicht.
Ich habe da im Internet noch eine Seite gefunden. Da steht das zum Beispiel
zivilurteile.de ..
Staatsanwaltschaft Gießen - Internetseiten der Webtains GmbH Keine strafrechtliche Relevanz wegen Preishinweis in AGB
22.11.2010 - Webtains GmbH
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes des Betruges schon deshalb eingestellt, weil ein deutlicher Preishinweis in den AGB enthalten ist. Eine Beurteilung der Preisangabe auf der Anmeldeseite wurde nicht einmal mehr durchgeführt.
Das Amtsgericht München
Versteckte Preisangaben in AGB sind rechtswidrig
Denkt immer daran . Wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Betruges gegen die Ab****r einstellen ist das immer nach dem Strafrecht.
Wenn es bei den Kunden zur Klage kommen würde , wäre es das Zivilrecht. Da sieht es mit der Preisangabe etwas anders aus.
Irre ich mich oder gibt es auf der Seite bei Webtains keine selbst eingereichten Klagen gegen Kunden. Mir ist nichts aufgefallen.
Schade das diese Seiten nur noch im Cache erreichbar sind.
http://webcache.googleusercontent.c...lnk&gl=de&client=firefox&source=www.google.de