Neuer § (§312b1)

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nach §312b wird folgender §312b1 eingefügt:

"§312b1 Vertragsschluss bei Telefonwerbung
(1)Die auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung,die ein Verbraucher fernmündlich gegenüber einem Unternehmer abgibt,wird nur wirksam,wenn der Verbraucher sie binnen zwei Wochen nach dem Tele-
fongespräch gegen über dem Unternehmer in Textform bestätigt.Das gilt nicht,wenn das Telefongespräch nicht von dem Unternehmer zu Werbe-zwecken veranlasst worden ist oder der Verbraucher in einen Telefonanruf des Unternehmers in Textform eingewilligt hat.
(2)Wird die Willenserklärung des Verbrauchers nach Absatz 1 Satz 1 nicht
wirksam,so findet §241a auf Leistungen des Unternehmers, die auf grund des Telefongesprächs erbracht wurden,entsprechende Anwendung."'

Quelle&mehr: Bundesrat.de

Weitere Info: Bundesrat.de/ Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung
 

schnippewippe

New member
Das gilt nicht,wenn das Telefongespräch nicht von dem Unternehmer zu Werbe-zwecken veranlasst worden ist oder der Verbraucher in einen Telefonanruf des Unternehmers in Textform eingewilligt hat.

Ich habe schon Anrufe gehabt, wo ich am Anfang gar nicht verstanden habe was die da erzählen. So schnell und undeutlich wurde gesprochen.
Wenn die nun dabei die Frage stellen ob ich mit einen Telefonanruf des Unternehmers in Textform eingewillige und dann kommt sofort ganz deutlich die Frage "" Sie sind doch Frau/Herr...........und ich dann ja sage, habe ich dann ja zugestimmt. Dann hänge ich ja wieder am Haken.

Oder sehe ich das falsch ? Also weiter auflegen.
Wie soll ich denn beim Telefonanruf in Textform eingewilligen ?? :confused:
Da stehe ich jetzt aber auf der Leitung.:confused:
 
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Niclas

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Da stehe ich jetzt aber auf der Leitung.:confused:
Nicht nur du, schließe mich da mal an.

( abgesehen davon dass das ein Entwurf ist, von dem völlig unklar ist, ob
er die parlamentarischen Hürden passiert )

Auch wenn das einer aus der AS Mannschaft ist ;), er hat IMHO absolut recht
TheNewBoo: Naht nun das Ende für die betrügerischen Gewinnbimmler? Es sieht so aus.....
truelife hat gesagt…

Ich befürchte, die Werbeanrufe stoppt das nicht mehr. Jeder, der diese Anrufe erhält, kennt die Unterschiede zwischen dem Werbeanruf und dem Kontrollanruf.

1 Beispiel: Im Werbeanruf wird gefragt, ob man denn kündigen wolle oder weiterspielen möchte. Wenn man nun kündigen will, wird erklärt, das mann dann nur noch 3 Monate mitspiele.

Im Kontrollanruf ist von der Kündigung nicht mehr die Rede, vielmehr von einem Mitspiel über 3 Monate.

Darüber hinaus gibt es noch viel krassere Beispiele für die Lügen im Kontrollanruf. Wieso sollte man nicht einfach den üblichen Satz ändern: "Mein Name ist Müller von der Kontrollabteilung. Vielen Dank das Sie sich bei uns für ein Mitspiel entschieden haben..."

Es ist ein leichtes, es so hinzudrehen, als habe der Verbraucher angerufen. Der kann das im Streitfalle zwar mit einem Einzelverbindungsnachweis belegen, aber nicht jeder hat diesen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wie soll ich denn beim Telefonanruf in Textform eingewilligen ??
Wenn du irgendwo einen Vertrag abschliesst,dann akzeptierst du die AGB.
In dieser steht oft die Klausel das du Werbeanrufe und die Weitergabe deiner Daten zu Werbezwecke zustimmst.

Solltest du also einen Vertrag unterschreiben,dann diese Klausel durchstreichen oder schriftlich,beweissicher einer Verwendung/Weitergabe widersprechen.


Widerruf der Einwilligung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich widerspreche/widerrufe gemäß § 28 Absatz 4 BDSG der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.
Ihre Antwort auf mein Widerruf erwarte ich bis zum [Datum einfügen, Frist 2
Wochen].
Anderenfalls wende ich mich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde. Außerdem
behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen

Wenn das Gesetz trotz starker Lobby durchkommt dann stoppt es vermutlich nicht die Anrufe,aber man hat nicht sofort einen Vertrag an der Backe.

:D:whistle: Komischerweise funktioniert diese Methode in anderen EU-Ländern.
 
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schnippewippe

New member
Also deine Erklärung ist ja sehr gut.

Aber wieso steht dann da

oder der Verbraucher in einen Telefonanruf des Unternehmers in Textform eingewilligt hat

Vielleicht fällt der Groschen auch noch bei mir. :sad:
 

schnippewippe

New member
Das hatte ich Gestern schon mal in einen Post von mir bei "" Lästige Werbeanrufe "" mit eingestellt.

Der Satz sagt im unteren Zitat aus dem Post bei "" Lästige Werbeanrufe "" ja Einiges aus.
die Beratungen über den Gesetzentwurf sind in den Ausschüssen jedoch zunächst vertagt worden.

Telefonwerbung: Verbraucherschutzminister für Bestätigungslösung - Acquisa - haufe.de
..............Der Branchenverband Call Center Verband Deutschland hat die Entscheidung kritisiert und sieht in einer möglichen Bestätigungslösung einen "Bruch mit deutscher Rechtstradition". CCV-Präsident Manfred Stockmann warnt: „Diese immer wieder geforderte Regelung wird vor dem Bundesverfassungsgericht kaum Bestand haben können."............... aus dem link (cp)
 
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Niclas

Active member
Der Branchenverband Call Center Verband Deutschland hat die Entscheidung kritisiert und sieht in einer möglichen Bestätigungslösung einen "Bruch mit deutscher Rechtstradition".
Damit hat er sogar absolut recht: Traditionsgemäß stand/steht der Schutz des Verbrauchers
immer an zweiter Stelle ggü den Interessen der Lobby.
 
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