schnippewippe
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Neuer Branchenbuch-Abzocker GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH und andere Firmen
Jetzt warnt die Polizei in Husum auch davor.
Achtung Gewerbebetriebe: Abzockerschreiben im Umlauf
Urteil vom BGH bei Euroweb
http://www.echte-abzocke.de/8006-post25.html
Handwerkskammer . de
„
Gewerbeeintrag-Zentrale Limited Bonn
Sittenwidrige und wettbewerbswidrige Kostenfalle im Kleingedruckten
Wie schon geschrieben ! Zu finden oben im Link.
Hier waren sie schon im März am wirken.
Abzocke - Handwerkskammern unterstützen geleimte Betriebe
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Eine Seite hier aus dem Forum ist,
urteile Anzeigenfalle - Adressbuchfirmen
und
Abzocke für Werbeeintrag
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Jetzt warnt die Polizei in Husum auch davor.
Achtung Gewerbebetriebe: Abzockerschreiben im Umlauf
Husum (ots) - Ein neuer, alter Stern am Himmel der Branchenbuch-Abzocker ist die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, die unter gewerbeauskunft-zentrale.de ein neues Nutzlosregister betreibt.
Die Masche ist wie üblich: Es werden kleine Gewerbetreibende angeschrieben mit einem Formular, das den Anschein erweckt, es handele sich um einen kostenfreien Service eines Branchenbuchbetreibers. Überschrieben mit dem amtlich wirkenden Titel "Gewerbeauskunft-Zentrale" wird hier um (Nicht-)Aufmerksamkeit geworben......................................................
Fallen Sie nicht darauf rein, sondern entsorgen Sie entsprechende Angebote im Papierkorb. Wenn Sie schon Opfer geworden sind: Wehren Sie sich! Es gibt etliche Gerichtsurteile, die diese Art von Geschäftemacherei als rechtswidrig einstufen (allerdings auch einige, die den Abzockerbanden Recht gegeben haben, da die Kostenhinweise in klein gedruckter Form erfolgten).
.......................mehr im link
Urteil vom BGH bei Euroweb
http://www.echte-abzocke.de/8006-post25.html
Handwerkskammer . de
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Weitere Berichte im link von der Handwerkskammer Konstanz sind,Gewerbeauskunft-Zentrale“ versendet zweifelhaftes Angebot
Die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf versendet derzeit zweifelhafte Angebote über die Erfassung gewerblicher Einträge in einem unserer Ansicht nach völlig wertlosen Internetverzeichnis...........................................................
Falls Sie als Mitglied der Handwerkskammer Konstanz dieser besonderen Vertriebsmethode erlegen sind und den Vertrag bereits abgeschlossen haben, steht Ihnen die Handwerkskammer Konstanz, Herr Ass. jur. Lothar Hempel, unter der Telefonnummer 07531 / 205-342 gerne mit Rat und Tat zur Seite. .................mehr im link
Gewerbeeintrag-Zentrale Limited Bonn
Sittenwidrige und wettbewerbswidrige Kostenfalle im Kleingedruckten
Warnung vor Abofalle „Regionaler Stadt & Gewerbedienst“Lothar Hempel, Jurist im Wettbewerbsrecht der Handwerkskammer Konstanz, hilft betroffenen Betrieben unter der Telefonnummer 07531/205-342 gerne mit Rat und Tat. Einem betroffenen Betrieb konnte bereits geholfen werden: die Bonner Firma hat ihre Forderung zurückgenommen.
Warnung vor Rechnung der Deutschen Gewerbe Verwaltung, BerlinUnter der Überschrift „Regionaler Stadt & Gewerbedienst / Stadtauskunft.com“ der Firma GfW Wirtschaftsmarketing GmbH aus Kreuzlingen wird derzeit für den Eintrag in ein nach Ansicht der Handwerkskammer Konstanz völlig nutzloses Adressregister eine Jahresgebühr von 421,26 € verlangt.
Wie schon geschrieben ! Zu finden oben im Link.
Hier waren sie schon im März am wirken.
Abzocke - Handwerkskammern unterstützen geleimte Betriebe
Rat suchende Handwerksbetriebe aus OWL können sich vertrauensvoll an die Rechtsabteilung ihrer Handwerkskammer wenden.Zu den in Ostwestfalen-Lippe bekannt gewordenen Fällen, in denen Betriebe irrtümlich das Angebotsschreiben zum Eintrag in das Internet-Branchenverzeichnis an die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH unterschrieben zurückgesandt und einen Vertrag geschlossen haben, rät die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld s o f o r t per Fax die Anfechtung des Vertrags gegenüber der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH zu erklären. Eine Erklärung mit dem Inhalt "Ich sehe mich durch Ihr Angebot getäuscht und fechte den Vertrag an", reicht aus. Anschließend ist nicht zu vergessen, den vollständigen Sendebericht des Faxes (also mit der Kopie des gefaxten Schreibens) aufzubewahren.
Mit weiteren außergerichtlichen Mahnschreiben der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH ist auch nach Anfechtung des Vertrags zu rechnen. Bislang ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH den Versuch unternommen hätte, ihre Forderung (956,40 Euro netto für einen Internet-Eintrag auf eine Laufzeit von 24 Monaten) gegenüber einem Handwerksbetrieb einzuklagen. Dies verwundert nicht, da die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH kaum ein Interesse hat, die Rechtmäßigkeit ihres Vertragsformulars vor Gericht prüfen zu lassen...................mehr im link
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und
Abzocke für Werbeeintrag
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