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Oberlandesgericht Celle verurteilt BHW Bausparkasse AG: 100.000 Euro Ordnungsstrafe für
Tricksereien bei Gebühren zur Wertermittlung von Immobilien kamen der BHW Bausparkasse AG nun teuer zu stehen. Zu einer Ordnungsstrafe von 100.000 Euro wurde das Geldinstitut vom Oberlandesgericht Celle (Az.: 13 W 49/10) verurteilt. Beantragt hatte dies die Verbraucherzentrale NRW.
Die Rechtslage ist klar: Die meisten Kreditinstitute und Bausparkassen, die Immobilien finanzieren, ließen sich die Kosten der notwendigen Schätzung des Objektwerts vom Kunden bezahlen. Diese Kosten, die oftmals im Vertrag selber aufgeführt sind, werden als "Schätzkosten", "Wertermittlungsgebühr" oder "Kosten für die Objektbesichtigung" bezeichnet und können mehrere Hundert Euro betragen. Das Gutachten war stets Vor*aussetzung für die Gewährung eines Darlehens.................mehr im link