Oberlandesgericht Celle verurteilt BHW Bausparkasse AG: Wertermittlungsgebühr

schnippewippe

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Oberlandesgericht Celle verurteilt BHW Bausparkasse AG: 100.000 Euro Ordnungsstrafe für

Tricksereien bei Gebühren zur Wertermittlung von Immobilien kamen der BHW Bausparkasse AG nun teuer zu stehen. Zu einer Ordnungsstrafe von 100.000 Euro wurde das Geldinstitut vom Oberlandesgericht Celle (Az.: 13 W 49/10) verurteilt. Beantragt hatte dies die Verbraucherzentrale NRW.

Die Rechtslage ist klar: Die meisten Kreditinstitute und Bausparkassen, die Immobilien finanzieren, ließen sich die Kosten der notwendigen Schätzung des Objektwerts vom Kunden bezahlen. Diese Kosten, die oftmals im Vertrag selber aufgeführt sind, werden als "Schätzkosten", "Wertermittlungsgebühr" oder "Kosten für die Objektbesichtigung" bezeichnet und können mehrere Hundert Euro betragen. Das Gutachten war stets Vor*aussetzung für die Gewährung eines Darlehens.................mehr im link
 

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BHW Rentner (74) aus Sachsen fiel auf eine Maklerin rein

Rentner (74) aus Sachsen fiel auf eine Maklerin rein – Rentner Volkmar Preiß
(74) aus Stützengrün bei Aue wollte ein wenig Geld investieren und bekam einen Bausparvertrag – über 100 000 Euro. Doch um wenigstens an einen Teil seines Geldes zu kommen, müsste er 88 Jahre einzahlen!

Hintergrund: Preiß bekam 2008 aus seinem alten Bausparvertrag 15 000 Euro ausgezahlt. Seine Beraterin Martha S. von der BHW überzeugte ihn, einen Teil der Summe wieder zu investieren und einen neuen Vertrag abzuschließen.

„Die hat mich solange belatschert, bis ich unterschrieben habe. Ich bin auf sie reingefallen“, schimpft der Rentner. ....................weiter im link
 
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