schnippewippe
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OLG Jena: Neue Argumente für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
OLG Jena, Urteil vom 15.09.2010, Az. 2 U 386/10
§ 8 Abs. 4 UWG
OLG Jena, Urteil vom 15.09.2010, Az. 2 U 386/10
§ 8 Abs. 4 UWG
Das OLG Jena hat sich beachtlich umfassend zu der Frage erklärt, wann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist. ..............................
a) Die Verfügungsklägerin hat Abmahnungen in erheblicher Anzahl ausgesprochen. .......................
b) Die Abmahnungen betreffen regelmäßig wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen falscher Widerrufsbelehrungen bzw. Geschäftsbedingungen im Internet, überwiegend bei ebay. Damit steht fest, dass die Verfügungsklägerin neben der großen Anzahl von Abmahnungen auch auf einem Feld tätig geworden ist, in dem sich vermeintliche Wettbewerbsverstöße ohne Schwierigkeiten und ohne großen Aufwand in großer Zahl auffinden lassen........................
c) Die Abmahntätigkeit der Verfügungsklägerin steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Umfang ihres Geschäftsbetriebs................. zu finden im link