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bernhold2k
Guest
Geil... dann kann man ja zocken, ohne seine Schulden bezahlen zu müssen?!
Verlass dich darauf nicht.Geil... dann kann man ja zocken, ohne seine Schulden bezahlen zu müssen?!
Da muß ich sagen,du hast keine Ahnung vom Spiel.Sollte etwas faul sein,dann merkt man es eher.Ich wollte nur alle warnen, habe schon 3000 euro verloren ohne eine Chance!!
@glückspiel??? hahahahahaha ich lach mich kaputt,bist du von bet*65 ??Als erstes,schrei hier nicht so rum.
Schreien ist asozial.
Wenn man ein Glücksspiel spielt,dann sollte man verlieren können.
Kann man es nicht,dann sollte man nicht spielen.
Da muß ich sagen,du hast keine Ahnung vom Spiel.Sollte etwas faul sein,dann merkt man es eher.
Deutschland: Das deutsche Strafrecht gestattet das Betreiben von Glücksspielen grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Konzession. Sowohl das Anbieten (§ 284 StGB) als auch die Teilnahme (§ 285 StGB) an einem nicht genehmigten Glücksspiel sind grundsätzlich mit Strafe bedroht, dies gilt auch für Onlinecasinos. Online Glücksspiel ist durch den Glücksspielstaatsvertrag generell verboten: Glücksspielstaatsvertrag: § 4 Sektion 4 "Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten."
Das schreiben nur mit Grossbuchstaben nennt man in Foren "" Schreien "" und ist nicht so gerne gesehen.schreie nicht ich sag nur die wahrheit.
Och nee,ein Legastheniker.ps: und als super moderator die user als asozial zu bezeichnen ist noch Asozialer !
Dem Deutschen wird von den beiden Mitspielern in der Internetpokerrunde vorgeworfen, mittels USB-Stick einen "Trojaner" auf ihren Computern installiert zu haben, wodurch er die Möglichkeit gehabt hätte, ihre Karten zu sehen und somit das Spiel zu beeinflussen. Der Schweizer hätte dadurch in den vergangenen Wochen 350.000 US-Dollar (247.175 Euro), der Wiener 40.000 US-Dollar (28.249 Euro) an den Mann verloren......................................mehr darüber im link
Vor dem Finanzgericht Köln hatte ein Flugkapitän geklagt, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Diese hat das Finanzamt in dem angefochtenen Steuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Es steht auf dem Standpunkt, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei seien. Betreibe ein Steuerpflichtiger das Pokerspiel dagegen berufsmäßig, so erziele er sowohl mit seinen Spielgewinnen als auch mit seinen Fernseh- und Werbegeldern steuerpflichtige Einkünfte................mehr im link
EU-Urteil bestätigt Sonderweg Schleswig-Holsteins beim GlücksspielPoker und das Strafgesetz | brainGuide
4. Online-Poker
Problemlos ist Online-Poker nur, wenn es von einem deutschen Casino angeboten wird. In einem ausländischen online Pokerraum zu spielen, ist nur dann legal, wenn ohne Echtgeldeinsatz gespielt wird (ÑFreerollsì). Die meisten Pokerräume, in denen Deutsche spielen, haben ihren Sitz jedoch im Ausland und besitzen keine deutsche Lizenz. Wenn in einem solchen Raum um Geld gespielt wird, macht man sich nach der deutschen Rechtslage strafbar ñ jedenfalls wenn in Deutschland gespielt wird. Es ist jedoch unklar, in welchem Mafl diese Regel zur Anwendung kommt, wenn ein Deutscher aus dem Ausland im Internet pokert.
Zur Anwendung des deutschen Strafrechts muss die Straftat im Inland ausgeübt werden. Da sich im Internet-Recht der Tatort dort befindet, wo Daten hoch- oder runter geladen werden, ist der Standort des betreffenden Computers relevant.......................
Was machste , wenn die dein Geld behalten ?Schleswig-Holstein hat mit der vorübergehenden Liberalisierung des Glücksspiels im Internet nicht das in Deutschland geltende allgemeine Verbot aufgeweicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-156/13) in Luxemburg entschieden. Das Ausscheren Schleswig-Holsteins aus dem Glücksspielstaatsvertrag und die zeitweilige Vergabe von Lizenzen für Anbieter von Online-Glücksspielen habe nicht das Spieleverbot der anderen Bundesländer für Glücksspiele im Internet infrage gestellt...............................
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AG München, Urteil vom 26.09.2014, Az. 1115 Cs 254 Js 176411/13 § 73 StGB, § 285 StGB
Das AG München hat entschieden, dass derjenige, der im Internet selbst an einem Glücksspiel (hier: Black Jack) teilnimmt, sich strafbar macht. Zum Volltext der Entscheidung:
Amtsgericht München
Urteil
…
I. Der Angeklagte … ist schuldig der Beteiligung am unerlaubten Glückspiel.
II. Der Angeklagte wird zur Gesamt-Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.
III. Ein Betrag in Höhe von 63.490 EUR wird für verfallen erklärt.
IV. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Gründe.................................weiter im link
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit einem am 16. September 2015 verkündeten Urteil im Verfahren X R 43/12 entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können.
Der Kläger des zugrundeliegenden Verfahrens hatte nach den Feststellungen der Vorinstanz über Jahre hinweg hohe Preisgelder aus der Teilnahme an Pokerturnieren (u.a. in den Varianten „Texas Hold´em“ und „Omaha Limit“) erzielt. Das Finanzamt hat diese der Einkommensteuer unterworfen. Das Finanzgericht Köln als Vorinstanz hat durch Zwischenurteil entschieden, dass die Einkünfte des Klägers aus Turnierpokerspielen einkommensteuerbar sind. Über die Höhe des vom Kläger erzielten Gewinns ist noch nicht entschieden.
Dieses Zwischenurteil hat der X. Senat des BFH nunmehr bestätigt.....................................
Verbotene Online-Casino- und Pokerspiele im Internet dürfen nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin untersagt werden. Das Gericht bestätigte damit die Rechtmäßigkeit einer gegenüber zwei großen Glücksspielanbietern ergangene Verfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Die Antragstellerinnen mit Hauptsitz in Malta bieten im Internet Casino- und Pokerspiele an. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder sind solche Glücksspiele im Internet verboten. Nachdem die Länder im August 2014 übereingekommen waren, das Verbot flächendeckend durchzusetzen, untersagte das LABO den Antragstellerinnen im Februar 2015 die Abhaltung solcher Glücksspiele im Internet „im Land Berlin“.
...........................................................mehr im link