Pfändungsschutzkonto

schnippewippe

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Ich würde sagen 90% sind in die Schulden geragten ohne das sie gross oder gar nichts dafür dafür können. Das geht schneller als man denkt.
 
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developer

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Wäre es denn dann nicht einfach sinnvoller, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen?

Dann wäre ein derartiges Schutzkonto gar nicht mehr nötig und diejenigen, die "böse waren" könnte man entsprechend härter rannehmen ...

Also z.B. höhere Freibeträge, jedoch nur dann, wenn die Schuld nicht aus Straftat besteht. Bin mir nur grad nicht sicher, ob man so eine Regelung machen könnte :D
 

schnippewippe

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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen: Anpassung nicht verpassen

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen: Anpassung nicht verpassen
Zum 1. Juli 2015 werden die Pfändungsfreigrenzen um gut 2,7 Prozent erhöht.
War bislang ein Nettobetrag von 1.049,99 Euro unpfändbar, steht Betroffenen (Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen) künftig ein Freibetrag in Höhe von 1.079,99 Euro zur Verfügung. Wer Unterhaltsverpflichtungen erfüllt, erhält einen entsprechend höheren Freibetrag. Die auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geschützten Freibeträge steigen ebenfalls zum 1. Juli, und zwar von 1.045,04 Euro auf 1.073,88 Euro.,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
 
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