Post haftet für Zusteller

schnippewippe

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Post haftet für Zusteller

Weil eine Reiseveranstalterin eine Ladung zu einem Gerichtsverfahren nicht erhalten und deshalb den Termin nicht wahrgenommen hatte, wurde gegen sie ein Versäumnisurteil erlassen. Der Zusteller der Post hatte zwar auf der Zustellungsurkunde angegeben, er habe das Schreiben in ihren Briefkasten eingeworfen. Allerdings gab es an der Geschäftsadresse der Frau gar keinen Briefkasten....................................
 
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