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schnippewippe

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Na sowas Blödes. Da suche ich vorhin ewig nach dem Urteil und dabei steht es hier auf Seite 2 schon. :eek:

Was ich von dem Urteil halte . Aber das muss halt jeder User selber wissen.
http://www.echte-abzocke.de/compute...enig-com-neue-downloadfalle-15.html#post18179

@ theaquila666
Das Urteil bekommen wohl alle User die jetzt angeschrieben werden. Wieso sollte es für dich anders aussehen ?

Da gingen dem """ Kunden """ die Mahnungen auf den Wecker und er hat eine Negative Feststellungsklage gegen den Betreiber eingereicht.
Wer klagt muss auch für das was er erreichen will Beweise vorlegen.

Das hat mir dir aber nichts zu tun. Du liest nur das die Seite OK.
Ich finde das da einige ????? sind.


Allerdings war ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erst 17 ! !
Also - es zählt das Alter beim Vertragsabschluss.
Ich habe seinerzeit den Fehler gemacht, und auf die Mahnemail geantwortet. Jetzt argumentiert das Inkassounternehmen so, dass ich damit den Vertrag anerkannt hätte...!
Was hattest du denn geschrieben. Verstehe ich nicht ganz.
 
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theaquila666

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Wie meinst du das Schnippewippe
Das Urteil bekommen wohl alle User die jetzt angeschrieben werden. Wieso sollte es für dich anders aussehen ?
?
Welcher "Kunde" hat da gegen den Betreiber geklagt? Die Klage geht doch gegen mich als nichtzahlenden Kunden oder verstehe ich das falsch?
Hat also ein "Kunde" gegen dieses Unternehmen geklagt und verloren und deshalb müssen jetzt alle zahlen?!!?

Was deine ????? angeht:

Als ich den "Vertrag" seinerzeit mit der Firma gemacht haben soll, sprich als ich mich da registriert habe in der Annahme und der Intention Freeware herunterzuladen ohne anfallende Kosten, war ich 17 und damit nicht volljährig, sprich nur eingeschränkt geschäftsfähig.

Die e-mail, die ich an die versendet habe sagte eigentlich nur, dass ich nicht wusste, dass diese Seite Kosten verursacht und es ein versehen war etc., ich schrieb eine zweite Mail in der ich sagte, dass ich nichts bezahlen werde!
(nachdem ich mich via Google über die Premium Content Gmbh informiert hatte)
 

theaquila666

New member
Ja, es handelt sich offensichtlich um eine Kopie eines Urteils, da selbst die Unterschrift nur kopiert ist....außerdem ist die Kopie so miserabel, dass ganze Textteile unleserlich sind!

Heißt das, dass das jetzt hier wieder eine neue Masche ist, die mich verunsichern soll?! weil der Brief kommt ja von einem Inkassounternehmen mit der Forderungen bis zu einem bestimmten Datum zu überweisen! mit besonderem Hinblick darauf, dass "die Forderung bei anhaltendem Zahlungsverzug GERICHTLICH gegen sie geltend gemacht wird." (so der Wortlaut) .
 

rudido

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Heißt das, dass das jetzt hier wieder eine neue Masche ist, die mich verunsichern soll?!
Genau das heißt es. Anscheinend geht das Konzept auf und einige Nutzer bekommen es jetzt mit der Angst zu tun und bezahlen die unberechtigte Forderung. Dieses Urteil ist NICHT gegen die Empfänger der Mahnungen ergangen. Es gilt also weiterhin: Ruhe bewahren
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hat also ein "Kunde" gegen dieses Unternehmen geklagt und verloren und deshalb müssen jetzt alle zahlen?!!?
Urteile unterer Gerichte sind Einzelfallentscheidungen.
Das heisst,es betrifft nur die Parteien die im Urteil genannt sind.
Heißt das, dass das jetzt hier wieder eine neue Masche ist, die mich verunsichern soll?!
Richtig.
weil der Brief kommt ja von einem Inkassounternehmen mit der Forderungen bis zu einem bestimmten Datum zu überweisen!
Ist ein Inkassobüro etwas besonderes?
Genauso gut könnte ich dir einen Brief schreiben.

Allgemein:
Der Einsatz eines Inkassbüro soll beim Schuldener Druck ausüben damit er seine Schulden bezahlt.
 

Niclas

Active member
Allgemein:
Der Einsatz eines Inkassbüro soll beim Schuldener Druck ausüben damit er seine Schulden bezahlt.
Inkassounternehmen ? Wikipedia
Illegale und moralisch fragwürdige Arbeitsweisen
...
Ebenfalls rechtswidrig, im Bereich der „schwarzen Schafe“ der Branche allerdings häufig, sind Praktiken, bei denen absichtlich einschüchternd formulierte Schreiben zur Beitreibung bestrittener Forderungen sowie von Forderungen aus untergeschobenen und unwirksamen Verträgen (Onlineabzocke) und dergleichen eingesetzt werden.
 

schnippewippe

New member
Zitat von schnippewippe
Das Urteil bekommen wohl alle User die jetzt angeschrieben werden.
So ein Urteil wohl kaum, höchtstens eine Kopie davon.
Das reicht oft schon aus, um die Angeschriebenen zu erschrecken und zu verunsichern.
Stimmt. Es war nur eine Kopie des Urteils gewesen.

Ich bin davon ausgegangen,dass User wissen, das dieses zugeschickte Urteil nur eine Kopie ist .
Wenn die User sich das Urteil ( KOPIE ) durchlesen, sehen sie ,dass nicht der Betreiber sondern der Kunde geklagt hat.
Selbst wenn der Betreiber einen Kunden verklagt, bekommt der Kunde ja erst einmal eine Klageschrift vom Gericht zugeschickt und am Ende auch das Urteil von seinen Anwalt per Post. Gehe davon aus das man sich nicht selber vor Gericht vertritt. Wenn doch , bekommt man das Urteil vom Gericht zugeschickt.
Klageverfahren

Wie oft wird in den Foren zur Sammelklage aufgerufen
Genauso oft erklären wir auch ,dass es so eine Sammelklage bei uns nicht gibt und das jeder User für sich selber vor Gericht kämpfen muss.
da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Also jeder Kunde ( User ) muss für sich selber vor Gericht kämpfen.
Kunde A kann gewinnen und Kunde B verlieren. Darum sind solche mitgeschickten Urteile in den E-mails nur ein Druckmittel um Angst zu machen.

Warum dieses Urteil für mich fragwürdig ist.
http://www.echte-abzocke.de/compute...enig-com-neue-downloadfalle-15.html#post18179

Sollte man mit der Schufa drohen.

Aus dem Beschluss "" AG Dortmund - Schufa-Hinweis Unterlassung "" auf der Seite der ""premium-content.de"" zu finden.
Wann genau kommt es zu einem negativen Schufa-Eintrag?

Die Meinung vom Anwalt zu den Urteilen auf einer anderen Seite. Die Urteile hier sehen aber nicht besser aus. lest es Euch mal durch
http://www.echte-abzocke.de/18246-post47.html
 
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schnippewippe

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Downloads Internetnutzer tappen in Fallen

"Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit", sagt Verbraucherschützerin Meisel.( Musterbrief ) Die Deutsche Zentral Inkasso mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.
Behauptet werde, der Betroffene habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. "Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und - auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt", sagt Meisel. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde die Forderung gerichtlich geltend gemacht, droht das Inkassobüro in dem Schreiben: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." In der Regel sei aber gar kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen. Druck werde auf die Verbraucher auch mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung ausgeübt, ferner werde auf ein Urteil des Amtsgerichtes Langen verwiesen. "Das begründet als Einzelfallentscheidung aber keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher", sagt Simone Meisel. Damit wolle man offensichtlich den Zahlungswillen der Betroffenen verstärken. Sie sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Hintergrund für die Irritationen ist die Frage, ob im Internet gratis oder kostenpflichtig Inhalte heruntergeladen worden sind. Die Crux: Für den Verbraucher ist das nicht immer zweifelsfrei zu erkennen. "In einem solchen Fall ist das Recht auf der Seite des Verbrauchers", erklärt Meisel.

"Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande", sagt die Juristin. Der Anbieter müsse Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren. Gespeicherte IP-Adressen stellten keinen Beweis für einen Vertragsschluss dar. ...............mehr im link
 
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schnippewippe

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Die Frage eines Users an einen Anwalt

Hallo
..................Nun kam die letzte Woche
ein Schreiben von der Deutschen Zentral Inkasso mit
dem Entwurf einer Klageschrift.Sie fordern von mir 161,79€ ursprünglich waren es 96€.

Die Klägerin (Premium Content)sagt das das Urteil
gegen Sicherheitsleistung vorläufig volstreckbar wäre.

Die Firma Premium Content ist beim Verbraucherschutz
bekannt und sagt nicht zahlen.
Was soll ich tun.
Die Antwort dazu

I. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist Ihnen eine Klageschrift nicht durch ein Gericht zugestellt worden, sondern hat Ihnen ein Inkassounternehmen lediglich den Entwurf einer Klageschrift übermittelt.

Auf das entsprechende Schreiben brauchen Sie tatsächlich nicht zu reagieren, falls Sie die Forderung der Gegenseite für unbegründet halten. Denn letztlich hat man Ihnen bisher eine Klage nur angedroht. Ob die Gegenseite wirklich klagen wird, bleibt abzuwarten.

Deshalb braucht es Sie auch nicht zu irritieren, daß beantragen werden soll/könnte, "das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären". Noch existiert nach Ihrer Schilderung gar kein Urteil, und deshalb kann die Gegenseite auch keine Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben.

II. Reagieren müssen Sie erst - aber dann unbedingt -, sobald Ihnen ein Mahnbescheid oder eine Klage durch ein Gericht zugestellt wird.

In diesem Fall kann es z. B. erforderlich sein, dem Mahnbescheid zu widersprechen bzw. dem Gericht mitzuteilen, daß Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen
(vgl. § 276 I ZPO)..................aus dem Link
 
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schnippewippe

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Deutsche Internetinkasso trickst mit Vergleichsangebot
Verbraucherzentrale rät: Nichts anerkennen und nichts zahlen

Zahlreiche Verbraucher hatten in der Vergangenheit auf der Internetseite my-downloads.de (Anbieter Premium Content GmbH) oder download-service.de (Anbieter Content4U) kostenlos Software heruntergeladen oder sich anmelden wollen. Da sie weder den Kostenhinweis noch Informationen zur Mitgliedschaft/Vertragslaufzeit erkennen konnten, landeten sie in einer Kostenfalle. Die Folge war: Rechnungen und Mahnungen sowie Schreiben von der Deutschen Internetinkasso GmbH (DIG), in denen äußerst nachdrücklich Geldbeträge in Höhe von bis zu 160 Euro eingefordert wurden. Aktuell versendet die DIG aus Heusenstamm erneut unzählige Schreiben. Darin bietet sie angeblich 500 Kunden ein Vergleichsangebot in Höhe von 50 Euro an, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. ...............weiter im link
 
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