Problem mit eigenen Anwalt

Yasin

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Hallo,

ich bräuchte mal einen Rat...

Die Vorgeschichte:
Meine Freundin hat im Internet dummerweise Musik gedownloadet und wurde natürlich "erwischt". Daraufhin hagelte es bei uns Schreiben von diversen Anwälten. Wir gingnen zum Anwalt um uns beraten zu lassen. Der Anwalt sagte uns, da meine Freundin keine Rechtschutzversicherung hat und als Zahnarzthelferin nicht allzuviel verdient, wäre es möglich dies über die Gerichtskostenhilfe zu regelen. Es bat uns zum Gericht zu gehen und einen solchen schein zu holen, was wir dann auch taten. Außerdem bat er uns noch ihm jedes schreiben zu faxen. als wir dies dann auch getan hatten wollte unser anwalt für jedes schreiben was wir ihm geschickt haben einen Gerichtskostenhilfeschein haben, die die uns natürlich nicht gegeben haben, mit der begründung das es zwar jedes mal ein neuer fall sei aber sich das schreiben das der anwalt dafür aufsetzt immer das selbe ist. Nachdem wir dann mehrmals vergeblich versucht hatten mit unserem anwalt in kontakt zu treten, droht er uns jetzt mit Gerichtsvollzieher und Haftbefehl. Er will nun 1200€ von uns die wir aber nicht bezahlen können. Es wäre sehr nett wenn ihr einen Tipp hättet wie wir weiter vorhgehen können.
 

schnippewippe

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AW: Abzocke vom eigenen Anwalt

Ich fürchte da können wir dir kaum helfen. Was ich über deinen Anwalt denke, schreibe ich lieber nicht.
Denn er als Anwalt hätte ja das Urteil vom BVerfG vom 30.05.2011 - Az. 1 BvR 3151/10 wohl kennen müssen.

Frage doch mal deinen Anwalt wieso er die Angelegenheit so gehandhabt hat. Denn er als Anwalt hätte ja das Urteil vom BVerfG vom 30.05.2011 - Az. 1 BvR 3151/10 wohl kennen müssen. Daraus geht ja klar hervor , dass der Abgemahnte sich nur bezüglich einer Abmahnung von einem Anwalt vertreten lassen kann . Die restlichen Abmahnungen muß der Abgemahnte selbst bearbeiten.
andererseits aber bei konkreten Unterschieden in den Fallgestaltungen eine abweichende Reaktion des Abgemahnten erforderlich sein kann und hier Beratungshilfe auch für eine weitere Abmahnung zu gewähren ist.
Wo sieht er als Anwalt Unterschiede in den Fallgestaltungen ,so das eine abweichende Reaktion des Abgemahnten erforderlich sein kann und hier Beratungshilfe auch für eine weitere Abmahnung zu gewähren ist.
Er als Anwalt muss ja das Risiko sachlich abwägen können und nicht seinen Mandaten noch mehr Schulden auferlegen. Ihm waren ja Eure Finanzen klar.

Wenn die Parallelität der Fallgestaltungen auf der Hand liegt und die in einem Fall erhaltene Beratung ohne wesentliche Änderung auf die übrigen Fälle übertragen werden kann, gebietet es das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit nicht, dem unbemittelten Rechtssuchenden für jeden einzelnen Gegenstand erneut Beratungshilfe zu gewähren. Denn durch die in einer Sache gewährte Beratung wurde er in die Lage versetzt, die rechtliche Situation auch in den Parallelfällen hinreichend zu beurteilen......aus dem link
Filesharing und Beratungshilfe | Kathrin gibt dir Recht

Es gibt zwar auch Urteile wo der User Recht bekam.
AG Spandau: Für jede Abmahnung ein Schein | rechtsanwalt-leisner.de

Filesharing: AG Eisleben gewährt bei mehrfacher Abmahnung mehrfach Beratungshilfe! | Bella & Ratzka Rechtsanwälte

Aber das Risiko der Ablehnung weiterer Beratungsscheine hätte der Anwalt meiner Meinung nach mit Euch besprechen müssen.

Ich bin auch der Meinung vom @De kleine Eisbeer
Ich würde mich mal an die Anwaltskammer wenden. Würde schildern was gelaufen ist und das der Anwalt euch das Risiko bei weiteren Schreiben von Ihm nicht erklärt hat. Das er ja wusste, das ihr diese seine daraus entstehenden Kosten gar nicht aufbringen könnt. Er hat Euch nicht richtig beraten.


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Yasin

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Dazu kommt ja noch er einen Gerichtsvollzieher beauftragt hat und dieser uns nun ein schreiben geschickt hat wenn wir die offen stehende summe nicht zahlen, er ein Haftbefehl erhebt
 

schnippewippe

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Wie :confused: Gerichtsvollziehe ????????????

Wann kommt der Gerichtsvollzieher?

Der Gerichtsvollzieher hat ein öffentliches Amt inne. Die Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Zwangsvollstreckung. Gerichtsvollzieher werden vom Staat ernannt und haben sich an die strengen Vorschriften zu halten. Zu diesen Vorschriften gehört auch, dass der Gerichtsvollzieher nicht einfach wegen einer vagen Angabe eines Gläubigers, dass er noch Geld zu bekommen hat, tätig werden darf. Den Gerichtsvollzieher deshalb nach den ersten Mahnungen loszuschicken wird für jede privatrechtlich handelnde Person nahezu unmöglich sein.
Haftbefehl ? wozu ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftbefehl

Da würde ich aber sowas von auf der Matte bei der Anwaltskammer stehen.
 
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Yasin

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Wir haben ja mit dem Gerichtsvollzieher telefoniert und er meinte wenn Sie bis morgen nicht bezahlt hat erlässt er haftbefehl gegen sie. Meinst du denn wir können das einfach so ignorieren?
 

Yasin

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Es gibt einen Titels vollstreckungsbescheid vom A
mtsgericht.
Der Gerichtsvollzieher hat sie zur abgabe der eidestattlichen Versicherung gemäß paragrafen 107 zpo ins büro geladen.
Fals sie zum Termin nicht erscheint wird gegen Sie ein Haftbefehl ergehen der auch in der Schufa erfasst wird.
 

schnippewippe

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Da würde ich ihr raten hinzugegen. Entweder hat sie beim Mahnbescheid nicht reagiert oder mitgeteilt, dass sie die Kosten anerkennt aber dann doch nicht bezahlt.
Mahnverfahren ? Wikipedia
Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch erhoben und auch die Forderung des Gläubigers nicht vollständig beglichen, so kann das Amtsgericht (§ 699 Abs. 1 ZPO) auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids (oder dessen nicht angefochtenen Teils) erlassen.
Sie sollte ihre Unterlagen zur Finanziellen Lage am besten mitnehmen.
Zwangsvollstreckung: Eidesstattliche Versicherung

Wenn Vollstreckungsversuche nicht zum Erfolg führen oder aussichtslos scheinen, sind Sie verpflichtet, auf Antrag eines Gläubigers bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abzugeben (früher „Offenbarungseid“ genannt). Dazu müssen Sie einen mehrseitigen Vordruck – das sog. Vermögensverzeichnis – ausfüllen und die Richtigkeit und Vollzähligkeit Ihrer Angaben an Eides statt versichern. Vorsätzliche und fahrlässige Falschangaben sind strafbar. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt oft im unmittelbaren Anschluss an eine erfolglose Sachpfändung...................weiter im link
Ich würde dem Gerichtsvollzieher auch ruhig im ruhigen Ton erklären , dass sie sich vom Anwalt falsch beraten fühlt. Das es bei richtigen Handel des Anwalts gar nicht zu diesen Schulden gekommen wäre. Er wusste ja das sie kein Geld hat und das er als Anwalt ja die Rechtslage kennen muss. Wie kann er dann diese Arbeiten durchführen, wofür es keine weitere Beratungsscheine gibt. Er als Anwalt für solche Sachen muss ja wohl das Urteil vom Bundesverfassungsgericht kennen. Das sie es der Anwaltskammer mitteilen wird.

Drucke mal den Bericht hier aus.Das Bundesverfassungsgericht . Das würde ich mal mitnehmen.

Ich würde auf jeden Fall an die Anwaltskammer schreiben.


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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Dazu kommt ja noch er einen Gerichtsvollzieher beauftragt hat und dieser uns nun ein schreiben geschickt hat wenn wir die offen stehende summe nicht zahlen, er ein Haftbefehl erhebt
??? Wegen schulden kommt niemand ins Gefängnis.Ausgenommen man verweigert die Abgabe der "eidesstattlichen Versicherung".
:whistle: Die Erzwingungs- bzw. Beugehaft wird aber für den Gläubiger teuer da er die Gebühren für die Haftage dem Staat vorstrecken muß.


Haftbefehl ? wozu ?
Haftbefehl ? Wikipedia

Da würde ich aber sowas von auf der Matte bei der Anwaltskammer stehen.
Kein Grund um da auf die Matte zu stehen.Nicht in deinem Link gelesen?
§ 901 ZPO Erlass eines Haftbefehls
Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, hat das Gericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl zu erlassen. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.

Es gibt einen Titels vollstreckungsbescheid vom A
mtsgericht.
Der Gerichtsvollzieher hat sie zur abgabe der eidestattlichen Versicherung gemäß paragrafen 107 zpo ins büro geladen.
Fals sie zum Termin nicht erscheint wird gegen Sie ein Haftbefehl ergehen der auch in der Schufa erfasst wird.
Da hat sie aber eine Menge falsch gemacht.
Jetzt ist das Kind im Brunnen gefallen. Um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kommt sie nach meiner Meinung nicht mehr rum.

Wie gesagt,erster Weg zur Anwaltskammer,dann Schuldnerberatung.Z.B. Hier>> Caritas/Schuldnerberatung
 

schnippewippe

New member
???

Kein Grund um da auf die Matte zu stehen.Nicht in deinem Link gelesen?
§ 901 ZPO Erlass eines Haftbefehls
He - dass da noch mehr gelaufen ist wurde ja erst später mitgeteilt. Konnte da ja noch nicht wissen, das sie da vom Gericht einen Titel bekommen hat und das der Gerichtsvollzieher echt ist.
Der link sollte nur schlau machen, wenn es zum Haftbefehl kommt.

Ich würde auf jeden Fall der Anwaltskammer mitteilen, dass ich durch das Handeln des Anwalts nun noch mehr Schulden habe.
Wieso hat der Anwalt Arbeiten ausgeführt obwohl er damit rechnen musste, dass es dafür keine weiteren Scheine gibt.
Eigentlich arbeiten Anwälte erst dann, wenn sie die Bescheinigung vom Amt in den Händen haben. Neeeee diese 1200€ hätten nicht sein müssen. Man dem war doch klar das sie das nicht zahlen können.
 
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