ProPayment GmbH

engelsherz73

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nein,die habe ich leider nicht..aber ich beziehe arbeitslosengeld 2 und habe daher armenrecht..aber ich werde mich dann wohl an die verbraucherzentrale wenden..
ich danke für die nette hilfe..und wünsche einen schönen tag..;)
 

schnippewippe

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Online-Payment: Abzocker vorläufig gebremst?

Online-Payment: Abzocker vorläufig gebremst?

Online-Shops sollten bei ihren Zahlungspartnern auf die BaFin-Lizenz achten. Das Landgericht Köln hat jetzt geurteilt, dass die nachgeschalteten Online-Payment-Dienstleister einen Schein der Finanzaufsicht vorweisen müssen. Das soll so genannten Abzockern ihre Tätigkeit erschweren. Das LG Köln (Urt. v. 29.09.2011 - Az.: 81 O 91/11) verlangt damit qualifizierte organisatorische und finanzielle Voraussetzungen

. CHIP Online hat bei Frank Stange, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei pki Keller Spies, nachgefragt.

CHIP Online:Wie kam es zu dem Urteil?

Stange: Die Beklagte hat ein Portal zur Vermittlung von Essenbestellungen angeboten (lieferheld.de). Der User kann online über Online-Payment-Zahlungsdienste, wie PayPay, "Sofortüberweisung.de" oder Kreditkarte, bezahlen. Die eingehende Bestellung gibt die Portalbetreiberin an den jeweiligen Lieferservices weiter. Das so vereinnahmte Geld rechnete die Beklagte monatlich abzüglich einer Provision für die Vermittlung mit dem jeweiligen Lieferanten ab. Die Klägerin, die ebenfalls als Konkurrentin Essensbestellungen über das Internet vermittelt, ist der Meinung, die Beklagte benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis für die Vereinnahmung und Weiterleitung der Gelder nach dem Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz (ZAG) und klagte. Die Kölner Richter folgten der Ansicht und verurteilten antragsgemäß. Nach dessen Auffassung liege ein erlaubnispflichtiger, gewerbsmäßiger Zahlungsdienst vor. Demnach sei eine Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis wettbewerbswidrig und müsse unterlassen werden.....................................weiter im link
 

schnippewippe

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Nun ist ein Jahr vergangen !!!! und es geht wohl weiter.

pro-payment lässt neue Mahnwelle los


Vor allem Personen die bereits ein Jahr des auf 24 Monate ausgestellten “Vertrages” eingezahlt haben, werden nun nochmals zur Kasse gebeten.

Hier sei nochmals erwähnt.

Für alle die die erste Forderung nur eingezahlt haben, weil sie sich durch die massiven Drohungen der iContent oder eines ihrer zahlreichen Inkasso-Büros genötigt und bedrängt fühlten, liegt kein Grund vor, die zweite Rate zu bezahlen. Es ist so, nie willentlich ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Projekt outelts.de zustande gekommen. Somit liegt auch kein Grund vor etwas zu bezahlen, was man nie willentlich bestellt hat. Die Seite selbst lässt seit Monaten keine Neuanmeldungen mehr zu...............mehr im link
Abofalle zweites Jahr Verbraucherzentrale

Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?

Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.

Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
 
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