Prozess- Landgericht Essen (gewerbsmäßiger)Betrug bei Gewinnspieleintragungsdienst

schnippewippe

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Da wir ja einige verschiedene Themen darüber haben ,werde ich mal diesen Bericht extra einstellen.

:w00t:Schock - Einnahmen bei Gewinnspieleintragungsdienst
Dorsten/Essen. So ein „Gewinnspieleintragungsdienst“ kann ganz schön reich machen. Sechs Millionen Euro haben rund 70.000 Bürger gezahlt. Alles (banden- und gewerbsmäßiger) Betrug, hält das Landgericht Essen der 30-jährigen Rhaderin Nicolette C. und dem 26-jährigen Duisburger Vedat Ö. jetzt vor. Ein Jahr lang, bis April 2010, sollen sie mit diversen Strohleuten, mehreren Gesellschaften, Call-Centern in der Türkei und der Hilfe eines Rechtsanwaltes die Betrogenen unter Druck gesetzt haben.

Die Geldeintreibung lief laut Anklage so ab: Der Duisburger besorgte sich Kundendaten aus Adress-Banken. Diesen „Kunden“ teilte er mit, sie hätten an einem Gewinnspieleintragungsdienst teilgenommen, leider aber die Kündigungsfrist versäumt. Deshalb müssten sie noch zahlen: 89 Euro (Win-Express), 95,70 Euro (Extrawin.tv) oder 149,70 Euro (Eurowin 24). Sollten sie die Zahlung verweigern, müssten sie mit der Einschaltung von Inkasso-Diensten, Rechtsanwälten oder Schufa-Eintragungen rechnen.

Tatsächlich hatten die angerufenen Personen aber nicht an dem Dienst teilgenommen. Bei einigen Produkten habe es sich lediglich um bloße Fassaden gehandelt.

Und wie kommt man an die Daten der Geschädigten? Ihnen wurde vorgespiegelt, sie müssten zur Wirksamkeit der „Kündigung“ ihre Daten nochmals eingeben. Anschließend wurden von Call-Center-Agenten „Voice File“ erstellt, die eine aus dem Kontext gerissene Zustimmung des Geschädigten zum Lastschrifteinzug dokumentieren sollten. Die erhielten anschließend eine verklausulierte „Auftragsbestätigung“ und die angegebenen Beträge wurden abgebucht.

Die Rhaderin soll dabei als Geschäftsführerin tätig gewesen sein und Personalführung, Buchhaltung und Korrespondenz mit Geschäftspartnern als Aufgabe gehabt haben.

3,32 Millionen Euro buchten die Geschädigten allerdings zurück. Daraufhin ließ der Duisburger sie durch einen (anderweitig verfolgten) Rechtsanwalt mahnen, und zahlreiche Geschädigte zahlten. Zum Schluss seien die Kundenstämme, teilweise unterstützt von der Rhaderin, weiterverkauft worden.
Da passt dieser Bericht ja sehr gut dazu.

Kampf gegen Telefonabzocke

VON MARTIN RÖSE - zuletzt aktualisiert: 04.12.2010

Krefeld (RP) Krefeld ist eine Hochburg von Telefonbetrügern. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ein eigenes Dezernat gegründet
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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AW: Prozess- Landgericht Essen (gewerbsmäßiger)Betrug bei Gewinnspieleintragungsdiens

Hier noch ein weiterer Bericht darüber.

3,5 Jahre Haft für Gewinnspiel-Betrüger



Das Landgericht Essen verhängte am 29. Dezember 2010 Haft- und Bewährungsstrafen für zwei Drahtzieher der Gewinnspiel-Mafia. Wie berichtet, warf die Anklage Vedat Ö. und Nicoleta C. vor, unerlaubt von Konten von Verbrauchern abgebucht zu haben. Insgesamt entstand ein Schaden von knapp 6 Millionen Euro, laut einem bei der Verhandlung anwesenden Zeugen wurden rund 3 Millionen Euro sichergestellt.

Wie der Vorsitzende Richter und Pressesprecher am Landgericht Essen, Wolfgang Schmidt, heute auf Anfrage mitteilte, wurde Vedat Ö. wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Seine Lebensgefährtin Nicoleta C. wurde wegen Beihilfe in zwei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Ein Zeuge sagte mir eben am Telefon, während der Verhandlung hätte Ö. immer wieder versucht, die Schuld auf seine Mitarbeiter abzuladen. Außerdem soll Nicoleta C. auf wundersame Weise die deutsche Sprache verloren haben und auf einen Dolmetscher angewiesen gewesen sein........................aus dem link
 

schnippewippe

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Inkassounternehmen im Fokus der Staatsanwaltschaft

Inkassounternehmen im Fokus der Staatsanwaltschaft
Inkassounternehmen aus Ludwigshafen, Schwerte, Neu Isenburg, Landau, Osnabrück und Stuttgart sind in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Grund hierfür ist ein Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten, das gegen die Krefelder Firmen MMC Medialog Marketing Company und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG eingeleitet wurde.

Laut Aussage der Staatsanwaltschaft Krefeld sitzt der Hauptbeschuldigte im Krefelder Verfahren noch in Untersuchungshaft (Az: 2 Js 933/10, siehe auch Quelle: www.ebundesanzeiger.de).

Die Forderungen des Hauptbeschuldigten, die aus angeblichen Mitgliedschaften bei Gewinnspieldiensten mit Namen wie Jackpot 77, Maxikombi100, WinTeam 77, Bonusrunde 100 oder Superbonus49 AN resultierten, wurden an Inkassounternehmen im gesamten Bundesgebiet zur Beitreibung übergeben.
Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln derzeit bundesweit...........weiter im link
 

schnippewippe

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EuroWin-Falsches Inkassobüro fordert 400 Euro in bar

Falsches Inkassobüro fordert 400 Euro in bar Arbeitskammer-Vorarlberg
Schon wieder versuchen Betrüger mit Anrufen und gefälschten Inkassobriefen Konsumenten abzuzocken. AK-Konsumentenberaterin Birgit Pleikner rät: „Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bezahlen Sie die Forderung nicht!“

Seit letzter Woche melden sich vermehrt Konsumenten bei der AK-Konsumentenberatung. Ein Inkassounternehmen hat die Betroffenen angerufen. Angeblich hätten sie einen laufenden Vertrag mit der Tippgemeinschaft „Winn Gruppe“ über 200 Gewinnspiele/EuroWin. Das Inkassobüro habe den Auftrag, den ausstehenden Betrag samt Mahnspesen (insgesamt 2342,50 Euro) einzufordern. Allerdings könne der Konsument die Angelegenheit sofort zum Abschluss bringen, wenn er 400 Euro bar in einem Kuvert sendet.
„Keine seriöse Vorgehensweise“.....................weiter im link
 

schnippewippe

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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen wegen „Jackpott 77“

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen wegen „Jackpott 77“

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 2119/11

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 2119/11 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma Hodnant Holding Ltd. wegen des Verdachts des Computerbetruges zum Nachteil von vermeintlichen Kunden für den Gewinnspieleintragungsdienst „Jackpott 77“ („JP 77“). Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, von deren Konto auf Veranlassung der Pay4 GmbH am oder unmittelbar folgend auf den 31.10.2011, 03.11.2011 und/oder 07.12.2011 ein oder mehrere Beträge zu je 48,90 EUR mit dem Buchungstext „Viel Glück wünscht JP 77“ abgebucht worden sind, wie folgt unterrichtet:......................mehr im link
 

schnippewippe

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BGH. Gewinnspieleintragungsdienst (versuchte ) Nötigung durch ein anwaltliches Mahn

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben
Das Landgericht Essen hat den Angeklagten, einen Volljuristen, u.a. wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.................................
..........................

Die Strafkammer hat die Drohung mit einer Strafanzeige als verwerflich im Sinne des Nötigungstatbestandes (§ 240 Abs. 2 StGB*) bewertet.

Sie konnte aber nicht feststellen, dass die angeschriebenen Kunden wegen der Drohung mit der Strafanzeige bezahlt hatten. Möglicherweise hatten sie auch schon allein deshalb bezahlt, weil sie (überhaupt) ein anwaltliches Mahnschreiben erhalten hatten.

Deshalb wurde der Angeklagte wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen:......................mehr im link
 

developer

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AW: Prozess- Landgericht Essen (gewerbsmäßiger)Betrug bei Gewinnspieleintragungsdiens

Sehr guter Artikel.

Dankeschön fürs Teilen :)
 
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