Rechtsanwaltskammer warnt vor Gewerbeauskunftszentrale“, des „Gelben Branchenbuchs“

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Rechtsanwaltskammer warnt vor Branchenbuchabzockern
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe warnt in ihrem neuesten Rundschreiben vor Branchenbuchabzockern:

"Schreiben der „Gewerbeauskunftszentrale“, des „Gelben Branchenbuchs“ sowie sonstiger Anbieter


Aus dem Mitgliederkreis werden wir darauf hingewiesen, dass in den letzten Wochen wieder häufiger Angebote per Briefpost und Fax, aber auch via Mail zur Versendung gelangen, in welchen in mehr oder weniger verschleierter Formulierung die Aufnahme in ein kostenpflichtiges Verzeichnis angeboten wird, verbunden mit der Bitte, die in dem „Angebot“ bereits enthaltenen Angaben zu korrigieren oder zu vervollständigen. Mit Rückantwort kommt dann ein häufig 2 Jahre laufendes Vertragsverhältnis über eine für die Kolleginnen und Kollegen nutzlose Veröffentlichung gegen hohes Entgelt zustande. Da sich diese eher dubiosen Unternehmen häufig an „Vertrautes“ in der Kennzeichnung ihrer Dienstleistung anlehnen (z.B. „Gelbes Branchenbuch“), empfehlen wir, den Inhalt entsprechender Offerten sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden."

Offenbar fallen auch Anwälte auf die Masche herein - kein Wunder, denn genau darauf sind die "Angebotsschreiben" ja auch ausgerichtet. Daran sieht man aber mal wieder, dass es nicht nur unerfahrene kleine Selbstständige trifft, sondern auch diejenigen, die sich mit solchen Verträgen eigentlich auskennen sollten. Warum? Weil die Schreiben eben nicht wie ein Vertrag aussehen.

Dem Rat der Kammer kann man also nur zustimmen. .............aus dem link
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...nbuch-info-vorher-gelbesbranchenbuch-com.html

http://www.echte-abzocke.de/allgemein/1617-duesseldorfer-gmbh-gewerbeauskunft-zentrale.html

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...ocker-gwe-wirtschaftsinformationsges-mbh.html

was kann man tun
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/was-kann-man-tun

Urteilssammlung zum Branchenbuch-Formular
http://www.raubwirtschaft.info/go/b...-formulare/urteile-branchenbuch-variante.html

Liste der gewonnene Prozesse Adressbuchschwindel
http://www.raubwirtschaft.info/go/b...-formulare/urteile-branchenbuch-variante.html


Urteile gegen Gewerbeabzocke
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/urteile-gegen-gewerbeabzocke
 
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Gewerbeauskunftszentrale

Gewerbeauskunft-Zentrale

Durch Abzockerschreiben in Vertragsfalle

Über 1000 Euro müssen Zerbster für einen Internet-Branchenbucheintrag bezahlen, weil sie dem amtlichen Anschein eines Schreibens der GWE vertrauten. Viele haben das Kleingedruckte nicht richtig gelesen.

Zerbst l Abzocke, Offertenschwindel, arglistige Täuschung - Mit diesen Stichworten werden die Machenschaften der so genannten Gewerbeauskunft-Zentrale beschrieben. Was klingt, als verberge sich eine Behörde hinter diesem Namen, ist ein Privatunternehmen, das auf unseröse Weise Internet-Brancheneinträge verkauft.

Bereits in den vergangenen Jahren sind zahlreiche Zerbster dem Unternehmen auf
den Leim gegangen. Unter den Betroffenen sind Zerbster Gastronomen, Bauunternehmen, Vereine, sogar eine Kinderkrippe aus einem Nachbarort und ein Arzt..................weiter im link
 

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Gewerbeauskunft-Zentrale - Deutsche Direkt Inkasso wird aktiv

Gewerbeauskunft-Zentrale - Deutsche Direkt Inkasso wird aktiv
Nachdem die Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE WirtschaftsinformatDDI Werbung bei googleions GmbH) nun bereits in 6 Fällen vor Gericht auf die Forderungen verzichtet hatte, scheint sie gegenüber den Betroffenen umso mehr Druck aufzubauen. Wie ich heute bei einer Google-Suche festgestellt habe, schaltet eine gewisse DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH inzwischen bezahlte Anzeigen bei google auf das Suchwort "Gewerbeauskunft-Zentrale" (Klick auf Bild für größere Version). Dort wird auf Urteile zugunsten der GWE verwiesen - obwohl das Amtsgericht Düsseldorf bereits gegen die GWE entschieden hatte und den Vertrag als sittenwirdrig und anfechtbar eingestuft hatte.

Vermutlich dient die Werbung der DDI auf google der Vorbereitung einer größeren Mahnwelle, die ich zu Anfang Januar 2012 erwarte. Lesen Sie auch meine Sonderseite, was ein Inkassobüro darf und was nicht. Also: lassen Sie sich nicht beeidrucken, nur weil da "Inkasso" drüber steht. Die GWE wird Sie vermutlich nicht verklagen......................weiter im link
 

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Gewerbeauskunftszentrale-Doppelseitige Faxe: Ungeahnte technische Möglichkeiten

Doppelseitige Faxe: Ungeahnte technische Möglichkeiten bei der Gewerbeauskunft-Zentrale?

Die Sache hat ein gewisses Geschmäckle und ist in einem aktuell hier bearbeiteten Fall durchaus Heikel für die Beteiligten: Die Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale werden nicht selten per Fax von den angeblichen Kunden zurück gesendet. In aktuellen Schreiben der “Deutschen Direkt Inkasso” (DDI) werden diese Schreiben als Kopie beigefügt, um zu zeigen, dass und was ausgefüllt wurde. Ich war schon stutzig, als ich bemerkte, dass in einem Fall, in dem ein Fax zurück geschickt wurde, hierhin ein Formular geschickt wurde seitens der DDI, das auf der Vorderseite das Formular geboten hat, auf der Rückseite sich dann aber AGB befanden. Wie kommen auf die Rückseite eines Fax-Schreibens (bzw. einer Kopie davon) denn bitte AGB?

Darüber hinaus liegt nun aber hier folgender Fall vor: In einer weiteren Angelegenheit verweist der Mandant darauf, dass er zuvor eingegangene Schreiben immer weggeworfen hat. Eines Tages klingelt in seinem Büro das Telefon, die Angestellte geht ran und wird informiert, dass man sich ja in der Angelegenheit Gewerbeauskunft-Zentrale noch nicht gemeldet habe, heute sei Fristende und man soll sich doch bitte eintragen. Auf konkrete Rückfrage des Mandanten, ob das kostenlos sei, wurde ihm das laut eigenem Vortrag angeblich zugesichert. Darauf hin wurde ihm ein Formular, wohl ohne AGB, zugefaxt, dass er ausfüllte und zurück faxte. Schon bis hierhin ist festzustellen, dass ein anderer Sachverhalt als sonst vorliegt. Die Angelegenheit ist auch insofern delikat, da es bei diesem dargestellten Sachverhalt nicht mehr nur um eine Täuschung durch ein Formular ginge, sondern um eine aktive Täuschung auf Rückfrage am Telefon...............weiter im link
 

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Hier noch ein Bericht über

Deutsche Direkt Inkasso GmbH betreibt Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)

Februar 13, 2012 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Wirtschaftsrecht

Am 14. Dezember hatten wir unter der Überschrift „Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale“ ausführlich über das Geschäftsmodell der GWE Wirtschaftsinformations GmbH berichtet.

Aus aktuellem Anlass möchten wir mit diesem Beitrag über den Forderungseinzug durch die Deutsche Direkt Inkasso GmbH informieren, die seit Beginn des Jahres wieder verstärkt Forderungsschreiben an all diejenigen Unternehmen verschickt, welche den Zahlungsaufforderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) nicht freiwillig nachgekommen sind.

Der wohl wichtigste Hinweis für alle Betroffene: .............................dazu weiter im link
 

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Gewerbeauskunftszentrale OLG Düsseldorf sieht Irreführung durch Täuschung

Gewerbeauskunftszentrale -OLG Düsseldorf sieht Irreführung durch Täuschung bei Formularen

Diese Woche war es soweit: Das OLG Düsseldorf (I-20 U 100/11 – Vorinstanz Landgericht Düsseldorf, 38 O 148/10, hier besprochen) hat in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren darüber verhandelt und entschieden, ob bisher eingesetzte Formulare in Sachen “Gewerbeauskunft-Zentrale” (GWE) eine Irreführung darstellen – und dies bejaht. Damit geht im Bezirk des OLG Düsseldorf eine Posse zu Ende, die leider durch einige vorherige (oberflächliche) amtsrichterliche Entscheidungen befeuert wurde. Betroffene Unternehmer dürften aufatmen können, gleichwohl bleibt abzuwarten, wie es weiter geht................................mehr im link
 

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Gewerbeauskunft-Zentrale

Verbraucherzentrale
Wir raten Selbstständigen dringend, sämtliche Anfragen für Gewerbeeinträge, auch wenn sie auf den ersten Blick offiziell scheinen, sorgfältig zu lesen und keinesfalls vorschnell zu unterschreiben“, so Rehberg. „Es gibt zahlreiche schwarze Schafe, die mit dieser Art von angeblicher Dienstleistung versuchen, Kasse zu machen. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit ihrer Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist leider nur ein Übeltäter unter vielen.“ Ist das Formular einmal unterschrieben, sollten sich die Betroffenen darauf berufen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, weil die Kostenpflicht der Leistung nicht eindeutig ersichtlich war, und sich rechtlich beraten lassen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Was aussieht wie ein offizieller Behördenbrief, ist in Wirklichkeit Werbung für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenverzeichnis. Richter haben das Schreiben jetzt für unzulässig erklärt.
Quelle&mehr: WDR=Markt.
 

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Gewerbeauskunft-Zentrale und Deutsche Direkt Inkasso: Gleiche Frankiermaschine?

Gewerbeauskunft-Zentrale und Deutsche Direkt Inkasso: Gleiche Frankiermaschine?
Immer wieder nützlich ist es, auf die Details zu achten: Wer Schreiben von der GWE GmbH (“Gewerbeauskunft Zentrale”) und später dann der Deutschen Direkt Inkasso erhält, ist gut beraten, sich die Aufdrucke auf den Briefumschlägen mal genau anzusehen: Beide nutzen ein Frankiersystem, bei dem die Briefumschläge automatisch bedruckt werden. Das alleine ist wenig Aufregend, interessanter aber dagegen eine ganz konkrete Zahl:...........weiter im link
 

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Erste Rechnung bezahlt?

Gewerbeauskunft-Zentrale: Erste Rechnung bezahlt?
Hin und wieder gibt es sie, die Unternehmer, die auf die erste Rechnung der Gewerbeauskunft-Zentrale (ein Angebot der GWE Wirtschaftsinformations GmbH) gezahlt haben und erst später gemerkt haben, dass hier “irgendwas nicht stimmt”. In einem aktuellen Schreiben in einer hier bearbeiteten Sache wird nochmals deutlich, dass man seitens der GWE GmbH nur die üblichen “Argumente” anbieten kann, warum eine Zahlungspflicht besteht:..............weiter im link
 

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Schreiben von Rechtsanwältin Claudia Möl**** droht mit Klage

Rechtsanwältin Claudia Möll**** droht Verbrauchern im Auftrag der Gewerbeauskunft-Zentrale.de mit Klage
Eine Rechtsanwältin ***** mahnt und droht auch gegenüber Verbrauchern für eine GEW Wirtschaftsinformations GmbH rechtliche Konsequenzen an, sollten die Betroffenen nicht endlich „freiwillig“ zahlen. Obwohl die Verbraucher das Vertragsverhältnis widerrufen und angefochten haben, behauptet Frau M........., letztmalig Gelegenheit zu geben, “die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen”. Gegen die Bezahlung von 375 Euro könne die ganze Sache beendet werden. Rechtsanwältin .........bekräftigt ihre Drohung mit einer gerichtlichen Klage dadurch, dass sie ihrem Mahnschreiben eine vorgefertigte Klageschrift beifügt. Die Klage verfügt über eine üppige 10seitige Begründung. Mit der Klageschrift soll den Betroffenen offensichtlich klargemacht werden, dass es nicht bei einer bloßen Drohung mit der Klage bleibt.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät: Betroffene sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen. Wenn keine Unternehmereigenschaften vorliegen, ist die Waffe des Verbrauchers der Widerruf sowie die Anfechtung der behaupteten Forderung................aus dem link

Amtsgericht Düsseldorf findet deutliche Worte zur Gewerbeauskunft-Zentrale
Mit noch weiteren wichtigen Berichte im Link

http://www.echte-abzocke.de/compute...g-des-landgerichts-duesseldorf.html#post28804

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Branchenbuchmasche mal wieder - mit neuem Anwalt (Teil 4)

Branchenbuchmasche mal wieder - mit neuem Anwalt (Teil 4)

Kanzlei für Wirtschaftsrecht

prangt in großen Lettern über dem Schriftsatz und auf dem Briefumschlag. Daneben die Justitia - mit Augenbinde, Schwert und Waage. Darunter ein einsamer Name: Claudia Mölleken, Rechtsanwältin, tätig in der Konrad-Adenauer-Str. 25 in 50996 Köln.Vielleicht sollte man der Kollegin mal die Augenbinde abnehmen, mit wem sie da Geschäfte tätigt?!

Die Gewerbeauskunft-Zentrale hat es wohl mit diesem Kanzleinamen, trat doch auch Kollegin Yildiz vor einiger Zeit unter dem Namen "Kanzlei für Wirtschaftsrecht" auf, damals aber unter einer Braunschweiger Adresse.


.........................mehr im link
 

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Die Gewerbeauskunft-Zentrale nimmt mich endlich wahr!
Kaum zu glauben, aber heute habe ich endlich mein erstes eigenes "Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Betriebes" unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bekommen:

Und da ich eigentlich nirgendwo sonst unter "Dosch, S." firmiere und auch selten "Heidelberg-Kirchheim" schreibe, weiß ich jetzt auch, woher die Daten aller Wahrscheinlichkeit nach kommen: Aus den GelbenSeiten. Da steht nämlich folgender Eintrag:
.......................weiter im link
 
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Gewerbeauskunft-Zentrale: Schnell bezahlen mit der “Nachmieter-Variante”

Gewerbeauskunft-Zentrale: Schnell bezahlen mit der “Nachmieter-Variante”


Ich fasse mit meiner Lesart zusammen: Wenn man jetzt ganz schnell bezahlt, dann versucht die GWE jemanden zu finden, der den gleichen Platz danach übernimmt – und dann entfällt auch die Zahlung für das 2. Jahr. Natürlich versucht man es nur und meldet sich eben dann, wenn man auch wirklich jemanden gefunden hat – und wenn nicht… :ermm:
GWE GmbH und die falschen AGB


Der von mir sehr geschätzte Kollege Dr. Mirko Möller, LL.M. hat sich wie hier und vom WDR den Spaß gemacht, naja das darf man wohl nicht schreiben, eher den Spieß umgedreht.

Er bekam, wie auch viel Kollegen und noch viel mehr Gewerbetreibende, von besagter Firma den wohl bekannten Brief und hat kurzerhand die mitgeschickten AGB derart verändert, als dass er aus der Zahlungspflicht des Kunden eine solche der GWE GmbH gemacht hat.

Soll heißen, die Klausel lautet nun „für die Erlaubnis, unsere Firmendaten veröffentlichen zu dürfen, erhalten wir von der GWE jährlich 569,06 Euro“.

Und wen wundert es, die GWE GmbH will nicht zahlen. Wird sie aber wohl müssen, oder es wird noch teurer für sie. Kollege Möller hat sie nun auf Zahlung verklagt, denn mit dem "Argument der GWE GmbH, dass man als Unternehmer die Vertragsbedingungen sorgfältig lesen müsse, bevor man einen Vertrag annehme und aus diesem Grunde die Verträge mit der GWE GmbH angeblich wirksam sein sollten, müsste die GWE GmbH nun ihrerseits die geforderte Summe zahlen."" ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,weiter im link
 
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Gewerbeauskunft-Zentrale: Schnell bezahlen mit der “Nachmieter-Variante”

Unschlagbares Angebot der GWE / gewerbeauskunft-zentrale.de | Bella & Ratzka Rechtsanwälte

Nun scheint die Firma eine neue Möglichkeit gefunden zu haben, Kunden von der Zahlung zu “überzeugen”. Der Kollege Ferner berichtet an dieser Stelle von einem Schreiben der GWE, in welchem diese offenbar einem Kunden, der sich aus dem Vertrag lösen wollte, mitteilt, dass man einen Nachfolger im Vertrag suchen werde, der dann im zweiten Vertragsjahr in den Vertrag eintrete und die Kosten ab dann übernehme. Voraussetzung sei allerdings, die schnellstmögliche und vollständige Bezahlung des ersten Vertragsjahres.

Wer an dieser Stelle diese “tolle Angebot” annimmt, kann die Summe fürs zweite Vertragsjahr quasi gleich mit überweisen. Abgesehen davon, dass ich ernsthaft bezweifle, dass sich so schnell ein “Nachmieter” für den Platz findet (insbesondere bei dem Standing, dass die Firma aktuell “genießt”). Es wäre darüber hinaus bei der vorbehaltlosen Zahlung des ersten Vertragsjahres von einem Anerkenntnis der Schuld und damit des Bestehens des Vertrags – auch für das zweite Jahr – auszugehen. Findet sich also kein Nachfolger, so ist eine Verteidigungsmöglichkeit gegen die zweite Jahresgebühr wohl nicht mehr gegeben.....................mehr im link
 

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Beträge?

Gewerbeauskunft-Zentrale: Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Beträge?

Ein kurzer Hinweis: Das Amtsgericht Düsseldorf hat heute in einer Sache entschieden, in der ich für die Klägerseite vor Ort war, dass bereits gezahlte Beträge an die “Gewerbeauskunft-Zentrale”, betrieben von der GWE GmbH, durchaus zurück gefordert werden können. Damit sollten nunmehr auch diejenigen, die in der Vergangenheit an die Gewerbeauskunft-Zentrale gezahlt haben, genug Anreiz haben, prüfen zu lassen, ob eine Rückzahlung in Betracht kommt!.....................mehr im link
 
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