Wenn det ooch mit der Schufa zum
1 April ist.
Willste mich uffen Arm nehmen ? Oder wat

Globe mir , icke bin dir viel zu schwer.
Wenn du zu schwer bist,dann lasse ich es.
Fakt ist:
Das Bundesdatenschutzgesetz wurde/wird 3x geändert.
Novelle II – Inkrafttreten 1.9.2009
Novelle I - Inkrafttreten zum
1.4.2010 (also kein Aprilscherz)
Novelle III – Inkrafttreten am 11.6.2010
Worum geht es bei der Änderung am 1.4.2010?
Die Auskunft ist nicht generell kostenlos.
§ 34 Auskunft an den Betroffenen (Neu)
(8) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen
Daten geschäftsmäßig zum Zweck der
Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene einmal
je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft in Textform
verlangen. Für jede weitere Auskunft kann ein
Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft
gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken
nutzen kann.
Die Neufassung kann man hier
bgbl.de/Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
aus Nr. 48 vom 31.07.2009 nachlesen.
Verstehe ich also so,1x bekommst du eine Auskunft kostenlos,jede weitere ist mit Kosten verbunden.
Die Schufa bietet mit dem "Service" jede Auskunft zu einem Pauschalpreis an.
Nachtrag:
Weil der Direktlink nicht funktioniert:
Auf diese
http://www.bgbl.de/ gehen,dort auf
> Bürgerzugang klicken, und dann im linken Fenster auf
2009 klicken und verfolgens auf Nr. 48 vom 31.07.2009 klicken, im rechten Fenster dann auf 29.07.2009
>> Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
aus Nr. 48 vom 31.07.2009, Seite 2254 klicken.