Sehr mies Abgezockt total Vertrauenswürdig

mixmax

New member
Hi,
->2. schreibt das deutsche Gesetz zwingend eine Wiederrufsbelehrung vor, allein aus diesem Grund ist in keinem Fall ein Vertrag oder ähnliches zu Stande ...
Du schießt hier echt den Vogel ab.
Seit wann gilt in diesem Fall eine Wiederrufspflicht?
Du hast eine Nachricht über eine kostenpflichtige Kurzwahl gesendet und keine Bestellung bzw. Abo abgeschlossen welches man wiederufen kann.

Das wäre techn. auch nicht möglich, wie sollte das auch gehen ein Wiederruf zu machen über eine gesendete SMS ? Soll die erst nach 2 Wochen ausgeliefert werden bis die Wiederrufspflicht vorbei ist? Das wäre bei den ganzen Call In Shows (sende A oder B an die xxxxx oder ruf an unter 0137 xxxxx - 1) sehr lustig wenn das Votingergebnis immer erst nach 2 Wochen bekannt gegeben wird :D
 

Shakard

New member
Du schießt hier echt den Vogel ab.
Seit wann gilt in diesem Fall eine Wiederrufspflicht?
Du hast eine Nachricht über eine kostenpflichtige Kurzwahl gesendet und keine Bestellung bzw. Abo abgeschlossen welches man wiederufen kann.

Das wäre techn. auch nicht möglich, wie sollte das auch gehen ein Wiederruf zu machen über eine gesendete SMS ? Soll die erst nach 2 Wochen ausgeliefert werden bis die Wiederrufspflicht vorbei ist? Das wäre bei den ganzen Call In Shows (sende A oder B an die xxxxx oder ruf an unter 0137 xxxxx - 1) sehr lustig wenn das Votingergebnis immer erst nach 2 Wochen bekannt gegeben wird :D
Also ich finds von euch eucht mies, dass man hier gleich fertig gemacht wird, wenn ihr der Meinung seid, dass hier ein Depp sein unwesen treibt, was soll denn das? Deswegen bin ich nicht hier, außerdem hab ich lediglich behauptet, dass ich die Stopp-SMS an die Kurzwahlnummer gesendet hab, wo bitte schreibte ich denn, dass ich die Vorhergehende Nachricht an eine Kurzwahlnummer geschickt hab? HAB ICH NÄHMLICH NICHT! Die ging über eine 0174 XXXXXXXX Nummer. Somit ist das Ganze eine vorsätzliche Betrugsfalle und somit illegal. Ich wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu verleitet, an eine vermeindlich kostenfreie Nummer zu senden, die sich als eine Falle entpuppte. Wenn man nicht weiß, dass man da in einen Kostensumpf tappt, kann ich den Kosten natürlich wiedersprechen, die mir dadurch entstanden sind.
 

mixmax

New member
Also ich finds von euch eucht mies, dass man hier gleich fertig gemacht wird, wenn ihr der Meinung seid, dass hier ein Depp sein unwesen treibt, was soll denn das? Deswegen bin ich nicht hier, außerdem hab ich lediglich behauptet, dass ich die Stopp-SMS an die Kurzwahlnummer gesendet hab, wo bitte schreibte ich denn, dass ich die Vorhergehende Nachricht an eine Kurzwahlnummer geschickt hab? HAB ICH NÄHMLICH NICHT! Die ging über eine 0174 XXXXXXXX Nummer. Somit ist das Ganze eine vorsätzliche Betrugsfalle und somit illegal. Ich wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu verleitet, an eine vermeindlich kostenfreie Nummer zu senden, die sich als eine Falle entpuppte. Wenn man nicht weiß, dass man da in einen Kostensumpf tappt, kann ich den Kosten natürlich wiedersprechen, die mir dadurch entstanden sind.
1. Ist das meine Meinung. Der Passus 'von euch' ist nicht zutreffend. Bitte nicht immer alles verallgemeinern!

Zum Thema
Du hast also an eine Handynummer geschrieben (0174.....). Dann hast du da ja auch nur normale SMS kosten gehabt. Wo ist das Problem?
Wie schon anfangs von mir erwähnt, wer an eine Kurzwahl was sendet und sich über Kosten wundert, dem ist einfach nicht zu helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
@Shakard beruhige dich mal schnell wieder ;)

Es gibt leider immer User die meinen andere User von oben her zu betrachten.
Kann man halt nichts gegen machen. :huh:

Aber ich wollte mir mal diese Seite von aimio ansehen . Geht nicht mehr.;)



Egal wo ich da anklicke , ich bekomme immer nur das unten zu sehen. Selbst Im Cache ist diese Seite nicht mehr aufrufbar.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich glaube dass hier keiner sein Gehirn einschaltet.
???Welches Kraut ziehst du dir morgens rein?
Ich frage mich ob du etwas hast was man einschalten kann.
Auf solche User wie dich können wir verzichten.

Du kritisierst andere und schreibst selbst etwas was nicht stimmt?
3. Preisangaben unter 2,- € brauch man laut Gesetzgebung gar nicht machen.
Du beziehst dich auf Gesetzgebung?Wo steht denn das???

Richtig ist: Jeder Preis,egal wie hoch er ist,muss vor Vertragsabschluss deutlich,leicht findbar angegeben werden.
Siehe dazu die PangV (auf verständliches deutsch==> Preisangabenverordnung).
Und für Premium-SMS gilt >> § 66 a TKG
Dort heisst es:
Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Service-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben.

Premium-SMS kosten oft nur €1.99

Zum Abschluss eines Vertrages gehören zwei übereinstimmende Willenserklärungen.Ist dies nicht der Fall ist dies eine Täuschung und der Vertrag anfechtbar.

5. Briefe von irgendwelchen Inkassobüros werden nie kommen, da das Geld von eurem Mobilfunkanbieter über eure Handyrechnung eingezogen wird.
Und? Diese Beträge sind dann strittig,also kann ich diese zurückfordern oder von der Rechnung streichen und nur die unstrittigen Beträge bezahlen.
Hierzu gibt es diverse Urteile.
(Sogar ein BGH-Urteil III ZR 3/05
Leitsatz:
a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird.
b) Ein Entgeltanspruch wird in diesen Fällen auch nicht durch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV begründet. )

Häufen siche die strittigen Abbuchengen auch bei anderen Nutzern kann die BNetzA ein Rechnungs-,Inkassoverbot verhängen.

Nachtrag:
Du hast eine Nachricht über eine kostenpflichtige Kurzwahl gesendet und keine Bestellung bzw. Abo abgeschlossen welches man wiederufen kann.
Auch Premium-SMS können unter das Fernabsatzgesetz fallen und man hat hat ein Widerrufsrecht.
Premium-SMS-Abos sind Fernabsatzverträge, für die spezielle Verbraucherschutzvorschriften gelten. Daher haben Verbraucher grundsätzlich das Recht, solche Premium-SMS-Abonnements innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen (§§ 312d, 355 BGB).
[....]
Diese Verbraucherschutzregeln versuchen unseriöse Anbieter von Premium-SMS häufig zu umgehen, indem sie die zwei Wochen nach Vertragsschluss keine Premium-SMS-Dienste leisten. Sie verhalten sich ruhig, damit der Verbraucher nicht auf ein eventuell ungewollt abgeschlossenes Abonnement aufmerksam wird.
Quelle: anwalt.de
 
Zuletzt bearbeitet:

mixmax

New member
@kleiner Eisbär

Genau was ich sagte TKG = Zivilrecht und kein Strafrecht.

Wenn du als Privatperson deine 2...8 € einklagen willst dann viel Spaß.
Da freut sich jeder Anwalt über das Honorar welches er (Streitwert) erwarten kann.

Das einzige was hilft ist nur diesen Vorfall der Bundesnetzargentur zu melden.
Aber dann sollte wirklich sicher sein das es keine Preisangaben gegeben hat.

In diesem Fall war es glaube ich so, das es in den AGB stand.

Prüfen kann ich es auch nicht mehr, da die Seite wohl nicht mehr existiert.

Aber soweit ich weiss, muss der Betreiber einer Kurzwahlnummer die Preisangabe senden. Wenn da wirklich keine SMS mit einer Preisangabe kam, würde ich das der BNA melden.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Genau was ich sagte TKG = Zivilrecht und kein Strafrecht.

Wenn du als Privatperson deine 2...8 € einklagen willst dann viel Spaß.
Da freut sich jeder Anwalt über das Honorar welches er (Streitwert) erwarten kann.
??
Liest du was man schreibt?
Diese Beträge sind dann strittig,also kann ich diese zurückfordern oder von der Rechnung streichen und nur die unstrittigen Beträge bezahlen.
Ich benötige erst einmal keinen Anwalt.

In diesem Fall war es glaube ich so, das es in den AGB stand.
Eine Preisangabe ist den AGB ist überraschend und aus dem Grund nicht Bestandteil eines Vertrages.
Wie war das mit dem lesen?? :whistle:

Jeder Preis,egal wie hoch er ist,muss vor Vertragsabschluss deutlich,leicht findbar angegeben werden.
Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.
Quelle: PangV § 1 (6)
Prüfen kann ich es auch nicht mehr, da die Seite wohl nicht mehr existiert.
Prüfen muss man das nicht weil mich eine Preisangabe in den AGB nicht juckt.
Aber>>> Man sollte wissen wie die Datenkrake funktioniert>> AGB Aimio
 

mixmax

New member
Jeder Teilnehmer sowie jeder sonstige Nutzer der angebotenen Dineste willigt ein, auf seinem Mobiltelefon unter der angemeldeten oder angegebenen Mobilfunknummer Werbung von den Kurzwahlen 66266 (Betreiber jeweils: SLK Media GmbH, , ) zu erhalten.
Jede von einem Teilnehmer oder einem sonstigen Nutzer an eine der vorgenannten Kurzwahlen versandte SMS kostet 1,99 € (zzgl. D1TPL 12 cent).


Nun, ist in den AGB in allen Punkten die du angegeben hast erkennbar.

Es stand ja drinn das man die AGB akzeptieren muß.

Und so wie es in den AGB drinn steht ist es nunmal klar und deutlich beschrieben.

PS: Und nebenbei, genau die AGB sind es die einem jucken sollten und nicht das grosse bunte drum herrum ;)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nun, ist in den AGB in allen Punkten die du angegeben hast erkennbar.

Es stand ja drinn das man die AGB akzeptieren muß.

Und so wie es in den AGB drinn steht ist es nunmal klar und deutlich beschrieben.

PS: Und nebenbei, genau die AGB sind es die einem jucken sollten und nicht das grosse bunte drum herrum ;)
??? willst du es nicht verstehen oder kannst du es nicht.

Ach ja,du gehst zu deinem Lieblingsdiscounter,nimmst ein Stück Seife aus dem Regal,gehst zur Kasse und dort sagt man dir,kostet €100,- :whistle: :p
Und weil du sie genommen hast musst du den Preis bezahlen.

Noch einmal ganz deutlich,ich muss vor Vertragsabschluss,vor dem Lesen der AGB über den Preis informiert werden.

Da du das Gesetz nicht verstehst,vielleicht verstehst du ein Gerichtsurteil.
Versteckte Preisangabe in den AGB ist unzulässig

Leitsatz:
1. Nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 PAngV) muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung befinden oder der Nutzer muss jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe unzweideutig zu dem Preis mit allen Bestandteilen hingeführt werden.

[...]

2. Eine Preisangabe (nur) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird den Anforderungen des § 1 Abs. 6 PAngV nicht gerecht. Dies gilt vor allem, wenn diese nicht auf der Angebotsseite selbst abgedruckt sind und durch einen Link aufgerufen werden müssen.
Quelle&mehr: Blog DEXTRA Rechtsanwälte
PS: Und nebenbei, genau die AGB sind es die einem jucken sollten und nicht das grosse bunte drum herrum
Falsch.
Nicht alles was in den AGB steht ist gesetzkonform.
Sehr oft werden Klauseln von Gerichten als unzulässig geurteilt.
 

schnippewippe

New member
Nur mal auf die Schnelle eine kleine Kurzfassung zu den versteckten Kosten in der AGB.


Preise dürfen nicht in den Tiefen der AGB versteckt sein
Internet: Infos über den Preis nicht in den "AGB" verstecken | eBay & Recht
. (Landgericht Frankfurt am Main, 3/8 O 35/07)

Versteckte Kosten in AGB und im Kleingedruckten müssen nicht bezahlt werden | Spam Info
(AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06)nun auch rechtskräftig.
Rechtsprechung: 161 C 23695/06

“Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste”

LANDGERICHT / Versteckte Preise bei so genannten “Abo-Fallen”

Versteckte Preise bei so genannten “Abo-Fallen”
Das Landgericht Hanau (AZ: 9 O 870/07) hat festgestellt, dass es sich bei einem solchen Angebot um einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt. Zudem ist es für den Verbraucher nicht zu erwarten, und damit überraschend, in AGB dann Preise zu finden:
Bei der Entgeltpflicht handelt es sich um eine Hauptleistungspflicht des Vertrages, bei welcher der Verbraucher nicht davon ausgehen muss, diese in AGB suchen zu müssen.
Da helfen laut LG Hanau auch ausdrücklich keine “Sternchen” mit dazu gehörigen Hinweisen mehr.

verbraucherrechtliches… LG Berlin, Urt. v. 08.02.2011 – 15 O 268/10 (Volltext)
LG Berlin, Urt. v. 08.02.2011 – 15 O 268/10 (Volltext)
hat die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin in Berlin-Mitte,
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 8. Februar 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht [...], die Richterin am Landgericht [...] und den Richter am Landgericht [...]
für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken am jeweiligen Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen Verbrauchern im Internet die entgeltliche Nutzung einer Datenbank für Mitfahrgelegenheiten und/oder Mitbewohnersuche anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben –

Wer noch lust und Zeit hat ,kann sich ja hier mal durcharbeiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Vertragsrecht

PS vergessen: Sollte man aber wissen :thumbsup:
Internet-Abzockern drohen jetzt Haftstrafen
OLG Frankfurt am Main bewertet Abo-Fallen im Internet als gewerbsmäßigen Betrug
Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft (Az.: 1 Ws 29/09). Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.
 
Zuletzt bearbeitet:

mixmax

New member
Ach ja,du gehst zu deinem Lieblingsdiscounter,nimmst ein Stück Seife aus dem Regal,gehst zur Kasse und dort sagt man dir,kostet €100,-
Und weil du sie genommen hast musst du den Preis bezahlen.
Nun, wenn es mir an der Kasse dann gesagt wird lass ich sie liegen, so einfach ist das ;)

Versteckte Kosten in AGB und im Kleingedruckten müssen nicht bezahlt werden | Spam Info
(AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06)nun auch rechtskräftig.
Rechtsprechung: 161 C 23695/06
soso, Preisangaben die Kleingedruckt sind müssen nicht bezahlt werden.

Na dann brauch ich ja nie bezahlen wenn ich bei Call In Shows ala 0137.... anrufe. Die Preisangaben stehen dort nur 5 Zeilen Hoch irgendwo unterhalb der eingeblendeten Nummer.


verbraucherrechtliches… LG Berlin, Urt. v. 08.02.2011 – 15 O 268/10 (Volltext)
LG Berlin, Urt. v. 08.02.2011 – 15 O 268/10 (Volltext)
hat die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin in Berlin-Mit....
Hat mit diesem hier rein gar nichts zu tun !


LANDGERICHT / Versteckte Preise bei so genannten “Abo-Fallen”

Versteckte Preise bei so genannten “Abo-Fallen”
Das Landgericht Hanau (AZ: 9 O 870/07) hat fes...
Auch das hat hier nichts mit diesem Fall zu tun!

usw....


Hier werden wieder irgendwelche Fälle herangezogen, welche auf einer ganz anderen Anklageschrift beruhen!

hier geht es NICHT UM ABOFALLEN !
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
soso, Preisangaben die Kleingedruckt sind müssen nicht bezahlt werden.
Kleingedruckt?? sich im Kleingedruckten befindet.
Mit das Kleingedruckte sind umgangssprachlich die AGB gemeint
Aber,wenn du auch die AGB meinst,endlich begreifst du es.

Kann es sein das du der Praktikant eines SMS-Dienstes bist? :D :whistle:
Hat mit diesem hier rein gar nichts zu tun !
[...]
Auch das hat hier nichts mit diesem Fall zu tun!
Diese Urteile haben als Grundlage die Pangv.Aus dem Grund ist die Kernaussage zutreffend.
Na dann brauch ich ja nie bezahlen wenn ich bei Call In Shows ala 0137.... anrufe.
Wenn der Preis nur unten im Bild eingeblendet wird,ist das richtig.
Aber,die Animateure weisen regelmässig auf den Preis hin.
Vielleicht verstehst du das Argument eines Anwalts:
3. Preisangabe:

Seit dem 01.09.2007 sind zahlreiche neue, verbraucherschützende Regelungen im TKG in Kraft getreten.

In § 66 a TKG findet sich nunmehr eine umfassende Preisangabepflicht:
[...]
Wer diese Preisangabepflicht nicht befolgt, hat keinen Anspruch auf Vergütung der angefallenen Mehrwertdienste-Entgelte (§ 66 g TKG).
Quelle&mehr: mehrwertdiensteundrecht.de
Ps.
Dr.Bahr ist Fachanwalt für Internet/Telekommunikation.

hier geht es NICHT UM ABOFALLEN !
Doch der Praktikant. :whistle:
Nochmals.....Das PangV regelt alle Bereiche die mit Preisangabe zu tun haben.
Egal ob Printmedien,Geschäfte,Onlineshops,Telekommunikation ect.
Das TkG regelt generell alles was mit Telekommunikation, hier ab Abschnitt 2 Nummerierung ( §§ 66 ff, zu tun hat.
Hier werden wieder irgendwelche Fälle herangezogen, welche auf einer ganz anderen Anklageschrift beruhen!
Wie gesagt,hier werden Fälle herangezogen die mit der Preisangabe zu tun haben.
Es gibt genug Urteile die sich " nur" SMs-,Chat-, Flirtdienste beschäftigen.
Beispiel:
Die Beklagte wird verurteilt,[....] zu unterlassen,
[...]
b. die kostenpflichtige Vermittlung von SMS-Chats anzubieten bzw. anbieten zu lassen, wenn sich die Preisangabe für diese Leistung nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Angebot befindet

und / oder

c. in den im Rahmen eines SMS-Chats vermittelten Folge-SMS nicht den Preis für eine SMS anzugeben.
Quelle: LG Hannover 14 O 158/04
 

ChingChing

New member
Hatte heute das selbe Problem:

Bin auf myflirt.de angemeldet und habe heute ne Nachricht von einer sehr ansprechenden Dame bekommen:

"hall?chen
gehts dir gut? ich hoffe das h?rt sich jetzt nicht komisch an, ich bin grade bei einer freundin ganz in deiner n?he zu besuche habe urlaub JUHU , war jetzt schon l?nger nicht mehr hier auf dieser seite und habe mir jetzt mal so ein wenig die leute hier angesehen und da warst du da zwischen. ich finde dein bild echt s?ss und w?rde dich gerne kennen lernen. leider bin ich nur seltend hier online und da habe ich mir gedacht fals du auch lust hast mich kennen zu lernen kannst du mir ja sonst mal ?bers handy schreiben. ich lasse dir mal meine nummer da 0152********. man jetzt bin ich ganz sch?n nerv?s ich habe so viele fragen an dich... ich hoffe du meldest dich.
knutscha karina"


Dacht ich mir so, naja warum nicht, schreibst du ihr mal. Selbes Problem trat auf, kurz danach gleich ne SMS an meine Handynummer

"Willkommen im Chat der SLK Media GmbH. (teilw. animierte Rollenspiele) AGBs unter www.smsxx.net
Zum abmelden wähle kostenlos 0800*******"


Da ich nicht einsehe für so etwas zu bezahlen und dort mit meinen Nummer angemeldet zu sein, habe ich mich auch direkt auf genannte "Chat-Platform" (smsxx.net) begeben und dort über Kontakt mit den Abzockern den Dialog gesucht:

"Guten Tag, heute bin ich auf ihre Masche mit den netten Damen in
Flirtportalen reingefallen und habe eine der "Damen" angeschrieben, da ich sie näher kennenlernen wollte. Nun erhalte ich eine SMS das ich hier in
diesem Chat angemeldet wurde, obwohl ich nichts dergleichen getan habe.
Somit fordere ich sie auf die Nummer 0171******* aus ihrem Chatregister
und generell aus ihrem System zu entfernen, da ich sonst gerichtlich gegen sie vorgehen werde. Dies ist ebenfalls der Fall, sollte auf meiner nächsten Handyrechnung ein erhöhter Entgeldbetrag erscheinen für einen Service
, den ich nicht nutze und nie nutzen werde. Dementsprechend werde ich auch nicht ihre "kostenlose" Nummer wählen auf die ich in der SMS verwiesen wurde, diesen Dienst werden sie mir nun erweisen. Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag"


Einige Zeit später kam dann folgende Nachricht von dem "Support":

"Sehr geehrter Mobilfunkkunde,

wir haben die Rufnummer 0049171******* in allen unseren Systemen auf die Blacklist gesetzt.
Es werden keine Nachrichten mehr folgen.
Alle Daten wurden unwiderruflich gelöscht.

Da Sie nach der Willkommens SMS nicht auf die Kurzwahlnummer geschrieben haben, werden sie keine erhöhten Kosten auf Ihrer Abrechnung finden.

Wir bitten vielmals um Entschuldigung.


Mit freundlichen Grüßen

Anna Scheffler
- Customer Care-

SKL Media GmbH
Washingtonallee 40
22111 Hamburg
0049152-********"


Ich hoffe das dieses Vorgehen und die damit versprochene Ruhe von diesem Unternehmen euch hilft, euer Problem ebenfalls damit aus der Welt zu schaffen.

Zu beachten sei nur noch, das ich mit falschen Daten an den Support heran getreten bin, da diese z.B. wissen wollten wie ich heiße. Denkt euch einfach nen Namen aus, am besten sowas wie "Herr Verärgerter Mobilfunkkunde" o.ä. und als Email würde ich dann auch ne Einmal-Postfach nehmen, kein persönliches (z.B. von Wegwerf-Email.net). Somit können die euch dann im Nachhinein nicht mehr zuspammen und ihr bekommt somit ein Stück Seelenfrieden wieder :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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