Software-Abzocke: opendownload.de

kruemeltee

Super-Moderator
hui ... eine solche Formulierung ist mir bisher noch nicht unter gekommen. Du kannst ja einmal prüfen, wie lange Dein Provider die Daten vorrätig behält. Soweit ich informiert bin, mache das nicht alle gleich lange. Ich glaube mich zu erinnern, daß die Telekom 6 Monate mitloggt, Arcor war weitaus weniger (glaube 4 Wochen)

es kann allerdings sein, daß sich die Zeiten schon wieder geändert haben

Darüber hinaus ist es so, daß Firma XY nicht einfach so zum Provider gehen kann und fragen kann, wer hatte zum Zeitpunkt Z die und die IP Adresse ... dies geht (meines Wissens nach) nur durch die Staatsanwaltschaft, und diese muss man erst einmal (und das auch noch innerhalb der Zeit, in welcher Dein Provider die Daten speichert) davon überzeugen, daß entweder eine Straftat oder ein Anspruch auf herausgabe dieser Daten vorliegt. Also nur weil die jetzt wissen wollen wer wann wo im Internet war, kriegen die noch lange nicht die Informationen. Bei Ämtern sieht das schon wieder anders aus. Allerdings ist dies ja kein Amt, bei dem Du Dich da angemeldet hast. Und wie schon beschrieben, sie behalten sich gerichtliche Schritte vor. Allerdings ist dies ebenfalls der Punkt, der bei allen anderen Abzocken scheinbar Wunder wirkt, denn die müssen das Gericht erst einmal davon überzeugen und das bedeutet Kosten.

mfg Maddin
 

grey-wolf

Super-Moderator
Gebe ich dir recht! Wie ich schon geschrieben habe ist es für mich ein Versuch in das Ganze eine neue Qualität zu bringen um die Einschüchterung zu verstärken.
 

kruemeltee

Super-Moderator
also ich suche gerade einmal ein paar Links dafür zusammen ... ich scheine fein raus zu sein: Alice speichert keine IPs

Alice (Hansenet)
Alice Speicher nicht

die Schweden machens gar nicht
die Schweden auch nicht

einfach mal nachgefragt
Laut Datenschutzgesetzt hat jeder das Recht darauf, über die ihn persönlich betreffenden gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten. Also einfach mal nachfragen bei Eurem Anbieter, was er denn wie lange Speichert :) Einen Vordruck für ein Schreiben befindet sich hier ganz unten.

dürfen die das?
Verstoß gegen IP Speicherung seitens der Webseitenbetreiber
Ich habe jetzt einige Seiten durch auf denen sogar angezweifelt wird, ob Webseitenbetreiber überhaupt IPs speichern dürfen, sprich wenn opendownload.de Deine IP gespeichert hat, dürften die das nicht einmal *gg* (so scheint es zumindest, denn das verstößt wohl derzeit noch gegen das Datenschutzgesetz). Falls es kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ist, dann können sie Dich auch nicht zurück verfolgen.

klingt zwar etwas komisch nachdem ganzen Gewühle von Vorratsdatenspeicherung, aber wie es mir scheint, haben die da kaum Chancen (war jetzt aber auch neu für mich)

mfg Maddin
 
Im letzten Jahr hat die Telekom die Speicherung auf 7 Tage verringert. Dazu zählen auch alle Reseller von Telekom, wie zb 1und1
Des Weiteren dürfen IP Adressen nicht von irgendwelchern Anwälten geprüft werden, diese gehen jedoch Umwege über die Polizei.

Bald gibts dann aber (hoffentlich nicht) die Vorratsdatenspeicherung, dann muss jeder Anbieter 6 Monate speichern.

Der aktuelle Stand ist wohl eher das du nach mehr als 7 Tagen auf der sicheren Seite bist. Ein gewisses Rest-Risiko ist jedoch immer dabei...
 

kieler66

New member
Hab gestern auch`ne Mahnung von ner`Abzockseite bekommen.War die erste aber so dermaßen unfreundlich und bedrohend.Seriöse Firmen mit seriösen Forderungen würden niemals gleich bei der ersten Mahnung so einen Ton an den Tag legen.Dient meiner Meinung nach nur der Einschüchterung.Klappt bei mir aber nicht.:)
 

admin

Administrator
Teammitglied
Hallo,

naja ...

Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.
Dann warten 'se halt demnächst noch zwei Wochen länger bis die Rechnung raus geht.

Gruß Sebastian
 
Aber zumindest können die jetzt nicht mehr mit Sprüchen kommen wie "sie können nicht widersprechen, weil sie 1. das produkt schon genutzt haben oder 2. auf ihr widerrufungsrecht verzichtet haben"

und das sehe ich als sehr großen Vorsprung in Sachen Abzocker-Bekämpfung
 

Harald Kranold

New member
Hallo liebe Leute,

ich bin blöd ! Nachträglich ist mir eingefallen, dass ich sogar die Warnung vor opendownload im Fernsehen gesehen habe. Da war es schon zu spät, bin auch in die Falle getapt.
Langsam werde ich alt....

Dann habe ich sofort mit dem Musterschreiben der Verbarucherzentrale=(Danke) gekündigt, allerdings habe ich das Schreiben noch etwas angepasst und ergänzt.

Wer es braucht der kann es hier kopieren.
Weiß jemand ob das Urteil vom LG-Mannheim inzwischen schon rechtskräftig ist ?

Gruß
Harald
Lieschen Müller
Jedermann-Strasse-1
D-12345 im Dorf
Einschreiben mit Rückschein
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim Berlin, den xx.xx.2009

Ihre unberechtigte Forderung –
“Rechnungs-Nr. 1234567 / Kunden-Nr. 1234567

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist schon richtig, dass ich mich für Ihre Internetseite angemeldet hatte weil ich ein gratis Programm suchte.
Da ich Student bin, war ich dazu eine öffentliche Uni-Bibliothek und habe mich auf einem öffentlich zugänglichen Rechner auf Ihre Internetseite angemeldet (deshalb auch die Uni-IP).
Das Programm habe ich aber in Ihrem Bestand nicht gefunden und deshalb habe ich von Ihrem Angebot auch erst gar keinen Gebrauch gemacht und es ist deshalb auch kein Vertrag zustande gekommen!
Erst später, nach Erhalt der Rechnung, habe ich erst gesehen dass alleine schon die Anmeldung angeblich kostenpflichtig war.
Mit Schreiben vom 19.06.2009 machen Sie einen Betrag in Höhe von 96,00 Euro (für 2 Jahre = 192,00 Euro,) für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Ich habe auch erst später gesehen, dass eine Anmeldung für Ihre Dienstleistungen, die ich allerdings nie in Anspruch genommen habe, nicht ohne Beibehalt des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufs möglich ist.
Eine Anmeldung war und ist nur möglich mit Verzicht auf Widerruf.
Damit widersetzen Sie sich den geltenden Gesetzen !
Damit zwingen Sie dem Kunden von vorne herein auf sein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufrecht zu verzichten, das ist rechtlich nicht zulässig.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung, bzw. einen Widerruf wird arglistig und zwangsweise ausgeschlossen.
Das ist rechtlich nicht zulässig.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Jetzt muss ich aber erst mal in meine Heimat Dänemark und bin vorläufig nicht zu erreichen.
Im Übrigen darf ich auf einem Urteil des LG-Mannheims hinweisen, worin Sie verurteilt wurden, diese Geschäftpraktiken einzustellen.
Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen Berlin; den xx.xx.2009

LieschenMüller
 

Lingen

New member
AW: Opendownload

Hallo,
auch ich habe Post vom RA Tank bekommen. Habe diesen Namen in eine Suchmaschine eingegeben. Das Ergebnis war überaus gut. Der Herr ist bekannter als eine bunte Kuh. Bezahlen werde ich nicht. Mal sehen was kommt
Gruß
Lingen
 

schnippewippe

New member
Im letzten Jahr hat die Telekom die Speicherung auf 7 Tage verringert. Dazu zählen auch alle Reseller von Telekom, wie zb 1und1
Des Weiteren dürfen IP Adressen nicht von irgendwelchern Anwälten geprüft werden, diese gehen jedoch Umwege über die Polizei.

Bald gibts dann aber (hoffentlich nicht) die Vorratsdatenspeicherung, dann muss jeder Anbieter 6 Monate speichern.

Der aktuelle Stand ist wohl eher das du nach mehr als 7 Tagen auf der sicheren Seite bist. Ein gewisses Rest-Risiko ist jedoch immer dabei...
Vielleicht hilft Euch das ein Wenig weiter.


LG Hamburg
Urteil vom 11.03.2009
308 O 75/09
Vorhalten der Verkehrsdaten 'auf Zuruf' durch Accessprovider im Rahmen eines Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 2 UrhG
JurPC Web-Dok. 124/2009, Abs. 1 - 64
LG Hamburg, Urteil vom 11.03.2009, 8 O 75/09


Bei uns in Deutschland dürfen ab 1. Januar 2009 bis zu 180 Tage lang gespeichert werden. Bis dahin wurden die Verbindungsdaten in der Regel zwischen 0 und 80 Tagen gespeichert, bei Flatrate-Kunden bisweilen gar nicht.
Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben Telefonverbindungen auch bestimmte Verkehrsdaten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Deutschland nutzt die Umsetzungsfrist, deshalb müssen erst ab dem 1.1.2009 gespeichert werden:

* von den Internetzugangsanbieter: die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung); nicht aber, welche Seite besucht wurde;
* von den Anbietern von E-Mail-Diensten: im Wesentlichen die Kennungen der elektronischen Postfächer (E-Mail-Adressen) und die IP-Adressen von Absender bzw. Empfänger nebst Zeitangaben;
* von Internettelefonieanbietern (VoIP): die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und die IP-Adressen.

Auch in diesem Bereich werden also nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert
. ......mehr im Link

Das dürfte den Schweden unter uns interessieren.
Schwedische
Internetprovider speichern keine IP-Adressen mehr

Die Provider werben ganz offen mit der Nichtspeicherung der Daten. Konkurrenzprovider, die die Daten bisher gespeichert haben, wie Tele2, sahen sich mittlerweile gezwungen auch auf die Speicherung zu verzichten. Und auch die halbstaatliche Telia “will den Markt sorgfältig beobachten”.
Österreich.

OGH-Urteil: Provider müssen Filesharer-Daten nicht herausgeben

Internet-Provider müssen in Österreich die Personendaten von KundInnen, die über Filesharing-Plattformen urheberrechtlich geschützte Musikfiles downloaden, nicht herausgeben. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt öffentlich mitgeteilt.

Der OGH hat Mitte Juli die Klage einer Verwertungsgesellschaft, die die Bekanntgabe von Filesharer-Namen verlangt hatte, gegen einen Provider abgewiesen. Laut Urteil gebe es „keine Auskunftspflicht des Providers über die Daten (Namen und Anschrift) jener Nutzer, die kopierte Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen haben.“
 

schnippewippe

New member
Hier der Anwalt der vor Gericht gewonnen hat.

AG Mannheim: Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.........weiter im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Open-Office will gegen Abofallenbetreiber vorgehen.
Wir sammeln alle Hinweise auf dubiose Fälle und Internetseiten. Diese leiten wir an interessierte Suchmaschinen weiter, um so die Möglichkeit zu schaffen, zwielichtige Downloadseiten aus den Werbeeinblendungen zu entfernen. Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung in Form von Internetadressen entsprechender Anbieter. Wir brauchen aber auch Informationen wie Screenshots der entsprechenden Seite, Kopien von Rechnungen, Mahnungen, E-Mails usw. Welche Daten wir weiterleiten und was das bedeutet, das erfahren Sie in unseren
Quelle: openoffice.org
 

schnippewippe

New member
Warnung: Empfehlung von Microsoft führt zum Abzockangebot Opendownload.de!

Wieder mit Screenshot über den Verlauf .
aus den link
Langsam aber sicher häufen sich die Negativmeldungen zu den Produkten und Leistungen aus dem Hause Microsoft, wobei diese Meldung den Vogel dann endgültig abschießt. Das sich früher oder später diverse Abzocker in den Werbeanzeigen der neuen Suchmaschine Bing finden lassen, war ja eigentlich absehbar, doch das Microsofts Betriebssystem Vista (und XP) eine Lockvogelseite zu Opendownload.de empfiehlt ist schon heftig.
 
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