Telefonanbieter dürfen nicht mit Schufa und Co drohen

schnippewippe

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Telefonanbieter dürfen nicht mit Schufa und Co drohen
Vor allem Telekommunikationsanbieter drohen ihren Kunden immer öfter mit einem negativen Eintrag bei der Schufa und anderen Auskunfteien, wie beispielsweise Creditreform oder Bürgel, sowie ähnlichen Formulierungen, um Geld einzutreiben. Doch eine derartige Praxis verstößt sehr häufig gegen geltendes Recht. Die Anbieter Vodafone und Telefónica (O2) haben wir wegen ihres Vorgehens bereits verklagt – mit Erfolg. Gegen das Unternehmen Primacall werden wir demnächst Klage einreichen...............................weiter im link
 

schnippewippe

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Schufa-Ob Vodafone es richtig einsetzte, hat nun der BGH geprüft.

Vodafone darf Kunden nicht mit Schufa drohen
Ob man Kredite aufnehmen kann, hängt auch von der Schufa-Bewertung ab. Die Drohung mit einer Mitteilung an die Auskunftei ist daher ein mächtiges Instrument. Ob Vodafone es richtig einsetzte, hat nun der BGH geprüft.

KarlsruheVodafone darf säumigen Kunden nicht mit einem Eintrag bei der Auskunftei Schufa drohen, ohne sie über ihre Rechte aufzuklären. Ohne solch einen Hinweis könnten Kunden ansonsten aus Furcht vor den negativen Folgen eines Schufa-Eintrags Rechnungen bezahlen, die sie ansonsten aus begründetem Anlass nicht zahlen wollten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. (Az: I ZR 157/13)...........mehr im link
 
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Krennz

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Dazu gibt es hier eine Erklärung

https://www.wbs-law.de/datenschutz/drohung-mit-schufa-eintrag-erlaubt-43559/

Fazit:

Als Kunde sollten Sie sich daher durch die Drohung mit einem Schufa Eintrag nicht einschüchtern lassen, wenn Sie gegen eine Rechnung – beispielsweise ihres Telefonanbieters – berechtigte Einwände haben. Am besten lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten. Die Schufa muss Ihnen übrigens einmal jährlich kostenlos Auskunft über Ihre negative Einträge – in Form einer „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ – erteilen. Wenn ein Unternehmen vorschnell einen Schufaeintrag vornimmt, steht dem Kunden womöglich Schadensersatz zu.
 
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