Tencents und Endebito

Birbey!

New member
Hallo,

ich habe mich bei tencents registirert. Da kauft man sich Gebotspakete, um dan mitbieten zu können. Das System ist einfach. Die Auktion läuft solange, bis keiner mehr bietet. Eigentlich identisch wie Swoopo. Ich habe das erste Gebotspaket gekauft und bezahlt. Danach habe ich gesehen, dass es quatsch ist. Daraufhin habe ich gekündigt und eine Bestätigung erhalten. Auf einmal waren mir jedoch erneut Gebotspakete gutgeschrieben, die ich nie gekauft hatte. Auch wurde durch Lastschrift von meinem Konto abgebucht. Daraufhin bekam ich Post von dem o. g. Inkassobrief mit Drohung der Schufa. Ich habe daraufhin die Schufa angerufen und die Raten mir zum Widerspruch. Wenn ich widerrufe, dürfen die dann ohne einen gerichtlichen Titel nichts melden. Auch die Verbraucherzentrale riet mir dazu. Hierzu gibt es ein fertiges Schreiben der Verbraucherzentale, welches ich ummodiliert habe. Auch habe ich paar Sachen zum Datenschutz ergänzt.

Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass man vorsichtig sein soll, wegen Nötigung und Drohung. Ist das schon eine Drohung oder Nötigung? (Habe gleich am Anfang vom Forum was gelesen darüber...


Schaut mal men Brief an. Meint Ihr, es stellt ein Problem dar? Ich habe nämlich schon so gefaxt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 27.05.2010 machen Sie einen Betrag in Höhe von € 126,44 für eine angebliche Inanspruchnahme einer Leistung gegen mich geltend. Dies weise ich zurück. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Ich bestreite den Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der vorgenannten Leistung. Die von Ihrem Kunden behaupteten Gebotspakete habe ich nie gekauft, geschweige denn benützt.

Dahingehend teile ich Ihnen jetzt schon mit, dass die Nennung einer IP-Adresse für den Nachweis eines Vertragsabschlusses nicht ausreicht.

Weiterhin bestreite ich den Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Daher widerrufe ich mangels Fristablaufs vorsorglich die bestrittene Anmeldeerklärung hinsichtlich eines entgeltlichen Vertrages.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.

So hat beispielsweise das Amtsgericht Bochum, Urteil v. 08.05.2008 - Az.: 44 C 13/08 bei einem Mitkonkurrenten Ihres Kunden entschieden, dass der Betreiber der Plattform gegen Treu und Glauben verstößt.

Von Drohungen mit einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte sowohl gegen Ihr Inkassounternehmen und Ihren Kunden vorbehalte. Ich kann Ihnen jetzt schon versichern, dass wenn Sie noch einen einzigen Brief an mich senden oder eine negative Schufameldung abgeben, ich gegen Ihr Inkassounternehmen und gegen Ihren Kunden bis zur letzten Instanz klagen werde, um solchen dubiosen Machenschaften das Handwerk zu legen. Ein Verzicht der Forderung würde mich in diesem Fall nicht davon abhalten, weiterhin zu klagen. Ich bin ein klagefreudiger Mensch. Wenn Sie oder Ihr Mandant es nicht glauben, dürfen Sie es gerne ausprobieren.

Ferner habe ich niemals bei Ihrem Mandanten der Schufa-Klausel zugestimmt. Auch in den Nutzungsbedingungen ist mit keinem Wort die Schufa-Klausel erwähnt. Einen Screenshot habe ich zur Absicherung bereits erstellt.

Ich habe auch schon eine Auskunftanfrage an die Schufa gestellt, ob tatsächlich Ihr Mandat Schufamitglied ist. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich gegen Ihr Inkassounternehmen unverzüglich rechtlich (evtl. Strafanzeige) vorgehen, weil Sie in Ihrem Schreiben behaupten, dass Ihr Mandant Mitglied wäre und so unter Vortäuschung falscher Tatsachen versuchen unberechtigte Forderungen einzutreiben.

Ebenso behalte ich mir die Erhebung einer negativen Feststellungsklage vor.



Ich fordere Sie und Ihren Mandanten gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu folgendem auf:

1.Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

8. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3 BDSG

9. Legen Sie mir bitte Ihre Originalvollmacht vom Mandanten vor.

Darüber hinaus fordere ich Sie auf, mir bis zum 15.06.2010 postalisch per Einschreiben (damit Sie nie behaupten können, der Brief wäre auf dem Postweg verloren gegangen; entscheidend für die Frist ist der Tag der Zustellung durch den Briefträger und nicht das Absendedatum Ihrerseits) zu bestätigen, dass meine betraglichen als auch datenschutzlichen Forderungen an Sie und Ihrem Mandanten in vollem Umfang erledigt sind. Hierfür bitte Sie, Rücksprache mit Ihrem Mandanten zu nehmen, da für mich Ihre Bestätigung eine Verbindlichkeit im Namen Ihres Mandanten darstellt.

Sollten Sie dieses Schreiben dennoch ignorieren und/oder die o. g. Frist verstreichen, gehe ich von einer stillschweigenden unwiderruflichen Annahme all meiner Forderungen im vollen Umfang an Sie und Ihrem Mandanten aus. Im Klartext, dass Sie und Ihr Mandant anerkennen, dass die gestellte Forderungen unberechtigt waren. Sollten personelle Engpässe in Ihrem Unternehmen oder Mandanten herrschen und sich daher die Rückantwort verschieben, bitte ich um Verständnis, dass dies zulasten Ihrem Unternehmen und Mandanten geht. Richten Sie bitte Ihrem Mandanten auch aus, dass er erst garnicht andere Inkassounternehmen beauftragen braucht. In diesem Fall werden sofort rechtliche Schritte eingeleitet.

Vorsorglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass es auch nichts nützt, wenn Sie behaupten, dass Sie dieses Fax nicht erhalten haben. Ich werde Ihnen dieses Fax mehrmals an unterschiedlichen Tagen und Zeiten zuschicken, so dass gewährleistet ist, dass kein technisches Problem Ihrerseits vorgelegen haben kann. Faxprotokolle werden archiviert.

Ich behalte mir auch das Recht vor, Ihre Scheiben der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt vorzulegen.

Bei Rückfragen stehe ich unter der Rufnummer 0176 XXX zur Verfügung. Ich möchte Sie darüber informieren, dass zu beweistechnischen Gründen alle Gespräche aufgezeichnet werden.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Daraufhin habe ich gekündigt und eine Bestätigung erhalten.

Was hast du gekündigt?
Auf einmal waren mir jedoch erneut Gebotspakete gutgeschrieben, die ich nie gekauft hatte.
Kann es sein das du ein ABO für Sparpakete abgeschlossen hast?
Schaut mal men Brief an. Meint Ihr, es stellt ein Problem dar? Ich habe nämlich schon so gefaxt.
Das stammt aus deiner "Feder"?
Als Laie sollte man solche Briefe nicht ohne fachlichen Rat verschicken.
Z.B.
So hat beispielsweise das Amtsgericht Bochum, Urteil v. 08.05.2008 - Az.: 44 C 13/08 bei einem Mitkonkurrenten Ihres Kunden entschieden, dass der Betreiber der Plattform gegen Treu und Glauben verstößt.
Solche Urteile sind in der Regel Einzelentscheidungen und so nicht auf jeden Anbieter anzuwenden.
Vorsorglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass es auch nichts nützt, wenn Sie behaupten, dass Sie dieses Fax nicht erhalten haben. Ich werde Ihnen dieses Fax mehrmals an unterschiedlichen Tagen und Zeiten zuschicken, so dass gewährleistet ist, dass kein technisches Problem Ihrerseits vorgelegen haben kann. Faxprotokolle werden archiviert.
:whistle: Selbst ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht ist nicht immer ein Beweis.
Man sollte ein Formular mitschicken auf dem der Empfänger den Empfang quittiert,und dieses dann zurückschickt.
 

schnippewippe

New member
Ich bin da auch nicht klar geworden .

Wie kann Ich meinen Account kündigen?
Um Ihren Account zu kündigen, öffenen Sie den Link zu unserem Supportbereich und wählen das Thema "Account kündigen" aus.

Die persönlichen Daten werden dann umgehend von der Plattform entfernt. Ferner erhalten Sie nach 96 Stunden auch keine weiteren Mails.

Eine Kündigungsbestätigung wird Ihnen direkt übersendet.
Wenn du diese Bestätigung erhalten hast, würde ich das der Inkasso mitteilen.
Ich widerspreche damit der Behauptung Schulden zu haben.Kopie lege ich bei. Fertig. Wieso so einen irren langen Brief ? :sad: Sorry wenn ich das so offen sage, aber solche Briefe machen keinen Eindruck auf die Inkasso. Man kann nur noch Fehler machen. Kurz und schlicht ist immer besser.
 
Zuletzt bearbeitet:

Birbey!

New member
Also, um ein wenig Licht wegen der Kündigung in den Raum zu bringen.

Ich habe meine Mitgliedschaft (Account) gekündigt. Dazu reicht es, wenn man eingelogt ist eine Nachricht schreibt. Danach bekommt man eine Bestätigung per PN, dass die Kündigung angenommen wurde. So ist es auch bei mir passiert.

Nur mit der Kündigung habe ich noch eine Rechnung erhalten. Darin wird behauptet, ich hätte noch Gebotsgebote gekauft, die die nächsten Tage per Lastschrift abgezogen werden. Als ich dann in mein Account reinschaute, waren tatsächlich Gebotspakete "gutgeschrieben". Diese habe ich jedoch nie gekauft. Der Betreiber versucht scheinbar auf diesem Weg noch ein letztes Mal abzusahnen, in dem einfach behauptet wird, dass man gekauft hätte, was nicht stimmt.

War auch soeben bei einem Anwalt für Internetrecht. Er hat sich mein Schreiben angeschaut. Er teilte mir mit, dass das Schreiben inhaltlich in Ordnung ist. Er sagte nur, dass er es als Anwalt juristischer formuliert hätte. Er sagte mir nur, dass diese Frist mit dem "15.06.2010" rechtlich nicht in Ordnung ist. Das wusste ich auch schon, habe es nur reingeschrieben, um ein wenig Nachdruck zu verleihen. Der Anwalt teilte mir, dass wir erst einmal nichts unternehmen brauchen auf mein Schreiben hin.

Auch habe ich mit Ihm besprochen, ob ich das Inkassounternehmen anzeigen kann, wenn tatsächlich der tencents kein Schufa-Mitglied sein sollte. Denn das Inkassounternehmen schreibt, dass es seinen Mandanten empfehlen wird, mich an die Schufa zu melden. Wenn keine Mitgliedschaft gegeben sein sollte, wäre das eine Vortäuschung von falschen Tatsachen. Der Anwalt sah das genauso und sagte, dass wäre dann Betrug.

Ich habe die Schufa angeschrieben. Jetzt warte ich auf die Rückantwort. Wenn Tencents tatsächlich nicht Mitglied sein sollte, werde ich Anzeige erstatten.

Was das Inkassounternehmen bzw. Tencents nicht weiß ist, ich bin keiner der sagt, "gut, ich bin aus der Sache raus, sollen sich doch andere drum kümmern". Nein, ganz im Gegenteil, wenn ich sie schon mal habe in der Enge, erst Recht ein "draufhauen"
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Was das Inkassounternehmen bzw. Tencents nicht weiß ist, ich bin keiner der sagt, "gut, ich bin aus der Sache raus, sollen sich doch andere drum kümmern". Nein, ganz im Gegenteil, wenn ich sie schon mal habe in der Enge, erst Recht ein "draufhauen"
:whistle: Wenn du so clever bist,dann wundert es mich das du auf solche Portale hereinfällst.
Seit 2007 beklagt man sich über das Auktionshaus.

Ps.
Das von die erwähnte Urteil erging gegen Sw**p*. > aufrecht.de/AG Bochum, Urteil vom 8. Mai 2008, Az.: 44 C 13/08

Pps.
Da du so gerne Urteile verwendest:
"SCHUFA-Schock" - Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen.

quelle&mehr: medien-internet-und-recht.de/AG Plön, Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07
 

Birbey!

New member
:whistle: Wenn du so clever bist,dann wundert es mich das du auf solche Portale hereinfällst.
Seit 2007 beklagt man sich über das Auktionshaus.

Ps.
Das von die erwähnte Urteil erging gegen Sw**p*. > aufrecht.de/AG Bochum, Urteil vom 8. Mai 2008, Az.: 44 C 13/08

Pps.
Da du so gerne Urteile verwendest:
"SCHUFA-Schock" - Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen.

quelle&mehr: medien-internet-und-recht.de/AG Plön, Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07
Mir geht es nicht darum, ob diese Auktionart erlaubt ist oder nicht. Es ist ein wenig "unsittlich", aber jeder Spielautomat ist mindestens genauso "unsittlich". Ich wollte es einfach mal ausprobieren. Das Problem ist ja nicht, dass ich nicht zahlen will, was ich ausprobiert habe. Das bezahle ich gern und ist auch schon getan. Aber wenn mir jemand dann behauptet und sagt, du hast noch etwas zu zahlen außer dem vereinbarten Preis, dann ist das für mich Betrug.

Wegen deiner Schufa-Sache:
Wieso du das schreibst, verstehe ich nicht. Das ist schon bekannt.
 

Birbey!

New member
Was mich auch wundert, dass es sowenig im Internet über Tencents zu finden ist. Gut, es geben schon paar Meldungen, aber nicht so viele, wie bei anderen "Abzockern".
 

Birbey!

New member
Man sollte ein Formular mitschicken auf dem der Empfänger den Empfang quittiert,und dieses dann zurückschickt.
Wenn du Einschreiben mit Rückschein meinst, ist dieses nicht ausreichend. Es beweist nur, dass eine Post angekommen ist, aber nicht, was der Inhalt war. Deshalb wird in der Regel auch geraten, den Brief in Gegenwart einen Zeugen einzukuvertieren, es ihm zu geben, und dieser ihn dann zur Post bringt. In diesem Fall hat man einen Zeugen, so dass sich die gegnerische Seite nicht behaupten kann, dass da nur Luft drin war.
 

schnippewippe

New member
Hi Birbey!:)
Wegen deiner Schufa-Sache:
Wieso du das schreibst, verstehe ich nicht. Das ist schon bekannt.
Wir nutzen auch manchmal die Gelegenheit ,hier ab und zu was zur Auffrischung mitzuteilen. Nicht alle User lesen sich ALLES durch.

Hi das beste Beispiel dafür ist das hier.:)
Wenn du Einschreiben mit Rückschein meinst, ist dieses nicht ausreichend. Es beweist nur, dass eine Post angekommen ist, aber nicht, was der Inhalt war. Deshalb wird in der Regel auch geraten, den Brief in Gegenwart einen Zeugen einzukuvertieren, es ihm zu geben, und dieser ihn dann zur Post bringt. In diesem Fall hat man einen Zeugen, so dass sich die gegnerische Seite nicht behaupten kann, dass da nur Luft drin war.
Auch das steht hier schon an verschiedenen Stellen und du hast es nicht gesehen. Nur schreiben wir es etwas anders.

Beispiel:http://www.echte-abzocke.de/3521-post28.html
Da steht das mit im Bericht.
Problematisch ist das Einschreiben / Rückschein nur dann, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist. Dann wird zwar eine Benachrichtigung in den Briefkasten hinterlegt, doch hier stellt sich dann die Frage, ob und wann das Schreiben dann zugegangen ist: mit der Benachrichtigung über die Hinterlegung des Schreibens bei der Post oder erst mit der Abholung des Schreibens bei der Post.

Sichere Methoden sind daher die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder die Zustellung des Schreibens per Gerichtsvollzieher. Dies sollte beachtet werden.
Das mit dem Gerichtsvollzieher hat de De kleine Eisbeer auch schon im Forum mitgeteilt.

niobe-1958 und ich haben das was du geschrieben hast, so in etwa auch schon geschrieben.
Deshalb wird in der Regel auch geraten, den Brief in Gegenwart einen Zeugen einzukuvertieren, es ihm zu geben, und dieser ihn dann zur Post bringt In diesem Fall hat man einen Zeugen, so dass sich die gegnerische Seite nicht behaupten kann, dass da nur Luft drin war.
Nur fehlt bei dir noch etwas.
Der Zeuge muss bestätigen den Brief auch gelesen zu haben. Ich kann ja ein unbeschriebenes Blatt einstecken. Oder Mist geschrieben haben. Ist schon alles vor Gericht behauptet worden.
und dieser ihn dann zur Post bringt
Nicht er !!!!
Das ihr beide ihn sorfort danach gemeinsam zur Post gebracht habt und den Brief gemeinsam am Schalter abgegeben habt.

Da sich ja jeder User eine Kopie macht wird der Zeuge den Hergang im Ernstfall auf dieser Kopie mitteilen. Das hat bei meinen und meinen Nachbarn ihren Prozessen immer ausgereicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Man sollte ein Formular mitschicken auf dem der Empfänger den Empfang quittiert,und dieses dann zurückschickt.
Wenn du Einschreiben mit Rückschein meinst,
Ich habe doch geschrieben:
Selbst ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht ist nicht immer ein Beweis.
Man sollte ein Formular mitschicken auf dem der Empfänger den Empfang quittiert,und dieses dann zurückschickt.
Genauer erklärt.
Mit dem Faxschreiben schicke ich ein Formular mit das der Empfänger quittiert.
Andere Möglichkeit;ein Zeuge ruft den Empfänger an und lässt sich den Empfang von dem Fax-Schreiben bestätigen.

Faxgeräte kann man manipulieren.Aus dem Grund wird ein Sendebericht nicht immer als Beweis anerkannt.
Selbst bei einem qualifiziertem Sendebericht (der Inhalt des gesendeten Dokumentes wird in verkleinerter Form mit ausgedruckt) liegt es im Ermessen des Richters ob er es als Beweis akzeptiert.

Was mich auch wundert, dass es sowenig im Internet über Tencents zu finden ist. Gut, es geben schon paar Meldungen, aber nicht so viele, wie bei anderen "********".
Es gibt genug Hinweise.Diese sind zwar älter,das liegt aber daran das dieser Anbieter nicht so beworben wird wie die anderen.
Lausemäuschen kennen nur die ALDI-Fans.......Katjes kennt Jeder. (Hersteller identisch)
 
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