Hallo,
ich habe mich bei tencents registirert. Da kauft man sich Gebotspakete, um dan mitbieten zu können. Das System ist einfach. Die Auktion läuft solange, bis keiner mehr bietet. Eigentlich identisch wie Swoopo. Ich habe das erste Gebotspaket gekauft und bezahlt. Danach habe ich gesehen, dass es quatsch ist. Daraufhin habe ich gekündigt und eine Bestätigung erhalten. Auf einmal waren mir jedoch erneut Gebotspakete gutgeschrieben, die ich nie gekauft hatte. Auch wurde durch Lastschrift von meinem Konto abgebucht. Daraufhin bekam ich Post von dem o. g. Inkassobrief mit Drohung der Schufa. Ich habe daraufhin die Schufa angerufen und die Raten mir zum Widerspruch. Wenn ich widerrufe, dürfen die dann ohne einen gerichtlichen Titel nichts melden. Auch die Verbraucherzentrale riet mir dazu. Hierzu gibt es ein fertiges Schreiben der Verbraucherzentale, welches ich ummodiliert habe. Auch habe ich paar Sachen zum Datenschutz ergänzt.
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass man vorsichtig sein soll, wegen Nötigung und Drohung. Ist das schon eine Drohung oder Nötigung? (Habe gleich am Anfang vom Forum was gelesen darüber...
Schaut mal men Brief an. Meint Ihr, es stellt ein Problem dar? Ich habe nämlich schon so gefaxt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 27.05.2010 machen Sie einen Betrag in Höhe von € 126,44 für eine angebliche Inanspruchnahme einer Leistung gegen mich geltend. Dies weise ich zurück. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Ich bestreite den Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der vorgenannten Leistung. Die von Ihrem Kunden behaupteten Gebotspakete habe ich nie gekauft, geschweige denn benützt.
Dahingehend teile ich Ihnen jetzt schon mit, dass die Nennung einer IP-Adresse für den Nachweis eines Vertragsabschlusses nicht ausreicht.
Weiterhin bestreite ich den Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Daher widerrufe ich mangels Fristablaufs vorsorglich die bestrittene Anmeldeerklärung hinsichtlich eines entgeltlichen Vertrages.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
So hat beispielsweise das Amtsgericht Bochum, Urteil v. 08.05.2008 - Az.: 44 C 13/08 bei einem Mitkonkurrenten Ihres Kunden entschieden, dass der Betreiber der Plattform gegen Treu und Glauben verstößt.
Von Drohungen mit einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte sowohl gegen Ihr Inkassounternehmen und Ihren Kunden vorbehalte. Ich kann Ihnen jetzt schon versichern, dass wenn Sie noch einen einzigen Brief an mich senden oder eine negative Schufameldung abgeben, ich gegen Ihr Inkassounternehmen und gegen Ihren Kunden bis zur letzten Instanz klagen werde, um solchen dubiosen Machenschaften das Handwerk zu legen. Ein Verzicht der Forderung würde mich in diesem Fall nicht davon abhalten, weiterhin zu klagen. Ich bin ein klagefreudiger Mensch. Wenn Sie oder Ihr Mandant es nicht glauben, dürfen Sie es gerne ausprobieren.
Ferner habe ich niemals bei Ihrem Mandanten der Schufa-Klausel zugestimmt. Auch in den Nutzungsbedingungen ist mit keinem Wort die Schufa-Klausel erwähnt. Einen Screenshot habe ich zur Absicherung bereits erstellt.
Ich habe auch schon eine Auskunftanfrage an die Schufa gestellt, ob tatsächlich Ihr Mandat Schufamitglied ist. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich gegen Ihr Inkassounternehmen unverzüglich rechtlich (evtl. Strafanzeige) vorgehen, weil Sie in Ihrem Schreiben behaupten, dass Ihr Mandant Mitglied wäre und so unter Vortäuschung falscher Tatsachen versuchen unberechtigte Forderungen einzutreiben.
Ebenso behalte ich mir die Erhebung einer negativen Feststellungsklage vor.
Ich fordere Sie und Ihren Mandanten gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu folgendem auf:
1.Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).
8. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3 BDSG
9. Legen Sie mir bitte Ihre Originalvollmacht vom Mandanten vor.
Darüber hinaus fordere ich Sie auf, mir bis zum 15.06.2010 postalisch per Einschreiben (damit Sie nie behaupten können, der Brief wäre auf dem Postweg verloren gegangen; entscheidend für die Frist ist der Tag der Zustellung durch den Briefträger und nicht das Absendedatum Ihrerseits) zu bestätigen, dass meine betraglichen als auch datenschutzlichen Forderungen an Sie und Ihrem Mandanten in vollem Umfang erledigt sind. Hierfür bitte Sie, Rücksprache mit Ihrem Mandanten zu nehmen, da für mich Ihre Bestätigung eine Verbindlichkeit im Namen Ihres Mandanten darstellt.
Sollten Sie dieses Schreiben dennoch ignorieren und/oder die o. g. Frist verstreichen, gehe ich von einer stillschweigenden unwiderruflichen Annahme all meiner Forderungen im vollen Umfang an Sie und Ihrem Mandanten aus. Im Klartext, dass Sie und Ihr Mandant anerkennen, dass die gestellte Forderungen unberechtigt waren. Sollten personelle Engpässe in Ihrem Unternehmen oder Mandanten herrschen und sich daher die Rückantwort verschieben, bitte ich um Verständnis, dass dies zulasten Ihrem Unternehmen und Mandanten geht. Richten Sie bitte Ihrem Mandanten auch aus, dass er erst garnicht andere Inkassounternehmen beauftragen braucht. In diesem Fall werden sofort rechtliche Schritte eingeleitet.
Vorsorglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass es auch nichts nützt, wenn Sie behaupten, dass Sie dieses Fax nicht erhalten haben. Ich werde Ihnen dieses Fax mehrmals an unterschiedlichen Tagen und Zeiten zuschicken, so dass gewährleistet ist, dass kein technisches Problem Ihrerseits vorgelegen haben kann. Faxprotokolle werden archiviert.
Ich behalte mir auch das Recht vor, Ihre Scheiben der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt vorzulegen.
Bei Rückfragen stehe ich unter der Rufnummer 0176 XXX zur Verfügung. Ich möchte Sie darüber informieren, dass zu beweistechnischen Gründen alle Gespräche aufgezeichnet werden.
ich habe mich bei tencents registirert. Da kauft man sich Gebotspakete, um dan mitbieten zu können. Das System ist einfach. Die Auktion läuft solange, bis keiner mehr bietet. Eigentlich identisch wie Swoopo. Ich habe das erste Gebotspaket gekauft und bezahlt. Danach habe ich gesehen, dass es quatsch ist. Daraufhin habe ich gekündigt und eine Bestätigung erhalten. Auf einmal waren mir jedoch erneut Gebotspakete gutgeschrieben, die ich nie gekauft hatte. Auch wurde durch Lastschrift von meinem Konto abgebucht. Daraufhin bekam ich Post von dem o. g. Inkassobrief mit Drohung der Schufa. Ich habe daraufhin die Schufa angerufen und die Raten mir zum Widerspruch. Wenn ich widerrufe, dürfen die dann ohne einen gerichtlichen Titel nichts melden. Auch die Verbraucherzentrale riet mir dazu. Hierzu gibt es ein fertiges Schreiben der Verbraucherzentale, welches ich ummodiliert habe. Auch habe ich paar Sachen zum Datenschutz ergänzt.
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass man vorsichtig sein soll, wegen Nötigung und Drohung. Ist das schon eine Drohung oder Nötigung? (Habe gleich am Anfang vom Forum was gelesen darüber...
Schaut mal men Brief an. Meint Ihr, es stellt ein Problem dar? Ich habe nämlich schon so gefaxt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 27.05.2010 machen Sie einen Betrag in Höhe von € 126,44 für eine angebliche Inanspruchnahme einer Leistung gegen mich geltend. Dies weise ich zurück. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Ich bestreite den Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der vorgenannten Leistung. Die von Ihrem Kunden behaupteten Gebotspakete habe ich nie gekauft, geschweige denn benützt.
Dahingehend teile ich Ihnen jetzt schon mit, dass die Nennung einer IP-Adresse für den Nachweis eines Vertragsabschlusses nicht ausreicht.
Weiterhin bestreite ich den Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Daher widerrufe ich mangels Fristablaufs vorsorglich die bestrittene Anmeldeerklärung hinsichtlich eines entgeltlichen Vertrages.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
So hat beispielsweise das Amtsgericht Bochum, Urteil v. 08.05.2008 - Az.: 44 C 13/08 bei einem Mitkonkurrenten Ihres Kunden entschieden, dass der Betreiber der Plattform gegen Treu und Glauben verstößt.
Von Drohungen mit einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte sowohl gegen Ihr Inkassounternehmen und Ihren Kunden vorbehalte. Ich kann Ihnen jetzt schon versichern, dass wenn Sie noch einen einzigen Brief an mich senden oder eine negative Schufameldung abgeben, ich gegen Ihr Inkassounternehmen und gegen Ihren Kunden bis zur letzten Instanz klagen werde, um solchen dubiosen Machenschaften das Handwerk zu legen. Ein Verzicht der Forderung würde mich in diesem Fall nicht davon abhalten, weiterhin zu klagen. Ich bin ein klagefreudiger Mensch. Wenn Sie oder Ihr Mandant es nicht glauben, dürfen Sie es gerne ausprobieren.
Ferner habe ich niemals bei Ihrem Mandanten der Schufa-Klausel zugestimmt. Auch in den Nutzungsbedingungen ist mit keinem Wort die Schufa-Klausel erwähnt. Einen Screenshot habe ich zur Absicherung bereits erstellt.
Ich habe auch schon eine Auskunftanfrage an die Schufa gestellt, ob tatsächlich Ihr Mandat Schufamitglied ist. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich gegen Ihr Inkassounternehmen unverzüglich rechtlich (evtl. Strafanzeige) vorgehen, weil Sie in Ihrem Schreiben behaupten, dass Ihr Mandant Mitglied wäre und so unter Vortäuschung falscher Tatsachen versuchen unberechtigte Forderungen einzutreiben.
Ebenso behalte ich mir die Erhebung einer negativen Feststellungsklage vor.
Ich fordere Sie und Ihren Mandanten gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu folgendem auf:
1.Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).
8. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3 BDSG
9. Legen Sie mir bitte Ihre Originalvollmacht vom Mandanten vor.
Darüber hinaus fordere ich Sie auf, mir bis zum 15.06.2010 postalisch per Einschreiben (damit Sie nie behaupten können, der Brief wäre auf dem Postweg verloren gegangen; entscheidend für die Frist ist der Tag der Zustellung durch den Briefträger und nicht das Absendedatum Ihrerseits) zu bestätigen, dass meine betraglichen als auch datenschutzlichen Forderungen an Sie und Ihrem Mandanten in vollem Umfang erledigt sind. Hierfür bitte Sie, Rücksprache mit Ihrem Mandanten zu nehmen, da für mich Ihre Bestätigung eine Verbindlichkeit im Namen Ihres Mandanten darstellt.
Sollten Sie dieses Schreiben dennoch ignorieren und/oder die o. g. Frist verstreichen, gehe ich von einer stillschweigenden unwiderruflichen Annahme all meiner Forderungen im vollen Umfang an Sie und Ihrem Mandanten aus. Im Klartext, dass Sie und Ihr Mandant anerkennen, dass die gestellte Forderungen unberechtigt waren. Sollten personelle Engpässe in Ihrem Unternehmen oder Mandanten herrschen und sich daher die Rückantwort verschieben, bitte ich um Verständnis, dass dies zulasten Ihrem Unternehmen und Mandanten geht. Richten Sie bitte Ihrem Mandanten auch aus, dass er erst garnicht andere Inkassounternehmen beauftragen braucht. In diesem Fall werden sofort rechtliche Schritte eingeleitet.
Vorsorglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass es auch nichts nützt, wenn Sie behaupten, dass Sie dieses Fax nicht erhalten haben. Ich werde Ihnen dieses Fax mehrmals an unterschiedlichen Tagen und Zeiten zuschicken, so dass gewährleistet ist, dass kein technisches Problem Ihrerseits vorgelegen haben kann. Faxprotokolle werden archiviert.
Ich behalte mir auch das Recht vor, Ihre Scheiben der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt vorzulegen.
Bei Rückfragen stehe ich unter der Rufnummer 0176 XXX zur Verfügung. Ich möchte Sie darüber informieren, dass zu beweistechnischen Gründen alle Gespräche aufgezeichnet werden.
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