schnippewippe
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TRO..I forderte Geld trotz Forderungsverzicht durch Olaf T........
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden in Sachen “Top-of-Software.de” zeigt der Abofallenbranche einmal mehr die Grenzen auf. Gegenüber einem Mandanten von Rechtsanwalt Rader hatte die inkassierende Tro**i GmbH den Beitrag für das zweite Vertragsjahr gefordert. Allerdings: Der Mandant hatte bereits die Forderung für das erste Jahr abwehren können und vom damaligen für das Antassia-Inkasso zuständigen Anwalt Olaf T....... einen schriftlichen Forderungsverzicht erreicht. Dass Tro..i nun das zweite Jahr in Rechnung stellte ist auch ein Zeichen dafür, wie gut gepflegt die Datensätze sind und sauber die Branche mit Kundendaten umgeht.
Nachdem die Tro..i GmbH trotz entsprechenden Hinweises weiter auf Ihrer Forderung beharrte, hatte Anwalt Rader aus Bonn Klage erhoben und beantragt:
1. Es wird festgestellt, dass eine Forderung der Beklagten gegen den Kläger aus einem Vertrag über die Nutzung der Datenbank top-of-software.de aus abgetretenem Recht nicht besteht. ...........................weiter im link
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