Umzug kann zur Kündigung bestehender Telekommunikationsverträge berechtigen

schnippewippe

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Umzug kann zur Kündigung bestehender Telekommunikationsverträge berechtigen
Verbraucherzentrale informiert über verbesserte Kundenrechte
Der Arbeitsmarkt verlangt Flexibilität, das Leben ist bunt... Ungeplant kann es passieren, dass kurzfristig wegen einer neuen Arbeit oder einer neuen Liebe der Wohnort gewechselt werden muss. Aber was passiert mit bestehenden Telekommunikationsverträgen? Ein günstiger Anbieter für Telefon- und Internetnutzung war gerade gefunden, ein Vertrag mit einer 24-monatigen Laufzeit abgeschlossen. Noch im November 2010 hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass Kunden wegen eines Umzugs bestehende Festnetz- und DSL-Verträge nicht vorzeitig kündigen können. Ein Verbraucher, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko dafür, dass er aufgrund einer selbst gewählten Änderung seiner persönlichen Verhältnisse diese Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann. Auch ein Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen sei daher kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung...............weiter im link
 
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