Unister - - - Partnersuche.de

schnippewippe

New member
Als ich heute diesen Post http://www.echte-abzocke.de/compute...schung-oder-nicht-taeuschung-4.html#post27586 gelesen habe , wollte ich mir die Sache noch einmal bei Google ansehen.



Upzz Alternative - Gratis -- Das musste ich mir mal ansehen.

Als ich mir das Impressum angesehen hab, fiel mir ein Post bei uns ein.

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...leich-abzock-und-betrugszeit-6.html#post27216

Dann wollte ich mal sehen was es sonst noch so gibt.
Hier mal 2 Beispiele.
Unister: Die Tricks des Abzock-Imperiums (Update) - COMPUTER BILD

Zehn Jahre Unister: hoch umstritten, aber nicht talentfrei


Aber diese Unruhe im Internet hat wohl Wirkung gezeigt. Was doch sehr erfreulich ist.

Unister: Reiseportale werden überarbeitet - Leipzig - Bild.de


Nun aber weiter mit "" Alternative - Gratis """ bei Google
Startseite

Nach der Startseite musste man Seitenlang Fragen beantworten.
Dann kam diese Seite







Wenn ich scrolle finde ich das noch ganz am Ende.



Also wer hier nicht scrollt, findet die Mitteilung über die automatische Vertragsverlängerung gar nicht. Für mich ist das versteckt gewesen.

Toll finde ich auch , dass man 10 € Bearbeitungsgebühr bei "" Zahlung per Bankeinzug """ zahlen muss. Habe ich ja noch nie gesehen . Macht aber Sinn.:whistle:
Wenn ich nicht scrolle und das mit der automatischen Verlängerung nicht sehe und später dann die 39,50 € abgebucht werden , lasse ich die ja zurück holen. Was ich auf einer anderen Flirtseite auch gemacht habe. Dann müssten die ja, die Strafe ( Bearbeitungsgebühr) für die Fehlabbuchung an die Bank zahlen.
Da ich aber 10 € Bearbeitungsgebühr selber zahle (wird ja wohl mit abgebucht werden ) bezahle ich ja deren Strafe gleich mit . Aber die würde ich mir natürlich auch zurück holen.

Bei Paypol würde ich ja nur die 1,99 € bezahlen. Aber ich habe auch gelesen, dass sie da auch eine Menge Geld später abgebucht haben. Ich habe da noch keine Erfahrungen mit Paypol in der Art gemacht. Aber Kunden die über Paypol gehen werden ja wissen ob das geht.
eBay Deutschland - PayPal - Käuferschutz

Paypol Käuferschutz
.Gemäß der PayPal-Käuferschutzrichtlinie fallen Dienstleistungen, Tickets und immaterielle Güter (z.B. per E-Mail zugesendete Kochrezepte und e-Books) nicht unter den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal.[/B]
Kreditkartenzahlung . Da kenne ich mich leider nicht mit aus . Darum kommt das für mich eh nicht in Frage.
Zahlung per Kreditkarte
Die Zahlung per Kreditkarte ist eine der gängigsten Formen beim Einkaufen im Internet. Dies liegt vor allem an der unkomplizierten Abwicklung: Der Käufer muss normalerweise nur die Kreditkartengesellschaft, die Kreditkartennummer und die Sicherheitsnummer angeben. Der Verkäufer kann dann sofort das Geld von der Kreditkartengesellschaft einziehen und die Ware verschicken. Außerdem hat der Käufer die Möglichkeit, bei schadhafter oder nicht versendeter Ware eine Rückbuchung bei seiner Kreditkartengesellschaft zu erwirken.

Wichtig: Bei der Zahlung per Kreditkarte sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass die Kreditkartendaten nur verschlüsselt übermittelt werden. Dies erkennen Sie beim "Betreten" eines Online-Shops daran, dass Sie auf eine https-Seite wechseln. Ausgereifte Shopping-Systeme zeigen vor Abschluss der Bestellung nur einen Teil der Kreditkartennummer im Klartext an................aus dem link
Hatte hier dann auch abgebrochen. Bin dann aber später doch noch einmal auf diese Seite gegangen und war doch sehr überrascht darüber was dann kam. Habe nichts von dem was vorher war mehr gesehen.


Habe mal auf den Seiten runtergescrollt.Da habe ich das dann gesehen.


Dann konnte ich meine erste Nachricht lesen. war aber nichts weiter.
Das hatte mich hier auch nicht interessiert.
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

Was jetzt kam hat mich doch sehr überrascht.

Hier noch die andere Hälfte der Seite.
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

Das waren doch vorhin nur 1,99 € :shocked:

Dann kommt das wieder mit der Anmeldung . Nur jetzt mit 4,90€ Muss ich jetzt nicht verstehen.



Auch hier muss man wie auch oben schon eingestellt runterscrollen um das mit der Verlängerung zu sehen.

Ich muss echt lange scrollen um das mit der Verlängerung zu sehen.
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

Auch das ich meine Zahlungsart eingeben muss hat mich nicht misstrauig gemacht. Zahle ja für 14 Tage.

Hier hatte ich geglaubt ein Testabo für 1,99€ später für 4,90 zu bekommen.
Es steht ja auf der Startseite
""" Das einmalige Testangebot -14 Tage nur 1,99 €""""

Auf der Seite wo man die Zahlungsart wählen soll steht auf der rechten Seite
""" 14 Tage Laufzeit und Gesamtkosten 1,99€ .
Genauso war es bei den 4,90€ .




Abzocke und Kostenfallen
Abzocke und Kostenfallen - Internet-ABC : Wissen, wie's geht

Leider muss ja jeder für sich selber kämpfen. Aber trotzdem mal ein Urteil das schon gefallen ist.
Automatische Vertragsverlängerung bei "Schnupperangebot" unzulässig - Wer ein Probeabonnement abschließt, muss - ohne ausdrücklichen Hinweis - nicht damit rechnen, dass sich dieses automatisch verlängert.

Preisangaben auf Internetseiten
Die Platzierung der Preishinweise
Bei der Platzierung der Preishinweise sind die Betreiber von Abo-Fallen erfinderisch. Denn schließlich würden die Nutzer kaum in die Falle gehen, wenn wirklich von Beginn an deutlich auf die Kosten hingewiesen werden würde. So werden die Kostenhinweise an den verschiedensten Stellen versteckt:

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
unterhalb der Anmeldemaske: Der Kostenhinweis ist beim Betrachten der gesamten Anmeldemaske überhaupt nicht sichtbar, sondern erst, wenn man bis an das untere Ende der Seite scrollt. Oder er wird in einen Fließtext eingebettet. ....................mehr im link
Versteckte Gebührenpflicht eines Internetangebots - AG Gladbeck vom 18.10.2011 - Az. 12 C 267/11 Aktuelle Gerichtsurteile Neue Urteile

Ich für mein Teil habe bei einer anderen Flirtseite damals ,als die hohen Kosten abgebucht wurden , mein Geld zurück geholt und widersprochen. Hilfsweise den angeblichen teuren Vertrag wegen Täuschung angefochten. Da ich damals durch die 1,99 € und die versteckte Mitteilung über die Verlängerung sicher war, dass nichts weiter auf mich zu kommt, hatte ich den angeblichen teuren Vertrag auch noch hilfsweise wegen Irrtum angefochten.

Habe noch einige User gefunden die ihre Erfahrungen schildern.

Thread Partnersuche. de - eine neue Abzocke von Unister? | Beschwerden und Reklamationen sofort online veröffentlichen | BoardReader

Unister GmbH : Vorsicht bei Begrüßungsangeboten unter partnersuche.de (Abzocke, partnerbörse)

So nun kann sich jeder selber entscheiden was er darüber denkt.

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Zuletzt bearbeitet:

virtuel

New member
Hallo,

vorab vielan Dank für den ausführleichen Post über Partnersuche.de!

Leider bin ich auch ich in die Abzockfalle getappt!
Selbstverständlich habe auch gleich schriftlich der Forderung aufgrund von täuschung dem Vertrag wiedersprochen. Leider habe ich folgenden schwerwiegenden Fehler begangen, ich habe die erste Zahlung über PayPal autorisiert und daher wurde auch die zweite über 474 € über PayPal eingezogen und PayPal sieht keine Möglichkeit diese Forderung zurück zu buchen! Für mich ein klarer Gurnd nie wieder Dienstleistungen über PayPal zu bezahlen, jede Hausbank hätte die Forderung zurück buchen können doch PayPal wo groß mit Käuferschutz geworben wird sieht sich auserstande dies zu tun!!! Ein absolutes Nogo!

Nun zu meiner eigentlichen Frage, ich gehe nicht davon aus, dass mir Unisoft aufgrund von bösen Mails und Schreiben das Geld "freiwillig" zurück zahlen wird. Daher würde mich interessieren, ob jemand wenn er selber in dieser Lage wäre, völlig losgelöst von meinem Fall, die Rückforderung des Betrages über den Rechtsweg verfolgen würde oder ob dies zu einer Neverending Story wird und man am Ende zusätzlich auf den Gerichtskosten sitzen bleibt?

Viele Dank für jede Meinung!
 

schnippewippe

New member
Die haben von sich aus die 474 € abgebucht.

Wenn mir das passiert wäre , würde ich Paypol noch einmal anschreiben.Hier mal was ich mir so vorstelle.

Abbuchung von 474 € für eine nicht mehr bestandene Dienstleistung.( Vertrag )

Wollte mir es mal ansehen und habe auch gerne die 1,99 € dafür geopfert. Habe dann aber gemerkt , dass es nichts für mich ist und habe den Vertrag wegen Täuschung widersprochen. Der Widerspruch wegen Täuschen kommt der Anfechtung des Vertrages gleich denn das Wort „Anfechtung“ muss dafür nicht unbedingt in der Erklärung enthalten sein. Es muss lediglich der Wille zum Ausdruck kommen, sich von der Vertragserklärung zu distanzieren
Damit wurde der Vertrag von meiner Seite aus , als ungültig erklärt . Die andere Seite hätte dann auf Vertragsabschluss klagen müssen.
Da kein Vertrag mehr über eine Dienstleitung mit der Firma ……….. besteht hat sie auch keine Berechtigung von mir darüber erhalten von meinen Konto Geld (474 € ) abzubuchen. Für mich ist diese Abbuchung Betrug.
Ich fordere Sie noch einmal auf , die abgebuchten 474 € für einen zur Zeit der Abbuchung nicht mehr bestehenden Vertag ,sofort wieder zurück zu holen. Sollte das nicht umgehend innerhalb von 7 Tagen geschehen, werde ich mir einen Rechtsbeistand nehmen und auch Anzeige in der Sache erstatten.

*****************
Bin ja auch nur eine Userin.
Darum ----
Frage doch mal bei Eurer Verbraucherzentrale nach ,ob sie auch bei solchen Sachen Hilfe anbieten.
Portal der Verbraucherzentralen in Deutschland - bersicht

Hast du den Widerspruch per Einschreiben mit Rückantwort geschickt.
Wenn nicht würde ich es nachholen.
Würde mich auf das Schreiben vom...........beziehen. So das aus dem jetzigen Schreiben hervorgeht , dass du schon einmal den Vertrag wegen Täuschung von deiner Seite aus ungültig gemacht hast.
Dieser Widerspruch war eine Anfechtung wegen Täuschung gewesen.
Die automatischge Verlängerung des Testabo ist auf der Seite versteckt. Das sie nicht berechtigt waren das Geld durch Paypol einzuziehen . Das du eine sofortige Rückzahlung der 474 € verlangst.
Ansonsten wirst du Anzeige erstatten.

***************************
Ich hoffe das du das Geld zurück bekommst.
 

DieEine

New member
hallo!
Ich war auch in die Abo-Fallo getappt, bin aber wie es scheint herausgekommen
sicherlich wollt ihr wissen, wie?

Also:
Ich habe sofort nach der Mail von partnersuche.de über die Zahlung einer Jahresmitgleidschaft gekündigt. Und zwar über die Homepage mi abgemeldet UND eine schriftliche Kündigung gesandt. Und zwar eine fristlose.
Zudem habe ich in diesem schreiben dem Vertrag widerrufen, da partnersuche.de mir nicht die AGB zugesandt hatte, besteht weiterhin ein Widerrufsrecht.
Nachdem Mahnungen kamen, habe ich auch diesen immer wieder widersprochen.
Nach fast 3 Monaten hin und her bekam ich jetzt folgende Mail:

Begrüßung xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, werden wir den
Vertrag mit der Rechnungsnummer xxx stornieren.

--

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Kundenservice PARTNERSUCHE.de

Mein geld konnte ich (Gott sei Dank) dank PayPal sofort zurückbuchen lassen
 

mira

New member
Hallo, auch ich bin Opfer dieser Abo-Falle geworden.
Ich bin sicher, dass es eine riesen Dunkelziffer gibt, die auch reingefallen sind.
Gibts viell. die Möglichkeit, eine Sammelklage durchzuführen oder im Internet einen Aufruf oder eine Warnung vorzunehmen?
Ich bekam zwar mein Geld wieder zurück, aber sie boten mir jetzt - nach ca. 2 Monaten eine Ratenzahlung an und ich sollte auf mein Widerrufsrecht verzichten!! Wenn nicht, dann würde ein Inkassounternehmen eingeschaltet.
glg
mira
 

Niclas

Active member
Sammelklage ? Wikipedia
In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.
Sammelklagen floppen in Deutschland - Wirtschaft - Sddeutsche.de
Sammelklagen floppen in Deutschland
Eine gemeinsame Chance gegen die Großen versprachen sich Bürger 2004 von KapMuG, dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Seitdem können geprellte Anleger in einer Art Sammelklage gegen Konzerne vorgehen. Gebracht hat das neue Instrument jedoch so gut wie nichts, wie der Telekom-Prozess seit Jahren eindrucksvoll beweist.
Eine Sammelklage nach US-Muster ist nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar
 

mira

New member
Vielen Dank für die sehr umfangreiche Darlegung und Hilfe! Ihr scheint wohl alle hier im Rechtswesen tätig zu sein ;-) bin neu hier und muß mich erst ein bisschen hier zurecht finden
OK, es gibt zwar keine Sammelklagen, aber sog. gebündelte Klagen, was im Prinzip aufs Gleiche rauskommt.

"Wenn man den Begriff „Sammelklage“ in diesem Sinne versteht, dann kann man feststellen, dass Sammelklagen auch im deutschen Recht schon seit einiger Zeit mit gutem Erfolg für die geschädigten Anleger praktiziert werden. Resch Rechtsanwälte haben eine langjährige Erfahrung in der prozess- und vergleichrechtlichen Handhabung großer Fallkomplexe mit hunderten, ja tausenden von Beteiligten"

und wegen den Inkassounternehmen: die können einen denk ich schon zermürben. Das Dumme ist, wenn ich alles haargenau gelesen hätte, es merken müssen, dass ich ein Abo abschließe........aber es war - wie oben genau beschrieben - alles sehr versteckt und man ist in seiner Lage als "Suchender" schamlos ausgenutzt worden......man wollte sich nur schnell anmelden und das für 1,99 euro.............

:devil:
 

suna602

New member
Ohhh Mann - mir ist dasselbe passiert!
Bei mir gings mit Kreditkarte. Ich hab das Kreditkartenunternehmen schon kontaktiert, aber die wissen noch nicht ob sie das Geld zurückholen können. Suche schon das ganze vergangene Wochenende nach dem Fehler, den ich überlesen habe.. Danke erstmal für die Augenöffnung.
Tja- jetzt ist bei mir das Problem, dass die Widerrufsfrist schon rum ist, da ich die "Vertragsänderung" erst über meine Kreditkartenabrechnung bemerkt habe..
Soll ich trotzdem den Vertrag "kündigen" oder widerrufen?
Ich habe heut auch bei denen angerufen - aber das prallt einfach voll an denen ab, die haben sowas offensichtlich ja öfter!
Wenn ich das Geld nicht zurückbekomme, geh ich auch zum Anwalt!

Gruss Karin
 

schnippewippe

New member
Anfechten wegen Täuschung ? oder Irrtum.

? weil ich nicht weiss ,wie es bei dir war. Ist jetzt anders als es damals war.
Mir wurde eben kein Testabo für 1.99€ angeboten.

Wer kündigt muss die ganze Laufzeit bezahlen.
Mitteilen, dass sie kein weiteres Geld abbuchen dürfen.
Sorry kenne mich mit Kreditkarten nicht aus.
 

schnippewippe

New member
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Buttonloesung-Praxistest-24-07-2013.pdf
Stand 1.08.2013

22.01.2013 U 13739-13 Unister GmbH
fehlende Angabe der wichtigen Leistungsmerkmale, Laufzeit des Vertrages, Preis, Zusatzkosten für die Anmeldung
unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise
""" PARTNERSUCHE.de """ abgeschlossen ...27.02.2013

Widerrufsbelehrung mit den Worten, der Widerruf der Vertragserklärung habe innerhalb von zwei Wochen schriftlich
zu erfolgen
16.04.2013 UA 13739-15 Unister GmbH
fehlende Angabe der wichtigen Leistungsmerkmale, Laufzeit des Vertrages, Preis, Zusatzkosten für die Anmeldung
unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise
Werbung gegenüber Verbrauchern im Internet über die entgeltliche Nutzung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft
unter www. partnersuche.de. mit den Worten „Laufzeit 14 Tage Gesamtkosten: 1,99 EUR“, wenn sich der Vertrag nach
Ablauf der 14 Tage automatisch in eine 12-Monats-Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 39,50 EUR pro Monat
verlängert
vier AGB - u.a. Mit der Anmeldung erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass Unister diesem Informationen zu
PARTNERSUCHE.de und deren Partnern, insbesondere zu Service-Angeboten, Neuheiten und Aktionen per E-Mail
übermittelt
"""PARTNERSUCHE.de """12.06.2013 ohne …Vorleistungsklausel…LG Leipzig am …09.07.2013 ….offen


U 13739-19 Unister GmbH
fehlende Angabe der wichtigen Leistungsmerkmale, Laufzeit des Vertrages, Preis, Zusatzkosten für die Anmeldung
unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise
Werbung gegenüber Verbraucher im Internet über die entgeltliche Nutzung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft
unter """Partnersuche .de """ mit den Worten „1,99 EUR pro Monat“, wenn sich der Vertrag nach Ablauf einer 14
tägigen Testphase von 1,99 EUR automatisch um eine 12-Monats-Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 39,50 EUR
pro Monat verlänger.................offen
 

suna602

New member
Hi, danke für die schnelle Antwort!

also bei mir wars genauso, wie du es beschrieben hast! Es hat sich anscheinend gar nix geändert.
Habe heute auch schon an die Verbraucherschützer geschrieben, und an die von Unister, da ich ne freche "da ham se Pech gehabt"-Email zurückgekriegt hab. Die schreiben, ich hätte nochmal ne Extra Mail bekommen, in der sie darauf hingewiesen haben ( Kosten, Laufzeit, Kündigungsrecht usw. ) aber das war ja das erste was ich nachgeschaut hab - ob ich irgendwo ne Mail bekommen hab, die ich vielleicht übersehen hab - aber da ist nichts.
Also gut..ich denk ich werd mir da einiges rauskopieren und denen nochmal ne Email schreiben, diese allerdings dann nochmal ausdrucken und mit Einschreiben dann nochmal an die Firmenadresse.
 

suna602

New member
Herr Herbst,

ich habe mich bei der Verbraucherzentrale informiert und diesen Fall auch weitergegeben. Sie schreiben in Ihrer Email:

Kaufenden die Situation und seine Handlung klar dargestellt werden muss.
Das bedeutet, dass auf dem Button, welcher den Kauf besiegelt, klar und
deutlich stehen muss "Zahlungspflichtig bestellen". Als Alternative
akzeptiert der Gesetzgeber auch die Möglichkeit "kaufen".
Ich habe gekauft -allerdings nur eine Probemitgliedschaft.
Ich widerrufe abermals die Verlängerung dieses Vertrages, aufgrund fehlender, bzw. versteckter Angaben der wichtigen Leistungsmerkmale, Laufzeit des Vertrages, Preis, Zusatzkosten für die Anmeldung usw,
Unister muss, bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise auf diese Leistungsmerkmale hinweisen.
Dies hat Unister unterlassen.
Eine Email mit den Vertragsdaten habe ich nie erhalten.


Karin Hertlein

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: ServiceTeam Partnersuche.de <service@partnersuche.de>
An: k.hertlein <k.hertlein@aol.de>
Verschickt: Mo, 23 Sept 2013 9:46 pm
Betreff: Ihre Folgemitgliedschaft; B3327F5F

Sehr geehrte Frau Hertlein,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Ihr Anliegen selbstverständlich für Sie überprüfen lassen.

Am 07.08.2013 haben Sie sich für unsere 14-tägige-Premium-Mitgliedschaft
im Wert von 4,90€ registriert.
Da Sie die automatische Verlängerung nicht bis zum 20.08.2013 schriftlich
gekündigt haben, konnte die 12-Monats-Folgemitgliedschaft im Wert von
474,00€ regulär beginnen.

Wenn Sie sich für unsere Premium-Mitgliedschaft registrieren, erhalten Sie
direkt im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail. In dieser E-Mail werden
nochmal alle Vertragsdaten dargelegt. Mit dem Verstreichen der
Widerrufsfrist haben Sie somit der 12-Monats-Folgemitgliedschaft
zugestimmt. Weiterhin werden Ihnen vor Abschluss der Mitgliedschaft im
Internet die Bedingungen auf Ihrer Anmeldemaske, einschließlich der
Folgemitgliedschaft, angezeigt.

Das neue Gesetz, die so genannte "Button-Lösung" besagt, dass dem
Kaufenden die Situation und seine Handlung klar dargestellt werden muss.
Das bedeutet, dass auf dem Button, welcher den Kauf besiegelt, klar und
deutlich stehen muss "Zahlungspflichtig bestellen". Als Alternative
akzeptiert der Gesetzgeber auch die Möglichkeit "kaufen". Dies wurde
selbstverständlich von uns umgesetzt. Ebenso weisen wir auf die
Folgemitgliedschaft bei Abschluss der Probemitgliedschaft deutlich hin -
wie es der Gesetzgeber verlangt. Zudem ist in den AGB ein deutlicher
Hinweis auf diese Verlängerung - den AGB haben Sie bei Registrierung und
beim Abschluss der Mitgliedschaft zugestimmt.

Am 22.08.2013 hat sich Ihre 12-Monats-Premium-Folgemitgliedschaft per
Einmalbezahlung im Wert von 474,00 € aktiviert.

Gern können wir dies in eine monatlich Ratenzahlung von jeweils 47,50 €
(inkl. Servicegebühr) pro Rate umbuchen.

Um unser Angebot der Ratenzahlung anzunehmen, senden Sie bitte eine E-Mail
an service@partnersuche.de mit folgenden Inhalten:

- Verzicht auf Ihre neue Widerrufsfrist. Diese entsteht aufgrund der
darauf folgenden Umbuchung.
- Erneute Angabe einer gültigen Bankverbindung für die Paketumbuchung.

Bitte beachten Sie dabei, dass mit der ersten Rate einmalig 10,00 €
Lastschriftgebühr fällig werden.

Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bitte geben Sie stets Ihre Chiffre-Nummer an: B3327F5F

Mit freundlichen Grüßen

Markus Herbst
Kundenservice PARTNERSUCHE.de

|| mail: service@partnersuche.de
|| telefon: 0341/65050-81390
|| mo-fr 12-18 uhr und sa 10-14 uhr
 

schnippewippe

New member
Schulden-Eintreiber statt Traummann
Für 4,90 Euro hatte partnersuche.de ein Probe-Abo angeboten. Weil mir die Seite aber nicht gefiel, hab‘ ich mein Profil nach wenigen Stunden wieder gelöscht“, erzählt die attraktive Singlefrau. „Drei Monate später wurden mir auf einmal 480 Euro abgebucht – für ein Jahresabo.“....................................

Micky G.: „Ich bin dann zur Verbraucherzentrale. Die sagten mir, dass es mehrere Betroffene gibt und sie eine Sammelklage vorbereiten.“........................................mehr im link
Wieso kann die Verbraucherzentrale Sammelklagen einreichen.
 
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