Urheberrecht: Umfrage der Verbraucherzentrale

schnippewippe

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Urheberrecht: Umfrage der Verbraucherzentrale



Seit Oktober 2013 sind die Gebühren für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen bei privat handelnden Nutzern auf 155,30 Euro begrenzt. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf derjenige, der abmahnt, von diesem Wert abweichen.

Die entsprechende Änderung im Urheberrechtsgesetz gilt seit dem 9. Oktober 2013. Die Verbraucherzentrale möchte daher von Ihnen wissen, ob sich Abmahner an die Neuregelung halten oder weiterhin überhöhte Forderungen stellen. Wenn Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes nach dem 09. Oktober 2013 abgemahnt worden sind, nehmen Sie sich kurz Zeit, um uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen.
 
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