Urteil: Vodafone darf nicht mit Schufa drohen

schnippewippe

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Urteil: Vodafone darf nicht mit Schufa drohen


Schlappe für Vodafone: Der Konzern darf Kunden, die eine Rechnung wegen Unstimmigkeiten nicht zahlen wollen, nicht mehr länger mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen. Vor dem Oberlandesgerícht Düsseldorf hatte die Verbraucherzentrale Hamburg auf Unterlassung geklagt (Urteil vom 9. Juli 2013, Aktenzeichen I-20 U 102/12).

Der Fall: Vodafone teilte Kunden, die sich über falsche Rechnungen beschwerten und deswegen nur einen Teil zahlten, mit, dass der Konzern verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu melden. Im gleichen Schreiben wies Vodafone auf die negativen Folgen eines solchen Eintrages hin. Das sind Inkasso-Methoden, fanden die Richter, verboten diese Praxis nun und präzisierten: Wer auf einen Schufaeintrag hinweist, muss auch sagen, dass der Eintrag verhindert werden kann, wenn man der Forderung einfach widerspricht. Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg: „Auch andere Telekommunikationsunternehmen dürfen die Drohklausel nicht mehr ins Feld führen.“ ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,aus dem link
 
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