Urteile bei den Abo-Seiten

schnippewippe

New member
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Frankfurt ist die gängige Abofallen-Masche strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Hier ein Video mit einer Erklärung über das Urteil :confused:
YouTube - Gerichtsurteil zum Thema Onlineabzocke und Betrug
heise online - 16.03.09 - Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab

Wegweisendes Urteil gegen Abofallen-Anwältin
Gericht sieht in Inkasso-Versand "Beihilfe zum versuchten Betrug"

Abofallen-Betreiber zu Haftstrafen verurteilt
Erstmalig hat ein deutsches Gericht Abofallen-Betreiber strafrechtlich belangt. Am heutigen Montag Nachmittag verurteilte das Landgericht Göttingen eine Gruppe von Abzockern wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen auf Bewährung.........mehr im link
Widerrufsbelehrung bei Dienstleistungen - AG Wuppertal vom 01.12.2008 - Az. 32 C 152/08
Widerrufsbelehrung bei Dienstleistungen - AG Wuppertal vom 01.12.2008 - Az. 32 C 152/08 Aktuelle Gerichtsurteile Neue Urteile

Unzulässige Blickfangwerbung mit vermeintlichen Geschenken - OLG Koblenz vom 18.03.2009 - Az. 4 U 1173/08
8. August 2009
Unzulässige Blickfangwerbung mit vermeintlichen Geschenken - OLG Koblenz vom 18.03.2009 - Az. 4 U 1173/08 Aktuelle Gerichtsurteile Neue Urteile

Singlebörse Flirt-fever.de muss Gebühr zurückerstatten
Flirt-fever.de - Internet-Singlebörse muss Geld zurückerstatten - Meldung - Stiftung Warentest - test.de
Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann
aus dem link
zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem
18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend.
Liste von Urteile bei Verbraucherrechtliches,


Link dazu







Hier der Link zu den Screenshot



der link



Der Link

Prozesse des Verbraucherzentrale Bundesverband
Liste der Betreiber / Seiten . die man im Link findet. Mit Erklärungen über die Seite und Verfahren .Stand 27 Juli 2009
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf







Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?
Wer mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte.
AG München: Zahlungsverpflichtung bei Mehrwerten - Kanzlei Dr. Bahr

Die Klage ist unbegründet.
Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung von 206,95 € aus § 611 BGB. Zwischen den Parteien ist kein entgeltlicher Dienstvertrag zustande gekommen. Es fehlte hier an der notwendigen Vergütungsvereinbarung. Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel gemäß § 307 I BGB unwirksam....
Urteil des Amtsgericht Gummersbach, Az. 10 C 221/08 - openJur

opendownload.de mit Gerichtsurteil, akte 09 Reportage : Internetbetrug sowie Abzocke Internet

Verbraucherzentrale gewinnt gegen opendownload.de
Klage gegen Firma Content Service erfolgreich Meldung vom 29.05.2009
Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem hatte der Anbieter Minderjährigen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, mit Strafanzeige wegen Betrugs gedroht. Diese Drohung sei zur Durchsetzung nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, so das Gericht......mehr im link.

heise online bericht vom 12.03.2009

Hausdurchsuchungen bei Abofallen-Betreibern
Im Rahmen von Ermittlungen gegen Betreiber von Abofallen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag rund zehn Objekte durchsuchen lassen. Wie die Sprecherin Doris Möller-Scheu heise online bestätigte, ging es dabei insbesondere um das Unternehmen "Go Web Ltd", das viele einschlägige Angebote betreibt. "Go Web" betreibt inzwischen viele Angebote, für die vorher Online Content Ltd und Net Content Ltd verantwortlich waren, als deren "Director" seinerzeit Michael Burat fungierte.
Anklage gegen Burat & Co vom LG Frankfurt fallen gelassen - Kein Grund zur Freude
Rotglut.org: Anklage gegen Burat & Co vom LG Frankfurt fallen gelassen - Kein Grund zur Freude

Michael Burat Katja Günther
Michael Burat Katja Günther

über 900 Euro gegen Abofallenbetreiber vollstreckt PDF
Pfändung bei Rechtsanwältin der Polyphem Media Ltd.
über 900 Euro gegen Abofallenbetreiber vollstreckt

Urteile wo Kunden Fehler gemacht haben.
Ich stelle sie hier ein, damit diese Fehler von Euch nicht gemacht werden.

Hier ein Urteil eines für den Kunden verloren gegangen Prozess.
http://www.nicht-abzocken.eu./dokumente/25 C 254-08.pdf
Erklärung dazu:
Interview mit Ronny Jahn bei Stiftung Warentest:
Interview - ?Auf keinen Fall zahlen? - Meldung - Stiftung Warentest - test.de
Hier eine gute Erklärung über die Ursachen warum der Prozess verloren ging.
Rotglut.org: Über das Urteil des AG Mettmann vom 22.10.08 (25 C 254/08)

Hier die Urteile von den Schmidtlein. Alle Urteile sind durch Fehler der Kunden entstanden.
Erklärung der Verbraucherzentrale:
Kostenfallen im Internet

Zivilurteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 04.08.2008 (Az: 93 C 619/08 - 41) (Erstattung der Anwaltskosten).
Hier haben Kunden auf Erstattung ihrer Anwaltkosten vom Betreiber geklagt und sie haben verloren.
Amtsgericht Wiesbaden - Startseite
http://www.forderungseinzug.de/Urteile/AG_Recklinghausen.pdf
http://www.forderungseinzug.de/Urteile/AG_Peine.pdf
AG Groß-Gerau. vom 13.03.2008 - 65 C 65/07 (71) - (Erstattung von Anwaltskosten). Hier wurde ebenso die Klage auf Erstattung der Anwaltskosten abgewiesen.
Die Gerichte sahen keine Betrugsabsicht .

Nun noch mal was der Berliner Anwalt Ronny Jahn rät, nicht zu zahlen.
Jahn:
Sie sollten sich nicht verunsichern lassen. Die meisten tappen in die Kostenfalle, weil sie nicht erkennen, dass die Anmeldung auf der Seite etwas kostet. Dies hat das Opfer in diesem Fall offenbar nicht überzeugend dargelegt. Wenn sich Betroffene richtig gewehrt haben, gingen die *Fälle stets gut für sie aus.
Dieser Anwalt war über Jahre hinweg Anwalt der Verbraucherzentrale Berlin.
Also warte ich das die andere Seite klagt. Dann kommt es zum Zivilprozess
und sie stehen in der Beweislast.

Mehr habe ich mir leider nicht gespeichert.
 
Zuletzt bearbeitet:

kruemeltee

Super-Moderator
AW: Guthaben von alten gesperrten Telefonkarten müssen erstattet werden

vielen Dank für diesen ausführlichen Post ... da haben wir mal wieder ne Menge interessantes zu lesen :)

Gruß Maddin
 

schnippewippe

New member
Wie findest du das denn.:(
Die Verarsche geht weiter.Die Betreiber dürfen das !!!!Sogar mit richterlichem Segen :(
heise online - 03.09.09 - Urteil: Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen
Im Landgericht (LG) Düsseldorf konnten die Abofallen-Betreiber um das Unternehmen Connects 2 Content einen Punktsieg gegen die Verbraucherzentrale Berlin erringen (Az. 38 O 34/09 vom 28. August 2009). Die Verbraucherschützer scheiterten erstinstanzlich mit einer Unterlassungsklage.
Die Verbraucherzentrale hält diese Entscheidung für ein krasses Fehlurteil. Der Richter habe bereits in der mündlichen Verhandlung gezeigt, dass er nicht gewillt sei, sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auseinanderzusetzen, hieß es. Man werde auf jeden Fall Berufung beim Oberlandesgericht gegen die Entscheidung einlegen.
 

kruemeltee

Super-Moderator
das Urteil schrieb:
Die Connects 2 Content GmbH hatte bis Februar 2009 gegen Registrierung kostenlosen Zugang unter anderem zur ihrer Website fabriken.de gewährt. Mit einem Newsletter hatte sie die Nutzer dann darüber informiert, dass mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedinungen ab sofort ein Jahresentgelt von 84 Euro für den Abruf des Angebots fällig werden würde.
Das Problem an der Sache war, daß zunächst in den AGBs "kostenlos" stand, diese aber nachträglich geändert wurden, was zunächst einmal zulässig ist.

PostG§27 schrieb:
Die §§ 19 bis 26 sind auch dann anzuwenden, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen geändert werden und dadurch, ohne daß die als Entgelte festgelegten Beträge geändert werden, für eine bestimmte Leistung ein anderes als das bisher geltende Entgelt zur Anwendung kommt.
In den Paragraphen 19-26 steht im Prinzip, wieviel sie maximal verlangen dürfen. (Ist jetzt nur ein Beispiel anhand des Postgesetzes)

D.h. beim Abschluss des Vertrages war in den AGBs festgelegt, daß kein Entgelt zu leisten ist. Dann wurden die AGBs geändert und diese müssen den Geschäftspartnern auch mitgeteilt werden (aber wer liest sich solche Änderungen schon durch). Dann kann man entweder zustimmen (hierbei bedarf es keinerlei Reaktion) oder Widersprechen. Bei einem Widerspruch wird das Vertragsverhältnis einfach aufgelöst. Wurde allerdings innerhalb einer Frist nicht widersprochen, so gelten die neuen AGBs. Daher ist dies, so blöd das auch klingen mag, zunächst einmal rechtens!

Gruß Maddin
 

schnippewippe

New member
Mal wieder ein Video dazu :)

Urteil: Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen | Infopirat.com

Es ging erstens um die AGB- Zustellung.
zweitens um """ das systematische Geltendmachen der resultierenden Forderung gegenüber Verbrauchern sei unzulässig."""

Der Richter gab dem Betreiber Recht.
Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen !!!

Der abgeschlossene Vertrag beruft sich auf eine kostenlose Nutzung
Ich melde mich an und schaue das Angebot durch aber es gefällt mir nicht.
Also klicke ich weg und die Newsletter landen immer sofort als lästiger Werbespam im Mülleimer.
Warum schickten sie mir denn keine vernünftige E-mail mit den Betreff " Geänderte AGB - jetzt kostenpflichtiges Abo !
Die E-mailadresse hatten sie ja. Wird schon seinen Grund haben warum sie es nicht per E-mail mitteilten !
Aber selbst da hätten sie bei Gericht Probleme. Denn E-mails werden bei Gericht nicht als Beweis anerkannt.
http://www.123recht.net/Sind-E-Mails-ein-Beweismittel-vor-Gericht-__a27477.html
Also ist das ja wohl bei einen Werbenewsletter erst recht so.

Im link bei Heise zu finden

Ein Newsletter mit anderslautenden AGBs ist in viellerlei Hinsicht
mehr als zweifelhaft:

- Der Newsletterversender müsste beweisen, dass der Empfänger den
Newsletter gelesen und verstanden hat.

Kann er nicht-> die frisierten AGBs sind für die Tonne

- Die Newsletter in der Art die ich bisher sah rotzten einen eine
Ewigkeit mit News voll, bevor zwischen den News irgendwo die AGBs
reingekleistert wurden->nicht offensichtlich, kein Hinweis im
Titel->die frisierten AGBs sind für die Tonne.


Um hier
einen neuen bzw. geänderten Vertrag zu standekommen zu lassen wäre
doch eine aktive Zustimmung des Kunden notwendig. Das Unterlassen
einer Reaktion kann ja kaum als (stillschweigende) Zustimmung gesehen
werden, erst recht nicht wenn die "Vertragsänderung" in einem
Newsletter angekündigt wurde der womöglich (SPAM-Filter) gar nicht
zugestellt wurde.
Im Privatrecht gilt der Grundsatz, dass Schweigen nicht als Willenserklärung zur Begründung eines Rechtsverhältnisses ausgelegt wird . Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.

Das Verhalten des Unternehmens basiert offensichtlich auf dem angeblich bestehenden Rechtsgrundsatz: Wer schweigt stimmt zu. Diese Rechtsregel gibt es zwar, aber nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen des BGB`s und den HGB`s und nach Gewohnheitsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Urteil fordert Kostentransparenz auf Registrierseite

Urteil fordert Kostentransparenz auf Registrierseite
Eingestellt am 29. Dezember 2009

Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel unwirksam. ........mehr im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Internetbetrüger bieten Kompromiss an


Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft prüft, ob das Strafverfahren gegen die beiden Betreiber der Seiten fabriken.de und rezepte- ideen.de gegen Geldauflagen eingestellt wird. Wie es heißt, habe das Duo angeboten, den geprellten Opfern ihr Geld zurück zu zahlen sowie jeweils 30.000 € an soziale Einrichtungen zu geben. Die 29- und 33-jährigen Männer hatten 2009 die kostenlosen Online-Angebote übernommen und von den Nutzern jährliche Gebühren von 84 € verlangt. Über die Umstellung war nur versteckt informiert worden.
Quelle: kuvi.de
 
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