Hallo Community,
ich brauche einen Rat. Ich weiß nicht, wie ich mich entscheiden soll. Es hat etwas mit Baurecht, Bausachverständigen und einer Versicherung zu tun:
1. Ich entscheide mich 2012 eine Tankreinigung durchzuführen.
2. Nach Angebotsvergleich entscheide ich mich für meinen Heizöl-Lieferanten.
3. Der macht die Tankreinigung nicht selbst, sondern beaufragt einen Sub-Unternehmer.
4. Tankreinigung wird durchgeführt: Es wird Lochfraß von 1-2 mm festgestellt, und den Einbau einen Kathodenschutzes für 1000 € empfohlen. Das mache ich, weil ich nicht möchte, dass es weiterrostet.
5. Nach 1 Woche werden 3000 l Heizöl geliefert.
6. Das Heizöl läuft durch ein Loch aus, welches vor der Tankreinigung nicht da war. Die Feuerwehr rückt mit 30 Mann und 5 Einsatzfahrzeugen an.
7. Später kommt auch noch die Tankreinigungsfirma und saugt den verbliebenen Rest aus den Tanks - das Heizöl wird bei der Heizölfirma eingelagert.
7a. Nachdem keiner der Verursacher tätig wurde, und man ohne Tanks schlecht heizen kann, und der Winter immer näher kam, habe ich mir im Okt.2014 einen Gasanschluß legen lassen und eine Gastherme angeschafft (Kosten rund 6000 €).
8. Nach rund 1 Jahr kommt nach diversen anderen Versuchen ein Sachverständiger der Tankreinigungsfirma. Zum Schadensnachweis fordert der Sachverständige sämtliche vorliegenden Rechnungen an. Nachdem diese durch den Heizöl-Lieferanten nicht vorgelegt werden, wendet er sich an mich. Im Gutachten wird testiert, dass an den Tanks selbst kein Schaden feststellbar ist, und dass vermutlich die Verrohrung schuld am Schaden ist.
9. Ich widerspreche dem Gutachten und beziehe mich auf einen Halbsatz.
In diesem steht, dass der Zustand der Tankanlage einen Fachmann hätte veranlassen müssen, den Bauherrn zumindest darauf hinzuweisen, dass die Tanks in einem derart schlechten Zustand sind, dass eine Tankreinigung nicht durchgeführt werden sollte.
10. Die Versicherung lehnt den Schaden ab
11. Erst nach der 3. Nachfrage, führt diese aus, dass Sie den Tankreiniger befragt hätte und dieser hätte geantwortet, dass die Belehrung vor Ort erfolgt sei.
12. Ich widerspreche erneut und verlange einen Beweis. Ich kann aufgrund dessen, dass dies nirgendwo belegt ist, erreichen, dass die Versicherung den Schaden reguliert.
13. Daraufhin ziehen sowohl mein Heizöllieferant, als auch die Tankreinigungsfirma vor Gericht und ich wurde 2015 Jahr als Zeuge geladen.
14. Der Heizölfirma habe ich, aufgrund eines Mahnbescheid sämtliche Rechnungen bezahlt, außer der Hauptforderung: das gelieferte Heizöl.
15. Im Spätjahr 2015 treffe ich mit der Heizölfirma eine außergerichtliche Vereinbarung. Der Gläubiger verzichtet auf Zinsen und Einlagerungkosten seit 2012 und ist mit der Zahlung von rund 1000 EUR zufrieden. Die gegenseitigen Anwaltskosten trägt jeder selbst.
16. Jetzt dachte ich: -Ende mit Schrecken. Aber aus ist es. Falsch gedacht:
17. Über einen Fachanwalt, jener Winkeladvokat, welcher die Tankreinigungsfirma im Verfahren mit dem Heizöllieferanten vertrat schreibt mich an. Ich soll doch bitte, rund 2000 an die Versicherung zurückbezahlen. Ich hätte hier eine Rechnung angegeben, welche ich selbst an die Heizölfirma nicht bezahlt hätte. Ich sei um 2000 € ungerechtfertigt bereichert worden. Das stellt Straftatbestand dar, etc. etc.
Kann die Versicherung das Geld zu Recht zurückfordern? Wenn ich die vorherigen Punkte einem Anwalt erklären wollte, würde er das nicht verstehen. Ich suche jemanden, welcher in derselben Situation bereits war. Ich es für einen Schaden, welcher durch die Versicherung abgerechnet werden soll, erheblich, ob diese Rechnung bezahlt wurde oder nicht?
Ich meine, dass dies unerheblich ist, weil die Rechnung eine Forderung an mich begründet. Aus meiner Sicht ist es unerheblich, ob diese Rechnung bezahlt ist, weil diese auch vor Gericht eingeklagt werden kann.
Kann mir hier jemand einen Rat geben? Ich brauche ein paar Tipps, was ich dem Anwalt schreiben kann.
ich brauche einen Rat. Ich weiß nicht, wie ich mich entscheiden soll. Es hat etwas mit Baurecht, Bausachverständigen und einer Versicherung zu tun:
1. Ich entscheide mich 2012 eine Tankreinigung durchzuführen.
2. Nach Angebotsvergleich entscheide ich mich für meinen Heizöl-Lieferanten.
3. Der macht die Tankreinigung nicht selbst, sondern beaufragt einen Sub-Unternehmer.
4. Tankreinigung wird durchgeführt: Es wird Lochfraß von 1-2 mm festgestellt, und den Einbau einen Kathodenschutzes für 1000 € empfohlen. Das mache ich, weil ich nicht möchte, dass es weiterrostet.
5. Nach 1 Woche werden 3000 l Heizöl geliefert.
6. Das Heizöl läuft durch ein Loch aus, welches vor der Tankreinigung nicht da war. Die Feuerwehr rückt mit 30 Mann und 5 Einsatzfahrzeugen an.
7. Später kommt auch noch die Tankreinigungsfirma und saugt den verbliebenen Rest aus den Tanks - das Heizöl wird bei der Heizölfirma eingelagert.
7a. Nachdem keiner der Verursacher tätig wurde, und man ohne Tanks schlecht heizen kann, und der Winter immer näher kam, habe ich mir im Okt.2014 einen Gasanschluß legen lassen und eine Gastherme angeschafft (Kosten rund 6000 €).
8. Nach rund 1 Jahr kommt nach diversen anderen Versuchen ein Sachverständiger der Tankreinigungsfirma. Zum Schadensnachweis fordert der Sachverständige sämtliche vorliegenden Rechnungen an. Nachdem diese durch den Heizöl-Lieferanten nicht vorgelegt werden, wendet er sich an mich. Im Gutachten wird testiert, dass an den Tanks selbst kein Schaden feststellbar ist, und dass vermutlich die Verrohrung schuld am Schaden ist.
9. Ich widerspreche dem Gutachten und beziehe mich auf einen Halbsatz.
In diesem steht, dass der Zustand der Tankanlage einen Fachmann hätte veranlassen müssen, den Bauherrn zumindest darauf hinzuweisen, dass die Tanks in einem derart schlechten Zustand sind, dass eine Tankreinigung nicht durchgeführt werden sollte.
10. Die Versicherung lehnt den Schaden ab
11. Erst nach der 3. Nachfrage, führt diese aus, dass Sie den Tankreiniger befragt hätte und dieser hätte geantwortet, dass die Belehrung vor Ort erfolgt sei.
12. Ich widerspreche erneut und verlange einen Beweis. Ich kann aufgrund dessen, dass dies nirgendwo belegt ist, erreichen, dass die Versicherung den Schaden reguliert.
13. Daraufhin ziehen sowohl mein Heizöllieferant, als auch die Tankreinigungsfirma vor Gericht und ich wurde 2015 Jahr als Zeuge geladen.
14. Der Heizölfirma habe ich, aufgrund eines Mahnbescheid sämtliche Rechnungen bezahlt, außer der Hauptforderung: das gelieferte Heizöl.
15. Im Spätjahr 2015 treffe ich mit der Heizölfirma eine außergerichtliche Vereinbarung. Der Gläubiger verzichtet auf Zinsen und Einlagerungkosten seit 2012 und ist mit der Zahlung von rund 1000 EUR zufrieden. Die gegenseitigen Anwaltskosten trägt jeder selbst.
16. Jetzt dachte ich: -Ende mit Schrecken. Aber aus ist es. Falsch gedacht:
17. Über einen Fachanwalt, jener Winkeladvokat, welcher die Tankreinigungsfirma im Verfahren mit dem Heizöllieferanten vertrat schreibt mich an. Ich soll doch bitte, rund 2000 an die Versicherung zurückbezahlen. Ich hätte hier eine Rechnung angegeben, welche ich selbst an die Heizölfirma nicht bezahlt hätte. Ich sei um 2000 € ungerechtfertigt bereichert worden. Das stellt Straftatbestand dar, etc. etc.
Kann die Versicherung das Geld zu Recht zurückfordern? Wenn ich die vorherigen Punkte einem Anwalt erklären wollte, würde er das nicht verstehen. Ich suche jemanden, welcher in derselben Situation bereits war. Ich es für einen Schaden, welcher durch die Versicherung abgerechnet werden soll, erheblich, ob diese Rechnung bezahlt wurde oder nicht?
Ich meine, dass dies unerheblich ist, weil die Rechnung eine Forderung an mich begründet. Aus meiner Sicht ist es unerheblich, ob diese Rechnung bezahlt ist, weil diese auch vor Gericht eingeklagt werden kann.
Kann mir hier jemand einen Rat geben? Ich brauche ein paar Tipps, was ich dem Anwalt schreiben kann.