Vertragsstreit mit 1&1 wegen unberechtigter Portierung durch die Telekom

Hallo allerseits,

seit einigen Monaten plagen mich Vertragsstreitereien mit 1&1 und Telekom. Das Ganze hat eine über ein Jahr lange Vorgeschichte. Fakt ist, dass ich an 1&1 momentan Gebühren entrichten soll, für welche ich keine Leistung erhalte - man bestellt ja ganze Tarife, insofern wäre das nicht anfechtbar. Aber 1&1 hat zunächst behauptet, meinen Vertrag gekündigt zu haben, um mir dann mitzuteilen, dass der Vertrag immer noch bestehe.

Aber ich fange vorne an...

Januar 2009:
Ich war bei freenet.mobilcom und relativ unzufrieden. Also hatte ich einen Vertrag bei der Telekom vorläufig unterzeichnet - wegen des zweiwöchigen Widerrufsrechts, dachte ich, kein Problem. Das ist revidierbar.

Nachdem ich genauer durchgerechnet hatte, ob sich der Anbieterwechsel lohnt, widerrief ich fristgemäß den Vertrag - bequem per Email.

Zwar wurde die Email beantwortet, aber erst im April bekam ich von der Telekom wieder zu hören. Im April, im Dezember und im Januar machte die Telekom immer wieder Anstalten, mich zu portieren. Man schickte mir irgendwelche Auftragsbestätigungen, die überhaupt kein Gewicht mehr hatten. Jedes Mal rief ich an, kündigte schriftlich und legte explizit das Versehen dar - jedes Mal gab mir die Telekom Recht und kündigte an, den Auftrag rückgängig zu machen usw. Ich habe insgesamt viermal widerrufen. Einmal habe ich eine Unterschrift vergessen, zugegeben - trotzdem habe ich es auf drei korrekte Widerrufe gebracht, die ja auch alle registriert wurden!

freenet.mobilcom wurde im Mai von der 1&1 Internet AG aufgekauft. Ab November/Dezember wurde ich darüber informiert, dass ich eine neue SIM-Karte und so weiter erhalten würde und dass der Vertrag genau so übernommen würde. Also selbe Laufzeit, selbe Konditionen. Bei Freenet habe ich damals eine DSL-Flat und Handy mit Flat ins Festnetz bekommen. 1&1 führte das zum selben Preis auch weiter.

Januar 2010:
Ich erhielt wieder einmal ein verwirrendes Schreiben der Telekom. Man sagte mir, dass meine Rufnummer nicht ins Telefonbuch aufgenommen würde - das musste noch vom vierfach widerrufenen Vertrag kommen. Aber man hatte mir auch per Telefon gesagt, dass ich die Briefe, die in nächster Zeit rausgingen, einfach ignorieren solle. Dies tat ich dann eben.

Februar 2010:
Die Telekom hob 11,50 € von meinem Konto ab. Dies bemerkte ich leider erst einen Monat später, als...

März 2010:
... kurz darauf 39,95 € von meinem Konto abgebucht wurden. Ich fragte, was da los sei, und man sagte mir wieder, dass das selbstverständlich ein Versehen sei, der Auftrag sei wohl immer noch nicht richtig aus dem Bestand gelöscht usw.

Am 10. März wurde mir dann plötzlich die DSL-Leitung gekappt. Ich rief zunächst bei 1&1 an und fragte, ob die was wissen. Die konnten nur sehen, dass die Leitung gelöscht war.

Zwar schaffte die Telekom es niemals, mir überhaupt mal die Hardware zu schicken (der Kundenservice hatte bei der Poststelle nachgefragt, um Schadensbegrenzung zu betreiben), aber mir vier Auftragsbestätigungen, Informationen zur Rufnummernportierung - obwohl es um die allein niemals gegangen war und wäre - schicken und die Leitung kappen, das konnte sie!

Dann ging es erst so richtig los!

17. März:
Brief von 1&1. Ich zitiere auszugsweise, behalte aber die sprachliche Brillianz: "Ihr Auftrag wurde wurde aus Technischen Problemen aus unserem System gelöscht, daher bieten wir Ihnen einen neuen Vertrag zu Neukunden Konditionen an. (...) Den an Ihrem bisherigen Anschluss bestehenden Vertrag kündigen wir für Sie umgehend, da dieser nicht mehr schaltbar ist.."

Man bot mir einen neuen Vertrag zu etwa gleichen Konditionen mit erneuter 24-monatiger Mindestvertragslaufzeit an. Am Telefon war gesagt worden, dass man erst auf mein Ja zum Vertrag warten müsse, um die Leitung freizuschalten. Es hatte auch geheißen, dass die Leitung von der Telekom neu gekauft werden müsse. 1&1 habe bereits Kontakt zu den entsprechenden Stellen aufgenommen.

Etwa um diese Zeit erst bemerkte ich, dass mein Festnetzanschluss für die meisten Anrufer mindestens seit Februar bereits nicht mehr erreichbar gewesen war, vielleicht bereits seit dem merkwürdigen Brief Anfang Januar. Da ich meistens das Handy benutze, habe ich das nicht bemerkt. Das Handy lief übrigens noch immer und es tut bis heute.

Ich schrieb 1&1, dass ich den neuen Vertrag ablehne (und ich verstehe ja sowieso nicht, wieso es zur Wiederherstellung der Leitung einen neuen Vertrag bzw. Auftrag braucht). Ich bat darum, dass man mir bitte die Portierung des Handys möglichst ohne Unterbrechungen ermöglich und man mir bitte ein Datum für die Einstellung aller Leistungen nenne, da es ja nun keinen Vertrag mehr gebe. So verstehe ich zumindest die zitierten Zeilen. Kann man diese auch anders auslegen? Wenn ja, so fühle ich mich zumindest durch ungenaue Formulierungen betrogen und müsste kündigen wegen Irrtums oder dergleichen.

Jetzt behauptete 1&1, dass der Vertrag ja weiterhin bestehe, und zwar bis zu einem Tag im Mai 2011! - Woher kommt dieses Datum? Man kann es sich nur aus der Übernahme von Freenet im Mai 2009 erklären, aber fragt sich doch, wieso dies der Starttermin meines Vertrags sei, der doch angeblich ohne Änderungen von Freenet übernommen worden war.

Jedenfalls vermutete ich, dass mich 1&1 verarschen und in einen neuen Vertrag hineinreden wollte. Gerade zu dieser Zeit war das extrem schlecht, dass eine Wiedereinrichtung auch noch bis zu vier Wochen oder eher mehr dauern würde (und ich ja auch die ganze Zeit über weiterhin dafür zahlen müsste - ich verstehe überhaupt nicht, wieso die Telekommunikationsunternehmen da so unflexibel sind). Denn ich wusste, dass ich demnächst umziehen würde und eventuell bereits ausgezogen wäre, ehe der Anschluss wieder geschaltet wäre. Dummerweise war ich gutgläubig und hatte das mit 1&1 alles transparent besprechen wollen - ich hatte im Vorfeld gefragt, ob man mir die Leitung eben erst am neuen Ort schalte, falls ich mich dafür entscheide. Ausschlaggebend für die Ablehnung des neuen Vertrags war aber, dass ich mich nicht erneut für zwei Jahre binden wollte.

Jedenfalls konnte man sich dann darum streiten, ob ich eine einmalige Einrichtungsgebühr oder eine Umzugsgebühr oder eben eine Kündigungsgebühr zu zahlen hätte. Da ich das nicht verschuldet hatte, sah ich nicht ein, dass ich überhaupt irgendwelche Gebühren zu zahlen hatte. Die Telekom hat mir in einem Schreiben Ende April zugesichert, dass sie Kosten für die Wiedereinrichtung und was sonst noch so durch die unberechtigte Portierung angefallen ist, übernehmen würde.

Aber das war meiner Meinung nach alles gar nicht mehr wichtig. Denn ich habe ja eine schriftliche Kündigung vorliegen. Was habe ich also noch zu zahlen?

1&1 weigerte sich jetzt aber, sich an die ausgesprochene Kündigung, die ja sofort und über meinen Kopf hinweg übernommen worden war, noch erinnern zu wollen. Es sei ja nur der Anschluss storniert, der Vertrag bestehe aber noch (heißt implizit, dass man weiß, für das Entgelt keine entsprechende Leistung mehr zu erbringen, trotzdem möchte man das Geld haben), denn - Zitat - "Der Vertrag ist weiterhin aktiv in unserem Bestand". Irgendein Fuzzi hat den Vertrag nicht herausgenommen, obwohl man mir gesagt hat: "Der Auftrag wurde ... gelöscht" und "Den ... Vertrag kündigen wir für Sie umgehend". Hieß das: Wir kündigen ihn, WENN du den neuen akzeptierst? Oder: Wir haben ihn bereits gekündigt? Aus dem unmittelbaren Kontext geht es nicht hervor, verstanden habe ich den Satz aber im Sinne der zweiten Auslegung, da das Schreiben ja mit der Inkenntnissetzung des gelöschten Auftrags beginnt.
Ich interpretiere wohl zu viel. Auftrag, Vertrag, Anschluss - diese Worte werfen die wild durcheinander, wie es denen gerade passt.

Die Einzugsermächtigung entziehen oder mich besonders querstellen konnte ich aber nicht, ich war immer sehr kooperativ eingestellt und wollte alles erklären, denn da ich zu der Zeit auf Wohnungs- und Arbeitssuche in einer neuen Stadt war, konnte ich es nicht riskieren, dass man mir geschwind das Handy abstellt. Für Portierung und Krimskrams, also alles, wovon 1&1 nur Aufwand und keinen Vorteil hat, interessierte man sich nicht mehr.

Ich musste inzwischen mit einem UMTS-Stick surfen, den mir die Telekom dann wohl wird bezahlen dürfen, sobald ich die Rechnungen vorlege.

Die Telekom distanzierte sich dann außerdem davon, Kosten zu erstatten, die durch Verzögerungen bei der Wiedereinrichtung entstünden. Welche Wiedereinrichtung, wo kein Vertrag?

August 2010:
Wegen des Umzugs und allem hatte ich erst Mitte letzten Monats wieder Zeit, mich damit zu befassen. Immer habe ich zähneknirschend 25 € für die DSL-Grundgebühr gezahlt und nicht nur die Telefonkosten, die ich ja zu zahlen bereit bin und war, da ich das Handy eben nutze. Auch dass ich bei Vertragsbeendigung mit der punktgenauen Begleichung der Handykosten einverstanden wäre, hatte ich bereits im März gesagt.

Nun kann man behaupten, dass der Vertrag durch konkludentes Handeln weiterhin bestehe. Auch das kann ich aber nicht hinnehmen, weil ich ja explizit zur Anerkennung der eigenen Kündigung aufgefordert habe. Was soll also mein konsumierendes Stillschweigen dagegen für ein Gewicht haben, das den gegebenen Lebensumständen zu schulden ist?

September 2010:
Heute habe ich von der Telekom jedenfalls eine Antwort auf meine Frage erhalten, ob es sein kann, dass mich 1&1 verarschen wolle. Ich hatte gefragt, ob es stimmt, dass 1&1 die Leitung hätte neu einkaufen müssen, um den Anschluss wieder schalten zu können.
Die Antwort:
"Im Regelfalle verfügt die Mehrheit der großen Telekommunikationsunternehmen über ein eigenes Leitungsnetz. Es gibt jedoch Anbieter die bei der Telekom Deutschland GmbH Leistungskapazitäten anmieten. Aufgrund von Kostengründen werden diese in Paketen gemietet und somit zu einem verminderten Entgelt überlassen.

Daher bezweifeln wir, dass der Anbieter 1&1 eine einzige neue Leitung bei uns kaufen musste, um Ihren Anschluss wieder voll funktionsfähig einrichten zu können."

Die Lage sieht also wie folgt aus:
1&1 hat falsche Tatsachen vorgespiegelt, um mich in einen neuen Vertrag hineinzutricksen, und mich entweder durch fragwürdige Formulierungen in den Irrtum geführt oder eine (meiner Ansicht nach) gültige Kündigung ihrerseits nicht anerkannt - oder ein angekündigtes Vorhaben nicht umgesetzt und mich damit ausgetrickst. Wie man es auch sieht, die 1&1 Internet AG hat ihr Wort nicht gehalten.

Würdet ihr nach den Zitaten und dem dargestellten Sachverhalt sagen, dass ich mich im Recht befinde? Für einen Anwalt lohnt sich die Sache wohl auch nicht, wenn ich wirklich Recht habe und Recht bekäme, denn dafür geht es um zu wenig Geld, oder? Ich würde die 25 € Grundgebühr seit März einklagen wollen und darauf drängen, dass Sie mich endlich aus dem -paradox - Vertrag rauslassen, der ja gar nicht mehr besteht, also einfach eben ihre Kündigung anerkennen.

Mir kann man nur den Vorwurf machen, dass ich viel zu ehrlich und transparent diskutiert und mir dann zwischendurch vier Monate Zeit genommen habe (nehmen musste). Das ist natürlich eine Zeitspanne, für welche ich auch nicht finanziell aufkommen wollen würde, wenn ich die Telekom wäre. Das ist aber auch eine Zeitspanne, in welcher 1&1 wohlwissend monatlich 25 € kassiert hat, ohne irgendwas dafür zu tun - tariflich in Ordnung, mangels Vertrag ist aber die gesamte Rechnung auch für Handy eigentlich inakzeptabel. Ich könnte mich auch auf den Standpunkt stellen und sagen, dass ich ja nichts dafür kann, wenn die mir noch die Handyleistungen zur Verfügung stellen, wenn doch eigentlich längst alles gekündigt ist usw. - mal dem Grundsatz des konkludenten Handelns ganz entgegengesetzt.

Ich möchte mein Geld zurück und aus dem Vertrag raus. Wenn ich jetzt meine Rufnummer nicht mitnehmen kann, ist mir das mittlerweile egal. Kurzum: Was soll ich tun?


Kürzer ging es nicht, ich hoffe, ihr lest und helft mir trotzdem.
 

schnippewippe

New member
Ich fürchte hier wird dir kein User helfen können.
Hast du eine Rechtschutzversicherung ?
Sonst frage mal im Rathaus bei Euch nach ,ob es bei Euch Beratung von Anwälten gibt. Wir haben bei uns Beratungsstellen.
Oder du fragst mal im Amtsgericht nach ob du ein Beratungsschein für eine kostenlose- Beratung für einen Anwalt bekommen kannst. Ob man diesen Schein bekommt hängt vom Verdienst ab.
 
Hallo,

eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Aber ich glaube nicht, dass sich die Anwaltskosten lohnen. Dafür ist der Streitwert wiederum zu gering, auch wenn er nicht zu gering ist, um nicht merklich zu Buche zu schlagen...

Inzwischen hat mir die Telekom geantwortet und gesagt, dass sie die Behauptung von 1&1, die Leitung neu einkaufen zu müssen, sehr anzweifelt, da Leitungen immer in ganzen Paketen angeschafft werden. Einzelne Leitungen zu reaktivieren, dürfte also kein Problem sein. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass 1&1 mich belogen hat.

Jetzt habe ich mal ins BGB geschaut und ich möchte von euch wissen, ob ich mit dieser Strategie Erfolg haben könnte. Die Gesetze gibt es auf dejure.org / Bürgerliches Gesetzbuch nachzulesen.

Ich schreibe denen in etwa, mit Zitaten aus Schreiben der Telekom und aus dem BGB:
"Auszug aus dem Schreiben der Telekom zitieren... Ich muss das Schreiben der Telekom so verstehen, dass Sie mich mit der Behauptung, die Leitung erst wieder kaufen zu müssen, offensichtlich belogen haben, um mich in einen neuen Vertrag zu tricksen. Ich sehe damit den Tatbestand des Betrugs erfüllt, sehe aber aus diversen Gründen von einer Anzeige ab.

Nur wenn man den weiteren Bezug der Leistungen für den Mobilfunk als konkludentes Handeln auslegt, kann von einem bestehenden Vertragsverhältnis die Rede sein - aus meiner Sicht ist diese Auslegung nicht gerechtfertigt, da ich mehrmals klar meinen Unwillen geäußert habe. Ich möchte seit der Kündigung vom 17.03.2010 keine Leistungen mehr beziehen. Sofern Sie Ihre Vertragskündigung immer noch nicht anerkennen möchten, berufe ich mich hiermit auf das BGB:

Gemäß §§ 280, 282 und 283 möchte ich Schadensersatz statt der Teilleistung DSL verlangen. Der Schadensersatz entspricht der Höhe der seit März bezahlten DSL-Grundgebühren, für welche Sie keine entsprechenden Leistungen mehr erbracht haben. Auch wenn Sie den Ausfall des DSL nicht verschuldet haben, so haben Sie doch keine weiteren Bemühungen mehr gezeigt, die Leistung wieder zu erbringen und es vorgezogen, mir falsche Tatsachen vorzuspiegeln, worüber ich zum Zwecke einer außergerichtlichen Erklärung hinwegsehen möchte.

Gemäß § 323 trete ich wegen der nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung von dem Vertrag zurück. Ich hatte Sie mehrmals aufgefordert, sich meiner Sache anzunehmen, indem ich beispielsweise darum bat, mir einen Termin für die Portierung meiner Mobilfunknummer zu nennen. Anstatt meiner Bitte nachzukommen, betrieben Sie weiter Betrug. Damit verweigerten Sie ernsthaft und endgültig die Leistung, jegliche Termine und Fristen ignorierten Sie. Es liegen besondere Umstände vor. Daraus ergeht die sofortige Wirkung des Rücktritts.

Gemäß § 325 ist das Recht, Schadensersatz zu verlangen, durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

Zum letzten Mal wiederhole ich meine Bitte um die Portierung meiner Mobilfunknummer zu dem Anbieter ... .

..."

1. Habe ich mit meiner Auslegung der Paragraphen Recht?
2. Habe ich mit einem solchen Schreiben Erfolg?

So, ich würde mir wünschen, dass ich mir nach dieser "Konkretisierung" weiterhelfen könnt.
 

manafraid

New member
Im Normalfall bräuchtest Du sicher keinen Anwalt, um Erfolg zu haben. Habe allerdings selbst die Erfahrung gemacht, daß noch so ausgefeilte und trefflich formulierte Einwände heutzutage auf taube Ohren stoßen bzw. in Etagen mit vermutlich 1€-Kräften landen.
Trudelt dagegen ein Schriftstück mit einem Anwaltsbriefkopf ein, so landet das gewöhnlich in einer höheren Etage. Genauso ist es nämlich auch bei den Abofallen-Abzockern.

Gruß
manafraid
 

Winnimaus

New member
Ich persönlich würde die Sache einem Anwalt übergeben. Kosten hin oder her. Zur Not kann man mit dem Anwalt über eine Ratenzahlung sprechen.
 

manafraid

New member
Denke ich auch mal; der wird zwar im Prinzip nur den bereits vorformulierten Text abschreiben und das wird nach meinen Erfahrungen keineswegs die Kosten drücken, Streitwert bleibt Streitwert, gleichgültig, wie intensiv man selbst an der Sache mitarbeitet, aber, besser wird es sein.
 
Hallo,

Danke für eure Antworten.

Einen Anwalt würde ich wirklich nicht gerne einschalten. Mit welchen Kosten muss ich denn rechnen?

Telekom hat mir ja zugesichert, dass sie Folgekosten übernehmen - falls ich keine Gründe dafür liefern könnte, wieso 1&1 immer noch nicht eine Leitung reaktiviert habe, dann nur "bis zum heutigen Tag" - irgendwann vor Monaten. Aber wenn die Vorspiegelung falscher Tatsachen kein guter Grund ist... wie dem auch sei - müsste die Telekom dann (einen Teil der) Anwaltskosten übernehmen?

Viele Grüße

(R.) Echt Unsicher!
 

Winnimaus

New member
Erstmal wirkt ein Schreiben von einem Anwalt immer etwas anders. Zweitens kann der Anwalt so einige Sachen besser formulieren. Drittens merken die Unternehmen dann, dass man bereit ist sich nicht alles gefallen zu lassen. Ich hatte mal 3 Monate lang dicken Zoff mit dem rosa Riesen, bis ich die Faxen dicke hatte und zum Anwalt gegangen bin. Ein Schreiben von ihm und dann war Ruhe. Die wollten noch nicht mal mehr das Geld haben, was denen eigentlich zugestanden hätte und das ich auch bereit war zu zahlen.

Ohne Anwalt fängt man bei solchen Sachen immer eine (wie heißt es so schön?) Brieffreundschaft mit den Firmen an. Problem ist dabei immer, das Deine Schreiben nie von ein und demselben Person bearbeitet werden. Somit werden dann immer bei einem Brief 5 verschiedene Antworten raus kommen die im Endeffekt nix bringen, weil da dann keiner mehr durchblickt.

Und haste es schriftlich von der Terrorcom dass sie die Folgekosten übernehmen?? Und überhaupt: Wieso musst DU Gründe vorlegen?? Da hat doch keiner von Beiden irgendeinen Bock um was zu regeln und wälzen das fein auf den Kunden ab. Soll doch der Kunde sich drum kümmern und gucken wo bei uns der Fehler liegt ..... Feine Sache....
 
Hallo Winnimaus,

fein, wie viel hat der einmalige Gang zum Anwalt denn gekostet?

Ja, das habe ich von der Telekom schriftlich und den USB-Stick werde ich mir auch zahlen lassen. Falls die das plötzlich nicht hinbekommen, obwohl ich den eindeutig in der "passenden Zeit" gekauft habe und veritabel aus durch Interagieren der Telekom entstandener Not, dann sende ich denselben Anwalt denen gleich hinterher!

Kommt nur darauf an, wie viel das kostet. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich (dummerweise) nicht.
 

Winnimaus

New member
Ich hab den Vorteil dass ich ne Rechtsschutzversicherung habe, aber so ein Schreiben eines Anwaltes kann eigentlich nicht die Welt kosten. Hingehen und nachfragen. Wer nicht fragt, bekommt auch keine Antworten.

Außerdem hätte ich persönlich keine Lust mich noch länger mit denen rum zu streiten. Außer Du willst wirklich mit denen eine Brieffreundschaft anfangen und weiterführen. Dann kann es eventuell wirklich bis zum jüngsten Tag dauern und Du hast immer noch keine Leitung.
 
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