schnippewippe
New member
VG Braunschweig: Private Vermittlung von Sportwetten weiterhin unzulässig
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 zum staatlichen Wettmonopol haben nicht zur Folge, dass Betreiber privater Sportwettbüros jetzt vor Gericht erfolgreich mit neuen Eilanträgen gegen Untersagungsverfügungen des Niedersächsischen Innenministeriums vorgehen können. Die Betreiber der Sportwettbüros müssen die Untersagungsverfügungen deshalb auch dann vorläufig weiterhin befolgen, wenn sie Klage gegen die Verfügungen erhoben haben. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem jetzt veröffentlichten Beschluss entschieden.
Die Antragstellerin betrieb eine private Sportwettenvermittlung. Dies untersagte ihr das Niedersächsische Innenministerium mit sofortiger Wirkung. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit einer Klage und einem Eilantrag. Mit letzterem begehrte sie die vorläufige Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Betriebsstätte bis zum Abschluss des Klageverfahrens. Diesen Eilantrag lehnte letztlich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem früheren Verfahren ab.
Das Klageverfahren hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig ausgesetzt, um die nunmehr ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten...........weiter im link