schnippewippe
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Vorauszahlungspraxis: Klage gegen fünf Fluggesellschaften
Wegen überhöhter Anzahlungsforderungen hat die Verbraucherzentrale jetzt gegen fünf Fluggesellschaften Klage erhoben. Dass sie sofort bei der Buchung – und damit oft monatelang im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen, sehen die Verbraucherschützer als klaren Verstoß gegen das Prinzip "Ware gegen Geld".
Der Fluggast trägt zum einen das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen. Außerdem verliert er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will.........weiter im link