Vorsicht Gewerbetreibende- vor "" Grosshandel-Angebote.de""

schnippewippe

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Bei http://www.abzocknews.de gefunden

Leserzuschrift: Neue Abofalle unter Grosshandel-Angebote.de einer Vendis GmbH
Hallo Herr Fuchs,

offenbar will die Tropmi Payment GmbH in Kürze auch für eine neue Abofallen-Seite den Gewerbetreibenden ans Portemonnaie. Die Seite heisst """""grosshandel-angebote.de""""" Schnäppchen aus dem Großhandel[/url] und wird von einer Firma Vendis GmbH betrieben und befindet sich wohl gerade im Aufbau. Der Reputation-Management-Muck hat es aber schonmal rausposaunt:
"""""tropmi.wordpress.com/tag/grosshandel-angebote-de/]grosshandel-angebote.de tropmi""""
""""""directorysubmissiontool.com/Search/keyword/tropmi+payment+gmbh """""
"""""directoryaddlink.com/Search/keyword/www.grosshandel-angebote.de """""
Die Webseite gibt es erst seit 19. Oktober 2011. Eventuell können Sie auf Ihrer Seite davor warnen. Insbesondere, da man davon ausgehen kann, dass auch die aninos Anwaltsinkasso – als “Kunde” von Tropmi – möglicherweise dafür inkassieren wird.

Antwort von Abzocknews.de:

Zunächst vielen Dank für den Hinweis. Wenn die Gebrüder Schmidt....n auf einem Ihrer Blogs ein “Onlineangebot” bewerben, dann ist grundsätzlich höchste Vorsicht geboten. Schauen wir uns deshalb das Projekt Grosshandel-Angebote.de doch einmal genauer an.

Die Startseite von Grosshandel-Angebote.de der Vendis GmbH:...............weiter im link
Ich denke mal , dass wir die Namen im Eingangspost stehen lassen dürfen.

Also was wir da im Link zu lesen bekommen , kommt uns doch alles sehr bekannt vor. :mad:Und wieder in Berlin.

Was mich persönlich davon abhalten würde mich da anzumelden ist, dass man sich da ohne Anmeldung gar nicht umsehen kann. Man meldet sich also an, ohne zu wissen ,was es da wirklich im Angebot gibt.

Vorsicht !!!! Lest Euch die rechte Seite genau durch.



Klickt da mal im Kästchen "" Hinweis"" auf """ Angebote """ . Dann bekommt ihr keine Angebote zu sehen , sondern das hier.



und in dem Feld darunter



entstehen Ihnen Kosten von 238,80 Euro zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate und das 2 Jahre lang .

Wer im Internet sich schlau machen will und auf dieses Forum kommt, bekommt den Eindruck, das die Firma Vendis GmbH Spitze ist . Nun ja , kein Wunder !!!!!


Wie ich eben gesehen habe, sind schon Meldungen von Betroffene im Internet zu finden.

Ist ja wohl genauso wie das was wir hier schon haben.
http://www.echte-abzocke.de/search.php?searchid=113052


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Gemmer

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Ich habe das folgende schon im gutfrage Forum gestellt und wiederhole das Posting hier noch einmal, damit es eine größere Verbreitung erfährt.
Ich gebe zu ich bin ein Einzelunternehmen, aber in diesem Sinne auch Verbraucher noch dazu, dass bei dieser Großhandel-Angebote Plattform ja die Gewerbetreibenden angesprochen werden.



==>
So nun hat es mich ebenso erwischt, wie wohl einige hier auch. Bin Gerwerbetreibender also Kleinunternehmer und dazu auch noch im Internet selber tätig. Ich habe mich nun durch einige Foren gewühlt und mich nun erstmal entschieden nicht zu zahlen, obwohl ich als Einzelnunternehmen kein 14 tätiges Kündigungsrecht habe.

Notfalls gehe ich vor Gericht. dazu benötige ich dann eventuell Zeugen, die ähnlich betroffen sind. Bei guten Aussichten werde ich der Vendis GmbH offensiv entgegen treten.

Dazu benötigt man allerdings einige Munition sprich Argumente.

Ich habe den starken Verdacht, dass die Seite nach dem Registrieren leicht geändert wurde, beschwören kann ich das nicht.

Das Kuriosum: Ich habe mich registriert, aber nach dem ich eine Bestätigungsmail bekamm, um meinen Account zu aktivieren, habe ich die mitgelieferten AGBs gelesen und erst da den Posten der Zahlung gesehen. Den Bestätigungslink habe ich nicht geklickt. Ich kann mich auch nicht mit meinem account auf dem Portal anmelden versucht, wo mir mitgeteilt wird, dass mein Account noch nicht aktiv ist. Dies habe ich ebenfalls durch eine Person meines Vertrauens bestätigen lassen, auf deren PC.

Nun kann ich aber nicht nachfoschen, was da überhaupt angeboten wird. Um dies zu können, bräuchte ich also genaue Informationen. Diese können vielleicht hier veröffentlicht werden oder an mich gesendet werden. Mal sehen, ob das über diese Plattform geht.

Solchen Firmen muss der Garaus gemacht werden, zumal sie das ganze seriöse Internetgeschäft schädigen.

Ich hoffe auf rege Mitarbeit, zumal ich eine Riesenwut habe, dass mir das als Profi passieren musste.

Grüße Gerd
 

torsky

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Hallo, bin leider am 11.03.12 in die Falle getappt

bei Echte-Abzocke.de - Forum gegen Abzocke und Betrug im Internet . Habe sofort die Anmeldung widerrufen.

Die Antwort von "Grosshandel-Angebote.de" :

Sehr geehrte/r Herr/Frau *****,
Ihre Ticketnummer lautet: *****

die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine,
Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig, denen kein Widerrufsrecht zusteht.

Die Vendis GmbH schließt Verträge ausschließlich mit Vertragspartnern, welche die angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen.

Daher müssen wir Ihren Widerruf als ungültig / unwirksam zurückweisen. Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Vertrag gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen.

Wir hoffen Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben........


Kann mir jemand helfen bzw. einen Rat geben wie ich mich jetzt verhalten soll!

P.S. Bin Kleingewerbetreibender.


Gruß Thomas
 

Niclas

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Gewerbetreibende steht kein Widerrufsrecht zu.
Ich sehe auch für Gewerbetreibende keinen zwingenden Anlass, zahlen zu müssen.

Als Gewerbetreibender würde ich ein einziges Widerspruchsschreiben verfassen und per Einschreiben mit Rückschein zustellen.
Mit folgenden Stellungnahmen:

Der Zahlungsanspruch wird vollumfänglich zurückgewiesen.
Der Vertrag wird wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), Einigungsirrtum (§ 155 BGB), überraschender Klausel (§ 305c BGB) und Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 307 BGB) und Verstoß gegen § 1 Abs. 6 PAngV angefochten.
Begründung: während des gesamten Anmeldeprozesses erfolgt kein sofort erkennbarer Hinweis auf die Kostenpflicht. Auch als Gewerbetreibender ist man nicht verpflichtet, sich auf eine Schnitzeljagdsuche nach einem irgendwo in den AGB oder einer anderen Unterseite versteckten Preishinweisen zu begeben. Die betreffende Preisklausel in den AGB ist überraschend gem. § 305c BGB und wird damit nicht Vertragsbestandteil. Ferner ist das Anmeldeverfahren absichtlich so gestaltet worden, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Leser über die Tatsache der Kostenpflicht getäuscht wird. Eine Willenserklärung zur Bestellung eines kostenplichtigen Angebots wird mit dem Setzen eines Häkchens zur Bestätigung der Kenntnisnahme der AGB nicht wirksam abgegeben.

Anschließend dürfen alle weiteren Mahnungen und Drohungen (auch von Anwälten oder Inkassobüros) ignoriert werden.

Privatverbraucher, die sich dort angemeldet haben, dürfen gegenüber allen Mahnungen und Drohungen vollends die Füße stillhalten und müssen sich nicht an die Gegenseite äußern. Analog zu den Fällen bei melango.de.

In dem eher unwahrscheinlichen Fall, dass es die Gegenseite mit dem gerichtlichen Mahnbescheid probiert (gelber Brief vom Amtsgericht), muss innerhalb von 14 Tagen der Widerspruch erklärt werden. Kreuz auf dem beigefügten Formular setzen ("Ich widerspreche der Forderung insgesamt"...), braucht nicht begründet zu werden. Unterschreiben und ans Gericht zurückschicken. Danach wäre das weitere Mahnverfahren geblockt, es kann kein Gerichtsvollzieher kommen (auch wenn die Gegenseite und deren Rechtsanwälte damit drohen sollten).

Wenn die es wirklich wissen wollen, müssen sie halt klagen. Aber deren Aussichten sind m.A.n. denkbar schlecht. Auch Melango.de hat in Parallelfällen inzwischen mehrfach gegen Gewerbetreibende verloren, die auf die gleiche plumpe Art behumst wurden.
 

torsky

New member
Danke. Bis jetzt habe ich noch keine Rechnung erhalten.

Werde aber trotzdem das Schreiben morgen verfassen.

Mit der Änderung: "Ein" Zahlungsanspruch wird vollumfänglich zurückgewiesen.....

Ok ?

Gruß Thomas
 

Niclas

Active member
Die Entscheidung liegt bei dir: Bitte nicht mißverstehen. Das sind Überlegungen
und keine Rechtsberatung.
( Ist nun mal in D leider so, dass man sich wegen des Rechtsdienstleistungsgesetz immer so vorsichtig/zurückhaltend ausdrücken muß )
 

Gemmer

New member
Hallo Thomas alias torsky,

hast du den Bestätigungslink schon geklickt und dich mal angemeldet?

Ich habe das noch nicht, mir wurden von der Vendis GmbH meine Zugansdaten schriftlich geschickt.
Mit denen kann ich mich aber nicht anmelden.
Es wurde mir gemeldet, dass mein Account nicht aktiv sei.

Somit denke ich, dass dadruch in keinster Weise ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

Vendis schickt seit meinem Widerspruch laufend Mails, um mich darauf hinzuweisen, dass sie nach Nichtbezahlens der Rechnuing, die wieder per Mail kam, rechtliche Schritte gegen mich eingehen.

Das sollen sie, ich werde erstmal ausharren und auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten, den ich dann ebenfalls widerrufe.

Bei einem möglichen Gerichtsprozess, werde ich dann den Laden zerpflücken, da ich nicht nur vermute, dass man bei der Regisreirung abgezockt wird, sondern dass hinter all den Angeboten keinerlei gewerblicher Vorteil liegt und das muss Vendis nachweisen.

Ebenso glaube ich, da sie das nicht können, dass sie es nicht zu einem Prozess kommen lassen.

Gleichzeitig gibt es noch einen Ansatzpunkt.
Die Seite wirbt mir Sicherheit der Daten. Das Absenden der Registrierdaten erfolgt aber anscheinend unverschlüsselt.
Wenn es darauf ankommt, werde ich das mal näher untersuchen.


Tja warum ich mich angemeldet habe, wissen die Geier. Ich war wie wohl alle anderen auf Schnäppchen Jagd und da der Geldbeutel knapp ist, ist man fast schon angewiesen darauf.

Und jetzt sehe ich mich gezwungen, diesen Halunken und dieser Halunkin Paroli zu bieten.

Ich denke, wir sollten die Sache hier oder in anderen Foren wie gutefrage, stück für stück quasi den status, den man gerade mit denen hat melden.
Bzz posten.
sollte es zum Prozess kommen, und man wäre nicht nur ein Abgezockter, sondern viele überall her, dann steigt die Chance, diesen Geiern ein Strafverfahren aufzudrücken.

Ich bleibe hier erstmal am Ball und melde die nächsten Mails von denen.

Zu meinem Fall
1. 1.3.2012 bei Großhandel registriert
2. 2.3.2012 schriftliche Zugangscode
3. 5.3.2012 Onlline-Rechnung
4. 7.3 2012 erster telefonischer Kontakt mit Zweifel meinerseits zweck der
Rechnung
5. 8.3.2012 Stundungsmöglichkeit 12 WOchen
6. 12.3.2012 Nach langen Recherchen im Internet Widerruf meinerseits
schriftlich per Post und per mail
7. - 13.03 Drei mails von Vendis, die langsam steigernd mit dem Inkasso winkt

Ich werde nun auf die Mahnungen warten, jede per Mail widerrufen und den gerichtlichen Mahnbescheid dann ordungsgemäß widerrufen. Ansonsten forsche ich etwas nach.

Vielleicht hat ja jemand noch wietere Inso über das Angebot von Großhandel-Angebote.

Ich habe irgendwo nur gelesen, dass die Angebote eigentlich keine sind, wie sie angeboten wurden.
Und das wäre dann mehr als "Arglistige Täuschung", das wäre Betrug.

Gerd
 

Niclas

Active member
und den gerichtlichen Mahnbescheid dann ordungsgemäß widerrufen.
Tu das. Wirst aber vermutlich nie in die Verlegenheit kommen, das Kreuz auf den Antwortbogen setzen und damit zur Post gehen zu müssen.
So ein MB kostet nämlich 23€ und die Branche ist nun mal sehr geizig, wenn es um den eigenen Geldbeutel geht...
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Vendis schickt seit meinem Widerspruch laufend Mails, um mich darauf hinzuweisen, dass sie nach Nichtbezahlens der Rechnuing, die wieder per Mail kam,
Vorsicht,bei Gewerbetreibende werden an einer Rechnung vom Gesetzgeber höhere Ansprüche gestellt als beim Verbraucher.
Wenn der Gewerbetreibende vorsteuerabzugsberechtigt ist gibt es einige Stopersteine.
Eine Rechnung ist eine Urkunde....eine eMail erst einmal nicht.
Eine Rechnung gem. § 14 Abs. 2 als eMail kann vom Finanzamt anerkannt werden,wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält.

Hier mal kurz erklärt:
Ist der Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen möglich?

Ja. Seit dem 1. Januar 2002 ist der Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Rechnungen können - vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers - auch auf elektronischem Weg übermittelt werden, § 14 Abs. 1 S. 2 UStG. Die inhaltlichen Voraussetzungen der (elektronischen) Rechnung umfassen nach § 14 Abs. 4 UStG u. a. die Angabe von Name und Anschrift des Rechnungsausstellers, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die bloße Vorlage eines Ausdrucks der Rechnung genügt jedoch nicht. Bei übermittlung der Rechnung per E-Mail ist entsprechend § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung entsprechend dem Signaturgesetz erforderlich, um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten.

Benötige ich die Zustimmung des Rechnungsempfängers?

Ja. Für die elektronische übermittlung von Rechnungen ist nach § 14 Abs. 1 S. 2 UStG die Zustimmung des Empfängers nötig. Diese Zustimmung bedarf jedoch keiner besonderen Form - es genügt, dass die Beteiligten die elektronische übermittlung von Rechnungen tatsächlich praktizieren und damit stillschweigend billigen.
Quelle&mehr: Rechnung.de
Ich vermute das es keine Zustimmung gibt,also Rechnung in den digitalen Mülleimer.
Keine Rechnung,keine Forderung,kein Grund um etwas zu mahnen.
 

Gemmer

New member
Hallo Eisbeer,
heute kam die Rechnung nun schriftlich.
Mit ausgedruckter AGB.
Also muss ich das wohl noch mal widerrufen per post
 

schnippewippe

New member
Wie schon berichtet wurde, ist ein Widerruf bei "" Grosshandel-Angebote.de"" gar nicht möglich.

was kann man tun

Schade das ich immer wieder merke, dass User gar nicht die eingestellten Links anklicken und sich das was dort steht durchlesen.



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Zuletzt bearbeitet:

Gemmer

New member
Schnippe

Natürlich habe ich hier und anderen Foren viel gelesen, schon tausende von Links nachgegangen.

Ein Widerruf ist in der Tat für den Sachverhalt als nicht Gewerbetreibender also als normaler Kunde gedacht.

Aber und so sehe ich das als Laie.
Es ist "ein" Ansatzpunkt, dass man sich bei Großhandel-Angebote gar nicht explizit als Gewerbe treibender anmelden kann, sondern dass kann jeder.

Der Hinweis, dass man das nur dort darf als Gewerbetreibender ist doch Mumpitz.
Es erfolgt doch keinerlei Prüfung, Handelsregistereintrag oder Vorsteuernummer, die den Nutzer als Gewerbe verifizhieren.

Somit ist man an sich doch normaler Kunde.

Klar, notfalls wird das dann ein Richter entscheiden, aber es ist ja nur ein Punkt unter vielen.
Und so sammelt man INfos zusammen, den trotz aller Hinweise im Netz und unzähliger Links, ist doch noch keine Schritt für Schritt Vorgehens weise dokumentiert.

Ich meine damit nicht, wie man sich nun verhalten muss, dass steht ja hier zu genüge, sondern wie ein Fall verlaufen ist, das habe ich noch nicht öffentlich gefunden. Und sofern es bei mir zum Prozess käme, werde ich das dann dann öffentlich machen.

Und, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, hilft es nicht, drumherum zhu stehen, sondern dann muss man es herausziehen.

Gerd
 

schnippewippe

New member
Hallo Eisbeer,
heute kam die Rechnung nun schriftlich.
Mit ausgedruckter AGB.
Also muss ich das wohl noch mal widerrufen per post
Wenn ich das lese , steht für mich fest, dass du einen Widerruf schickst .
Da bin ich nicht der Meinung zu schreiben das es ok ist.
Der nächste User kommt rein und macht das dann auch so.

Ob ein Richter das vielleicht beim Prozess so sehen würde ,wie du es siehst ,spielt für mich hierbei keine Rolle.
Denn die Anfechtung ist für mich bis jetzt der sichere Weg.
 

schnippewippe

New member
Wie ? Beides zusammen ?
Können kannst du alles. Aber wo ist der Sinn ?
Wenn du deinen Vertrag anfechtest hast du ihn doch eh für dich als ungültig erklärt.

Aber ich kann dir ein Urteil aus einer Sammlung die sich mit den Thema beschäftigt anbieten.
Ist ein Fall bei E-Bay

4. OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, Az.: I-4 U 73/11

Ein weiteres interessantes Urteil zu den Möglichkeiten eines wirksamen Ausschlusses von Verbrauchern auf der Plattform eBay hat das OLG Hamm gefällt. Klargestellt wurde dabei, dass bloße Hinweise auf den Ausschluss von Verbrauchern - mögen sie auch noch so deutlich und transparent erfolgen - beim Anbieten auf einer Plattform, die typischerweise auch von Verbrauchern frequentiert wird nicht ausreichen.

Vielmehr müsse sichergestellt sein, dass lediglich Unternehmer bei derartigen Angeboten etwas erwerben können. Der Anbietende habe damit gewisse Prüfpflichten hinsichtlich der Unternehmereigenschaft des Interessenten.

Der nun im Berufungsverfahren dem abmahnenden Mitbewerber unterlegene Anbieter hatte sich wie folgt im Rahmen seines eBay-Angebots von einem Verkauf an Verbraucher distanziert:..............................weiter im link


.................... Vermisst hat das Gericht im Rahmen des beanstandeten Angebots Maßnahmen des Anbieters, die Verbraucher von einem Vertragsschluss mit den Anbieter fernhalten könnten:
Die Antragsgegnerin würde ausnahmsweise dann nicht den üblichen Verbraucherschutzvorschriften unterliegen, wenn sie durch geeignete Maßnahmen sicherstellen würde, dass ausschließlich gewerbliche Abnehmer solche privat und betrieblich verwendbare Waren erwerben können. Das für jedermann zugängliche Internetangebot spricht von vornherein ebenfalls den allgemeinen Verkehr an. Selbst bei einer eindeutigen Ausrichtung des Angebots ausschließlich an Gewerbetreibende trifft den Anbietenden die Pflicht, durch geeignete Kontrollmaßnahmen im Ergebnis sicherzustellen, dass ausschließlich gewerbliche Abnehmer betrieblich verwendbare Waren erwerben können (vgl. BGH GRUR 2011, 82 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; GRUR 1990, 617 - Metro III). Mit anderen Worten, die Antragsgegnerin muss Vorkehrungen dagegen treffen, dass Verbraucher Kaufangebote auch auf für Gewerbetreibende bestimmte Artikel abgeben (BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet). Dabei ist unbeachtlich, an welchen Abnehmerkreis der Werbende die Anzeige grundsätzlich richten will, wie auch sein bloßer Wille, keine Verträge mit Letztverbrauchern schließen zu wollen.
..........................weiter im link
Wir wissen ja nicht ob bei einer Bestellung dann später eine Kontrolle kommt. Was ich bezweifle.

Aber die Abzocke für uns ,besteht ja wohl erst einmal darin, dass die Anmeldung alleine schon Kosten verursacht. Kosten die auf der Seite versteckt werden.

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Gemmer

New member
Nun mit deinem beigefügtem Artikel hast du ,schnippwippe, ja das warum erklärt, also warum beides.

Ich kann erstmal gar nicht erfassen, ob ich das nun gewerblich oder "einfacher Verbraucher" eingegangen bin.
Um nicht falsch verstanden zu werden-
Natürlich wollte ich als Gewerbetreibender an Adressen des Handels herankommen, die dem Normalo verwehrt sind.
Ja und ich bin auch bereit dafür zu zahlen, wenn ein Kontrakt mit diesen Zustande käme, der mir zum Vorteil gereicht, meinetwegen eine Provision.
Genau diesen Anschein hatte diese Plattform im ersten Ansatz für mich und dann war ich leider erstmal blind und die Registrierung war schon eine Falle.

Eigentlich merkte ich es während des Klicks auf den Absenden Knopf, da war es zu spät und da es keine zusätzlich Bestätigung gab, kam diese Mail, die ich dann "NICHT" bestätigt habe.



Also habe ich aus diesen Gründen vorsichtshalber widerrufen, gleichzeitig habe ich die Rechnung und alle Verträge, Vertragsverhältnisse, was auch immer die sich ausgedacht haben, angefochten, in dem ich ihnen arglistige Täuschung, Irre führende Seitenführung und und und vorgeworfen habe.

Sagen wir es so, der Ertrinkende greift nach dem Strohhalm und wenn es mehrere gibt, fühlt man sich erstmal wohler.

Bei knapp über 280.- Euro im Jahr für das Abo, brauche ich bis zu einem möglichen Prozess auch keinen Anwalt, denn diese Kosten summieren sich dann nur.

Aber ich danke dir für den Artikel, das habe ich mir ja auch so gedacht.
Eben als ein Argument unter Vielen.

Der nächste User kommt rein und macht das dann auch so
Nun ja, der, der mal drauf rein gefallen ist, wird froh sein um jede Info und vor allem wie andere agieren und aus diesem Dialog heraus kann man doch schon viel erfahren.
Das ist auch mein Grundaufruf: Mehrere sollten sich daran beteiligen, d.h. man ist ja nicht alleine und das sollte man auch nutzen.
 

schnippewippe

New member
He wie meinste das denn.
Eigentlich merkte ich es während des Klicks auf den Absenden Knopf.
Haben die schon die Button-Lösung eingeführt. Kann ich mir nicht vorstellen. Aber kannste das mal etwas genauer beschreiben.

da war es zu spät und da es keine zusätzlich Bestätigung gab, kam diese Mail, die ich dann "NICHT" bestätigt habe.


**************
Für die Privatpersonen die vor Neugier sich da doch angemeldet haben.
Die Nutzung der Grosshandel-Angebote.de Plattform ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Vereine oder Behörden und selbständige Freiberufler bestimmt.
Also für mich ist klar, dass ich als Privatperson da nichts kaufen kann .Denn es steht da ja auch „““Die Nutzung der Grosshandel-Angebote.de Plattform ist ausschließlich für Firmen……………““ Bin aber neugierig was es da gibt und melde mich an.Das ist ja nicht verboten.
Da ich das Kästchen unten auf der Seite gar nicht gesehen habe sitze ich nun in der Abzocker- Falle.

Das Gemeine hier ist ja , dass ich für die Anmeldung schon zur Kasse gebeten werde.
Fechte den Vertrag wegen Irrtum und der Täuschung( versteckte Kosten ) an
http://www.echte-abzocke.de/25285-post5.html

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Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Natürlich wollte ich als Gewerbetreibender an Adressen des Handels herankommen, die dem Normalo verwehrt sind.
?? Welche Adressen sind Otto Normal verwehrt?Das sind,gerade in der digitalen Zeit,wenige.
Wenn ich als Gewerbetreibender Adressen suche führt der erste Weg zur IHK (kostet auch etwas,aber einmalig.Mitglieder erhalten Rabatt.) oder Handwerkskammer.
Nun mit deinem beigefügtem Artikel hast du ,schnippwippe, ja das warum erklärt, also warum beides.
Für Gewerbetreibende gibt es nicht beides,es gibt nur eines da du kein Widerrufsrecht hast.
Die Urteile in dem Link passen hier nicht,da es um verkauf von Artikel geht.
Hier geht es rein um eine Dienstleistung,bereitstellen einer Datenbank.
Das Widerrufsrecht nach BGB steht nur Verbrauchern zu.

Das HGB (Handelsgesetzbuch ) kennt keinen Widerruf.
 
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