Vorsicht Gewerbetreibende- vor "" Grosshandel-Angebote.de""

Gemmer

New member
Eisbeer, jetzt drehen wir uns im Kreis.
ich kann sehr wohl als Gewerbetreibende als auch als Normal Verbraucher gelten. Jeder kann sich da ohne Prüfung anmelden. Also wo ist die Kontrolle, ob ich Verbraucher oder Gewerbe bin, wo ist der Beweis. Meine Bestätigung?
Dann
Es gibt Großhandelgeschäfte, die nur an Gewerbetreibende verkaufen.

Schnippe,
Ich meinte es so, während des Klickens kam mir ein Verdacht, dass da etwas faul ist.
Wäre dann eine Zusammenfassung gekommen, Eingetragenes zu bestätigen mit dem Zusatz der KOstenaufstellung, hätte ich kein 2 .Mal gedrückt.

Aber in meiner Blindheit und Vertrauen in die schöne Internetwelt .....
Auch aufgrund des Wissens, dass diese "BUTTENPFLICHT" allgemeinesThema ist, war ich zu leichtsinnig. Das gebe ich doch zu.

Dass die während der Diskussion der Legislative die Dreistigkeit besitzen noch schnell mal das Recht zu beugen ist einfach zum Kotzen.

UNd Eisbeer, jetzt lass mal den Widerruf sein, das haben wir ja durch.

Ob diese ominöse Datenbank das widergibt, was sie verspricht, habe ich nun meine Zweifel und das gehört dann auch zur Arglistigen Täuschung beziehungsweise zum Betrug.

Obendrein, wenn großhandel-angebote diese Daten den gewerbetreibenden anpreist, dann ist es schlichtweg vorspielen falscher Tatsachen.
Ja, dann könnte google mit jedem suchaufruf von jedem eine gebühr verlangen, wenn sie das in ihre AGBs schreiben würden.

Die hätten das getan, wenn das so einfach ginge.

Naja wir brauchen nicht spekulieren und rumdiskutieren, was man getan hätte, wenn, sondern was nun zu tun ist und Beer, es ist ne Abofalle, so oder so und da muss man sich dagegen wehren.

Ich spende das Geld dann lieber gemeinnützig als solchen Elementen.
 

Niclas

Active member
ich kann sehr wohl als Gewerbetreibende als auch als Normal Verbraucher gelten. Jeder kann sich da ohne Prüfung anmelden. Also wo ist die Kontrolle, ob ich Verbraucher oder Gewerbe bin, wo ist der Beweis. Meine Bestätigung?
Die Masche ähnelt der melango.de Masche wie eineiige Zwillinge. melango hat nie ernsthafte
Schritte unternommen Forderungen juristisch/gerichtlich einzufordern.
Dürfte hier aller Voraussicht nach ähnlich ablaufen.
 

Gemmer

New member
Schnippe,
wie kann ich dir danken, ich habe zwar den melango Fall in ansätzen in einem anderen Forum durchgelesen, doch soweit war ich noch nicht gekommen.
Dieses Urteil ist doch sehr vielversprechend und ich kann etwas ruhiger schlafen.
Gerd
 

Gemmer

New member
ja, das kann man daraus sehen.
die Frage, ab wann sollte man eine Negativ Feststellung eingehen.
Also ab welchem Zeitpunkt? soll man den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten?

Oder gar erst nach dem man selber Beklagter ist?

Mir ist klar, dass man dadruch einen Prozess erzwingen kann.

Was ist, wenn Vendis dann seine Forderung zurücknimmt und man trotzdem klagen will.

Ich sage nicht, dass ich das tun werde, aber ich möchte mir diese Möglichkeit offen halten
 

Niclas

Active member
die Frage, ab wann sollte man eine Negativ Feststellung eingehen.
Das ist kein Muß. Ist eher eine sportliche Herausforderung. Die Beweislast hat bei einer
negativen Feststellungklage der Forderungssteller, so als ob er geklagt hätte.
soll man den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten?
Der wird sehr wahrscheinlich nicht kommen, da er 23€ kostet und die Branche ist darauf
scharf Geld einzunehmen und nicht in Vorleistung zu treten. Sollte wider erwarten ein MB doch kommen, wäre dann nach Widerspruch immer noch die Gelegenheit eine NF zu starten.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
?? Bei Melango haben sich überwiegend "Verbraucher" angemeldet.
Wenn man Urteile hervor holt,dann,weil es um einen Dienstvertrag geht,die Urteile einer Firma aus Düsseldorf.
Eisbeer, jetzt drehen wir uns im Kreis.
ich kann sehr wohl als Gewerbetreibende als auch als Normal Verbraucher gelten.
Sicher wenn du beim Discounter eiine Wurst kaufst.
Also wo ist die Kontrolle, ob ich Verbraucher oder Gewerbe bin, wo ist der Beweis.
Du bist aber in diesem Fall kein Verbraucher.Wenn du nicht über eine Landingspage reingekommen bist so siehst du deutlich das man sich nur als Gewerbetreibender anmelden kann.
Worauf du dich berufen kannst ist einzig der fehlende Kostenhinweis auf der Seite.
 

schnippewippe

New member
?? Bei Melango haben sich überwiegend "Verbraucher" angemeldet.
Wenn man Urteile hervor holt,dann,weil es um einen Dienstvertrag geht,die Urteile einer Firma aus Düsseldorf.
Aber Verbraucher haben sich bei Melango.de genausowenig anzumelden wie bei "" Grosshandel-Angebote.de"" .
Warum sich Verbraucher auf solche Seiten anmelden ?? Neugier? - nicht alles auf der Seite gelesen . Kosten bei der Anmeldung übersehen. ??? Aber was haben sie bei der Anmeldung, bei den Angaben zur Firma gemacht ?
http://www.echte-abzocke.de/22104-post9.html
Melango hat seine Seite geändert.
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AGB Melango.de

Die Mitgliedschaft bei Melango.de steht ausschließlich Kaufleuten im Sinne des HGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, somit auch selbständig tätigen Freiberuflern zu. Gemäß BGB §14 ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Benutzung von Melango.de ausgeschlossen.
Was ich nicht verstehe ist, man muss ja auf Melango.de und auf Grosshandel-Angebote.de bei der Anmeldung seine Firma angeben. Wie kommt da mit einer Privatperson ein Vertrag zustande. Doch nur wenn ich bei der Firma falsche Daten angebe. Wenn ich auch in Foren von Usern gelesen habe, man sollte als Verbraucher gar nichts machen , würde ich den Vertrag wegen Irrtum und Täuschung anfechten.

Hat mal einer bei der Anmeldung für seine Firma keine Daten eingetragen ? und ist dann trotzdem ein Vertrag abgeschlossen worden ???
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hat mal einer bei der Anmeldung für seine Firma keine Daten eingetragen ? und ist dann trotzdem ein Vertrag abgeschlossen worden ???
Du musst die Felder ausfüllen sonst geht das nicht.
Was ich nicht verstehe ist, man muss ja auf Melango.de und auf Grosshandel-Angebote.de bei der Anmeldung seine Firma angeben. Wie kommt da mit einer Privatperson ein Vertrag zustande.
Man kann ja,weil man neugirig ist, einen Fantasienamen eingeben.
 

schnippewippe

New member
Du musst die Felder ausfüllen sonst geht das nicht.

Man kann ja,weil man neugirig ist, einen Fantasienamen eingeben.
Gut ausgedrückt. :whistle: Ich hoffe es ist auch ein Fantasiename und nicht der Name einer echten Firma :ermm:
Tatsache ist, dass man dann falsche Daten eingetragen hat.



Also da bin ich jetzt aber echt gespannt, ob da eine Privatperson seine E-mailadresse angegeben hat.

Auf dieser Seite von melango kann ich mir das eher vorstellen.
 

torsky

New member
....hast du den Bestätigungslink schon geklickt und dich mal angemeldet?

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Ja. Leider!


VlG
 

torsky

New member
Hab mir die Angebote nicht mehr angeschaut.

Kann ich Dir gar nicht sagen....

Beim kurzen reinschauen waren viele eventuelle Firmen außerhalb
Deutschlands. Hatt mich speziell für Leimholz interessiert.

Was da angeboten wurde - völlig indiskutabel für meinen privaten Zweck.
 

Niclas

Active member
Zuletzt bearbeitet:

serafina52

New member
Ich sehe auch für Gewerbetreibende keinen zwingenden Anlass, zahlen zu müssen.

Als Gewerbetreibender würde ich ein einziges Widerspruchsschreiben verfassen und per Einschreiben mit Rückschein zustellen.
Mit folgenden Stellungnahmen:

Der Zahlungsanspruch wird vollumfänglich zurückgewiesen.
Der Vertrag wird wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), Einigungsirrtum (§ 155 BGB), überraschender Klausel (§ 305c BGB) und Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 307 BGB) und Verstoß gegen § 1 Abs. 6 PAngV angefochten.
Begründung: während des gesamten Anmeldeprozesses erfolgt kein sofort erkennbarer Hinweis auf die Kostenpflicht. Auch als Gewerbetreibender ist man nicht verpflichtet, sich auf eine Schnitzeljagdsuche nach einem irgendwo in den AGB oder einer anderen Unterseite versteckten Preishinweisen zu begeben. Die betreffende Preisklausel in den AGB ist überraschend gem. § 305c BGB und wird damit nicht Vertragsbestandteil. Ferner ist das Anmeldeverfahren absichtlich so gestaltet worden, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Leser über die Tatsache der Kostenpflicht getäuscht wird. Eine Willenserklärung zur Bestellung eines kostenplichtigen Angebots wird mit dem Setzen eines Häkchens zur Bestätigung der Kenntnisnahme der AGB nicht wirksam abgegeben.

Anschließend dürfen alle weiteren Mahnungen und Drohungen (auch von Anwälten oder Inkassobüros) ignoriert werden.

Privatverbraucher, die sich dort angemeldet haben, dürfen gegenüber allen Mahnungen und Drohungen vollends die Füße stillhalten und müssen sich nicht an die Gegenseite äußern. Analog zu den Fällen bei melango.de.

In dem eher unwahrscheinlichen Fall, dass es die Gegenseite mit dem gerichtlichen Mahnbescheid probiert (gelber Brief vom Amtsgericht), muss innerhalb von 14 Tagen der Widerspruch erklärt werden. Kreuz auf dem beigefügten Formular setzen ("Ich widerspreche der Forderung insgesamt"...), braucht nicht begründet zu werden. Unterschreiben und ans Gericht zurückschicken. Danach wäre das weitere Mahnverfahren geblockt, es kann kein Gerichtsvollzieher kommen (auch wenn die Gegenseite und deren Rechtsanwälte damit drohen sollten).

Wenn die es wirklich wissen wollen, müssen sie halt klagen. Aber deren Aussichten sind m.A.n. denkbar schlecht. Auch Melango.de hat in Parallelfällen inzwischen mehrfach gegen Gewerbetreibende verloren, die auf die gleiche plumpe Art behumst wurden.
Vielen Dank für die doch sehr hilfreichen Info´s
 

Gemmer

New member
In einem anderen Forum hat mir jemand erzählt, dass Vendis nun in Homburg ist.
Auf ihren Seiten steht aber noch Berlin.
Allerdings kamen Briefe mit EInschreiben und Rückschein von mir von dort wieder zurück, in dem ich die Rechnung angefechtet habe.
Sie wurden auf dem zuständigen Postamt nicht abgeholt bzw. wurde nicht unterschrieben.

Da zeigt sich schon, dass da etwas nicht stimmt.
 
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