Vulkanausburch -Flugausfall Ticketpreis zurückverlangen

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Die Vulkanaschewolke und ihre Folgen Verbraucherzentrale: Veranstalteransprüche nur

Die Vulkanaschewolke und ihre Folgen
Verbraucherzentrale: Veranstalteransprüche nur bei Kündigung

Derzeit häufen sich Anfragen von Pauschalreisenden bei der Verbraucher-zentrale, die von den Flugstörungen durch die Vulkanaschewolke betroffen waren. Die Reiseveranstalter fordern von ihnen unter der Überschrift "Vulkan-ausbruch auf Island - Weiterbelastung der entstandenen Mehrkosten Ihrer Reise" mehrere hundert Euro für zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten vor Ort sowie die Hälfte der Mehrkosten für die Rückreise. Unbesehen sollte man jedoch nicht zahlen, rät Juristin Sabine Fischer-Volk: "Hat es der Reiseveranstalter versäumt, noch während des Urlaubs den Reisevertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen, trägt nicht etwa der Reisende allein diese Mehrkosten!" Scheinbar wollen einige Reiseveranstalter ihre höheren Kosten nachträglich auf die Urlauber abwälzen. Dabei sieht das Gesetz eindeutig vor, dass nur bei einer Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt die Reisenden die Mehrkosten wie zusätzliche Hotelkosten komplett allein und höhere Ausgaben für die Rückbeförderung zum Beispiel mit Bahn, Bus oder teurerem Linienflug je zur Hälfte mit dem Veranstalter tragen müssen. "Verbraucher sollten solche Nachforderungen mit Hinweis auf das Gesetz zurückweisen", rät die Verbraucherschützerin...................weiter im link
 
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