Weniger Hartz IV wegen Einkünften aus Freiwilligem Sozialen Jahr

schnippewippe

New member
Weniger Hartz IV wegen Einkünften aus Freiwilligem Sozialen Jahr
Absolvieren Kinder von Hartz-IV-Beziehern ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), mindert das gezahlte Taschen- und Verpflegungsgeld die Hartz-IV-Leistungen. Dabei werden die FSJ-Einkünfte voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, entschied das Sozialgericht Reutlingen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 23.04.2012 (AZ: S 12 AS 2086/11). Auch den Erwerbstätigenfreibetrag können FSJler im Hartz-IV-Bezug danach nicht geltend machen.........weiter im link
 
Oben