Wenn man sich gerichtlich gegen Zeitschriftenbezüge wehrt

Krennz

New member
Warum machst Du soviel heissen Wind?

Es genügt doch, wenn ich den Widerruf erkläre und hilfsweise den Vertrag anfechte, dazu brauche ich keinen Anwalt.

z.B. so

Sehr geehrte Damen und Herren

Da ich bisher nicht ordnungsgemäss über mein Widerrufsrecht informiert wurde erkläre ich hiermit den Widerruf des von Ihnen behaupteten Vertrages.

Hilfseise fechte ich den Vertrag gemäss §§ 119, 120, 123 und 142.1 BGB an.
Eine evtl. erteilte Lastschriftreinzugsermächtigung widerspreche ich ausdrücklich und fordere Sie auf meine persönlichen Daten gemäss BDSG unverzüglich zu löschen.
 

Leonhard

New member
Warum machst Du soviel heissen Wind?

Es genügt doch, wenn ich den Widerruf erkläre und hilfsweise den Vertrag anfechte, dazu brauche ich keinen Anwalt.

z.B. so



Was soll dieser agressive Ton? Wo sind wir hier? ... DAS reicht eben - und gerade bei der "Firma Klenk", ProMedia/Leipzig, PVZ-Stockelsdorf und anderen - NICHT! Die arbeiten mit gefälschten Unterschriften - behaupten, dass man die Widerrufsfrist nicht eingehalten hat - arbeiten mit gefakten Internetauftritten - schreiben Briefe mit falschem Impressum - löschen die Daten nicht - täuschen Abonementaufträge vor usw. Die sind darauf geeicht, lange Briefwechsel mit Zahlungsaufforderungen u.ä. Scherzen zu führen. Und nach spätestens 3 Jahren hat man diese Bagage wieder am Hals, weil die Deine Daten wieder zweckenentfremden. Ich rate jedem, der vor denen endgültig Ruhe haben will, strafrechtlich vorzugehen.
 

Krennz

New member
Ich hatte nur vergessen drunterzuschreiben, das man das per Einwurfeinschreiben mit Zeugen machen soll.

Bisher hat das immer gereicht.

Und nach 3 Jahren kann ich die Einrede der Verjährung geltend machen gemäs § 214.1 BGB und erklären, dass ich keinerlei Zahlungen auf die Forderung leisten werde.

Solltest mal Deine Hausaufgaben machen und das BGB in Bezug auf Schuldrecht lesen.:whistle:

Es ist manchmal einfacher als man glaubt.
 

Leonhard

New member
Ich hatte nur vergessen drunterzuschreiben, das man das per Einwurfeinschreiben mit Zeugen machen soll.

Bisher hat das immer gereicht.

Und nach 3 Jahren kann ich die Einrede der Verjährung geltend machen gemäs § 214.1 BGB und erklären, dass ich keinerlei Zahlungen auf die Forderung leisten werde.

Solltest mal Deine Hausaufgaben machen und das BGB in Bezug auf Schuldrecht lesen.:whistle:

Es ist manchmal einfacher als man glaubt.


Und Du solltest meinen Beitrag richtig lesen: Wenn die Dir mit einem Schreiben kommen wie "Wir danken Ihnen für den Abonementauftrag ..." und dann mit einer gefälschten Unterschrift oder mit einem gefakten oder gar nicht vorhandenen Impressum oder mit Deinen Daten, die sie irgendwann mal aus dem Internet oder aus einer betrügerisch herbeigeführten Bestellung herbeigezaubert und trotz Deiner Einwendung nicht gelöscht haben usw., dann ist es lächerlich, sich auf ein BGB zu berufen oder irgendwelche vorformulierten Schreibereien (die die eh schon kennen und passend drauf reagieren) loszulassen. Da hilft nur die Strafanzeige. Die kommen sonst immer wieder. Und das tun sie ständig - dafür ist das Internet und die Verbraucherberatung ein beredtes Zeugnis. :unsure:
 

Leonhard

New member
Glaubst du eigentlich den Unsinn den du schreibst?
Ich möchte garnicht auf einzelne Aussagen eingehen....ist eeeh alles nur gequirrlte Moppelkotze.
Ich hoffe das dich niemand für voll nimmt.


Kann mal jemand diesen Beitrag löschen!? Oder ist das hier eine Fakeseite? Vielleicht sollte man auf solche Beiträge mal eine Verbraucherberatung aufmerksam machen ....
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Vielleicht sollte man auf solche Beiträge mal eine Verbraucherberatung aufmerksam machen ....
Häh?? :laugh:
Kann mal jemand diesen Beitrag löschen!?
Deine Beiträge würden mir eher Anlaß geben um sie zu löschen.
Es soll Richter geben die reagieren bei falschen Tatsachenbehauptungen allergisch und verdonnern Beschuldigte zu empfindlichen Strafen.( Verleumdung, Üble Nachrede)

Ich hoffe für dich das du alles beweisen kannst was du behauptest.
Einige Staatsanwälte lesen hier mit :laugh:

Ps.
Was ist eine Strafzahlung :whistle:
Was ist das für ein Anwalt der Strafzahlung fordert? :laugh:
 

Leonhard

New member
Einen kurzen Einblick in die "Arbeitsweise" der PVZ-Stockelsdorf, ProMedia-Leipzig, "Firma" Klenk und anderer Konsorten bietet ein Vergleich dieser Seite: ProMedia Leipzig | Home mit der folgenden: ProMedia Leipzig | Home. Man muß beide Seiten als "www. ... " eingeben, weil man über google sonst nur auf "stromausdersteckdose" geführt wird. Der "Stromanbieter" ist derselbe, der mit Drückerkolonnen für Zeitschriftenabonements (Zeitungsannonce in der OWL am Donnerstag - Stellenangebot (Zeitungsannoncen, Arbeit, serioese Stellenangebote) unterwegs ist und mit Tarnfirmen arbeitet. Wer glaubt, die mit irgendwelchen Widerrufs- oder ähnlichen Schreiben beeindrucken zu können, soll weiter träumen - aber sich nicht wundern, wenn er in Kürze wieder einen Abonnementauftrag ins Haus bekommt.

Wie oben schon angemerkt laufen zahlreiche Strafanzeigen und staatsanwaltliche Ermittlungen gegen diese Firmen. Deshalb kann ich nur jedem raten, sich von gefakten Abonnementaufträgen nicht täuschen zu lassen, sondern sofort Strafanzeige zu erstatten.

Da an anderer Stelle hier bekrittelt wurde, dass ich zuerst zur Staatsanwaltschaft geraten habe, diese Hinweise: 1)Erfahrungsgemäß liegen Strafanzeigen bei der Polizei der Überlastung geschuldet etwas länger herum. 2)Strafanzeige direkt bei der (zuständigen) Staatsanwaltschaft zu erstatten empfiehlt sich auch deshalb, weil die Anzeige sofort ein staatsanwaltliches(!) Aktenzeichen erhält (die legen also schon eine Akte an) - allerdings nicht zu verwechseln mit dem Aktenzeichen, das die Staatsanwaltschaft nach(!) der Mitteilung durch kriminalpolizeilichen Ermittlungen anlegt.
 

Leonhard

New member
Häh?? :laugh:

Deine Beiträge würden mir eher Anlaß geben um sie zu löschen.
Es soll Richter geben die reagieren bei falschen Tatsachenbehauptungen allergisch und verdonnern Beschuldigte zu empfindlichen Strafen.( Verleumdung, Üble Nachrede)

Ich hoffe für dich das du alles beweisen kannst was du behauptest.
Einige Staatsanwälte lesen hier mit :laugh:

Ps.
Was ist eine Strafzahlung :whistle:
Was ist das für ein Anwalt der Strafzahlung fordert? :laugh:



HAHAHA - Da sieht man, wieviel "Sachverstand" hier versammelt ist. Ihr seid doch nur daran interessiert, immer das letzte Wort zu haben. Würde ja sonst Eure ganze schöne Internetaufmachung überflüssig machen!:p

Also: Als erstes stellt der Anwalt die Rechtsanwaltgebührenrechnung der betroffenen Firma/-en aus (richtet sich nach dem Gegenstandswert, der bei 500,00 Euro losgeht): mindestens 96,00 Euro. Sodann stellt er für den Klienten bei der betroffenen Firma den Schadenersatzbetrag in Rechnung (beträgt mindestens 83,00 Euro). Das betrifft noch nicht den strafrechtlichen Teil, der erst mit (Teil-)Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen und dem richterlichen Urteil zu Buche schlägt. Aber das kommt noch ...
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
HAHAHA - Da sieht man, wieviel "Sachverstand" hier versammelt ist. Ihr seid doch nur daran interessiert,
[....]
Also: Als erstes stellt der Anwalt die Rechtsanwaltgebührenrechnung der betroffenen Firma/-en aus (richtet sich nach dem Gegenstandswert, der bei 500,00 Euro losgeht): mindestens 96,00 Euro.
:laugh: Die Außergerichtliche RA-Kosten betragen bei einem Streitwert von € 500,- (einfacher Fall) € 29,25; + (sollte es vor Gericht kommen,was nie passiert) Gerichtliche RA-Kosten € 112,25.
Der Schaden für den Verbraucher betragt also € 29,25 oder € 112,25.
den der Verbraucher zu zahlen hat.(Wer die Musik bestellt zahlt sie auch)
Will der Verbraucher den Schaden erstattet haben muß er auf Schadensersatz klagen.Die Chance auf Erfolg ist fiftyfifty.

So viel zu deinem Sachverstand.:laugh:

Ps.
Es ist immer noch Somer,aber es ist mieses wetter....um den Leser etwas Freude zu bringen lasse ich dein Geschwafel zur Belustigung stehen.
 

schnippewippe

New member
1)
Mein Anwalt hat denen als erstes Kosten aufgedrückt: 96,00 Euro Anwaltsgebühr und 86,00 Euro "Strafzahlung". Die Gerichtskosten werden folgen.
2)
Auf jeden Fall vom Fachmann/Fachfrau (z.B. auch bei der Verbraucherberatung) überprüfen lassen!!
1)Seit wann entscheidet ein Anwalt über eine Strafzahlung :confused:
Wenn die Gerichtskosten folgen, hast du ja ein Urteil vorliegen, kannst es ja dann mal hier einstellen.
2) und bezahle für die Überprüfung.

aus w**.morvagor.de

Leonhard
6. August 2014 um 23:03 Uhr

Ich bekam ein Schreiben mit dem Briefkopf einer “Aranka Stellmacher”. Wie im Impressum vermerkt “im Auftrag der Firma Klenk …”. In dem Schreiben wurde behauptet, ich hätte ein Abonement bestellt und die Firma PVZ-Stockelsdorf sei mit der Belieferung beaufragt worden. Dem habe ich umgehend mitgeteilt, dass ich kein Abo bestellt hätte und verlangte, die Zusendung zu unterlassen, anonsten ich einen Anwalt einschalte.
Wenn du so gegen unseren Rat hier bist, sich einmal schriftlich richtig zu wehren , warum schreibst du denen dann .

Bei dir ist hat der Vertrag eine gefälschte Unterschrift. Da liegt es ja etwas anders, als wenn ich angesprochen werde und dann alles glaube und einfach unterschreibe. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren.

Wer ist denn der Verursacher der Unterschrift ?
Was sagt die Staatsanwaltschaft dazu.
""""""Solange sich die Ermittlungen "gegen Unbekannt" richten, werden die Akten bei der Staatsanwaltschaft unter dem Geschäftszeichen "UJs" geführt; man spricht deshalb von "UJs-Sachen". Sobald ein Tatverdächtiger ermittelt ist, richtet sich der Verdacht gegen ihn, er wird zum Beschuldigten. Diese Verfahren werden unter einem "Js-Aktenzeichen" bearbeitet."""""

Bei meiner Schwester bei Tele 2 wurden die Ermittlungen eingestellt. Man konnte nicht ermitteln wer den Vertrag wirklich unterschrieben hat.
Zum Beispiel PVZ. : Da kann ja jeder der mich Ärgern will ,den Vertrag mit meinen Namen unterschreiben. ( Bitte nicht machen )

Also versuche ich doch erst einmal der PVZ klar zu machen, dass der Vertrag nicht von mir unterschrieben wurde. Ich hatte Ihnen damals mitgeteilt, dass sie gerne vor Gericht eine Unterschriften- Überprüfung auf Ihre Kosten beantragen können. Danach war Ruhe gewesen.
 
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Leonhard

New member
:laugh: Die Außergerichtliche RA-Kosten betragen bei einem Streitwert von € 500,- (einfacher Fall) € 29,25; + (sollte es vor Gericht kommen,was nie passiert) Gerichtliche RA-Kosten € 112,25.
Der Schaden für den Verbraucher betragt also € 29,25 oder € 112,25.
den der Verbraucher zu zahlen hat.(Wer die Musik bestellt zahlt sie auch)
Will der Verbraucher den Schaden erstattet haben muß er auf Schadensersatz klagen.Die Chance auf Erfolg ist fiftyfifty.

So viel zu deinem Sachverstand.:laugh:

Ps.
Es ist immer noch Somer,aber es ist mieses wetter....um den Leser etwas Freude zu bringen lasse ich dein Geschwafel zur Belustigung stehen.

Sinnlos mit Dir ... Die von mir genannten Kosten stammen aus meinem realen(!) Fall gegen PVZ-Stockelsdorf, Klenk und ProMedia/Leipzig. Soviel zum "Geschwafel". Aber wo Bretter das Gehirn vernageln ....
 

Leonhard

New member
1)Seit wann entscheidet ein Anwalt über eine Strafzahlung :confused:
Wenn die Gerichtskosten folgen, hast du ja ein Urteil vorliegen, kannst es ja dann mal hier einstellen.
2) und bezahle für die Überprüfung.


Wenn du so gegen unseren Rat hier bist, sich einmal schriftlich richtig zu wehren , warum schreibst du denen dann .

Bei dir ist hat der Vertrag eine gefälschte Unterschrift. Da liegt es ja etwas anders, als wenn ich angesprochen werde und dann alles glaube und einfach unterschreibe. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren.

Wer ist denn der Verursacher der Unterschrift ?
Was sagt die Staatsanwaltschaft dazu.
""""""Solange sich die Ermittlungen "gegen Unbekannt" richten, werden die Akten bei der Staatsanwaltschaft unter dem Geschäftszeichen "UJs" geführt; man spricht deshalb von "UJs-Sachen". Sobald ein Tatverdächtiger ermittelt ist, richtet sich der Verdacht gegen ihn, er wird zum Beschuldigten. Diese Verfahren werden unter einem "Js-Aktenzeichen" bearbeitet."""""

Bei meiner Schwester bei Tele 2 wurden die Ermittlungen eingestellt. Man konnte nicht ermitteln wer den Vertrag wirklich unterschrieben hat.
Zum Beispiel PVZ. : Da kann ja jeder der mich Ärgern will ,den Vertrag mit meinen Namen unterschreiben. ( Bitte nicht machen )

Also versuche ich doch erst einmal der PVZ klar zu machen, dass der Vertrag nicht von mir unterschrieben wurde. Ich hatte Ihnen damals mitgeteilt, dass sie gerne vor Gericht eine Unterschriften- Überprüfung auf Ihre Kosten beantragen können. Danach war Ruhe gewesen.


1)Sämtliche aufgelisteten Kosten stammen aus meinem(!) realen(!) Fall gegen PVZ/Stockelsdorf, Klenk/Meudt und ProMedia/Leipzig.
2)Den ganzen Schriftwechsel im Vorfeld der Strafanzeigen hier zu erläutern, erspare ich mir. Das ging soweit, dass die VON MIR verlangten, ich solle nachweisen, dass die (gefälschte!) Unterschrift nicht von mir sei - den Nachweis sollte ich führen, indem ich DENEN eine KOPIE MEINES PERSONALAUSWEISES zuschicken sollte - Das hatte dann gleich die nächste Strafanzeige von mir wegen Nötigung zur Folge.
3)"... danach war Ruhe". O.K., wenn Du dich damit zufrieden gibst. Ich habe mehrere Strafanzeigen (Urkundenfälschung, Nötigung, Datenmißbrauch u.a.) gestellt, weil ich denen das Geschäft mit zusätzlichen Kosten verderben wollte. Hat ja auch geklappt.
4)Nachtrag "... danach war Ruhe" - Wenn Du Dich da nicht täuschst! Wenn Du z.B. nicht auf der Löschung von Deinen Daten bestehst, können Sie Dir nach einiger Zeit wieder was unterjubeln, und der Zirkus fängt von vorne an. Ich kann nur immer wiederholen: Das einzige, was wirklich hilft, sind drei Dinge: Strafanzeige, Strafanzeige und Strafanzeige.
 

schnippewippe

New member
@Leonhard
Mein Anwalt hat denen als erstes Kosten aufgedrückt: 96,00 Euro Anwaltsgebühr und 86,00 Euro "Strafzahlung". Die Gerichtskosten werden folgen.
Das verstehe ich so, dass der Anwalt jetzt mit den 96,00 Euro auch 86,00 Euro "Strafzahlung" von denen anfordert hat . Das mit der "Strafzahlung" muss ja erst einmal abgeklärt werden. Mit "Strafzahlung" meinst du ja wohl, dass dir die Anwaltsgebührenersetzt werden.
@Leonhard aus dem oben in meinen Post genannten anderen Forum

Als erstes haben alle beteiligten Firmen Kosten durch meinen Anwalt aufgedrückt bekommen: 96,00 Euro Anwaltskosten plus 86,00 Euro “Strafgebühr”. Die Gerichtskosten kommen noch ….
Äääääääää.......Ich kann doch nur von dem Anwaltskosten verlangen der von mir Kosten verlangt und das ist bei Dir doch wohl die PVZ.
""""". Jetzt meldete sich die Truppe PVZ-Stockelsdorf (über eine “Aranka Stell*****” “im Auftrag Wolfgang Kl***”)"""""
@Leonhard aus dem oben in meinen Post genannten anderen Forum

Inzwischen hatte mein Anwalt ein Schreiben an die PVZ, Klenk GmbH und ProMedia-Leipzig versandt mit einer Kostenaufstellung für die Anwaltsgebühren von rund 96,00 Euro plus “Strafzahlung” von rund 86,00 Euro, und o Wunder: Es kam ein Schreiben von der PVZ und von der Klenk GmbH, die Sache hätte sich erledigt.
Neeee also das mit der “Strafzahlung” von rund 86,00 Euro,ist mir nun doch noch nicht klar. :confused:
Die wollten eine Kopie des Ausweises haben.
Die Forderung haben sie bei anderen Usern auch gestellt . Die haben eine geschwärzte Kopie des Ausweises mit Unterschrift ( ohne einschalten eines Anwalt )geschickt und die Forderung wurde eingestellt. War ein Anwalt wirklich nötig ? Wie wird das Gericht das sehen ?
Bleibt also noch zu klären,
Wer ist denn der Verursacher der Unterschrift ?
Das könnte ja dein bester Feind gewesen sein.
 
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schnippewippe

New member
1)
4)Nachtrag "... danach war Ruhe" - Wenn Du Dich da nicht täuschst! Wenn Du z.B. nicht auf der Löschung von Deinen Daten bestehst, können Sie Dir nach einiger Zeit wieder was unterjubeln, und der Zirkus fängt von vorne an. Ich kann nur immer wiederholen: Das einzige, was wirklich hilft, sind drei Dinge: Strafanzeige, Strafanzeige und Strafanzeige.
Und du kannst Dir sicher sein, dass Deine Daten gelöscht wurden.:)
Morgen kommt " gut Freund" und unterschreibt wieder. Findet es lustig. :laugh:
Die haben nun die Sache eingestellt. Das haben die bei anderen Usern die eine geschwärzte Kopie des Ausweises mit Unterschrift schickten auch ohne einschalten eines Anwalts gemacht.
Bleibt also noch zu klären,
Wer ist denn der Verursacher der Unterschrift ?
Das könnte ja dein ""bester Feind"" gewesen sein. Gegen den könnte man dann ja auch klagen.
 
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Leonhard

New member
Nochmal?
Also: Als erstes stellt der Anwalt die Rechtsanwaltgebührenrechnung der betroffenen Firma/-en aus (richtet sich nach dem Gegenstandswert, der bei 500,00 Euro losgeht): mindestens 96,00 Euro. Sodann stellt er für den Klienten bei der betroffenen Firma den Schadenersatzbetrag in Rechnung (beträgt mindestens 83,00 Euro).

Das sind die Kosten (in meinem Fall am Ende sogar etwas mehr), die mein Anwalt den Beklagten in Rechnung gestellt hat und die die Betroffenen zahlen mußten.
 

schnippewippe

New member
Nochmal?

Das sind die Kosten (in meinem Fall am Ende sogar etwas mehr), die mein Anwalt den Beklagten in Rechnung gestellt hat und die die Betroffenen zahlen mußten.
Das die das bezahlt haben beweise uns mal.Das glaube ich nur dann,wenn ich eine Kopie vom Eingang bei Dir hier sehe.

Die bekommen einen Vertrag vorgelegt. Ob den ein anderer Passant auf der Strasse unterschrieben hat, können die nicht wissen.
Die PVZ hat dir eine Möglichkeit der Klärung ermöglicht. Andere die diese Möglichkeit angenommen haben, sind aus dem Vertrag auch ohne Anwalt raus gekommen. Kann ja passieren, dass ein Freun-Feind sich einen blöden Scherz erlaubt hat. Solange die einen dann auch aus den Vertrag lassen, kann man ihnen das ja nicht anlasten.
Gegen wen klagt man nun. Gegen die PVZ, die den Vertrag gelöscht hat oder gegen "" gut Freund-Feind "" den man nicht kennt.

Wer ist denn der Verursacher der Unterschrift ?

Was sagt die Staatsanwaltschaft dazu.
""""""Solange sich die Ermittlungen "gegen Unbekannt" richten, werden die Akten bei der Staatsanwaltschaft unter dem Geschäftszeichen "UJs" geführt; man spricht deshalb von "UJs-Sachen". Sobald ein Tatverdächtiger ermittelt ist, richtet sich der Verdacht gegen ihn, er wird zum Beschuldigten. Diese Verfahren werden unter einem "Js-Aktenzeichen" bearbeitet.""""" Ob die den jemals finden ?

Schadenersatzbetrag in Rechnung (beträgt mindestens 83,00 Euro).
Welchen Schaden hatten die anderen User hier ? 2 Einschreiben.
 
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Leonhard

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Und du kannst Dir sicher sein, dass Deine Daten gelöscht wurden.:)
Morgen kommt " gut Freund" und unterschreibt wieder. Findet es lustig. :laugh:
Die haben nun die Sache eingestellt. Das haben die bei anderen Usern die eine geschwärzte Kopie des Ausweises mit Unterschrift schickten auch ohne einschalten eines Anwalts gemacht.
Bleibt also noch zu klären,
Wer ist denn der Verursacher der Unterschrift ?
Das könnte ja dein ""bester Feind"" gewesen sein. Gegen den könnte man dann ja auch klagen.


Also auch dazu eine weitere Erläuterung:

1)Du mußt natürlich mit dem Verlangen nach Löschung der Daten (und zwar bei ALLEN beteiligten Firmen) zugleich einen Termin setzen (in der Regel spätestens nach drei Wochen), zu dem Du von den beteiligten Firmen eine Bestätigung verlangst, dass sie die Daten wirklich gelöscht haben - andernfalls kommt eine Abmahnung mit Klageandrohung.

2)Wenn Du die Bestätigung erhalten hast, KÖNNEN und DÜRFEN(!) Dich die betreffenden Firmen gar nicht mehr anschreiben - andernfalls sie sich sofort strafbar machen.

3)Eine KOPIE Deines Ausweises DÜRFEN die betreffenden Firmen aus datenschutzrechtlichen Gründen gar NICHT verlangen. Du hast alles Recht der Welt, dieser Aufforderung nicht nachzukommen und dagegen wegen Nötigung zu klagen.

Im übrigen ist es geradezu lachhaft, dass der Betrogene dem Betrüger nachweisen soll, dass er betrogen wurde. Das Gegenteil ist der Fall: Die betroffenen Firmen müssen nachweisen, dass die Unterschrift und die Bestellung tatsächlich autentisch ist.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nochmal?
Also: Als erstes stellt der Anwalt die Rechtsanwaltgebührenrechnung der betroffenen Firma/-en aus (richtet sich nach dem Gegenstandswert, der bei 500,00 Euro losgeht):
nochmals....das ist Unsinn,die müssen nichts zahlen.Wer die Musik bestellt,der zahlt. Gebührenschuldner des Anwalts ist stets und ausschließlich der Mandant.
Willst du die Kosten ersetzt haben mußt du die Firma verklagen.
 

schnippewippe

New member
nochmals....das ist Unsinn,die müssen nichts zahlen.Wer die Musik bestellt,der zahlt. Gebührenschuldner des Anwalts ist stets und ausschließlich der Mandant.
Willst du die Kosten ersetzt haben mußt du die Firma verklagen.
Und die sagt, dass man ja bereit war die Sache zu klären und wenn der Kunde zur Klärung beigetragen hätte, wie von der PVZ gewünscht wurde, wäre der Vertrag auch gelöscht worden. Sie konnten ja nicht wissen, dass die Unterschrift wirklich gefälscht wurde. Das kann ja jeder schreiben. Leider hat der Kunde aber nichts zur wirklichen Klärung beigetragen.
Also Wer ist denn der Verursacher der Unterschrift ? Wer hat hier die Urkundenfälschung begangen.
Datenmißbrauch von der PVZ ? Auch das geht ja wohl zu Lasten von ""gut Freund-Feind ""der deine Daten eingetragen hat.
Nötigung ?wegen einer geschwärzten Ausweiskopie um die Sache friedlich zu klären ?

Ich will nicht damit sagen, dass es immer "" gut Freund-Feind "" ist.
Aber wer kann vor Gericht das Gegenteil beweisen. :sad:
 
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