siebendreissig
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Hi,
der lawblog berichtet über einen neuen BMJ-Entwurf (Bundesjustizministerium) der Widerrufungsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte.
Doch die neue Widerrufungsbelehrung ist 4 Seiten lang!
Der shopbetreiber Blog schreibt dazu:
Trusted Shops, hat dazu einige Vorschläge an das BMJ geschickt.
Kommentar golem.de
Viele Grüße,
siebendreissig
der lawblog berichtet über einen neuen BMJ-Entwurf (Bundesjustizministerium) der Widerrufungsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte.
Im Jahr 2002 sowie 2004 wurde zwar bereits eine Musterfassung ausgegeben, allerdings wurde diese nicht anerkannt und somit konnten einige Anwälte ein Geschäft daraus machen und Shop Betreiber verklagen, die die Musterlösung auf ihrer Seite hatten.In der Vergangenheit waren diverse Online-Shops abgemahnt worden, obwohl sie die sozusagen “amtlichen" Widerrufsbelehrungen verwendet hatten
Doch die neue Widerrufungsbelehrung ist 4 Seiten lang!
Der shopbetreiber Blog schreibt dazu:
Tja bei 4 Seiten können sich natürlich noch Fehler eingeschlichen haben und somit wieder Abmahnungen verteilt werden.Es ist begrüßenswert, dass das BMJ nun nach ünf Jahren auf die Kritik aus Literatur und Rechtsprechung reagiert und die bestehende Rechtsunsicherheit ür Unternehmer beseitigen will.
Allerdings soll die Musterwiderrufsbelehrung durch eine Pflicht zum Abdruck zahlreicher Paragrafen im Anhang etwa 4 DIN A 4 Seiten lang werden und nach wie vor den Rang einer Verordnung haben, so dass sie weiterhin von Gerichten angegriffen werden könnte.
Trusted Shops, hat dazu einige Vorschläge an das BMJ geschickt.
Kommentar golem.de
Interessant ist übrigens der selbe Sachverhalt in Belgien, hier ist nur ein Satz nötig:Händler hätten bei Verwendung des neuen Musters auch in Zukunft keine Rechtssicherheit.
Den deutschen Text kann man im Grobformat auf der shopbetreiber blog Seite lesen.“Der Verbraucher hat während Werktagen ab dem Tag nach Lieferung der Ware oder Abschluss des Dienstvertrags das Recht, dem Verkäufer ohne Angabe von Gründen zu notifizieren, dass er auf den Kauf verzichtet, ohne dass er dadurch zur Leistung einer Vertragsstrafe verpflichtet ist.â€? (Diese Klausel wird durch die Anzahl Werktage ergänzt, die nicht unter sieben liegen darf.)
Viele Grüße,
siebendreissig