schnippewippe
New member
Sachen gibt es die gibt es gar nicht
Inkassoanwälte geben nicht auf
Inkassoanwälte geben nicht auf
Veröffentlicht am Freitag, 13. Januar 2012 11:27
Geschrieben von Rechtsanwalt Stefan Lutz
Nachdem das Amtsgericht Bremen bereits mit Urteil vom 20.10.2011 - AZ 9 C 0430/11 festgestellt hatte, dass die an die Klägerin abgetretene Forderung aus Telefonauskunftsdiensten gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen und somit nichtig sind, wollte die Klägerin dies zunächst nicht so recht einsehen und begehrte eine Änderung des Urteils aufgrund behaupteter Verletzung rechtlichen Gehörs. Dies wurde seitens des Gerichts jedoch anders gesehen und die Gehörsrüge per Beschluss als unbegründet zurückgewiesen.
Nunmehr kommt dieselbe Klägerin außergerichtlich wieder auf meine Mandantin zu und begehrt erneut Gelder aus TK-Leistungen. Manche lernen es auch nie.:huh:.............Das Urteil ist im Link anklickbar
Zuletzt bearbeitet: