Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

schnippewippe

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Man spricht bei der Antragsstelle auch nicht mit einen Anwalt.
Klar das sie meint das ein unterschriebener Vertrag ein gültiger Vertrag ist
Aber nun kommt es darauf an -- was und wie man diese Abzocke da rüber bringt.

Ich schätze du wirst auch keine Beratungsbeihilfe bekommen.
Meine Schwester hatte bei dem Ärger mit Tele2 sogar schon einen Mahnbescheid bekommen aber diesen Beratungsschein bekam sie nicht.

Grund
Eine Beratung ist nur für den ersten notwendigen Schritt um die Sache abzuwehren nötig.
Da sie sich schon per Einschreiben mit Rückantwort gewehrt hatte, war diese Beratung nicht mehr nötig gewesen.
Sie sollte wiederkommen wenn ihr eine Klage zugeschickt wird.

Auch du hast schon eine Anfechtung des Vertrages an die Firma geschickt.
Damit hast du den Vertrag als ungültig erklärt.
Was soll dir dann noch eine Beratung beim Anwalt bringen. Der kann dir auch nicht sagen wie die Sache weiter geht.
Mehr als das, was du schon gelesen hast ,würde er dir auch nicht sagen.

Aber bis jetzt findet man nicht ein Urteil gegen einen Kunden. Das in 20 Jahren Abzocke.

Ich würde mal tief Luft holen und darüber nachdenken das andere User schon raus sind. Ist doch seit 20 Jahre immer die selbe Masche !!! Also gilt doch "" gleiches Recht für ALLE ""
 
Zuletzt bearbeitet:

DieKleene

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ich wollte hier niemanden beleidigen... die Tips hier im Forum machen mich (außer einem) gar nicht unsicher, im Gegenteil! Die ganze Situation macht mich unsicher, die ganzen Briefe von der PVZ und so...
 

schnippewippe

New member
Das haben wir auch nicht als Beleidigung angesehen.

Aber wir können dir auch nicht weiter helfen die Angst zu verlieren.
Da musst du selber daran arbeiten. :huh:
Ich kann ja nicht immer wieder schreiben , dass in 20 Jahren noch kein Urteil bekannt wurde. Scheint dir ja wohl auch nicht zu helfen. :huh:

Die ganze Situation macht mich unsicher, die ganzen Briefe von der PVZ und so...
"" Glückwunsch "" Genau das wollen sie doch auch erreichen !!!!!!!!!!!!!!!!
Leider zahlen dann auch viele.
 
Zuletzt bearbeitet:

Raven

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Hab jetzt heut die Widerrufung per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt, mal schaun, was draus wird.
 

Simson-san

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Hallo zusammen,

ich bin heute auch auf diesen [edit] hereingefallen, aus diesem Grund habe ich mich hier angemeldet!

Ich habe hier schon viel gelesen und bei mir lief diese Masche ziemlich genauso ab wie hier mehrfach beschrieben.

Ich habe dieses Formular heute am 30.04.11 Unterschrieben und es wurde Name, Adresse, Geburtsdatum, Handynummer, Bankdaten! von mir angegeben.
Ich habe natürlich noch keine Zeitschrift erhalten, noch keine Rechnung bekommen und es wurde natürlich noch kein Geld abgebucht.
Ich hab also auch noch 14 Tage Zeit für meinen Widerruf.

Wie sollte ich am besten vorgehen? Sofort am Montag ein Einschreiben an die Adresse auf dem Zettel ( Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH ...) schicken und Widerruf einlegen auch wenn meine Daten vielleicht noch gar nicht in deren System angekommen sind oder erstmal warten bis ich Post von den erhalte? Meine Kundennummer bei den kenne ich ja auch nicht wenn die mir noch nichts geschickt haben.

Ich ärgere mich total dass ich so dumm und naiv war und das unterschrieben habe. Hoffentlich klärt sich das relativ schnell und gut!

Anm. Mod.
[edit] Dieses Wort,oder ein Synonym darf man nur verwenden wenn eine Person oder eine Firma wegen eines solchen Delikts veruteteilt wurde.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich habe dieses Formular heute am 30.04.11 Unterschrieben und es wurde Name, Adresse, Geburtsdatum, Handynummer, Bankdaten! von mir angegeben.
[....]
Ich hab also auch noch 14 Tage Zeit für meinen Widerruf.
[...]
Wie sollte ich am besten vorgehen? Sofort am Montag ein Einschreiben an die Adresse auf dem Zettel ( Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH ...) schicken und Widerruf einlegen auch wenn meine Daten vielleicht noch gar nicht in deren System angekommen sind
Richtig,Widerruf schreiben und die Einzugsermächtigung widerrufen.Schriftlich,beweissicher.
Beweissicher heisst,Brief mit Zeugen schreiben,mit Zeugen kuvertieren und mit dem Zeugen zur Post bringen.
Ich habe dieses Formular heute am 30.04.11 Unterschrieben und es wurde [...], Bankdaten! von mir angegeben.
?? Wann lernt ihr endlich das man niemand die Bankdaten gibt?
Adressdaten + Bankdaten machen euer Konto zum Einkaufscenter.Die Daten können weiterverkauft werden und jeder kann sich an eurem Konto bedienen.
Hat man Bankdaten abgegeben,Konto im auge behalten und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen lassen, und der ersten Inkassostelle,Bank des Abbuchenden,melden das deren Kunde das Einzugsverfahren missbraucht.
 

Simson-san

New member
Ich darf doch das Widerruf Schreiben aus diesem Thread hier für mich verwenden oder?

Ich habe das mal etwas auf meine Situation angepasst und bitte euch das nochmal zu prüfen und mir Tipps zu geben bevor ich es morgen abschicke.
Sollte ich es zusätzlich per eMail an die hier im Forum genannte Adresse schicken?

Ort, 30.04.2011

MEIN NAME
MEINE STRAßE UND HAUSNUMMER
MEINE PLZ, ORT​

Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH
Am Fleckenberg 15
65549 Limburg


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf das von mir unterschriebene Formular vom 30.04.2011 teile ich ihnen mit, dass meinerseits kein Vertrag eingegangen wurde. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig.

Der Mitarbeiter beim Banhofsvorplatz in Offenburg sagte mir, dass ich 8 Wochen lang kostenlos Ausgaben des Magazines Stern erhälten würde um zu prüfen ob ein neuer Zeitschriftenaussteller auch zuverlässig seiner Arbeit nachgehen würde. Mir wurde ausdrücklich versichert, dass es sich dabei um kein kostenpflichtiges Abonement handelt, es nichts kosten würde und es sich auch nicht ohne einen Antrag von mir automatisch verlängern würde.
Die Bankdaten sollte ich nur zu einer Bonitätsprüfung angeben und würde nach 48 Stunden wieder gelöscht werden.

Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.


Hiermit widerrufe ich die Willenserklärung vom 30.04.2011!

Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.

Ich fordere Sie dazu auf, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement storniert wird.

Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.

Ich gebe Ihnen eine Frist von 7 Tagen schriftlich zu antworten.
Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor.
 

21Maja

New member
hallo... mir ist das gleiche passiert, leider schon ziemlich lange her, bis ich was "gemerkt" habe. Ich habe mich bereits an die pvz gewandt und die wollen sich bei mir melden.
Geld wurde im Februar abgebucht, habe ich leider jetzt erst gemerkt. das Geld ist leider futsch, damit habe ich mich abgefunden, aber wie sieht's aus? Kann ich aus dem bestehenden Vertrag aussteigen? Gibt es da irgeneine Chance?

Wäre sehr dankbar, wenn irgenjemand dazu was weiß!
2 Jahre ne Zeitschrift beziehen, die man nicht haben will, weil man betrogen wurde und in das gute im Menschen glaubt, ist ziemlich beschissen!

DANKE schonmal...
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Geld wurde im Februar abgebucht, habe ich leider jetzt erst gemerkt. das Geld ist leider futsch, damit habe ich mich abgefunden, aber wie sieht's aus?
Wer sagt das?Die 6 Wochenfrist ist ein Märchen.
Die Banken haben untereinander ein solches Abkommen,der Verbraucher ist 1.)diesem Abkommen nicht beigetreten.
2.)in der Regel hat der Zahlungspflichtige keine Genehmigung erteilt.
Siehe:
a) Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen
seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet
und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.
Quelle: BGH-Urteil XI ZR 258/99
Weitere Infos zu dem 6 Wochenmärchen:>> Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?

2 Jahre ne Zeitschrift beziehen, die man nicht haben will, weil man [edit..getäuscht] wurde und in das gute im Menschen glaubt, ist ziemlich beschissen!
Es kommt darauf an ob du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast.wenn nicht,dann hat die Frist noch nicht begonnen.
Sonst bleibt nur noch eine Anfechtung wegen Irrtum,oder Täuschung.
Hierzu fachlichen Rat (Verbraucherzentrale/Rechtsanwalt) einholen.
 

21Maja

New member
eine Widerrufsbelehrung habe ich nicht bekommen, nur das Schreiben, in dem sie mich als "neuen" Leser begrüßen! Das kann ja nicht gemeint sein. Ansonsten eben nur den kleinen Zettel, an dem ich meine Angaben zu Wohnort und dergleichen aufgeschrieben habe.

Ist es denn ein Problem, dass das nun schon einige Zeit läuft? Die Abbuchung von meinem Konto war schließlich schon im Februar, seitdem ist aber kein Geld mehr abgegangen...

macht es Sinn, erstmal auf die Antwort vom dpv zu warten und dann weiter zu schauen, was unternommen werden kann oder meinst Du, es macht Sinn, gleich mit Anwalt eine Anfechtung zu stellen? Der Wisch, auf dem ich unterschrieben habe, sagt ja klar (leider) dass Absprachen, die mit dem Zeitchriftenberater bei Vertragsabschluss getätigt wurden schriftlicher Form bedürfen und daher ja als nichtig zu betrachten sind. Auch wenn ich eine Zeugin habe? Außerdem ist sowohl mein Vor- als auch mein Nachname falsch geschrieben. Das ist aber auch als nichtig zu betrachten, oder?
 

schnippewippe

New member
Hier noch einmal das Video von der Sendung

Zeitschriftenabos: Dreiste Methoden

Ich weiss ja nicht was du schon geschrieben hast und ob du es per Einschreiben mit Rückschein geschickt hast.

Ich selber würde jetzt erst einmal mit der Bank reden und das Geld zurück holen lassen.
Kenne zwar die Geschichte die sie dir erzählten nicht .
Wird aber nicht anders sein ,als wie bei den anderen Usern.

Würde der Bank erklären das man nie von einem 2 Abovertrag gesprochen hatte.( Sondern......... welche Lüge sie erzählten ? )
Du hast also keine Einzugsermächtigung zu einem 2 Jahresvertrag gegeben.
Ergebnis: Nicht genehmigte Lastschriften können Sie 13 Monate lang, nachdem Sie Ihre Bank von dieser Abbuchung informiert hat, zurückbuchen lassen! ...
 

21Maja

New member
danke. ich warte jetzt erstmal ab, was mir die dpv antwortet und dann schaue ich weiter, was ich dann mache! Danke aber schonmal, das mit der Bank wusste ich nicht, das werde ich auf jeden Fall versuchen!

lieben Gruß!
 

timmy40k

New member
Hallo,
ich bin leider auch auf diese [edit] rein gefallen.. -.-
Ich habe heute festgestellt, das ich kein Kärtchen zu geschickt bekommen um evtl einem ABO nachzudenken. Was dem nicht so ist und ich heute bei meinem Konto auszug festellen musste, das die einfach 33,25€ abgebucht haben.
Meine frage ist jetzt, kann ich das jetzt einfach zurück buchen und eine e-mail an die schreiben um dies zu wiederufen???
Und wenn ja, wo genau muss ich schreiben (bzw wie ist die e-mail adresse von denen)??

Vielen Dank schonmal im vorraus!!

mfg
Timmy

Anm. Mod
Wann lernt ihr endlich das man eine Person erst dann so bezeichnen darf wenn sie wegen Betrug verurteilt wurde??
 
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schnippewippe

New member
Widerrufen ?
Kommt darauf an ob du eine Widerrufsbelehrung bekommen hast und wann du den Vertrag abgeschlossen hast.
Da du schon eine Abbuchung vom Konto hast, gehe ich davon aus, dass der Vertragsabschluss schon über 14 Tage her ist.
Wenn du aber keine Widerrufsbelehrung erhalten hast , kannst du noch widerrufen.

Sonst bleibt nur noch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. So du getäuscht worden bist.

E-mail-Adresse
Das wird dir im Ernstfall nicht helfen. Denn E-mails wie wir sie verschicken werden bei Gericht fast nie anerkannt. Einschreiben per Rückantwort.

Adresse
Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH, Limburg - Firmendaten + Adresse im Creditreform Firmenprofil

Deutscher Video-Ring / PVZ – aggressive Werbung um Abos der gerd c. handelsonderneming gmbh limburg | Facto24
 

timmy40k

New member
Achso ok, ja ich habe halt am 4.märz.11 unterschrieben.. Und habe vorhin entdeckt, das da hinten klein aufgedruckt auf dem zettel die Widerrufsbelehrung steht.. =(
kann ich da i-etwas tun??
 

schnippewippe

New member
Hi in meinen letzten link steht.

Das sollten Sie tun: Widerrufen Sie den Vertrag. Wenn der auf der Straße abgeschlossen wurde, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Schildern Sie auch, wie alles abgelaufen ist und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an (Brief per Einschreiben/Rückschein schicken).
Solltest dir mal den Bericht im Link durchlesen.
 
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